Neuenburg [1]

[544] Neuenburg (franz. Neuchâtel), ein Kanton der Schweiz, aus dem ehemaligen Fürstentum N. und der Grafschaft Valangin gebildet, grenzt im Norden an den Kanton Bern, im S. an Waadt u. im W. an Frankreich, während ihn im SO. die Thièle und der Neuenburger See von Bern, Freiburg und Waadt trennen. Sein Flächeninhalt beträgt 807,8 qkm (14,7 QM.).

Wappen des Kantons Neuenburg.
Wappen des Kantons Neuenburg.

Der Kanton erstreckt sich quer über das hier von SW. nach NO. ziehende Faltengebirge des Jura von der schmalen Küstenebene am Neuenburger See bis zur tiefen Talfurche des Doubs und zerfällt vom See aus in drei Regionen: le Vignoble (Weingegend, 432 bis 700 m), les Vallées (die Hochtäler Val de Travers und Val de Ruz, 700–900 m) und les Montagnes (900–1050 m). Die höchsten Orte sind Le Locle (925 m), La Chaux-de-Fonds (992 m), La Sagne (1043 m) und La Brévine (1046 m). Der Jura erhebt sich in der Tête de Rang zu 1423, im Creux du Van zu 1465, im Mont Racine zu 1442 m, doch ist der nur 1172 m hohe Chaumont, nördlich von Neuchâtel, zugänglicher und für die Umschau lohnender. Hinsichtlich seiner Bewässerung gehört N. überwiegend zum Gebiet der Thièle (Neuenburger See, Areuse und Seyon), nur im NW. zum Gebiet des Doubs. Ein großer Teil des Wassers fließt unterirdisch ab und erscheint in reichen Ouellen, trägt aber nur teilweise zur Flußbildung bei. Den Höhenabstufungen entsprechend zeigen sich große klimatische Unterschiede. Neuchâtel hat in 488 m Höhe eine mittlere Jahrestemperatur von 8,9° (Januar -1, o°, Juli 18,8°), La Chaux-de-Fonds in 992 m Höhe 6,0° (Januar -2,8°, Juli 15,4°), dort betragen die jährlichen Niederschläge nur 94, hier 143 cm.

Die Bevölkerung des Kantons beträgt (1900) 126,600 Seelen (156 auf 1 qkm). Durch Industrie und Verkehr hat sie vielfach einen gemischten Charakter angenommen: man zählte 104,551 Französisch, 17,629 Deutsch und 3664 Italienisch sprechende; es gab 13,189 Ausländer. Während im 16. Jahrh. nur drei katholische Gemeinden mit 1600 Einw. bestanden, ist die Zahl der Katholiken 1900 auf 17,731 Seelen gestiegen; reformiert waren 107,291, Israeliten 1020. Die Bevölkerung zeichnet sich durch schönen, kräftigen Körperbau, treffliche Geistesbegabung und Bildung, durch Fleiß und Geschicklichkeit aus, ist solid und bieder und im Durchschnitt von großem Wohlstand. Von der Bodenfläche sind (1904) 85,7 Proz. produktiv; davon entfallen 450,99 qkm auf Äcker, Wiesen und Weiden, 11,57 auf Rebland und 239,68 qkm auf Wald. Noch zu Ende des 18. Jahrh. betrug das Rebland ca. 1300 Hektar; von 1877–1903 sind aber ca. 120 Hektar durch die Reblaus verheert worden. Man schätzt den Jahresertrag des Vignoble im Durchschnitt auf 8000 hl Rotwein und 90,000 hl Weißwein (1903: nur 5078, bez. 33,113 hl). Eine kantonale Weinbauschule besteht in Auvernier, eine landwirtschaftliche Schule in Cernier. Während am See Feld-, Garten- und Weinbau blühen, sind die spät, zum Teil erst im 13. und 14. Jahrh., besiedelten Montagnes von der Natur auf Alpwirtschaft und Holzarbeit angewiesen. Die Viehzucht der Bergregion ist erheblich. Die Zählung von 1901 ergab für den Kanton 1745 Pferde, 17,446 Rinder, 4740 Schweine, 686 Schafe, 622 Ziegen und 1656 Bienenstöcke. In die drei Fischzuchtanstalten wurden 1902/03: 198,400 Eier von Seeforellen und 1,980,000 Eier von Felchen eingesetzt. Holz und Steinkohlen müssen eingeführt werden, aber es bestehen zahlreiche Steinbrüche für Bausteine und Zementfabrikation. Die Täler von La Sagne und La Brévine liefern viel Torf, und bei Travers werden in 2–8 m mächtigen Bänken jährlich ca. 30,000 Ton. Asphalt ausgebeutet. Haupterwerbszweige der Bevölkerung sind Gewerbe und Handel, vor allem die beinahe zwei Jahrhunderte bestehende Uhrenindustrie, die von 565 Fabrikanten betrieben wird und 1903: 489,646 goldene u. 261,327 silberne Uhren lieferte. Fachschulen für Uhrmacher bestehen in Le Locle, La Chaux-de-Fonds, Neuchâtel, Fleurier und Couvet. Bemerkenswert sind die Fabrik für elektrische Kabel in Neuchâtel und die großen Schokoladenfabriken von Suchard in Serrières und von Klaus in Le Locle. Die Stadt Neuchâtel hat eine bedeutende Ausfuhr von Wein und Käse, und die großen Fabrikorte im Jura senden ihre Erzeugnisse nach allen Weltgegenden. Die wichtigsten Eisenbahnlinien[544] sind Lausanne-Neuchâtel-Biel, Neuchâtel-Pontarlier, Neuchâtel-Bern, Neuchâtel-Le Locle-Col des Roches. Über die Dampfschiffahrt auf dem See s. Neuenburger See. An Banken besitzt der Kanton die 1854 gegründete, 1883 vom Staat übernommene Banque Cantonale Neuchâteloise (mit 4 Mill. Frank Kapital), die Handelsbank (4 Mill. Fr. Kapital) und als Hypothekenbank den Crédit foncier de Neuchâtel (mit 4 Mill. Fr. aktivem Kapital).

Das Schulwesen des Kantons gehört zu den fortgeschrittensten und steigt von der Volksschule, deren Besuch unentgeltlich und obligatorisch ist, zu verschiedenen höhern Lehranstalten auf. Es bestehen (1902) 9 Sekundärschulen, 2 Mittelschulen (Neuchâtel und La Chaux-de-Fonds) mit Anschluß an das akademische Studium, eine Akademie (Neuchâtel), eine staatliche und eine private Lehrerbildungsanstalt, mehrere Fach-, Kunstgewerbe- und Handelsschulen. Nach der gegenwärtigen Verfassung (vom 21. Nov. 1858, später wiederholt abgeändert) bildet der Kanton N. einen repräsentativ-demokratischen Freistaat mit fakultativem Referendum (seit 1879) und der Volksinitiative, die 3000 stimmfähige Bürger begehren können. Die Exekutive steht dem auf 3 Jahre gewählten und aus 5 Mitgliedern bestehenden Staatsrat (Conseil d'État) zu, die Gesetzgebung wird vom Großen Rat (Grand Conseil) ausgeübt, der auf 3 Jahre, ein Vertreter auf 1200 Einw., gewählt wird (gegenwärtig 107 Mitglieder). Die Rechtspflege üben 18 Friedensrichter und 3 industrielle Schiedsgerichte, vom Volk gewählt, 6 vom Großen Rat gewählte Bezirksgerichte und ein Obergericht, das in Strafsachen auch die Befugnisse eines Kassationshofes hat. Die Amtsdauer währt 3 Jahre, doch ist Wiederwahl stets zulässig. Die Katholiken gehören zur Diözese Lausanne-Genf (mit Bischofssitz in Freiburg). Die Protestanten teilen sich in die Landeskirche (Eglise nationale) und in die Freie Kirche (s. unten, Geschichte). Politisch zerfällt der Kanton in 6 Bezirke, bildet einen einzigen (den 48.) Nationalratswahlkreis mit 6 Mandaten und gehört in militärischer Hinsicht zum 2. Divisionskreis. Die Einnahmen des Staates betrugen 1903: 4,289,606, die Ausgaben 4,846,995 Fr. Die Staatsanleihen auf Obligationen und bei der Sparkasse N. beliefen sich 1902 auf 28,129,560 Fr., die durch Aktiva mehr als gedeckt wurden; das reine Staatsvermögen betrug 1,492,470 Fr. Der Schild des Kantonswappens ist von Grün, Silber und Rot senkrecht gespalten und zeigt oben im roten Feld ein silbernes Kreuzchen. Die Landesfarben sind Grün, Weiß, Rot. Hauptstadt ist Neuchâtel.

[Geschichte.] Das Grafenhaus von N., ein altes burgundisches Adelsgeschlecht, dessen Stammsitz wahrscheinlich Fenis am Bieler See war, und von dem sich die Nebenlinien von Valangin, Nidau, Straßberg und Aarberg abgezweigt hatten, empfing seinen Namen von der Stadt N., in deren Besitz es um 1150 erscheint. Durch das Aussterben der Zähringer (1218) wurden die Grafen von N. reichsunmittelbar, bis Graf Raoul die mächtigen Grafen von Châlons 1288 als Oberlehnsherren anerkannte. Nach dem Aussterben des alten Grafenhauses 1395 ging N. durch Erbschaft an einen Seitenverwandten, Konrad von Freiburg, 1457 an die Grafen von Hochberg und von diesen 1504 durch Heirat an den französischen Prinzen Ludwig von Orléans, Herzog von Longueville, über. Nachdem das Land schon durch ein »ewiges Burgrecht« des Grafen und der Stadt mit Bern (1406) und durch ähnliche Bündnisse mit Solothurn (1369), Freiburg (1495) und Luzern (1501) an die Eidgenossen gekettet worden war, besetzten es diese 1512 infolge des Krieges, den sie mit Frankreich um Mailand führten, und regierten es als gemeine Vogtei bis 1529, wo sie es der Herzogin von Longueville zurückstellten. Unter dem Schutze Berns, das eine Art schiedsrichterlicher Gewalt über N. ausübte, führte Farel 1530 die Reformation ein. 1584 fiel Valangin an N. Im Westfälischen Frieden wurde N. als souveränes, im Schirm der Eidgenossenschaft stehendes Fürstentum anerkannt. Als das Erlöschen des Hauses Longueville in Aussicht stand, erhoben 15 Prätendenten Ansprüche auf N., darunter der Prinz von Conti, der Günstling und Vetter Ludwigs XIV. Allein auf Betreiben des Kanzlers Montmollin, der, im Einverständnis mit Bern, N. nicht zur französischen Provinz herabsinken lassen wollte, machte Wilhelm III. von Oranien im Frieden von Ryswyk das verschollene, aber nie förmlich aufgegebene Oberlehnsrecht des Hauses Châlons geltend, dessen Erben die Oranier waren, und übertrug seine Ansprüche auf König Friedrich I. von Preußen, den Sohn der Prinzessin Luise von Oranien. Nach dem Tode Maries, der Herzogin von Nemours (1695–1707), mit der die vierte Dynastie erlosch, entschied sich der Gerichtshof der drei Stände 3. Nov. 1707 für die Rechtmäßigkeit der Ansprüche des Königs von Preußen, der bei der Huldigung die Rechte und Privilegien des Fürstentums sowie die alten Bündnisse mit den Eidgenossen bestätigte und im Frieden von Utrecht auch von Ludwig XIV. als Fürst von N. anerkannt wurde. Im 18. Jahrh. blühte die von Daniel Jean Richard von La Sagne 1681 begründete Uhrenindustrie in den Bergen von N. mit erstaunlicher Raschheit auf. Die Einführung der Helvetischen Republik 1798 löste das Verhältnis Neuenburgs zur Schweiz, und Friedrich Wilhelm III. trat es 1806 an Napoleon I. ab, der es 30. März als ein Vasallenfürstentum an den Marschall Berthier verlieh. Bert hier, der sein Fürstentum nie besucht hatte, verzichtete nach dem ersten Pariser Frieden durch Vertrag vom 3. Juni 1814 gegen eine lebenslängliche Rente von 34,000 Tlr. darauf zugunsten des Königs von Preußen. Nach der von letzterm abgegebenen Erklärnug, daß N. ein unveräußerlicher und von der preußischen Monarchie völlig abgesonderter Staat sei, wurde es 12. Sept. 1814 als 21. Kanton in die Eidgenossenschaft aufgenommen, ein Verhältnis, das die Sanktion des Wiener Kongresses empfing. 1830 regte sich auch in N. der Wunsch nach Umgestaltung der Verfassung. und der König willfahrte demselben, indem er durch den Generalmajor v. Pfuel die alten Landstände in einen »gesetzgebenden Rat« umwandeln ließ, in den der Fürst zehn, das Volk aber die übrigen Abgeordneten wählen sollte. Ein Versuch der Republikaner, durch einen Aufstand die völlige Trennung von Preußen zu erzwingen (13. Sept. 1831), wurde durch eidgenössische Truppen unterdrückt und ein zweiter vom 17. Dez. durch Pfuel erstickt und hart bestraft. 1832 machte N. sogar den Vorschlag, daß das Fürstentum at is dem Bund austreten und nur an der garantierten Neutralität der Schweiz teil haben solle, wurde aber von der Tagsatzung damit zu rückgewiesen und vom König desavouiert. Zugleich schloß es sich den reaktionären Kantonen auf engste an, und wenn es nicht förmlich am Sonderbund teil nahm, so stimmte es doch mit diesem auf der Tagsatzung und weigerte sich, sein Kontingent zum eidgenössischen Heer stoßen zu lassen, das ihn auflösen sollte. Dafür wurde N. nach Beendigung des Feldzugs zur Erlegung von 300,000 Frank verpflichtet, die zu einem[545] Pensionsfonds der in eidgenössischem Dienste Verwundeten verwendet werden sollten. Das Jahr 1848 führte indes einen Umschwung aller Verhältnisse herbei. Unmittelbar nach der Februarrevolution brach in Locle und La Chaux-de Fonds ein republikanischer Aufstand aus (29. Febr.); eine Volksversammlung in La Chaux-de-Fonds wählte eine provisorische Regierung, während etwa 1000 bewaffnete Republikaner nach N. marschierten und ohne Widerstand Besitz vom Schloß nahmen, wo sich die provisorische Regierung, an ihrer Spitze der Advokat Piaget, alsbald installierte (1. März). Der der Abdankung widerstrebende royalistische Staatsrat wurde gefangen gesetzt und die provisorische Regierung vom eidgenössischen Vorort Bern sofort anerkannt. Das Berliner Kabinett begnügte sich mit einem Protest gegen das Geschehene und der König entband 5. April die Neuenburger ihrer Verpflichtungen, worauf die gefangenen Staatsräte gegen eine Abdankungserklärung ihre Freiheit zurückerhielten. Unterdessen entwarf ein vom Volke gewählter Verfassungsrat eine republikanische Verfassung, die 30. April mit 5800 gegen 4400 Stimmen angenommen und von der Tagsatzung gewährleistet wurde. Die schweizerischen Bundesbehörden versäumten es jedoch, rechtzeitig den König von Preußen zum vollständigen Verzicht auf seine Rechte zu bewegen; im Londoner Protokoll (24. Mai 1852) ließ er sich seine Ansprüche auf N. von den Mächten anerkennen, und die royalistische Minderheit sann auf Umsturz der neuen Ordnung. Der von ihr zum militärischen Chef ernannte Graf von Pourtalès-Steiger gab 1856 nach der Heimkehr von einer Reise nach Berlin »im Namen des Königs« den Befehl zum Losschlagen. In der Nacht vom 2. auf den 3. Sept. wurden gleichzeitig Locle und Neuchâtel überrascht, die Regierung gefangen gesetzt und die königliche Fahne aufgepflanzt. Aber alsbald erhoben sich die Republikaner von allen Seiten, erstürmten am Morgen des 4. Sept. das Schloß in N. nicht ohne Blutvergießen und nahmen 530 Royalisten darin gefangen. Der schweizerische Bundesrat beschloß, die Urheber des Aufstandes (»Neuenburger Putsch«) gerichtlich zu verfolgen; allein Preußen, unterstützt von den Mächten, verlangte sofortige Freilassung aller Gefangenen, welche die Schweiz als unvereinbar mit ihrer Ehre verweigerte. Schon wurde von beiden Seiten zum Kriege gerüstet, und nach Verwerfung des von Preußen gestellten Ultimatums schien der Ausbruch der Feindseligkeiten unvermeidlich, als durch die Vermittelung Napoleons III. ein Berg leich zustande kam, wonach die Eidgenossenschaft die gefangenen Royalisten freiließ, sie aber bis zu völligem Austrag der Sache des Landes verwies, worauf der König von Preußen im Pariser Vertrag vom 26. Mai 1857 für sich und seine Nach sol ger unter Vorbehalt des Titels auf seine Rechte an N. verzicht etc und selbst eine anfänglich verlangte Entschädigung von 1 Mill. Frank. fallen ließ Seitdem erfreute sich der Kanton unter der Herrschaft der Radikalen eines zwar bewegten, aber stets in gesetzlichen Formen verlaufenden politischen Lebens. Am 21. Nov. 1858 wurde eine neue Verfassung angenommen, die das obligatorische Referendum für Ausgaben von über 500,000 Frank einführte, aber seither eine Reihe partieller Revisionen erlitten hat, durch die 1879 das obligatorische Finanzreferendum durch das fakultative Referendum für alle Gesetze und Beschlüsse ersetzt. 1882 die Volksinitiative für Gesetze eingeführt, 1887 die Bürger- und Einwohnergemeinden zu einheitlicher Verwaltung verschmolzen und die Armenunterstützungspflicht auf die Wohnsitzgemeinde übertragen wurde. Infolge eines Kirchengesetzes von 1873, das jeden politisch wahlberechtigten Bürger auch für kirchlich wahlberechtigt erklärte, trat eine große Anzahl Geistlicher und Laien unter der Führung Godets (s. d. 1) aus der Staatskirche aus und gründete eine streng orthodoxe Freikirche (Église libre). Vgl. Matile, Monuments de l'histoire de Neuchâtel (Neuchâtel 1844–48); Chambrier, Histoire de Neuchâtel et Valangin jusqu'à l'avénement de la maison de Prusse (das. 1840); Montmollin, Mémoires sur le comté de Neuchâtel (Bern 1834, 2 Bde.); Boyve, Annales historique du comté de Neuchâtel et Valangin (das. 1854–59, 5 Bde.); Majer, Geschichte des Fürstentums N. (Tübing. 1857); Benoît, Le canton de Neuchâtel (Neuchâtel 1861); Guinand, Histoire du gouvernement de Neuchâtel sous la domination prussienne (Lausanne 1833); Tribolet, Histoire de Neuchâtel et de Valangin depuis l'avénement de la maison de Prusse jusqu'en 1806 (Neuchâtel 1846); Bourgeois, Neuchâtel et la politique prussienneen Franche-Comté (Par. 1887); Borel, Le conflit entre les Neuchâtelois et Frédéric le Grand (Neuchâtel 1898); Grandpierre, Histoire du canton de Neuchâtel sous les rois de Prusse 1707–1848 (das. 1889); Humbert, Alexis Marie Piaget et la République neuchâteloise de 1848 à 1858 (das. 1888–95, 2 Bde.); Droz, La Republique neuchâteloise, ses origines et son développement (La Chaux-de-Fonds 1898); Bachelin, L'horlogerie neuchâteloise (Neuchâtel 1888); Diacon, Führer durch den Kanton N. (deutsche Ausg., das. 1903); »Musée Neuchâtelois« (das. 1864 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 544-546.
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