Fußnoten

1 Die populäre Auffassung in Athen sah im megarischen Psephisma, das Perikles nicht aufheben wollte, die Ursache des Kriegs (Aristoph. Acharn. 515ff. pac. 502. 609. Andoc. 3, 8). Diese Ansicht verwirft Thukydides mit vollem Recht, teils ausdrücklich (I, 140), teils durch seine Erzählung der Verhandlungen über das Psephisma (I, 67. 139) und vor allem durch die ganze Anlage seiner Darstellung. Ebenso sieht er mit Recht in den korkyräischen Händeln und den anschließenden Verwicklungen, die den Krieg unvermeidlich machten, nur die Anlässe, aber nicht die Ursache des Krieges. Aber er überspannt seinen Standpunkt, wenn er in Sparta die treibende Kraft sieht und behauptet, daß dies bei der Entscheidung über Korkyra »auch so schon« zum Kriege entschlossen war (I, 33. 36. 42. 44. 88. 118). Er sucht nicht mit Unrecht die eigentliche Ursache in der wachsenden Macht Athens, welche in das Machtgebiet Spartas übergriff und so die Gegner zum Kriege trieb. Aber er übersieht dabei, daß Athens Macht seit 455 nicht mehr gewachsen, sondern im Frieden von 446 beträchtlich zurückgegangen ist und daß Athen sich seitdem aller Übergriffe enthalten hat. Die kriegerische Stimmung der Peloponnesier und speziell der Spartaner ist die notwendige Voraussetzung für den Entschluß zum Kriege; aber sie wird erst dadurch von Bedeutung, daß die korkyräischen Händel, wie auch Athen sich entscheiden mochte, den Kriegsentschluß der Gegner unvermeidlich machten, weil sie in jedem Falle zu einer Verschiebung der Machtverhältnisse führen mußten. Ausführlich habe ich Forsch. II, 296ff. meine Auffassung der Entstehung des Krieges zu begründen versucht. – Die späteren Autoren haben die Frage nicht fördern, ja kaum ernstlich verstehen können. Ephoros hat die populären Traditionen und die Angriffe der Komödie auf Perikles mit Thukydides' Darstellung zu einem traurigen Wechselbalg verarbeitet (Diod. XII, 38-41; vgl. Aristodem. 16), die Biographie (Plut. Per. 29ff.) begnügt sich, die verschiedenen Versionen nebeneinander zu stellen.


2 Über den Prozeß des Phidias hat meines Erachtens R. SCHÖLL, Ber. Münch. Ak. 1888 richtig geurteilt, abgesehen von der davon ganz zu trennenden Frage, ob sein Aufenthalt in Elis vorher, oder wie Philochoros behauptet, nachher zu setzen ist; vgl. Forsch. II, 300. Quellen: Plut. Per. 31 mit urkundlichen Angaben aus Krateros und kunstgeschichtlichen Daten, die fälschlich mit dem Prozeß in Verbindung gesetzt sind; Philochoros fr. 121 J. bei schol. Arist. pac. 605. Die Nachwägbarkeit des Goldes Thuk. II, 13. Auf den Prozeß hat zuerst Aristophanes pac. 605 den Kriegs entschluß des Perikles (megar. Pseph.) zurückgeführt, was er selbst als einen ganz neuen Gedanken bezeichnet, auf den noch niemand gekommen sei. Damit hat Ephoros die Anekdote verbunden, daß Alkibiades, bei einem Besuch von Perikles abgewiesen, weil er mit seiner Rechnungslegung beschäftigt sei, ausruft: wäre es nicht besser, er überlegte, wie er keine Rechnung zu legen brauchte? (Plut. Alc. 7). Diese Anekdote, die sich ursprünglich wohl auf die Rechnungslegung im Prozeß 430 bezieht (WILAMOWITZ, Arist. II, 247), hat Ephoros auf die Rechnungslegung über die Propyläen gedeutet (Diod. XII, 38. Val. Max. III, 1, ext. 1, vgl. Aristodem. 16): Perikles habe dafür mehr Geld verausgabt, als bewilligt war, und sei nun Alkibiades' Rath gefolgt; um sich der Rechnungslegung zu entziehen, habe er Krieg erregt. Vgl. Forsch. II, 329ff.


3 Zerwürfnis mit seinem Sohn: Stesimbr. bei Plut. Per. 36 = 13. Athen. XIII, 589 d.


4 Für den Prozeß der Aspasia und das Psephisma des Diopeithes (über denselben Aristoph. av. 988 [vgl. eq. 1085. vesp. 380] und die Stellen aus Telekleides, Phrynichos, Ameipsias in den Scholien) gibt Plut. Per. 32 (vgl. c. 13) die urkundlichen Daten (es folgen die in spätere Zeit gehörigen Daten über Perikles' Prozeß). Verteidigung der Aspasia durch Perikles (als ihr κύριος schol. Arist. eq. 969): Äschines Socrat. bei Plut. Per. 32 = Athen. XIII, 589e, wo fälschlich Antisthenes als Quelle genannt ist, s. Forsch. II, 34. 56. Prozeß und Flucht des Anaxagoras: Ephoros bei Diod. XII, 39. Plut. Nic. 23. Diog. Laert. 11, 12f., u.a. Nach Sotion bei Diog. L. II, 12 war Kleon der Ankläger wegen ἀσέβεια, nach Satyros ib. dagegen Thukydides der Sohn des Melesias (der nach Ablauf des Ostrakismos 433 nach Athen zurückgekehrt sein mag), und zwar οὐ μόνον ἀσεβείας ἀλλὰ καὶ μηδισμοῦ, was für diese Zeit keinen Sinn hat. Die weiteren Anekdoten aus Hieronymos und dem Kallimacheer Hermippos sind wertlos. – Aufenthalt in Lampsakos und Tod: Diog. L. II, 7 (Apollodor). 14f. – Die Zeit der beiden Prozesse ist nicht bekannt; vgl. SWOBODA, Hermes 28, 589f. – ROSENBERG, Neue Jahrb. 1915, hält den Prozeß der Aspasia für Erfindung des Äschines und bestreitet politische Tendenzen bei Phidias' Prozeß. Gegen Anaxagoras kommt es nicht zum Prozeß, weil er Athen verläßt. Er setzt das Psephisma des Diopeithes wohl mit Recht erst Sommer 430 und also natürlich Anaxagoras' Flucht. An der Realität des Prozesses der Aspasia halte ich fest. – GEFFCKEN, Die ἀσέβεια des Anaxagoras, Hermes 42, 1907, 127ff.


5 Einzige Quelle: Thuk. I, 24ff. Weder Ephoros (Diod. XII, 30ff.) noch die Biographie (Plut. Per. 29) hatten weiteres Material zur Verfügung; sie geben lediglich eine verschlechterte Überarbeitung des Thuk.

Zu den chronologischen Schwierigkeiten, die die Neueren im korkyräischen Krieg und den folgenden Ereignissen gefunden haben, liegt gar kein Anlaß vor. Da die Schlacht bei Potidäa nach Thuk. II, 2 Ende Sept. 432 stattfand, fällt die Schlacht bei Sybota, entsprechend den Angaben IG I2 295 (u. S. 11, 1) in den Spätsommer (September) 433; vgl. KOLBE, Hermes XXXIV, 380ff. Die beiden Jahre vorher gingen über den Rüstungen der Korinther hin (Thuk. I, 31); der Ausbruch des Krieges und die Schlacht bei Leukimme fallen also 436. – Diodor hat die Kapitel des Ephoros über den kork. und potid. Krieg auf die Jahre 439/8-435/4 und 432/1 verteilt; die Jahre 434/3 und 433/2, mitten während der Belagerung Potidäas, füllt er mit dem Abfall von Thurii und der Aufstellung des metonischen Kalenders!


6 Matrosenwerbungen der Korinther im attischen Machtbereich: Thuk. I, 35, 3f., vgl. 31, 1.


7 Zum Psephisma des Kallias IGI2 91/92 und Forsch. II.


8 Zur Ausführung ist diese Anordnung nie gekommen, da schon im nächsten Jahr der Krieg ausbrach.


9 Über Thukydides' Auffassung s.S. 2, 1 und Forsch. II. Daß die Entscheidung über den Krieg tatsächlich bereits gefallen sei und er unmittelbar bevorstehe, läßt er nicht nur die Korkyräer c. 33. 36 sagen (die Korinther c. 42, 2 können es nicht bestreiten), sondern bezeichnet es auch als entscheidend für das Verhalten der Athener: ἐδόκει γὰρ ὁ πρὸς Πελοποννησίους πόλεμος καὶ ὣς ἔσεσϑαι αὐτοῖς. Welchen Antrag Perikles bei den Verhandlungen vertreten hat, sagt er nicht; aber da er von der Unvermeidlichkeit des Krieges überzeugt war und jede Nachgiebigkeit Athens hintertrieb (I, 127. 144; vgl. den angeführten Ausspruch bei Plut. Per. 8), wird er auch für die energischere Maßregel eingetreten sein.


10 Über die Daten der beiden Flottensendungen nach Korkyra gibt die Rechnungsurkunde IG I2 295 = DS. 372 Auskunft; ich halte gegen NISSEN u.a. mit BOECKH, DITTENBERGER, KOLBE (Hermes 34, 388) u.a. nur die Ergänzung für zulässig, welche beide Zahlungen in die erste Prytanie Aiantis setzt; die erste Zahlung, an Lakedaimonios, ist am 13. Tage derselben (5. August 433), die zweite, an Glaukon und seine Kollegen, am letzten Tage (27. oder 28. August) erfolgt. Mithin fiel die Schlacht bei Sybota in den September. So stimmt die Urkunde vollständig zu Thukydides. – Bekanntlich ergibt dieselbe für die zweite Sendung die Berichtigung eines alten, vermutlich auf absichtlicher Korrektur beruhenden Fehlers des thuk. Textes (Glaukon, Metagenes, Drakontides statt Glaukon und Andokides bei Thuk.).


11 Ferner eine Triere von Anaktorion, die wohl von einer Partei gesandt war. Denn Anaktorion wird nach der Schlacht bei Sybota von den Korinthern überfallen und nach ihren Interessen eingerichtet (c. 55), muß also bis dahin als gemeinsame Kolonie von Korinth und Korkyra offiziell neutral gewesen sein und eher zu Korkyra geneigt haben.


12 Einzige Quelle ist auch hier Thukydides. Von der Rechnung über die Ausgaben der Feldzüge des Jahres 432/1 sind IG I2 296 (zu derselben Tafel gehört wahrscheinlich I2 299) geringe Bruchstücke erhalten, die am besten KOLBE, Hermes 34 behandelt hat. Chronologie: Die Verwicklungen mit Potidäa begannen εὐϑύς nach der Schlacht bei Sybota I, 56, 1. 57, 1, also Herbst 433; damals stellten die Athener ihre Forderungen. Über die Verhandlungen aber ging lange Zeit hin (ἐκ πολλοῦ πράσσοντες I, 58, 1), das ist der Winter, bis die Athener den Archestratos und seine Kollegen mit der Exekution beauftragten. Als diese ankamen, war Potidäa soeben abgefallen (ib.); 40 Tage darauf (I, 60, 3) traf Aristeus ein. Auf die Kunde davon wird Kallias mit vier Kollegen entsandt, von denen IG I2 296 Eukrates die Zahlungen aus dem Tempelschatze entgegennimmt; diese sind in der zweiten Prytanie und wahrscheinlich in den ersten Tagen derselben (Ende August) erfolgt. Die Schlacht bei Potidäa fand nach II, 2 im sechsten Monat vor dem Überfall von Platää (März 431), also Ende Sept. 432 statt. Mithin ist Aristeus etwa Anfang August nach Potidäa gekommen; der Abfall erfolgte im Juni, die Ausfahrt des Archestratos kurz vorher.


13 Zu den τῶν ξυμμάχων πολλοί im Heer der Athener Thuk. I, 61, 4 gehören die Ionier bei Plato symp. 220c.


14 Grabschrift der bei Potidäa gefallenen Athener IG I2 945. Sokrates und Alkibiades in der Schlacht: Plato symp. 219e. apol. 28 e. Charm. 153; Isocr. 16, 29.


15 Den Bestand des attischen Besitzes auf der Halbinsel während der nächsten Jahre zeigen die Tributlisten IG I2 218 (um 430, s. BUSOLT Philol. 41, 695). 213 (428/7). 216 (aus einem der folgenden Jahre).


16 Phormios Rückkehr: Thuk. II, 58, 2, vgl. II, 31, 2.


17 Das megar. Psephisma besteht bereits bei den Verhandlungen in Sparta im Herbst 432 Thuk. I, 67, ist aber erst unter dem Archontat des Pythodoros 432/1 erlassen: Philochoros bei schol. Arist. pac. 605. Anlässe: Thuk. I, 139. Philoch. 1. c. Aristoph. Ach. 526ff. Zur ἱερὰ ὀργάς IG II/III2 204. Demosth. 13, 32. Perikles als Antragsteller bei Philoch. und Plut. Per. 30, der damit fälschlich die Ermordung des Herolds Anthemokritos durch die Megarer (Philipps Brief Dem. 12, 4. Pausan. I, 36, 3. Harpokr. Suid.) und das Psephisma des Charinos aus dem nächsten Jahr (s. S, 38, 2) verbindet. Ephoros (Diod. XII, 39) bietet nichts. – Meine Auffassung habe ich Forsch. II, 297ff. ausführlich begründet. Thukydides behauptet mit vollem Recht, daß das Psephisma weder die Ursache noch der Anlaß zum Kriege gewesen ist, sondern nur ein Vorwand, um den sich die letzten Verhandlungen drehten. Aber indem er die populäre Anschauung beiseite schiebt, kommt die für Perikles' Verhalten so bedeutsame psychologische Bedeutung des Ps. nicht zur Geltung; die Frage, warum Perikles es beantragt und gerade jetzt beantragt hat, beantwortet er nicht. Seine Grundauffassung des Ursprungs des Krieges bleibt dabei allerdings vollkommen zu Recht bestehen.


18 Ein Nachhall der Beschuldigung ist auch Aristoph. eq. 445. MÜLLER-STRÜBING hat es fertig gebracht, die ganze Erzählung von der Forderung der Spartaner für eine Erfindung des Thukydides zu erklären!


19 Thukydides hat dadurch, daß er den archidamischen und den dekeleischen Krieg mit der Zwischenzeit zu einem einzigen peloponnesischen Krieg von 27 Jahren zusammenfaßt, für uns den Standpunkt verschoben: unwillkürlich blicken wir auf den Ausgang und machen den Mann, der den Krieg aufgenommen hat, für Dinge verantwortlich, mit denen er nichts mehr zu tun hat. Die Katastrophe ist eingetreten, weil in der Zeit des Nikiasfriedens ein Staatsmann von Perikles' Art fehlte; damals hat Athen in allem das Gegenteil von dem getan, was er geraten haben würde. Der Ausgang des archidamischen Krieges aber erweist die Richtigkeit seiner Auffassung vollkommen. – Die Neueren haben über den pel. Krieg und die Politik des Perikles die verschiedensten Urteile gefällt. Zum Teil suchen sie die Ursache in der Schwierigkeit seiner inneren Stellung, im Anschluß an Aristophanes' Eirene, so namentlich BELOCH; oder sie meinen, er habe erobern wollen (vor allem Megara, ferner in Italien und Sizilien; so NISSEN, Ausbruch des pel. Krieges, Hist. Z. N. F. 27, 1888), oder gar, er habe den Krieg herbeigeführt, weil er erkannte, daß Athen die Herrschaft über Hellas erringen könne, und habe ihn jetzt herbeigeführt, weil er alt wurde und sich allein die Fähigkeit zutraute, ihn zum glücklichen Ende zu führen (so WILAMOWITZ, Arist. II, 101). Diese Ansicht schiebt dem Perikles das Programm seiner radikalen Gegner unter, des Kleon und seines Anhangs, und imputiert ihm eine auch für einen politischen Stümper unverantwortliche Überschätzung der Machtmittel seines Staats. Andere, wie PFLUGK-HARTUNG, Perikles als Feldherr, 1884, DUNCKER, Gesch. des Alt. IX, BELOCH, verlangen, Perikles habe den Krieg nach den Ansichten Kleons und seiner Partei führen sollen, mit energischer Offensive und großen Schlachten. Eine besonnene Abwägung der Machtmittel und der strategischen Möglichkeiten erweist demgegenüber auf allen Gebieten die Richtigkeit der Politik und der Strategie des Perikles, so wie sie Thukydides dargelegt hat; s. DELBRÜCK, Die Strategie des Perikles, 1890, dem ich in allen Hauptfragen zustimme. (In seiner Geschichte der Kriegskunst I, 1900 hat DELBRÜCK seine Position nicht eben verbessert, indem er S. 105 die Frage der Bevölkerungszahl Athens, die er falsch beantwortet, in den Mittelpunkt stellt. »Wenn jemand nachweist, daß Athen im Jahre 431 60000 Bürger hatte,« stürze die Autorität des Thukydides zusammen, denn dann sei Perikles' Kriegsplan falsch gewesen. Aber gerade aus Thukydides ergibt sich eine Zahl von etwa 55000 Bürgern, s. Forsch. II. DELBRÜCK vergißt ganz, daß bei einem Staat wie Athen, dessen Hauptmacht in der Flotte bestand, die ärmere Bevölkerung nicht zum Felddienst herangezogen werden konnte, weil sie als Ruderer unentbehrlich waren. Als Athen im Jahre 428 bei dem Überfallversuch der Peloponnesier plötzlich 100 Schiffe mobil machen mußte, während es schon mindestens 70 Schiffe auswärts in See hatte, mußten außer den Theten und Metoeken auch die Zeugiten als Ruderer auf die Schiffe gehen: Thuk. III, 16, vgl. I, 143. 1.)


20 Den bei Thuk. II, 9 aufgezählten Bundesgenossen Spartas hat Ephoros (Diod. XII, 42) die Lokrer von Amphissa hinzugefügt, auf Grund von Thuk. III, 101; aber sie sind erst 426 zu Sparta übergetreten.


21 Die Zahl des pel. Heeres, die Thuk. nicht angibt, wird bei Plut. Per. 33 viel zu hoch auf 60000, von Androtion fr. 39 J. gar auf 100000 Hopliten angesetzt; BELOCH (Bevölkerung 152) schätzt das Heer des Archidamos auf etwa 30000 Hopliten und etwa ebensoviel Leichtbewaffnete. Ersteres wird ungefähr richtig sein, aber von Leichtbewaffneten findet sich hier noch keine Spur. Dagegen kam allerdings ein mindestens ebenso starker Troß (Waffenknechte etc.) hinzu.


22 Die Darlegung der Machtmittel und Aussichten der Kriegsführung, die wir in die Erzählung aufnehmen, hat Thukydides nach seinen Prinzipien der Darstellung erschöpfend in den Reden des ersten Buches gegeben; meine Darstellung ist hier wie sonst lediglich eine vielfach wörtliche Paraphrase derselben.


23 Während des archid. Krieges erhält der Peloponnes Getreidezufuhr aus Sizilien: Thuk. III, 86.


24 Verhandlungen mit Persien: Thuk. I, 82. II, 7. 67.


25 Sparta und Sizilien: Thuk. II, 7, 2 (der Satz ist jedenfalls korrupt überliefert; ob Ephoros die Zahl von 200 Schiffen, die Sizilien stellen soll (Diod. XII, 41), in seinem Text gelesen hat, wie L. HERBST annimmt, oder ob er ihn korrigiert hat, weil er an der Zahl von 500 Schiffen Anstoß nahm, ist nicht zu entscheiden), vgl. III, 86.


26 Bei τριήρεις τὰς πλωίμους τριακοσίας, die nach Perikles bei Thuk. II, 13, 8 (vgl. Aristoph. Acharn. 544) für den Krieg zur Verfügung stehen, sind die 100 alljährlich in Reserve gestellten (II, 24) nicht mitgerechnet; denn alljährlich werden nach dem völlig authentischen Zeugnis von pol. Ath. 3, 4 400 Trierarchen ernannt. Vgl. Forsch. II, 169, 3.


27 Geldmittel und Reservefonds: Thuk. II, 13. 24.


28 Getreidesperre im Hellespont: IG I2 57 (DS. 375) Zl. 35ff.; vgl. KIRCHHOFF, Ber. Berl. Ak. 1888, 1179ff. Die Vorschrift, daß die ἐπιμεληταὶ ἐμπορίου verpflichtet sind τοῦ σίτου τοῦ καταπλέοντος εἰς τὸ σιτικὸν ἐμπόριον τὰ δύο μέρη τοὺς ἐμπόρους ἀναγκάζειν εἰς τὸ ἄστυ κομίζειν, Arist. pol. Ath. 51, 4, ist dauernd bestehen geblieben, aber wohl erst jetzt eingeführt. Über die σιτοφύλακες ib. 51, 3 und Lys. or. 22.


29 WILAMOWITZ' Behauptung (Hermes XXXV, 555 und sonst), das Verzeichnis der attischen Bundesgenossen Thuk. II, 9 »beruhe auf dem Friedensinstrument von 445«, ist falsch. Denn die Akarnanen sind nach II, 68 erst seit Phormios Feldzug, die Korkyräer erst seit 433, und auch da nur durch ein Schutzbündnis (vgl. III, 70. 75), die Zakynthier offenbar erst seit 432/1 mit Athen verbündet; denn das von ihnen mit Tolmides 455 geschlossene Bündnis (s. Bd. IV 1, 567) wird über 450 oder höchstens 446 hinaus so wenig Bestand gehabt haben, wie das mit den Kephallenen, die erst im Herbst 431 mit Athen abschließen (II, 30). Vgl. II, 7: Ἀϑηναῖοι ... ἐς τὰ περὶ Πελοπόννητον μᾶλλον χωρία ἐπρεσβεύοντο, Κέρκυραν καὶ Κεφαλληνίαν καὶ Ἀκαρνᾶνας καί Ζάκυνϑον, ὁρῶντες εἰ σφίσι φίλια ταῦτ᾽ εἴη βεβαίως. Nicht erwähnt werden die ozolischen Lokrer (III, 95), offenbar weil sie erst später in den Krieg eintreten, und die Thessaler, die Thuk. trotz der Hilfssendung 431 (κατὰ τὸ παλαιὸν ξυμμαχικόν II, 22), die später nicht mehr wiederholt wird, offenbar nicht als eigentliche Bundesgenossen Athen betrachtet hat; vgl. IV, 78, 4, wonach sie mit Sparta offiziell nicht im Kriege liegen. (Zu den beiden Feldherrn aus Larisa ἀπὸ τῆς στάσεως ἑκάτερος vgl. WILAMOWITZ, Hermes XXXV, 557, 5.) Für Thessalien vgl. das von E. PREUNER (1900) behandelte delphische Weihgeschenk: Daochos, Sohn des Agias von Pharsalos, 27 Jahre lang ἁπάσης Θεσσαλίας ἄρξας οὐ βίᾳ, ἀλλὰ νόμῳ, voller Friede und Wohlstand – gehört in diese Zeit. Vgl. auch ED. MEYER, Theopomps Hellenika (1909) S. 247f.


30 Dabei ist wohl das Verhältnis von Argos zu Persien zu berücksichtigen.


31 Nach dem Feldherrn der pelop. Invasionsarmee wurde der Krieg bei Lysias als Ἀρχιδάμιος πόλεμος bezeichnet (Harpokr. s.v. = Suidas. BEKKER, anecd. 450), und in Ermangelung einer besseren müssen wir diese Bezeichnung beibehalten.


32 Chronologie: Daß der Frühling bei Thuk. Anfang März (julianisch) beginnt und τοῦ σίτου ἀκμάζοντος, d.h. der Beginn der Ernte, die Zeit von Mitte Mai bis gegen Ende des Monats bezeichnet, ist mir nicht zweifelhaft, trotz des neuesten Versuches von BUSOLT (Hermes 35, 573ff.), beide Daten einen Monat später zu setzen. Die Katastrophe von Platää, zu Frühlingsanfang und in den letzten Tagen des Mondmonats (II, 2, 1. 4, 2), also in den ersten Tagen des März, fällt 80 Tage vor den Einfall in Attika (II, 19), dieser mithin um den 25. Mai. Thukydides' Angabe, der Überfall von Platää habe stattgefunden Πυϑοδώ ρου ἔτι δύο μῆνας ἄρχοντος, ist jedenfalls verschrieben, da der 1. Hekatombaeon 431 auf den 1. August fiel; die KRÜGERsche Korrektur τέσσαρας für δύο ist paläographisch nicht mehr wert wie jede andere. Die Chronologie zeigt, daß πέντε gelesen werden muß. – Ephoros hat nach seiner Art die synchronistische Darstellung des Thukydides in eine mehr sachlich geordnete umzusetzen gesucht und dabei manche Fehler begangen. Diodor hat die Ereignisse durchweg in ein falsches Archontenjahr gesetzt, ein Jahr zu niedrig, weil er das römische Jahr zugrunde legt und daher den Beginn des Archontenjahrs vom Hochsommer auf den 1. Januar antedatiert. Wenn wir nur ihn besäßen, würden wir vom pelop. Kriege überhaupt nichts Brauchbares wissen.


33 Den Überfall von Platää erwähnt auch Herodot VII, 233, mit ungenauen Angaben.


34 Peloponnesische Kaper: Thuk. II, 67, 4. 69. III, 51, vgl. IV, 67, 3. IV, 75, 1.


35 Verschonung der heil. Ölbäume: Androtion und Philochoros bei schol. Soph. Oed. Col. 697. Verschonung Dekeleas: Herod. IX, 73.


36 Das Fragment des Hermippos (Plut. Per. 33; fr. 46 KOCK) wird mit Recht den Μοῖραι zugeschrieben, aus denen auch sonst mehrere Bruchstücke (45. 47. 98) die Situation von 431 illustrieren. Daß Kleon unter den Gegnern des Perikles in erster Linie stand, lernen wir eben aus diesem Fragment.


37 Der Einfall von 431 war kürzer als der von 430, der ungefähr 40 Tage dauerte (II, 57).


38 Der attischen Flotte (Thuk. II, 23) sind nach IG I2 296 am achtletzten Tage einer Prytanie die Gelder gezahlt worden, die sie bei der Abfahrt mitnahm. Die Zahl der Prytanie ist nicht erhalten; doch kann sie, wie KOLBE, Hermes XXXIV, 393 und BUSOLT ib. XXXV, 582 trotz aller sonstigen Differenzen übereinstimmend annehmen, nur die neunte gewesen sein; dann ist der Tag (nach BR. KEIL's Rechnung) der 27. Juni. Dazu stimmt die Stelle, an der Thuk. II, 28 die Sonnenfinsternis vom 3. August erwähnt.


39 Zu Thuk. II, 29 über Sitalkes und seinen Sohn vgl. Aristoph. Ach. 141ff.


40 Zu den Ansiedlern auf Ägina gehörte nach Acharn. 653 auch Aristophanes, oder vielmehr sein Vater; denn daß die Stelle nur auf Aristophanes und nicht auf Kallistratos bezogen werden kann, ist mir nicht zweifelhaft, so oft auch das Gegenteil behauptet ist.


41 Psephisma des Charinos und Einfälle in Megara: Thuk. II, 31. IV, 66. Plut. Per. 30, der aber das Psephisma des Charinos mit dem des Perikles vom vorigen Jahre zusammenwirft (s.S. 17, 1).


42 Mehrfach hat man angenommen, die Strategenwahlen für 430/29 hätten erst nach dem Abzug der Peloponnesier stattgefunden und Perikles sei nicht wiedergewählt worden (so DROYSEN, BELOCH u.a.). Das widerspricht nicht nur dem Bericht des Thuk., der dann II, 59, wo er den Ausbruch des Sturms gegen Perikles schildert, als charakteristisches Symptom erwähnen müßte, daß er nicht wiedergewählt wurde, sondern ebensosehr aller inneren Wahrscheinlichkeit. Die Strategenwahlen haben während des Krieges durchweg im ersten Frühjahr stattgefunden, so nachweisbar 425. 424. 422 (vgl. SWOBODA, Hermes 28, 541ff.); wie wäre es denkbar, daß man 430 anders verfahren wäre, wo es doppelt notwendig war, daß das Volk sich eben durch die Wahl über den Feldzugsplan äußerte? Nur als neugewählter und dadurch in seiner Stellung gefestigter Stratege konnte Perikles das Kommando der See-Expedition übernehmen. Die Wahlen fallen der Regel nach in den Anfang der 7. Prytanie (Arist. pol. Ath. 44, 4), die im Jahre 430 nach BR. KEIL um den 18. März begann, also in den Tagen, an denen die Peloponnesier sich zum Einfall in Attika anschickten. So wird die Wahl gleich in den ersten Tagen der Prytanie erfolgt sein.


43 Als Perikles ausfuhr, Thuk. II, 56, war die Pest bereits in Athen, wurde aber offenbar noch nicht als besonders gefährlich angesehen (sie trat in der ersten Zeit nur im Piräeus heftig auf II, 48, 2). Das Heer und die Flotte waren noch intakt und konnten daher nach der Rückkehr sofort nach Podidäa geschickt werden II, 58; hierhin aber brachten sie den Keim der Infektion mit. Es ist daher eine falsche Konjektur, wenn bei Plut. Per. 35 das Scheitern des Angriffs auf Epidauros durch die Pest motiviert wird; Thuk. sagt nur ἐς ἐλπίδα μὲν ἧλϑον τοῦ ἑλεῖν, οὐ μέντοι προεχώρησέ γε. Außerdem ist bei Plut. fälschlich die Sonnefinsternis von 431 in dieses Jahr verlegt. Zu Perikles' Kriegszug vgl. Thuk. VI, 31, 2. Über die Seuche, die mit sonst bekannten Epidemien nicht identifizierbar ist und mit der Beulenpest nichts zu tun hat, vgl. W. EBSTEIN, Die Pest des Thuk., 1899.


44 Verluste an der Pest: Thuk. II, 58. III, 87; vgl. Forsch. II, 165. Ähnlich hohe Verluste sind bei Epidemien in der Neuzeit öfter vorgekommen; so hat Venedig 1630 an der Pest »etwa ein Drittel seiner Bevölkerung, nach offiziellen Angaben vom Juli 1630 bis Oktober 1631 46480 Menschen« verloren (BELOCH, Jahrb. f. Nationalök. 73, 1899, S. 5).


45 Über Perikles' letzte Rede Thuk. II, 60ff., die Thukydides, um die Situation völlig rein herauszuarbeiten, nicht in die Friedensverhandlungen verlegt, sondern in eine lediglich sie anzuhören bestimmte Versammlung (eine solche mag ja auch wirklich stattgefunden haben), s. Forsch. II, 389ff.


46 Über den Prozeß des Perikles haben zuletzt BELOCH, Att. Politik 330ff., SWOBODA, Hermes 28, 536ff., WILAMOWITZ, Aristot. II, 245ff. eingehend gehandelt. BELOCH hat nachgewiesen, daß die urkundlichen Angaben (aus Krateros) bei Plut. Per. 32 von Plutarch fälschlich mit den Prozessen gegen Phidias, Aspasia und Anaxagoras verbunden sind und sich tatsächlich auf den Prozeß von 430 beziehen; im übrigen aber kann ich BELOCH nicht beistimmen (vgl. S. 39, 1). Dem Prozeß muß eine Apocheirotonie nach dem von Aristot. pol. Ath. 43, 4. 61, 2 beschriebenen Modus vorangegangen sein (so richtig SWOBODA und WILAMOWITZ), die ein Gerichtsverfahren zur notwendigen Folge hat: κἄν μὲν ἁλῷ, τιμῶσιν ὅ τι χρὴ παϑεῖν ἢ ἀποτεῖσαι, ἄν δ᾽ἀποφύγῃ, πάλιν ἄρχει. Schon das zeigt, daß der Prozeß kein Eisangelieverfahren gewesen sein kann, wie SWOBODA meint; daher war auch der Name des Anklägers in den Urkunden nicht erhalten (Theophrast nannte Simmias, Heraklides Pont. Lakratides, Idomeneus Kleon, was gewiß nicht richtig ist: Plut. Per. 35). Offenbar sind vielmehr vom Staat συνήγοροι, Staatsanwälte, bestellt worden. Von dem Psephisma des Drakontides und Hagnon (das ist der Kollege des Perikles in der Strategie und der Gründer von Amphipolis, aber wahrscheinlich nicht der Vater des Theramenes: BUSOLT, Griech. Gesch. III, 1, 527), welches das Verfahren regelte, hat Plut. Per. 32 Bruchstücke bewahrt: ψήφισμα κυροῦται Δρακοντίδου γράψαντος, ὅτως οἱ λόγοι τῶν χρημάτων ὑπὸ Περικλέους εἰς τοὺς πρυτάνεις ἀποτεϑεῖεν, οἱ δὲ δικασταὶ τὴν ψῆφον ἀπὸ τοῦ βωμοῦ φέροντες ἐν [τῇ] πόλει κρίνοιεν. Ἅγνων δὲ τοῦτο μὲν ἀφεῖλε τοῦ ψηφίσματος (ist das nicht einfach ein Mißverständnis der offiziellen Formel τὰ μὲν ἄλλα καϑάπερ Δρακοντίδης?), κρίνεσϑαι δὲ τὴν δίκην ἔγραψεν ἐν δικασταῖς χιλίοις καὶ πεντακοσίοις (richtig 1501), εἴτε κλοπῆς καὶ δώρων εἴτ᾽ ἀδικίου βούλοιτό τις ὀνομάζειν τὴν δίκην. Das stimmt völlig überein mit den Angaben über die Euthyne der Strategen bei Arist. pol. 54. 59, 2. Aber es handelt sich hier nicht um die regelmäßige Euthyne, sondern um eine außerordentliche infolge der Apocheirotonie; daher wird dieselbe durch einen besonderen Volksbeschluß geregelt, der die Formen jener entlehnt. Verurteilt ist Perikles wegen Unterschlagung: Plato Gorg. 515 e ἐπὶ τελευτῇ τοῦ βίου τοῦ Περικλέους κλοπὴν αὐτοῦ κατεψηφίσαντο, ὀλίγου δὲ καὶ ϑανάτου ἐτίμησαν. Strafsumme: ἐξημίωσαν χρήμασιν, ὧν ἀριϑμὸν οἱ τὸν ἐλάχιστον πεντεκαίδεκα τάλαντα, πεντήκοντα δ᾽ οἱ τὸν πλεῖστον γράφουσιν Plut. Per. 35 (danach ist bei Diod. XII, 45 die Summe von 80 Talenten wahr scheinlich zu korrigieren). Die Summe ist schwerlich der zehnfache Betrag des unterschlagenen Geldes, wie im regelmäßigen Verfahren, sondern die Summe, auf die Perikles nach dem Verdikt, das ihn schuldig sprach, sich geschätzt hat, während die Ankläger den Tod beantragt haben werden – wann hätten attische Ankläger in Staatsprozessen je einen anderen Antrag gestellt, wenn sich die Möglichkeit dazu bot! In dieser Beziehung ist das Verfahren gegen Demosthenes völlig analog, der 20 Talente unterschlagen haben soll, aber zu 50 Talenten (nicht zu 200) verurteilt wird.


47 Wie es mit der Rechnungsablegung der Strategen gehalten wurde, die ihr Amt durch mehrere Jahre kontinuierten, wissen wir nicht; die jetzt herrschende, vor allem von WILAMOWITZ vertretene Ansicht, daß sie überhaupt keine Rechnung legten, erscheint mir nicht sehr wahrscheinlich. Doch möchte ich über diese Frage keinerlei Hypothese aufstellen.


48 ἐς τὸ δέον ἀνήλωσα: Aristoph. nub. 859; von Ephoros, Theophrast, Demon (paroemiogr.) auf die Bestechung der Spartaner bezogen: Bd. IV 1, 586.


49 Daß Perikles abgesetzt ist, berichten Ephoros (Diod. XII, 45) und Plut. Per. 35 und wird bei Thuk. II, 59 durch ἔτι δ᾽ἐστρατήγει und 65, 4 durch die Angabe über seine Wiederwahl nach seiner Verurteilung angedeutet. Näher auf den Prozeß einzugehen, verschmäht Thukydides: der Satz οὐ μέντοι πρότερόν γε οἱ ξύμπαντες ἐπαύσαντο ἐν ὀργῇ ἔχοντες αὐτὸν πρὶν ἐξημίωσαν χρήμασιν faßt alles, was für die politische Geschichte bedeutsam ist, in scharfer Beleuchtung zusammen; die vorgeschobenen Gründe der Anklage und Verurteilung sind völlig irrelevant. Der Prozeß muß in den Spätsommer 430 fallen; Genaueres ist nicht festzustellen.


50 Der Kampf der Lykier mit Melesandros (Milasantra) wird auch in der Xanthosstele (s.S. 262, 1) Südseite Zl. 45 erwähnt.


51 Was Plutarch c. 36-38 über die letzte Zeit des Perikles berichtet, wird meist authentisch sein; über Perikles' Selbstbeherrschung Protagoras bei Plut. consol. ad Apoll. 33. Über Xanthippos und Paralos vgl. Plato; ihre Namen finden sich IG I2 54 Zl. 14 in rätselhaftem Zusammenhang.


52 Daß Perikles nicht durch außerordentliche und unerklärliche Nachwahl im Winter 430/29 (so WILAMOWITZ u.a.), sondern bei den regelmäßigen Wahlen für 429/8 wiedergewählt ist, scheint mir zweifellos zu sein; so ist er zu einer Tätigkeit als Stratege überhaupt nicht mehr gekommen. Daher erwähnt Thukydides seinen Tod nicht im Zusammenhang der politischen Geschichte, sondern II, 65, 6 innerhalb der Würdigung seiner Bedeutung im Anschluß an seinen Sturz; Bedeutung für die Kriegsgeschichte hat seine Wiederwahl und seine letzte Strategie nicht mehr gehabt. In dem Satz ὕστερον δ᾽ αὖϑις οὐ πολλῷ, ὅπερ φιλεῖ ὅμιλος ποιεῖν, στρατηγὸν εἵλοντο καὶ πάντα τὰ πράγματα ἐπέτρεψαν ist die Stellung des Oberstrategen deutlich bezeichnet. –


53 Gestorben ist Perikles nach Thuk. 2 Jahre 6 Monate nach Ausbruch des Krieges, also im August oder Sept. 429, zu Anfang des Archontats des Epameinon (so richtig Athen. V, 217 e. Diod. XII, 46).


54 Zur Stellung der Alkmeoniden vgl. auch Aristoph. nub. init.


55 Spartanischer Ursprung des Namens: Thuk. VIII, 6, 3. Proxenie: V, 43. VI, 89, 2. Der Großvater: Isocr. 16, 26 (vgl. Bd. IV 1, 320, 2). Tod des Vaters: Isocr. 16, 28. Plut. Alc. 1.


56 Jugendgeschichte: Plato Prot. 320. Alcib. I, 104 b. 118 e. 122 b. Antiphon fr. 66. 67 BLASS und Plutarchs Biographie, Theophrast über seine Beredsamkeit: Plut. Alc. 10.


57 Da Alkibiades noch einen jüngeren Bruder Kleinias hatte, muß er mehrere Jahre vor dem Tode seines Vaters geboren sein. Im Jahre 420 wird er zum ersten Male Stratege, obwohl er noch sehr jung war (Thuk. V, 43, 2, vgl. 52); da dies Amt vermutlich nicht vor dem 30. Jahre bekleidet werden durfte, wird er 451/0 geboren sein. Dann stand er beim Feldzug nach Potidäa 432 im 19. Jahre, dem ersten der Dienstpflicht, im Felde.


58 Folge der Demagogen: Aristoph. eq. 128ff. mit den Scholien. Über Lysikles (vgl. v. 765; Ehe mit Aspasia: Äschines bei schol. Plato Menex., Plut. Per. 24. Harpocr. Ἀσπασία; Tod: Thuk. III, 19) und Eukrates (auch Aristoph. eq. 254 und fr. 143. 696) wissen wir sonst nichts. Letzterer ist schwerlich der Stratege von 433/2 (IG I2 296), da seine Phyle in diesem Jahre schon durch Proteas von Aixone vertreten ist; denn der Demagoge Eukrates stammte aus Melite (Aristoph. fr. 143). Der Stratege könnte der Vater des Diodotos Thuk. III, 41 sein. Thukydides betrachtet keinen dieser Demagogen als historische Persönlichkeit, auch Kleon nicht, oder doch nur negativ; daher gibt er II, 65 eine allgemeine Charakteristik der nach Perikles' Tode eingetretenen Zustände, und exemplifiziert dieselben III, 36ff. IV, 21ff. V, 6ff. 16 an dem Beispiele Kleons in den für die Geschichte des Krieges entscheidenden Momenten. Näher auf die Einzelheiten des Treibens der Demagogen einzugehen, in dem sich immer aufs neue nur dieselben Vorgänge wiederholen, würde den Charakter seines Geschichtswerkes aufgehoben haben. Vgl. Forsch. II, 373ff.

59 Zu Kleons Abstammung vgl. WILAMOWITZ, Arist. I, 129. Für Nikias nimmt man gewöhnlich adlige Abstammung an; aber ob der Nikias, Sohn des Nikeratos, der nach Diog. Laert. I, 110 den Epimenides aus Kreta geholt haben soll, eine historische Persönlichkeit und nicht vielmehr ein Reflex des späteren Feldherrn ist (ähnlich Solons falschen Freunden, den χρεωκοπίδαι Plut. Sol. 15), ist mindestens fraglich, und daß der Archon Eukrates Ol. 47 (Diog. Laert. I, 101) diesem Geschlechte angehört habe, ist vollends unerweislich.


60 Die modernen Apologeten der attischen Demokratie haben das Zeugnis der Komödie sehr mit Unrecht beiseite geschoben, wenn sie auch in der Verteidigung einzelner Demagogen Recht haben mögen; aber viel wichtiger ist das allgemeine Bild der attischen Zustände, welche die Komödie, wenn auch gelegentlich verzerrt, widerspiegelt, das was sie als selbstverständlich und allgemein anerkannt voraussetzt; und hierin stimmt sie nicht nur mit Thukydides und der sokratischen Literatur überein, sondern vor allem mit dem Eindruck, den auf jeden vorurteilslosen und nicht von der Sprachgewandtheit der Redner berauschten Leser die erhaltenen Gerichtsreden machen müssen, die der demokratischen Redner wie Lysias am meisten.


61 Über die Strategen des pel. Krieges ist grundlegend BELOCH, Die attische Politik seit Perikles, 1884. Daß BELOCH die politische Bedeutung der Strategie zu hoch schätzt, wenn er sie als »die Regierung« bezeichnet, ist öfter hervorgehoben; soweit man überhaupt in Athen von einer Regierung, d.h. von einem Ministerium des souveränen Volkes, reden kann, ist dasselbe in den leitenden Demagogen zu suchen. So fassen denn auch die Zeitgenossen selbst (Aristoph. in den Rittern und sonst durchweg; Thuk. II, 65) wie die Späteren (Arist. pol. Ath.) ihre Stellung auf.


62 Von Nikias' Persönlichkeit gibt Thukydides, ohne ihn zu charakterisieren (abgesehen von den kurzen Notizen V, 16 und VII, 86), durch seine Erzählung ein höchst anschauliches Bild (vgl. BRUNS, Literar. Porträt 17ff.), das durch die Detailangaben bei Plutarch ergänzt wird.


63 Es fehlt dann auch die persönliche Einwirkung der Strategen, die nicht in Athen anwesend sind.


64 Über die Topographie Platääs und die Geschichte der Belagerung ist grundlegend GRUNDY, The battle of Plataeae, 1894. Mit Recht hebt er hervor, daß Thuk. die Örtlichkeit nie gesehen hat und daher seinem Bericht alle topographischen Detailzüge fehlen, daß derselbe aber völlig verständlich und anschaulich wird, sobald man das damalige Platää in die Nordwestecke des Plateaus verlegt, wo zahlreiche Mauerreste erhalten sind; später lag hier wahrscheinlich die Akropolis der nach dem Antalkidasfrieden und dann durch Alexander wiederhergestellten Stadt. MÜLLER-STRÜBING (Fl. Jahrb. 1885) hat diese Stadt für das Platää des pel. Krieges genommen! Auch im übrigen ist die Kritik, die er an Th. übt, ein Musterbeispiel von falscher historischer Kritik. Wenn dieser und ähnliche Aufsätze M. STRÜBINGS seinerzeit viel Beifall gefunden haben, so ist das nur dadurch erklärlich, daß damals bewußt und unbewußt der Wunsch, die Autorität des Thukydides nach Kräften zu erschüttern, in sehr weiten Kreisen verbreitet war. Jetzt ist diese wenig ruhmvolle Episode der modernsten Altertumsforschung schon fast in Vergessenheit gesunken (vgl. A. BAUER, Thuk. und H. MÜLLER-STRÜBING 1887).


65 Attische Kleruchen in Potidäa: Thuk. II, 70. Diod. XII, 46 (gegen 1000). IG I2 397. DS. 374.


66 Zu den Hoffnungen auf Sitalkes vgl. Hermippos fr. 63, 7. Aristoph. Ach. 134. Über den Feldzug des Sitalkes gibt M. STRÜBING, Aristophanes und die hist. Kritik 721ff. neben vielem Phantastischen im Anschluß an W. HERBST einige ganz richtige Bemerkungen.


67 Die Sorge der Athener wegen eines Handstreichs auf den Piräeus verspottet Aristoph. Ach. 920.


68 Die Zahl von 100 pelop. Schiffen beim Angriff auf Zakynthos Thuk. II, 66 ist von ULLRICH, Kampf um Amphilochien, Hamburg 1863, S. 13 wohl mit Recht als viel zu groß beanstandet.


69 Auf den akarnan. Feldzug bezieht sich Hellanikos fr. 52 (Ib. III. der Ἱερεῖαι): Ἀμβρακιῶται καὶ μετ᾽ αὐτῶν Χάονες καὶ Ἠπειρῶται.


70 Weihgeschenk für die athen. Siege in Delphi: Pausan. X, 11, 6.


71 Zum Anlaß des Abfalls Arist. pol. VIII, 3, 3.


72 Im allgemeinen vgl. Antiphon 5, 77ff. Auf die Ordnung der Verhältnisse in Mytilene bezieht sich die sehr verstümmelte Inschrift IG I2 60 DS. 376. – Die ehemals Mytilene untertänigen Städte werden in den Tributlisten IG I2 64 als Ἀκταῖαι πόλεις zusammengefaßt. – Mytilenäer in Antandros: Thuk. IV, 52. 75. – Daß Aristophanes eq. 438. 834 den Wursthändler behaupten läßt, Kleon sei von Potidäa und Mytilene bestochen (natürlich um die Städte zu retten) und Kleon das wenigstens bei Potidäa ausdrücklich zugibt, ist selbstverständlich die boshafteste Perfidie; es zeigt aber zugleich deutlich, was von den Vorwürfen der Bestechlichkeit und des Unterschleifs, die die Komödie so freigebig erhebt, überhaupt zu halten ist. Sie sind charakteristisch nicht für den Beschuldigten, sondern für die allgemeine Verwilderung der politischen Moral in Athen.


73 Über die Topographie PARTSCH, Die Insel Corfu, PETERMANNS Mitt., Ergänzungsheft 38, und vor allem B. SCHMIDT, Korkyräische Studien, 1890 (weiteres derselbe Fl. Jahrb. 1892; PARTSCH, Wochenschr. f. klass. Phil. 1891, 593 hat ihm zugestimmt). B. SCHMIDT hat auch die Einfälle von M. STRÜBING (Fl. Jahrb. 1886) eingehend widerlegt.


74 Nach BUSOLTS scharfsinniger Ergänzung von IG I2 296 im Hermes 25, 569ff., ist das Geld an Eurymedon für die Fahrt nach Korkyra am 11. Tage der 2. Prytanie (nach BR. KEIL, 11. Sept. 427) gezahlt; er traf also in Korkyra gegen den 20. Sept. ein.


75 Die Angaben über Heraklea Trachinia Thuk. III, 92f. werden durch V, 51f. weiter illustriert. Vgl. auch ED. MEYER, Theop. Hell. 116ff.


76 Da Demosthenes' Angriff auf Leukas mit dem Zug gegen Melos gleichzeitig ist (Thuk. III, 94, 1), wird sein Zug gegen Ätolien mit dem gegen Tanagra zusammenfallen. Es liegt hier also bereits dieselbe Kombination vor wie 424.


77 Notion erscheint in den dürftigen Trümmern der Tributlisten aus dem archidamischen Kriege durchweg (IGI 2214. 219. 213. 220; ebenso 63/4), und zwar mit dem alten Satz von 1/3 Tal., und daneben die Kolophonier, aber mit einem minimalen Tributsatz (500 Dr.). Das sind also wohl die in Notion angesiedelten Kolophonier Thuk. III, 34, 4, die als Rest des alten Gemeinwesens besonders angesetzt werden. In no. 250 zahlen die Kolophonier 500, die Notier 100 Dr.; das wird der Zeit der Wirren, Thuk. III, 34, 2, angehören, als die persische Partei, gestützt auf arkadische und asiatische Söldner, sich durch ein διατείχισμα gegen die Anhänger der Athener geschützt hatte. – Erwähnt wird der Zwist zwischen Kolophon und Notion auch Arist. pol. V, 2, 12. Dekret dieser Zeit für einen um Athen und die Truppen verdienten Kolophonier IG I 259.


78 Über den amphilochischen Krieg vgl. ULLRICH, Der Kampf um Amphilochien, Progr. Hamburg 1863. Offenbar hat Thukydides an diesen Kämpfen wie an denen in Ätolien selbst als Hoplit teilgenommen.


79 Siegesdenkmal ἀπὸ Ἀμβρακιωτῶν καὶ τῆς ἐν (Ὄλπαις στρατ)ιᾶς καὶ τῶν ἐπαν(αστ)άντ(ων τῷ δήμῷ τ)ῷ Κερκυραίων (καὶ ἀπ᾽) Ἀν(ακτορίων) IG II/III2 403, richtig ergänzt von BEHR, Hermes 30, 54ff., der KÖHLERS Erklärung Hermes 26, 43ff. widerlegt hat. Das Denkmal bezieht sich auf alle Kämpfe des Jahres 426/5 im Westen bis zur Einnahme von Ariaktorion.


80 Gesandtschaft des Gorgias: Plat. Hipp. mai. 282 b. Diod. XII, 53. Timäosfr. 137J. bei Dion. Hal. de Lys. 3 (Paus. VI, 17, 8 nennt daneben Tisias!).


81 Daß Thukydides für die Geschichte des ersten sizilischen Krieges, den er nur summarisch behandelt (III, 90, 1) und, nicht sehr geschickt (daher mehrfache Wiederholungen [IV, 2, 2 = III, 115; IV, 24, 2 = IV, 1] und Lücken, wie vom Tod des Charoiades III, 90, 2 und den Operationen der endlich angelangten Flotte des Eurymedon und Sophokles IV, 48, 6. 58. 65 nichts erzählt wird), sinchronistisch in den Krieg in Griechenland eingelegt hat (III, 86. 88. 90. 99. 115f. IV, 1. 24f. 48, 6. 58ff.), das Geschichtswerk des Antiochos von Syrakus benutzt hat (im Wortlaut nachweisbar an der Episode über Lipara III, 88 = Antiochos bei Pausan. X, 11, 3f., vgl. Bd. III2 631, 2), hat inzwischen STEIN, Rh. Mus. 55, 531ff. weiter ausgeführt; daß ich seinen sonstigen Folgerungen und seiner Auffassung des Thuk. nicht beistimmen kann, bedarf kaum der Bemerkung. Für die Geschichte des ersten siz. Krieges bietet Ephoros (Diod. XII, 53f.) mehrfach brauchbare Zusätze zu Thuk. (die richtigen Zahlen hat VOGEL aus dem cod. Patm. eingesetzt), die er wohl nicht direkt aus Antiochos, sondern aus Philistos übernommen hat (Bd. IV 1, 256). – Justin IV, 3 hat so elend exzerpiert, daß man ihn nicht verwerten darf; Laches und Charoiades läßt er erst mit der Verstärkung abgehen, die zum Frieden führt, den Führer der ersten Sendung nennt er Lamponius (hatte Lampon bei Timäos eine Rede gehalten oder war er sonst für das Unternehmen eingetreten?); an Stelle von Leontini setzt er Katana.


82 Die Vorwürfe, welche HOLM, Gesch. Sic. II, 4f. gegen Laches erhebt, sind mehr als seltsam, entsprechen aber durchaus der populären Auffassung militärischer Dinge; wenn nicht alles nach Wunsch geht, ist unter allen Umständen der Feldherr schuld, ebenso wie er bei jedem Erfolg vergöttert wird. Das ist das Urteil jeder echten Demokratie in alter Zeit wie in der Gegenwart: und darum haben die Athener nach dieser Auffassung sehr recht getan, wenn sie die unglücklichen Feldherren schonungslos verurteilten.


83 Kosten von Potidäa 2400 Tal.: Isocr. 15, 113.


84 Über Bevölkerungszahl und Finanzen s. Forsch. II. – Söldner (ξένων ὅσοι παρῆσαν) erscheinen Thuk. IV. 90 bei Delion. Peltasten aus Änos IV, 28. ἐπίκουροι aus Arkadien Hermippos fr. 63, 18 (Athen. I, 27 d). Bei Aristophanes in den Acharnern 153ff. bietet Sitalkes Athen odomantische Peltasten als Söldner an gegen einen Tagelohn von 2 Drachmen; nachher nimmt Kleon Thuk. V, 6 Odomanten in Dienst. – In Antiphons Rede gegen Philinos, die nach BR. KEIL, Hermes XXIX, 32ff. 337, vgl. WILAMOWITZ, Arist. II, 347, 3 etwa in die Mitte des archidamischen Kriegs gehört, kam der Satz vor τούς τε ϑῆτας ἅπαντας ὁπλίτας ποιῆσαι, offenbar als Antrag eines Gegners, vielleicht des Philinos. Daß die Theten οὐκ ἐστρατεύοντο, kam in Aristophanes' Daitales vor (Harpocr. s.v. ϑῆτες). – Für die Finanzen ist grundlegend die Rechnung der Logisten über die für die Anleihen der elf Jahre, Sommer 433-422, den Göttern geschuldeten Zinsen IG I2 324. Ferner Thuk. II, 70. III, 19; das Kapitel III, 17 ist von STEUP als Interpolation erkannt und unmöglich zu halten; die Angabe über den Sold der Hopliten wird aber richtig sein.


85 νῆες ἀργυρολόγοι Thuk. II, 69. III, 19. IV, 50; vgl. Arist. pol. Ath. 24 gegen Ende.


86 Daß Kleon 428/7 im Rat saß und 427/6 Hellenotamias war, hat BUSOLT, Hermes 25, 640ff. auf Grund von IG I2 297 gegen BELOCH scharfsinnig erwiesen und dieser Gr. Gesch. I, 542 anerkannt. Daher droht ihm der Wursthändler eq. 443 mit Prozessen ἀστρατείας: solange er Beamter war, konnte er nicht ausgehoben werden. Daß die Demagogen sich auf diese Weise um ihre Dienstpflicht drücken, erregt überall bei Aristophanes die Entrüstung des Komikers und des Landvolks. – Über Kleons Maßregeln Aristoph. eq. 774: πρῶτα μέν, ἡνίκ᾽ ἐβούλευον, σοὶ χρήματα πλεῖστ᾽ ἀπέδειξα ἐν τῷ κοινῷ, τοὺς μὲν στρεβλῶν, τοὺς δ᾽ ἄγχων, τοὺς δὲ μεταιτῶν, οὐ φροντίζων τῶν ἰδιωτῶν οὐδενός, εἰ σοὶ (τῷ δήμῳ) χαριοίμην. Zu den Prozessen Aristoph. Ach. 676ff. und überall in den Rittern. Hyperbolos als Ankläger Ach. 846. eq. 1363. vesp. 1007. Ferner Protagoras' Schüler Euathlos Ach. 710. vesp. 592. fr. 411. schol. vesp. 590; Kleonymos und viele andere. Kleon τελώνης eq. 248. – Über Kleons Händel mit den Rittern Aristoph. Ach. 5 (er muß 5 Talente an sie herausgeben), vgl. eq. 225. 247, s. die in arger Entstellung von den Scholien zu Ach. 6 (Kleon erhält 5 Talente von den νησιῶται, um sie von der εἰσφορά [gemeint ist natürlich der φόρος] zu erleichtern) eq. 225 (Kleon verklagt die Ritter ὡς λειποστρατούντων) erhaltenen Angaben Theopomps fr. 93. 94 J.; danach ein ansprechender Deutungsversuch von BUSOLT, Hermes 25, 643, er habe als Hellenotamias die Getreideration an die Ritter nicht auszahlen wollen.


87 Über die Gesandtschaften nach auswärts geben vor allem Aristophanes' Acharner Aufschluß, wo sie gleich in der Eingangsszene (nach Persien und zu Sitalkes) verspottet werden. Der Hauptvorwurf neben der Ergebnislosigkeit ist, daß sie gewaltige Summen an Diäten schlucken und daß junge Leute und verächtliche Emporkömmlinge zu ihnen gewählt werden, nicht ergraute Krieger aus dem echten Volk. Das wird 599-619 weiter ausgeführt. Unbegreiflicherweise hält man die hier aufgezählten, nach Thrakien, zu Chares (unbek.), zu den Chaonern und nach Sizilien geschickten Männer gewöhnlich für Strategen (so GILBERT, Beitr. zur inneren Geschichte Athens 157ff., M. STRÜBING u.a.; dagegen KECK, quaest. Arist. histor. 1876, 18ff.), obwohl sie Diäten beziehen (v. 602, vgl. 66, dort 3, hier 2 Drachmen täglich; auf diesen Unterschied, den manche Interpreten betont haben, kommt natürlich nichts an; auch werden die Diäten verschieden gewesen sein), während die Strategen bekanntlich unbesoldet waren (pol. Ath. 1, 3; GILBERT S. 31f. meint, sie hätten trotzdem im Kriege Gehalt erhalten!), und obwohl Aristophanes v. 610. 613 ausdrücklich sagt, daß er unter ihnen, den μισϑοφοροῦντες oder μισϑαρχίδαι, Gesandte versteht. Daß der Dichter daneben fingiert, Lamachos sei im Moment der Aufführung Stratege (v. 593), hat damit nichts zu tun; Gesandter ist er eben vorher gewesen (v. 614. 619) und hat sich dadurch seiner Kriegspflicht entzogen, während die graubärtigen Männer in den Regimentern stehn (v. 596. 600f.), – Die Fiktion, daß Lamachos Stratege sei, ist in der Schlußszene wieder fallen gelassen (v. 1073ff.); im übrigen beweist sein Auftreten nur, daß er in diesem Jahre 426/5 in Wirklichkeit nicht Stratege war; denn sonst hätte er nicht auf die Bühne gebracht werden dürfen. Daß Lamachos, schon bei der pontischen Expedition des Perikles Stratege (Bd. IV 1, 525) und im Jahre 415 ἡλικίᾳ προήκων (Plut. Alc. 18), von Aristophanes Ach. 601 nur bei sehr weiter Dehnung des Begriffs unter die νεανίαι gerechnet werden kann, hebt BELOCH, Att. Pol. 325 mit Recht hervor.


88 Zu den Verhandlungen mit Persien s. außer Arist. Ach. 61ff. 613. 647ff. Thuk. IV, 50. Zu der von Aristophanes erwähnten Gesandtschaft nach Persien gehört wahrscheinlich Diotimos, Sohn des Strombichos, πρεσβείας Ἀϑηναίων ἀφηγούμενος, der dem Damastes von Sige Wunderdinge von einer 40tägigen Fahrt aus dem kilikischen Kydnos in den Choaspes von Susa erzählte (Strabo I, 3, 1), vgl. M. STRÜBING, Aristoph. 703f. (der aber den Archon Diotimos 428/7 hätte aus dem Spiel lassen sollen!). HOLZAPFEL, Beitr. zur griech. Gesch. 39. Pyrilampes mit seinen Pfauen Arist. Ach. 63; vgl. 88, Plato Charm. 158 a. Plut. Per. 13; gehört wohl zur Gesandtschaft von 449/8.


89 Schmeicheleien der Gesandten ἀπὸ τῶν πόλεων Aristoph. Ach. 636ff.


90 Daß Euripides' Urteile über Sparta in der Andromache 437ff. 595ff. 724f. sich auf die Zeitverhältnisse beziehen, bemerken die Scholien mit Recht. Wir würden die Zeit genau bestimmen können, wenn sich ermitteln ließe, was die Sparta benachbarte Stadt: ist, ἣ πρὸ τοῦ μὲν ἦν φίλη, νῦν δ᾽ ἐχϑρὰ ποιεῖ, gegen die Menelaos 733ff. zunächst zu Felde ziehen muß. Eine Deutung auf die Ereignisse nach dem Nikiasfrieden halte ich bei der Stimmung und dem ganzen Charakter des Stücks für ausgeschlossen.


91 Über die Tendenz des Werkes Herodots s. Forsch. II, 196ff.; über Anytos und die Belohnung Forsch. I, 200. II, 229.


92 Ein demokratischer Klub (Kleon, Theoros, Äschines, Akestor, Phanos u.a.) und ein aristokratischer (Phrynichos, der hier zuerst erscheint, Antiphon, Hippyllos, Lysistratos, nach BR. KEILS Vermutung mit dem von Antiphon 6, 36 erwähnten identisch, Theophrastos) werden bei Aristoph. vesp. 1220 und 1301 eingeführt.


93 In die von aristokratischer Seite, als Gegenstück zu Kleons Anklagen, betriebenen Prozesse wegen Unterschleifs und die damit verbundenen Umtriebe gibt die 6. Rede Antiphons, der die Rede gegen Philinos (s.S. 84, 1) vorherging, einen lebendigen Eindruck. BR. KEIL, Hermes 29, 32ff. 338ff. hat nachgewiesen, daß dieselbe in den archidamischen Krieg, vielleicht ins Jahr 425, gehört; zur Erklärung WILAMOWITZ, Ber. Berl. Ak. 1900, 398ff.


94 Nachahmung lakonischer Sitten: Aristoph. vesp. 475f. av. 1280ff. Plato Prot. 342 b. Gorg. 515 e.


95 Friedensversuche: Aristoph. Ach. init. (wo die Prytanen Amphitheos' Vermittlung schroff abweisen v. 54); vgl. 652ff.


96 Über die Strategen s. BELOCH, Att. Politik 289ff. Daß Hipponikos (über seine politische Stellung Xen. Hell. VI, 3, 4) im Jahre 427/6 Oberstratege war, wird dadurch bewiesen, daß seine Phyle (Kekropis) außerdem noch durch Laches vertreten ist. Daher kommandiert er Thuk. III, 91 das Gesamtaufgebot beim Einfall in Böotien. Gleichartig ist Hippokrates' Stellung bei Delion 424; ebenso 426/5: IG I2 324. Daß Nikias 425/4 während der Verhandlung mit Kleon über den Angriff auf Sphakteria der leitende Stratege gewesen sein muß, bemerkt BELOCH mit Recht.


97 Es kommt noch hinzu, daß die neuen Strategen erst im Hochsommer, vier Monate nach der Wahl, ihr Amt antraten; bis dahin konnte sich in der politischen Situation wie in der Stimmung sehr viel ändern, und dem mußten sie sich anbequemen, auch wenn sie und die Partei, die sie gewählt hatte, ganz andere Wünsche hatten.


98 Prozeß des Phormio: Androtion bei schol. Arist. pac. 347. Pausan. I, 23, 10. Paches' Schicksal: Plut. Nic. 6. Arist. 26. Die Motivierung bei Agathias epigr. 57 (Anthol. VII, 614) ist absurd. Daß er sich über den milderen Beschluß der Athener über Mytilene gefreut habe (Diod. XII, 55), ist sehr glaublich, aber jedenfalls nur Kombination des Ephoros. Über den Prozeß des Laches, den Aristophanes in den Wespen 835ff., vgl. 240, parodiert, s. BELOCH, Att. Pol. 337f. – Daß auch die Strategen, welche 430 Potidäa milde Bedingungen gewährten, angeklagt oder verurteilt seien, hat man mehrfach aus Thuk. II, 70, 4 erschlossen, aber ohne Grund.


99 Die topographischen Verhältnisse von Pylos und Sphakteria sind erschöpfend von GRUNDY, J. Hellen. Studies XVI, 1896 dargelegt, mit vortrefflichen Karten. Er zeigt, daß die hinter Pylos gelegene Lagune (der Hafen von Pylos bei Thuk. IV, 3, 3. 8, 5. 13, 1. 3) schon im Altertum existierte, aber sich damals noch in die (gegen das Meer durch die Insel Sphakteria abgeschlossene) Bucht von Navarin öffnete, von der sie jetzt durch eine Nehrung getrennt und mit der sie nur noch durch zwei Kanäle verbunden ist. Thukydides hat beide fälschlich identifiziert; darauf beruhen mehrere Unklarheiten und Irrtümer seiner Schilderung der Kämpfe um Pylos (Koryphasion), vor allem in der Angabe IV, 8, 6 über die beiden Zugänge zum Hafen, die von den Peloponnesiern gesperrt werden. Thuk. bezieht sie auf die Öffnungen der Bucht von Navarin zu beiden Seiten von Sphakteria, von denen aber in Wirklichkeit die südliche sehr viel breiter ist, als er annimmt (1200 m), und niemals wirklich gesperrt werden konnte. Mit Recht deutet GRUNDY die Angabe auf eine kleine Bucht im Norden von Pylos an dem Isthmos, der den Fels mit dem Festland verbindet, und auf die Straße zwischen Pylos und Sphakteria, die nur ca. 150 m breit ist. Dagegen ist die Darstellung der Kämpfe um Sphakteria topographisch vortrefflich und geht auf einen ausgezeichneten Bericht zurück. Nur gibt er die Länge der Insel fälschlich auf 15 statt 25 Stadien an (IV, 8, 6). – Die in einigen Punkten abweichenden Annahmen von BURROWS (J. Hell. Studies XVI, vgl. die Kontroverse in der Classical Review X. XI) scheinen mir nicht haltbar.


100 Zur Beurteilung der politischen Situation, die von den modernen Apologeten der Demokratie meist völlig verkannt wird, s. Forsch. II, 342ff. Perikles hätte zweifellos 425 den Frieden geschlossen und am wenigsten Positionen gefordert, die sich, wie der frühere Krieg gezeigt hatte, auf die Dauer doch nicht behaupten ließen, abgesehen vielleicht von Megara, wohl aber die Gegner zwangen, bei erster Gelegenheit sich wieder zu einigen und den Krieg von neuem zu beginnen. Details aus den Verhandlungen: Philoch. fr. 128a J. bei schol. Arist. pac. 665, vgl. Forsch. II, 344; ferner fr. 128b J. Kleons Ziel ἵνα γ᾽ Ἑλλήνων ἄρξῃ πάντων (ὁ δῆμος) Aristoph. eq. 797.


101 Die Strategen der Flotte verhielten sich offenbar auch jetzt völlig passiv und sahen die Situation an wie Nikias; vgl. Thuk. IV, 29, 1.


102 Daß ich im Gegensatz zu DELBRÜCK, Strategie des Perikles 188ff., Thukydides' Urteil über die Einnahme von Sphakteria nicht für richtig halten kann, habe ich Forsch. II, 333ff. ausgeführt. Kleons Versprechen war in der Tat keine κουφολογία, sondern der Plan durchaus sachgemäß; aber er stammt nicht von ihm, sondern von Demosthenes. Auch die Ausführung ist das Werk des letzteren; aber Kleon hat sie ermöglicht.


103 Spott über Nikias und Angriffe Kleons und der Sykophanten auf ihn: Aristoph. eq. 358. Γεωργοί fr. 100 (Plut. Nic. 8). av. 639. Telekleides fr. 41, Eupolis fr. 181, Phrynichos fr. 59 bei Plut. Nic. 4.


104 Kleons Ehren: Aristoph. eq. durchweg; ebenda und in den Wespen das τριώβολον der Richter.


105 Erhöhung des Tributs: IG I2 63-66. Aus dem Bruchstück 63 ergibt sich, daß die Gesamtsumme über 960 Tal. betrug, wozu die erhaltenen Einzelposten stimmen. Die Angaben bei Andoc. 3, 9 und Plut. Arist. 24, 1200 oder 1300 Tal., sind zu hoch. Fragmente des Volksbeschlusses IG I2 63/4 sind auch in den Zitaten aus Krateros erhalten, s. KRECH, De Crateri ψηφ. συγαν., darunter wahrsch. Adramytion (Steph. Byz. s.v.). Thukydides hätte die Erhöhung der Tribute nicht übergehen dürfen. Daß die Reden Antiphons, mit denen die Lindier und Samothraker gegen die Ansetzung ihrer Tribute plädierten, in diese Zeit gehören, vermutet BELOCH mit Recht. Nach Andoc. 4, 11 ist Alkibiades in der Kommission für die Erhöhung der Tribute gewesen.


106 Vorgehen gegen Chios: Thuk. IV, 51. Lamachos' Fahrt IV, 75.


107 Verhandlungen mit Sparta: Thuk. IV, 41. Aristoph. eq. 327. 668. 793. pac. 665ff.


108 Verhandlungen mit Artaxerxes: Thuk. IV, 50. Gesandtschaft des Epilykos: Andoc. 3, 29; vgl. KÖHLER, Hermes 27, 74ff., der gezeigt hat, daß das erste Psephisma für Heraklides von Klazomenä IG II/III2 8, DS. 3118 sich auf diese Verhandlungen bezieht.


109 Verhandlungen mit Argos: Aristoph. eq. 464f. vgl. Thuk. IV, 42, 3.


110 Daß Demosthenes den Winter über im Westen stationiert blieb, lehrt eine Zahlung von 30 Tal. στρατηγοῖς περὶ Πελοπόννησον Δημοσϑένει Ἀλκισϑέ νους Ἀφιδναίῳ am 3. Tage der 4. Prytanie = 1. Dez. 425 IG I2 324.


111 Zu den kork. Kämpfen B. SCHMIDT, Kork. Studien (s.S. 72,1).


112 Öniadä: Thuk. IV, 77.


113 Korinthische Garnison von 500 Mann in Ambrakia und Leukas: Thuk. III, 114. IV, 42.


114 Zu den Kämpfen bei Korinth vgl. Aristoph. eq. 594ff.


115 Die Zeit von Nikias' Zug nach Kythera ergibt sich aus IG I2 324, 20ff., wonach ihm am 15. Tag der 9. Prytanie = 11. Juni 424 100 Tal. gezahlt sind. Die übrigen Expeditionen dieses Jahres konnten jetzt aus den erhöhten Einnahmen des Staates, nicht durch Anleihen, bestritten werden.


116 Für die athenische Färbung der späteren Überlieferung ist charakteristisch, daß die Hinrichtung der Ägineten (vgl. Xen. Hell. II, 2, 3) sowohl von Ephoros (Diod. XII, 65) wie von Plutarch (Nic. 6) verschwiegen wird. Im übrigen zeigen beide Schriftsteller, wie vollständig in den abgeleiteten Darstellungen die Chronologie über den Haufen geworfen wird.


117 Minoa: Thuk. III, 51.


118 Über die megarischen Verbannten III, 68, 3. Auf die Revolution in Megara bezieht sich Arist. pol. IV, 12, 10. V, 2, 6. 4, 3. Die Verbindungsmauern wurden den Athenern während des Winters 424/3 entrissen (Thuk. IV, 109), so daß sie auf Nisäa beschränkt blieben.


119 Daß Kleon 424/3 Stratege war, zeigt Aristoph. nub. 581ff., zuerst von BELOCH, Att. Pol. 269 richtig erklärt; kurz vor der Wahl hatte eine Mondfinsternis (21. März 424, vgl. Thuk. IV, 52) stattgefunden.


120 Natürlich ist noch eine Reserve hinzuzurechnen, die in Attika zurückblieb, ferner die auf anderen Schauplätzen beschäftigten Truppen, darunter 400 Hopliten bei Demosthenes (Thuk. IV, 101); die gesamte Feldarmee mag damals 10000 Mann stark gewesen sein, gegen 16000 (Bürger und Metöken) im J. 431.


121 Liste der bei Delion gefallenen Thespier (IG VII 1888) nach KIRCHHOFFS Vermutung 19. Sept.


122 Ein Bild aus der Schlacht bei Delion gibt Plato symp. 221a. Lach. 181b. – Zur Stimmung in Böotien Xen. mem. III, 5, 2. 4. Für athenische Parteigänger aus Orchomenos ist im Frühjahr 423 das Psephisma bei KÖHLER, Hermes XXXI, 137f. verfaßt.


123 Thespiä: Thuk. IV, 133, vgl. VI, 95.

124 Auf die an die Schlacht bei Delion anschließende, von Thuk. ausführlich referierte Diskussion über die Auslieferung der Leichen der Gefallenen, die die Böoter weigern, wenn die Athener Delion nicht räumen, beziehen sich Euripides' Hiketiden; vgl. WILAMOWITZ' Einleitung zu seiner Übersetzung (Griech. Tragödien I).


125 Daß Thukydides von der Flotte unter Eurymedon und Sophokles nur berichtet ἐς τὴν Σικελίαν ἀποπλεύσαντες μετὰ τῶν ἐκεῖ ξυμμάχων ἐπολέμουν, ohne weiteres Detail (IV, 48, Herbst 425), und dann im Sommer 424 den Abschluß des Friedens folgen läßt, ist sehr auffallend; offenbar hat auch Antiochos nichts mehr von Bedeutung zu erzählen gehabt, nur Kämpfe der Sikelioten untereinander, ohne Teilnahme der Athener, die Thuk. übergeht (IV, 25, 12). Timäos hat, wie das große Fragment *22 J. (Polyb. XII, 25 k. 26) lehrt, im wesentlichen (abgesehen von dem Anstoß zum Frieden, wo er etwas mehr gab) nur Thukydides überarbeitet und vor allem die Rede des Hermokrates in seinen Geschmack übersetzt, mit breiter und unerträglich trivialer Ausspinnung des bei Thuk. IV, 59, 2. 62, 2 kurz angedeuteten Motivs über das Verhältnis von Krieg und Frieden.


126 Zu den Bestimmungen des Friedens gehört, daß man nicht mehr als ein attisches Kriegsschiff in die Häfen einlassen will, Thuk. VI, 52, wie vor dem Kriege seit 431 (Thuk. II, 7).


127 Phäax: Thuk. V, 4f., vgl. Aristoph. pac. 250.


128 Brasidas' Ephorat: Xen. Hell. II, 3, 10.


129 νεοδαμώδεις werden von Thuk. V, 34 zum ersten Male erwähnt, wo sie nach dem Frieden in Lepreon angesiedelt werden. Sie müssen also während des Krieges ausgehoben sein. Von den Brasideern werden sie hier wie V, 67 ausdrücklich geschieden. δύναται δὲ τὸ νεοδαμῶδες ἐλεύϑερον ἤδη εἶναι VII, 58.


130 Kämpfe und Besatzungen in Thrakien: IG I2 949 (Totenliste wahrscheinlich aus dem J. 425). Thuk. IV, 7, vgl. 50, 1. Garnison ἐμ Ποσειδίωι im J. 428: IG I257 (DS. 375) Zl. 18. Beziehungen zu Perdikkas und Methone IG I257 (DS. 375). Fragment eines ähnlichen Beschlusses für Aphytis (auf Pallene) ib. 58.


131 Über den Verlust von Amphipolis und die angebliche Schuld des Thukydides vgl. DELBRÜCK, Strategie des Perikles 178ff. Die Art, wie die Modernen den antiken Feldherrn ganz in Kleons Manier nachträglich vorschreiben, was sie hätten tun sollen, ist meist verzweifelt naiv und beweist nur, daß den Kritikern die Vorbedingungen für die Beurteilung militärischer Aufgaben und Situationen fehlen.


132 Verurteilung der Feldherren auf Sizilien auch Philochoros fr. 127 J. Prozesse gegen die Bündner: Aristoph. pac. 639ff.: τῶν δὲ συμμάχων ἔσειον τοὺς παχεῖς καὶ πλουσίους, αἰτίας ἂν προστιϑέντες, ὡς φρονοῖ τὰ Βρασίδου; vgl. vesp. 283ff. (Prozeß gegen einen Samier, der sich für einen Athenerfreund ausgibt und deshalb freigesprochen wird; und gegen einen ἀνὴρ παχὺς τῶν προδόντων τἀπὶ Θρᾴκης; vgl. Thuk. IV, 108, 2. 6.


133 Amynias in Thessalien: Aristoph. vesp. 1267ff.; Eupolis Πόλεις fr. 209 (schol. vesp. 1271. nub. 691); auf seine Gesandtschaft bezieht sich aber bereits nub. 686ff. (er ist eine Frau, weil er οὐ στρατεύεται, nämlich als Gesandter; derselbe Vorwurf wie in den Acharnern, vgl. S. 86, 2. 90), aus der ersten Bearbeitung, woraus sich die Zeit ergibt.


134 Sitalkes' Tod: Thuk. IV, 100, und in anderer Auffassung Kg. Philipp in seinem Brief Demosth. 12, 9: καὶ Σιτάλκου ἀποϑανόντος, ᾧ μετέδοτε τῆς πολιτείας, εὐϑὺς (ἐποιήσατε) πρὸς τὸν ἀποκτείναντα φιλίαν. Beide Versionen können sehr wohl nebeneinander bestehen und sich auf dasselbe Ereignis beziehen (anders HÖCK, Hermes 26, 82). Durch diese Vorgänge sind offenbar die Triballer in den Gesichtskreis Athens gerückt; daher ihre Rolle in Aristophanes' Vögeln.

135 Angriffe auf die Gegner als Freunde der Lakonen und der Tyrannis vesp. 474ff. 487ff.


136 Komödie: bei den Dionysien werden Kratinos' Πυτίνη, Ameipsias' Konnos, Aristophanes' Wolken aufgeführt; auf die Lenäen fallen wahrscheinlich Aristophanes' Ὁλκάδες, die trotz der allgemeinen Wendung im argum. pac. schwerlich direkte Angriffe gegen Kleon und Lamachos enthielten, wohl aber, wie die Fragmente zeigen, energisch die unheilvollen Folgen des Krieges für Sparta wie für Athen darlegten, etwa in der Art der Lysistrate, und im übrigen das Treiben der Sykophanten angriffen (vesp. 1037ff., nach BERGKS Deutung; vgl. jedoch S. 143).


137 Aristophanes und Kleon: vesp. 1284ff., vgl. 1030ff. 62f. und nub. 549ff. aus der zweiten Bearbeitung. An gelegentlichen Angriffen fehlte es auch in den ersten Wolken nicht, so in der Parabase v. 581ff.


138 Über die Urkunde des Waffenstillstandes Thuk. IV, 118f. s. KIRCHHOFF, Thuk. und sein Urkundenmaterial (vgl. Forsch. II, 285f.). Die Ansicht, daß die Eingangsbestimmungen über das delphische Orakel irgendwelche politische Bedeutung hätten, ist falsch; das sind lediglich Formalien. Beschworen ist der Vertrag zunächst nur von den pelop. Gesandten und den athenischen Feldherren; doch werden wie die Chalkidier (IV, 122, 2) auch die übrigen Bundesgenossen ihm beigetreten sein.


139 Bruchstücke des Vertrages mit Perdikkas, in den wie es scheint auch Arrhabaios aufgenommen wird, IG I271, 90.


140 Das attische Jahr beginnt 422 am 24. Juli, das Amtsjahr nach BR. KEIL erst am 30. Juli. Ausgezogen ist Kleon aber noch später, nach den Pythien (Thuk. V, 1. 2), die in den September fallen; offenbar brauchte er noch längere Zeit für die Ausrüstung. – Die Namen der sonstigen Strategen dieses Jahres sind, wie oft bemerkt, ohne Zweifel meist unter den Athenern, welche den Friedensvertrag beschwören (V, 19. 24), enthalten. – BELOCH und DELBRÜCK haben Kleons Feldzug nach Thrakien als zwecklos verurteilt, wie mir scheint mit Unrecht; wenn es gelang, Brasidas zu vernichten und Amphipolis wiederzugewinnen, so war das ein gewaltiger Erfolg, der ermöglichte, die Offensive wieder voll aufzunehmen, wenn Sparta sich nicht alsdann bereits allen Forderungen Athens fügte.


141 Daß die Städte der Athoshalbinsel (s.S. 121), Thuk. IV, 109) zu Kleon zurückgetreten sind, folgert KIRCHHOFF, Thuk. und sein Urkundenmaterial 42ff. mit Recht daraus, daß sie im Nikiasfrieden nicht genannt sind (über das zu ihnen gehörige Thyssos vgl. Thuk. V, 35).

142 Zu Kleons Heer gehörte bekanntlich auch Sokrates, Plato apol. 28 c.


143 Gärung im Peloponnes: Thuk. V, 14, 4.


144 Elis: V, 31; vgl. 34. 49. Auf die Händel mit den Lepreaten bezieht sich auch Herod. IV, 148; das habe ich oben Bd. IV 1, 484. übersehen.


145 Mantinea: Thuk. IV, 134. V, 29. 33.


146 Zur Stellung von Argos s. Thuk. V, 28, 2. Aristoph. pac. 474. 493. Pherekrates fr. 19 (schol. pac. 477). Opposition der Böoter Ariatoph. pac. 466, der Megarer 481. 500, in Athen 503; dagegen οἱ Λάκωνες ἕλκουσ᾽ ἀνδρικῶς v. 478.


147 Daß der Friede bei den Dionysien perfekt war, wie Thuk. V, 20 angibt, lehrt die Eirene; dagegen ist als offizieller Termin des Friedensanfangs erst der 25. Elaphebolion (11. April) festgesetzt, um ähnliche Verwicklungen wie 423 zu vermeiden; vgl. Forsch. II, 288. – Über Laches' Mitwirkung Thuk. V, 43, 2.


148 Zur Erläuterung der Urkunde vgl. KIRCHHOFF, Thuk. und sein Urkundenmaterial 28ff. Das neben Pylos von Athen besetzte Πτελεόν V, 18, 7 liegt in Messenien (Il. B, 594). Daß Sermylia (§ 8) wie Skione und Torone von Athen abgefallen und wiedererobert ist, hat Thuk. nicht erwähnt. Für Mekyberne, Sane, Singos, die zu Athen hielten, wird bestimmt (§ 6), daß sie selbständige Gemeinden bleiben und nicht unter die Herrschaft von Olynth und Akanthos zurückfallen sollen, unter der sie ehemals gestanden hatten (KIRCHHOFF S, 48f.).


149 Über Nikias Plut. Nic. 4. 5, vgl. 23.


150 Über Kleons Aberglauben und Verwertung der Orakel s. Aristophanes, dessen Darstellung in diesem Punkt natürlich karikiert, aber eben darum in der Hauptsache treffend sein muß. Das Gewicht, welches man auf diese Dinge legte, läßt die Komödie überall erkennen.


151 Maßregeln gegen Delos: Thuk. III, 104. V, 1. 32. VIII, 108, 4.


152 Kleon gegen die βινούμενοι Arist. eq. 877.


153 Daß Thuk. in Kleons Rede über die Mytilenäer seine Art und Gedanken und mehrfach auch seine Worte authentisch wiedergibt, wenn auch einheitlich zusammengefaßt, wird niemand bezweifeln. Es ist einer der Meisterzüge des Thuk., daß Diodotos selbst die Berechtigung der Insinuation, die Gegner verbergen ihre wahre Meinung, zugeben muß (c. 43, 2. 3: πόλιν εὖ ποιῆσαι ἐκ τοῦ προφανοῦς μὴ ἐξαπατήσαντα ἀδύνατον); daher schweigt er denn auch von allen ethischen Argumenten und verteidigt seinen Antrag allein vom Gesichtspunkt des Nutzens aus. Vgl. pol. Ath. 1, 6-9, speziell οἵ δὲ (ὁ δῆμος) γιγνώσκουσιν ὅτι ἡ τούτου (τοῦ πονηροῦ) ἀμαϑία καὶ πονηρία καὶ εὔνοια μᾶλλον λυσιτελεῖ ἢ ἡ τοῦ χρηστοῦ ἀρετὴ καὶ σοφία καὶ κακόνοια.


154 Zu Antiphon vgl. BLASS, Att. Bereds. I. III, 22, 357ff. WILAMOWITZ, Hermes XXII über die erste, Ber. Berl. Ak. 1900, 398 über die sechste Rede (ferner Aristot. I, 169ff.). BR. KEIL, Hermes XXIX, 338ff. Über die unter seinem Namen überlieferten Tetralogien s. Bd. IV 1, 903, 1. Er erscheint schon bei Aristoph. vesp. 1301 (vgl. 1270 πεινῇ γὰρ ᾗπερ Ἀντιφῶν) in dem oligarchischen Klub, neben Phrynichos, ein Beweis, daß er seine von Thuk. VIII, 68 geschilderte Tätigkeit schon damals übte. Vgl. auch Plato Menex. 236a. (Dagegen WILAMOWITZ, Ber. Berl. Ak. 1911, 483f.)


155 ἄνδρες καλοκἀγαϑεῖν ἀσκοῦντες als Bezeichnung der aristokratischen Jugend gebraucht schon Aristophanes Daitales fr. 198, 8.


156 So übersetzt KAIBEL mit Recht. Beim Heraklesfest kamen die religiösen Zechgesellschaften (ϑίασοι) zum Festschmaus zusammen, und die Mitglieder brachten ihre Söhne mit (Isaeos 9, 30); daraus hat Aristophanes einen Demos von Schmausbrüdern gemacht.

157 Dagegen WILAMOWITZ Ber. Berl. Ak. 1911, 468f., der die Schilderung auf die »Wolken« bezieht.


158 Mehrere dieser Szenen sind erst in der zweiten Bearbeitung hinzugefügt oder umgestaltet; so erfahren wir, daß der Streit zwischen dem δίκαιος und ἄδικος λόγος und die Schlußkatastrophe in dem ursprünglichen Stück, wie es auf die Bühne gebracht wurde, noch nicht vorkamen (argum. 6). Die große Wirkung der Komödie beruht auf dieser Buchausgabe in überarbeiteter Gestalt, nicht auf der Aufführung.


159 Über Aristophanes' Verhältnis zu Sokrates ist viel gehandelt worden. Ich stimme mit BRUNS, Liter. Portrait 181ff. darin vollständig überein, daß Arist. und mit ihm ein großer Teil seines Publikums glaubt, daß Sokrates lehre, was er ihm in den Mund legt, bin aber überzeugt, daß es dem eben zwanzigjährigen Dichter noch in ganz anderer Art bitterernst war mit seinem Angriff, als BRUNS meint (der persönliche Beziehungen zwischen beiden annimmt und meint, daß nach der Komödie nicht notwendig ein Bruch zwischen ihnen erfolgt sein müsse). Die in der Überarbeitung hinzugefügte Schlußkatastrophe läßt darüber gar keinen Zweifel: sie fordert so deutlich wie möglich ein Ketzergericht. Trotz aller Angriffe kommt Kleon in den Rittern noch besser weg. Das ist allerdings, wenn man will, eine Huldigung für Sokrates, aber die eines erbitterten Feindes, der ihn persönlich vernichten will. Sokrates kann nur in seiner Persönlichkeit vernichtet werden, während es mit Kleons Bedeutung vorbei ist, sobald ihm die politische Macht genommen ist. Mit vollem Recht schreibt Plato in der Apologie dem Angriff des Aristophanes die Hauptschuld an der Verurteilung des Sokrates zu. Daß er im Symposion, namentlich am Schluß, die beiden Männer in freundschaftlichem Verkehr zusammenbringt, beweist nichts für das Verhältnis des Sokrates, sondern nur für das Platos zu Aristophanes. Er bringt ihm sogar die Huldigung, daß er einen Vers aus den Wolken für das Idealbild des Sokrates verwertet (221 b) – so weit lag, als er das Symposion schrieb, bereits die Zeit hinter ihm, in der er noch um die Anerkennung der Persönlichkeit des als Opfer der aufgehetzten Volksstimmung gefallenen Lehrers zu kämpfen hatte. Zwei so diametral entgegengesetzte Naturen wie Sokrates und Aristophanes konnten kein Verhältnis zueinander haben; wohl aber ist es ganz natürlich, daß Plato und Aristophanes sich gefunden und verstanden haben. Dem hat Plato im Symposion Ausdruck verliehen. Die Bestätigung bieten Aristophanes' Ekklesiazusen. Der Dichter hat Platos seltsame politische Theorien kennengelernt und zieht daraus in seiner Weise die Konsequenzen; aber daß er das tut ohne jede boshafte Bemerkung, ohne Platos Namen zu nen nen oder auch nur von fern auf ihn hinzudeuten, beweist unwiderleglich, daß der Scherz nicht verletzen sollte und das Verhältnis zwischen beiden ein sehr gutes war. Damit vergleiche man den Ton der Wolken; das wird nicht allein durch den Altersunterschied erklärt.


160 Beziehungen zwischen Euripides und Sokrates: Aristoph. nub. 1371ff. ran. 1491ff., ferner fr. 376 aus den ersten Wolken, Telekleides fr. 39. 40 und Kallias' Πεδῆται fr. 12 bei Diog. L. II, 18; vgl. Aelian v.h. II, 13.


161 Daß im Denkerchor in Ameipsias' Konnos Protagoras nicht genannt war, bemerkt Athen. V, 218c. Auf das Stück gehen die Erwähnungen bei Plato Euthyd. 272 d. 295 d. Menex. 235 c. zurück.


162 Konnos ist auch von Phrynichos zum Gegenstand einer Komödie gemacht.


163 Über Eupolis' Δῆμοι vgl. WILAMOWITZ, Arist. I, 179. Die Zeit der Πόλεις ergibt sich aus der Erwähnung der Gesandtschaft des Amynias (s.S. 122). Die Nachklänge der Kolakes und des Autolykos finden sich in Platos Protagoras und Xenophons Symposion.


164 Angesichts der unendlichen Literatur über Sokrates wird man mir gestatten, mich hier noch mehr als sonst auf die Tatsachen zu beschränken, so wie sie mir zu liegen scheinen. Für eine Reihe sinnfälliger Züge gibt die Übereinstimmung der zeitgenössischen Komödie mit den Schilderungen der Schüler eine feste Grundlage. Von dem Inhalt seiner Lehre bietet die Komödie nur ein Zerrbild; die Schriften der Sokratiker dagegen sind ihrem Ursprung nach durchweg Apologien – die Annahme, daß schon zu Sokrates' Lebzeiten sokratische Dialoge, und nun gar von Plato, verfaßt worden seien, gehört zu den Ungeheuerlichkeiten der modernen Forschung. Authentische Aufzeichnungen wirklich von Sokrates geführter Gespräche besitzen wir nicht; doch geben Xenophons »Erinnerungen« (geschrieben wohl bald nach 390, in einer Zeit, wo Plato als Hauptschüler des Sokrates bereits allbekannt war III, 6, 1, aber geraume Zeit vor seinem Symposion) im wesentlichen ein treues Bild derselben. Manche Gespräche, wie I, 3, 8ff. das mit Xenophon selbst, hat er offenbar lebendig im Gedächtnis bewahrt, und wenn er auch in anderen (so namentlich in dem Gespräch mit Perikles III, 5 über das Kriegswesen) dem Sokrates seine eigenen Ideen in den Mund legt, so kann doch kein Zweifel sein, daß er in der Hauptsache einen korrekten historischen Bericht geben (vgl. die Analyse von BRUNS, Liter. Porträt 362ff.) und Sokrates so schildern will, wie er nach seiner Erfahrung wirklich gewesen ist; sonst hätte die Verteidigung gegen die Anklage und die ihren Standpunkt vertretenden Schriften gar keinen Sinn. Das gleiche gilt von Platos Apologie. Bei allen übrigen Schriften Platos, auch aus der ersten Periode, verbindet sich mit der Schilderung und Verteidigung des historischen Sokrates die Darlegung der eigenen Gedanken des Schriftstellers, zuerst in enger Anlehnung nicht nur an die Methode, sondern auch an die Lehren des echten Sokrates, dann in immer selbständigerer Weise. Auch in den ältesten Dialogen, selbst im Protagoras, ist die Hauptabsicht nicht, den historischen Sokrates zu schildern, sondern im Anschluß an seine Art und seine Gedanken Probleme zu untersuchen, die den Schriftsteller selbst bewegten und deren er durch literarische Behandlung Herr zu werden strebte. Den Abschluß bildet die Verklärung des Meisters im Symposion und Phädon, die sich zu der realen Gestalt verhält wie ein Idealporträt zum wirklichen Menschen und ihn gelegentlich, z.B. in der Schilderung seines Zechens, bei dem er doch die vollste Nüchternheit bewahrt (das ist Platos, nicht Sokrates' Ideal), geradezu ins Übermenschliche steigert. Die späteren Dialoge (Phädros, Theätet und nun gar Philebos) benutzten ihn als die traditionelle Lehrergestalt – der Phädros behandelt nicht nur ein Thema, das Sokrates und auch dem jungen Plato völlig fern lag, ja von ihnen verachtet wurde, sondern es wird ausdrücklich gesagt, daß ein ganz fremder Geist über Sokrates gekommen ist, indem er vor die Stadt geht und lange Reden hält, d.h. der Schriftsteller gesteht ein, daß der hier gezeichnete Sokrates mit dem historischen kaum mehr etwas gemein hat –, im Parmenides wird er in die eleatische Philosophie eingeführt, in der Plato jetzt die unentbehrliche Ergänzung der Sokratik erkannte, im Sophistes und Politikos wird jene (d.h. die aus ihr entwickelte Lehre Platos, des Stifters der Akademie) vor ihm vorgetragen; ebenso läßt Plato ihn im Timäos und Kritias so gut wie ganz fallen, schließlich in den Gesetzen hat er ihn überhaupt nicht mehr verwertet. Ähnlich ist auch Xenophon verfahren. In den Memorabilien legt er ihm nur ausnahmsweise seine eigenen Lehren in den Mund, im Ökonomikos dagegen trägt Sokrates lediglich xenophontische Lehren vor. Dazwischen steht das Symposion, in dem Xenophon unter dem Eindruck der Schrift Platos sein Idealbild des Sokrates und der Art, wie er sich in der attischen Gesellschaft bewegte, gezeichnet hat. – Daß Plato die unendlich tiefere Auffassung des Sokrates gibt und sich ihm Seiten seines Wesens erschlossen, von denen der nüchterne Xenophon nichts ahnte, ist allgemein anerkannt; aber eben darum gibt uns dieser authentischeres Material. Es wäre sehr verkehrt, wollte man das innerste Wesen und Wirken des Sokrates ausschließlich nach Xenophon zeichnen; aber noch verkehrter ist es, wenn behauptet wird, Xenophon habe (trotz Anab. III, 1, 5. Hellen. I, 7, 15) Sokrates fern gestanden und auf seine alten Tage, als er unter die Literaten gegangen sei, die Gestalt des Mannes benutzt, um unter ihrer Maske lediglich seine eigenen Anschauungen vorzutragen. – Hinzu kommt ein weiterer wesentlicher Unterschied. Xenophon, dem Sokrates in der Jugend die Richtschnur seines Denkens und Handelns gegeben hatte, schildert ihn (von wenigen Gesprächen mit Sophisten wie Antiphon und Hippias abgesehen) als den Lehrer der Jugend, der sie auf die Bahn der Tugend führt. Bei Plato dagegen tritt diese Seite ganz zurück gegen den Forscher, der mit gereiften und oft älteren Männern die Grundprobleme diskutiert und seine Rivalen, die Sophisten, entlarvt und zu Boden schlägt. Daß er eine Schar von Jüngern um sich hat, ist überall die Voraussetzung; aber von den älteren platonischen Dialogen zeigen ihn nur Charmides, Lysis, Euthydem im Gespräch mit Jünglingen, und auch diese sind nicht seine Schüler, sondern junge Leute, die er jetzt erst kennen lernt und an sich zu fesseln sucht. Plato fühlt sich als Mitforscher des Sokrates und Fortsetzer seines Werkes; dem sollen seine Dialoge dienen, nicht dem historischen Bericht. – Plato und Xenophon können aus eigener Erfahrung nur ein Bild des alten Sokrates geben, im letzten Jahrzehnt seines Lebens. Aus früherer Zeit hat Plato zweifellos durch seine Verwandten Kritias und Charmides einzelnes erfahren; auch wäre ja nicht unmöglich, daß er mit Alkibiades während der kurzen Zeit seines Aufenthalts in Athen im Sommer 408 bei Kritias zusammengekommen ist und ihn über sein Verhältnis zu Sokrates befragt hat. Die Schilderung im Protagoras und Symposion ist freilich freie Schöpfung Platos; aber daß Alkibiades als junger Mann von Sokrates zu lernen gesucht hat, wird trotz Isokr. 11, 5 nicht zu bezweifeln sein, der in der Polemik gegen Polykrates aus rhetorischen Gründen übertreibt, vgl. Xen. mem. I, 2. Aristipp bei Diog. Laert. II/23. Weit höher hinauf ging natürlich die Erinnerung des Antisthenes und wohl auch des Äschines, die sie in ihren Schriften verwertet haben werden; aus ihnen haben Plato und Xenophon die Angabe über Sokrates' Beziehungen zu Aspasia (IV 1, 701f.) übernommen. Über den Anfang des archidamischen Krieges, d.h. über die durch die Komödie fixierte Zeit seines öffentlichen Auftretens als Lehrer, reicht aber die Kunde über Sokrates nicht hinauf, abgesehen von der Angabe, daß er als junger Mann Parmenides und Zeno kennengelernt hat (IV 1, 865, 1). Geboren ist er nach Plato apol. 17 d. Kriton 52 e im J. 471/0 oder 470/69; diese Angabe ist völlig authentisch, da für jeden Athener vom Hoplitenzensus das Geburtsjahr offiziell fixiert war. Die älteste Erwähnung in der Literatur fand sich bei Ion von Chios (Diog. L. II, 23), er sei als junger Mann mit Archelaos nach Chios gekommen (im samischen Kriege?); ist daraus die Angabe entwickelt, die Archelaos (IV 1, 876. 901) zu seinem Lehrer macht? – Mit Prodikos wird Sokrates auch von Aristophanes nub. 361 in Beziehung gesetzt; beide sind die Lieblinge der Wolken. – Die Frage, wovon Sokrates gelebt hat, hat namentlich die Peripatetiker beschäftigt. Demetrios von Phaleron will ihn, den Tendenzen seiner Schule entsprechend, wohlhabender machen, als die Überlieferung angibt; er habe durch Kritons Vermittlung 70 Minen auf Zinsen ausgeliehen (Plut. Arist. 1). Dem stehen aber die bestimmten Angaben Platos (apol 23 b. 38 a) und Xenophons (mem. I, 2, 1. oec. 2, 3) entgegen. Nach Aristoxenos (Diog. L. II, 20) lebte er von Sammlungen, die er bei seinen Schülern veranstaltete. Vgl. Aristipps Äußerung Diog. Laert. II, 74: die Freunde schicken ihm Brot und Wein. Duris dagegen (ib. II, 19. 20) macht ihn zu einem Sklaven, der Steine klopfen muß, bis Kriton ihn befreit und erzieht.


165 Daß Sokrates mit seinen Schülern die ϑησαυροὶ τῶν πάλαι σοφῶν ἀνδρῶν las, sagt Xen. mem. I, 6, 14. Daß er in der Geometrie und Astronomie »nicht unerfahren« war, sagt Xen. mem. IV, 7, 3. 5 ausdrücklich; aber er rät, sich damit wie mit der Rechenkunst nur so weit zu beschäftigen, wie es für praktische Bedürfnisse nötig sei, im schärfsten Gegensatz zur späteren platonischen Lehre, die die Praxis schlechthin als gemein verwirft, wohl aber ein gründliches theoretisches Studium fordert. Anaxagoras, Heraklit und manche andere hat Sokrates, wie auch die Alten annehmen, zweifellos gelesen, ehe er diese ganze Richtung als aussichtslos und unnütz verwarf.


166 Xen. mem. III, 9, 10ff. IV, 6, 12; vgl. I, 2, 9ff. Daraus sind die Ansichten Platos weiter entwickelt (vgl. Euthydem.). Nur flossen nach Xenophon dem Sokrates, wie dem Aristoteles in der Politik, beim Tyrannen der Begriff des ungebildeten und eigennützigen und der des illegitimen Herrschers ineinander, während der echte König (im Gegensatz zu Plato) den Gesetzen folgen soll, versteht sich: den richtigen.


167 Dieselben Anschauungen spricht Thukydides wiederholt aus (II, 40, 3. 62, 5. IV, 126, 4).


168 Ob wir in betreff des Verhältnisses zu den Feinden Xenophon glauben sollen, der Sokrates die Volksmoral zuschreibt (mem. II, 6, 34; vgl. III, 9, 8), oder Plato, nach dem er lehrte, man dürfe auch dem Feinde nichts Böses tun, da man überhaupt nichts Böses tun darf (Kriton 49 u.a.), ist fraglich. Vermutlich liegt es hier wie bei der Knabenliebe, daß Sokrates sich äußerlich und im Wortlaut zunächst der Volksanschauung anbequemte, tatsächlich aber eine höhere Sittlichkeit kannte, die sich dem Verständnis Xenophons freilich nicht erschlossen hat, so ernstlich er sich auch um jene Frage im Symposion bemüht hat. Die überspannten Lehren der christlichen Moral von Sokrates oder Plato zu fordern, würde meines Erachtens diese Männer herabsetzen.


169 In dem Daimonion des Sokrates hat man oft viel zu viel gesucht, namentlich sehr mit Unrecht irgendwelche moralischen Momente hineingelegt. Derartige Vorzeichen, die aus irgendeiner spontanen Gedankenverkettung erwachsen, befolgen tatsächlich zu allen Zeiten sehr viele namentlich bei irrelevanten Handlungen des täglichen Lebens, wenn sie es auch nicht offen eingestehen. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Vogelzeichen oder etwa die Entscheidung durch Abzählen der Knöpfe; charakteristisch ist nur, daß Sokrates es als Inspiration betrachtete.


170 Theophrast hat in einer für die Manier der Peripatetiker höchst bezeichnenden Weise die Entscheidung des Loses, daß Sparta mit der Ausführung beginnen soll, durch eine von Nikias geübte Bestechung erklärt (Plut. Nic. 10). – Die Politik der folgenden Zeit habe ich Forsch. II, 352ff. eingehend besprochen; die herrschende Auffassung, wie sie vor allem GROTE vertritt, ist hier durch und durch parteiisch und versucht gar nicht, sich in die Situation hineinzudenken. – Daß Thukydides richtig und mit voller Sachkenntnis erzählt und V, 21-24 nicht etwa eine spätere, unverarbeitete Einlage in sein Werk ist, wie STEUP, Thuk. Studien I und KIRCHHOFF, Thuk. und sein Urkundenmaterial, behaupten, habe ich Forsch. II, 283ff. erwiesen.


171 Über den Wortlaut des Friedensvertrages und die aus Thuk. V 39, 3. 46, 2 sich ergebenden Schwierigkeiten s. Forsch. II, 290ff. (gegen STEUP und KIRCHHOFF). Der Vertrag stand ohne Zweifel auf derselben Tafel mit dem Frieden, mit dem zusammen er beschworen wurde, der Λακωνικὴ στήλη V, 56, 3. – Ephoros (Diod. XII, 76, 4) hat seltsamerweise die Einsetzung der Probulen hierher versetzt.


172 Daß Kythera von Athen behalten wurde, erwähnt Thuk. V, 35 und sonst nicht, ergibt sich aber aus VII, 26. 57, 6. Es war für Sparta nebensächlich; daher wird auch bei Aristoph. Lys. 1163 (vgl. 104) nur Pylos genannt.


173 Der Vertrag Athens mit Argos, Mantinea, Elis Thuk. V, 47 ist bekanntlich inschriftlich zum Teil erhalten: IG I2 86. Gegen die Behauptung, der Text bei Thuk. sei entstellt überliefert, s. vor allem die treffliche Abhandlung von L. HERBST, Hermes XXV. – Auf eine der athenischen Gesandtschaften nach Sparta aus dem J. 421/0 (Archon Aristion) beziehen sich die von dem Gesandten Thrasykles (Thuk. V, 19. 24) beantragten Proxeniedekrete für Polystratos von Phlius und Asteas von Aleos IG I2 82. Das Gegenstück dazu ist vermutlich das Proxeniedekret von Aleos für den Athener Diphilos (Strateg 413: Thuk. VII, 34, 3, vielleicht Bruder des Laches), Sohn des Melanopos, IGA. 105. Inschr. von Olympia 30 mit DITTENBERGERS Bemerkungen S. 65ff. 797. – Bruchstücke eines Vertrages mit Halieis aus dieser Zeit: IG I2 87. – Auf die Verhandlungen mit Korinth bezog sich IG I2 160. – Zwei verstümmelte Anträge der Hyperbolos aus dieser Zeit IG I2 84. 95.


174 Nach Thuk. V, 49, vgl. 34 sind 1000 spartanische Hopliten in Lepreon angesiedelt, also 700 Brasideer und 300 Neodamoden. Bei Diod. XII, 76 wird statt dessen die Zahl der Brasideer auf 1000 angegeben.


175 Aus dem gleichzeitigen Krieg zwischen Phokern und Lokrern (Opuntiern?; vgl. Xen. Hell. III, 5, 3) Thuk. V. 32, 2 berichtet Diod. XII, 80, 4 unter 418/7 einen Sieg der Phoker.


176 Zur Schlacht und der Stärke des spartanischen Heeres vgl. IV 1, 444.


177 Zahlungen für die attischen Truppen: IG I2 302. DS3 94.

178 So richtig BUSOLT, Hermes 1905.


179 Tod der Feldherren auch Androtion fr. 41 J.


180 Über die Finanzen, über die Andoc. 3, 8 (= Äschin. 2, 175) ganz Verkehrtes berichtet, s. Forsch, II, 134ff. Daß 415 wieder einiges Geld angesammelt war, sagt Thuk. VI, 26, 2.


181 Ausführung von zwei Götterbildern in den J. 421-417: IG I2 370. 371. 379. Ähnliche Ausgaben 319. 320.


182 Ordnung der Hephästien IG I2 84, vgl. SCHÖLL, Ber. Münch. Ak. 1887 und WILAMOWITZ, Arist. I, 228; das Präskript dazu ist nach WILHELM in dem Bruchstück IG I2 84 aus den J. 421/0 erhalten.


183 Einfriedung des ἱερόν des Kodros, des Neleus und der Basile IG I2 94. DS.3 93. Einfriedung der ἱερά im Pelargikon: IG I2 76. DS.3 83.


184 Daß diese Inschrift, das große Dekret über die Abgabe nach Eleusis (vgl. Isocr. paneg. 31), jünger ist als die Abrechnung der ἐπιστάται Ἐλευσινόϑεν (IG I2 311) von 422/1-419/8, mithin frühestens 418 gesetzt werden kann, hat KÖRTE, MAI. XXI, 320ff. erwiesen.


185 Verurteilung und Tod des Protagoras: Diog. L. IX, 52. 54. 55 (Tod auf der Fahrt nach Sizilien nach Philochoros). Cic. nat. d. I, 63. Jos. c. Ap. II, 266. Philostr. vit. soph. I, 10. Sext. emp. adv. math. IX, 56. 57 (Timon). Val. Max. I, 1 ext. 7. Euseb. präp. ev. XIV, 19, 10. Anspielung auf den Tod bei Plato Theät. 171 d. Die Angabe des Diog. L. IX, 54, daß Aristoteles den bekannten Schüler des Pr. Euathlos als Ankläger genannt habe, beruht jedenfalls auf Flüchtigkeit; dagegen der Satz: κατηγόρησ δ᾽ αὐτοῦ Πυϑόδωρος Πολυζήλου (wahrsch. der Anaphlystier Arist. pol. Ath. 29, vgl. Forsch. II, 417, 2), εἷς τῶν τετρακοσίων, wird richtig sein. Daraus folgt nicht, wie die meisten Neueren annehmen, daß Prot. von den Vierhundert verurteilt ist – das ist vielmehr höchst unwahrscheinlich –, sondern nur, daß sein Ankläger später zu den Vierhundert gehörte. Andererseits lebte Prot. zur Zeit von Eupolis' Κόλακες noch in Athen (s.S. 147f.); die Verurteilung wird also in die Zeit des Nikiasfriedens fallen.


186 Daß Hyperbolos' Ostrakismos ins Frühjahr 417 fällt, folgert BELOCH, Att. Pol. 339f. mit Recht aus Theopomp fr. 96 J. (schol. Arist. vesp. 1007): ἐξωστράκισαν τὸν Ὑπέρβολον ἓξ ἔτη (417-411). ὁ δὲ καταπλεύσας εἰς Σάμον καὶ τὴν οἴκησιν αὐτοῦ ποιησάμενος ἀπέϑανε. Dazu stimmt die gesamte politische Situation; nach Mantinea erforderte die Lage dringend eine definitive Entscheidung, wie sie nur der Ostrakismos bringen konnte. Den einzigen Bericht über die Geschichte des Ostrakismos gibt Plut. Nic. 11 = Alc. 13 (vgl. Aristid. 7), wo die Chronologie überhaupt nicht berücksichtigt ist. Ein Schriftsteller aus der Zeit, wo im vierten Jahrhundert über die Bedeutung des Alkibiades gestritten wurde, hat den Ostrakismos für dies Thema benutzt (vgl. BRUNS, Literar. Porträt 514ff.). Er fingiert, daß vor demselben von den durch ihn Bedrohten Reden gehalten seien. Nikias kann er als Träger seiner Rede nicht brauchen; so läßt er Phäax (s.S. 116), der nie eine große Rolle gespielt hat (erwähnt Aristoph. eq. 1375ff. Eupolis fr. 7. 95 = Plut. Alc. 13), als Dritten in den Kampf treten, und legt sie ihm in den Mund. Seine Rede, die unter Andokides' Namen erhalten ist, hat schon Theophrast verführt (Plut. Nic. 11); vor ihm benutzt sie bereits Ephoros (s.S. 205, 1); die Biographie zitiert (Plut. Alc. 13, als anonyme Schrift) und benutzt sie vielfach. – Der Ostrakismos des Hyperbolos wird mehrfach erwähnt und immer als unwürdig und nur durch seine μοχϑηρία (Thuk. VIII, 73 = Aristoph. eq. 1304) erklärbar hingestellt: Androtion fr. 48. Andoc. fr. 5 bei schol. Arist. vesp. 1007.


187 Bruchstücke des Vertrages zwischen Athen und Argos: IG I2 96. Eine Schauergeschichte über die Exzesse eines oligarchischen Führers: Pausan. II, 20, 2.


188 Am Krieg gegen Argos nimmt Korinth auch im Winter 416/5 nicht teil: Thuk. VI, 7.


189 Argos gegen Phlius: Thuk. V, 83. 115. VI, 105.


190 Alkibiades in Olympia: Thuk. VI, 16, 2. Euripides im Epinikion (Plut. Alc. 11) ließ ihn dagegen den ersten, zweiten und dritten Sieg gewinnen; dem folgt Isokr. 16, 34. Auftreten und Geschenke der Bündner (Andoc.) 4, 29f.; daraus Plut. Alc. 12; erweitert Satyros fr. 1 (Athen. XII, 534 d). Da 420 Lichas' Gespann siegte (Thuk. V, 50), muß Alkibiades' Sieg 416 fallen. – An seinen Sieg knüpfte sich später ein Prozeß gegen Alkibiades' gleichnamigen Sohn, da ein Athener Tisias (Isokr. 16) oder Diomedes (so [Andoc.] 4, 26; danach Ephoros bei Diod. XIII, 74; die Biographie Plut. Alc. 12 gibt beide Versionen) den Vater beschuldigte, das siegreiche Rossegespann auf seinen Namen in Argos gekauft und unterschlagen zu haben, und vom Sohn Entschädigung forderte. Für diesen Prozeß hat Isokrates dem Sohn die Verteidigungsrede geschrieben und einen Teil derselben dann später überarbeitet und erweitert als Apologie des Vaters gegen die Angriffe des Lysias (or. 14) herausgegeben (Isokr. 16 περὶ τοῦ ζεύγους). Vgl. BRUNS, Literar. Porträt 493ff.


191 Daß Athen in Thrakien immer einige Truppen stehen hatte, versteht sich von selbst (vgl. S. 118) und wird durch IG I2 302 bestätigt. Über die Kämpfe 417 und 416 Thuk. V, 83. VI, 7. Zahlungen dafür IG I2 295. (DS.3 94). Vertrag mit den Bottiäern IG I2 90. DS.3 89. Nach der Orthographie gehört er in die Zeit nach 420.


192 Zahlungen für die melische Expedition IG I2 302 (DS.3 94). Psephisma über die Operationen gegen Melos IG I2 97. Daß das Verfahren gegen Melos von Alkibiades ausging, sagt (Andoc.) 4, 22; danach Plut. Alc. 16.


193 Kämpfe im Peloponnes: Thuk. V, 115. 116. VI, 7; vgl. 105, 2.


194 Wiederholte Forderung eines Schiedsgerichtes durch Sparta: VII, 18, 3.


195 Details aus dem Krieg zwischen Selinus und Segesta: Diod. XII, 82, von Ephoros wohl aus Philistos übernommen.


196 Eine Reihe einzelner Anträge über die Expedition hat der Buzyge Demostratos gestellt, während des Adonienfestes worin man später eine schlimme Vorbedeutung sah: Aristoph. Lys. 387ff., vgl. Eupolis' Demen fr. 96. 97. Weitere Bedeutung besaß Demostratos nicht. Bei Plutarch ist die Angabe des Aristophanes ohne Gewähr dahin erweitert, daß auf seinen Antrag die drei Strategen unbeschränkte Vollmacht erhalten hätten (Nic. 12 = Alc. 18). – Ganz verstümmelte Bruchstücke der Psephismen über die Expedition IG I2 98/9.


197 Über die Hermokopiden und den Mysterienfrevel (vgl. die eingehende und besonnene Untersuchung GILBERTS in den Beitr. zur inneren Gesch. Athens) besitzen wir ziemlich reiches Material durch die Rede de mysteriis, die Andokides im J. 399 gehalten und veröffentlicht hat, als er nach der Amnestie und seiner Rückkehr wegen seines Verhaltens und Übertretung der angeblich auf ihm ruhenden Atimie angeklagt wurde. Die Anklage ist in einer nach dem Ausgang des Prozesses überarbeiteten Gestalt unter Lysias' Namen (or. 6) erhalten. Vgl. BLASS, Att. Beredsamkeit I, 562ff. BRUNS, Literar. Porträt 521ff. Andokides gibt ausführliche und völlig authentische Angaben über die vier Denunziationen wegen Mysterienfrevels und über die Denunziationen des Teukros und Diokleides wegen der Hermen sowie über sein Verhalten dabei. Er sucht sich als möglich unschuldig hinzustellen: er hat um den Vorgang gewußt, sich aber davon ferngehalten. In der früheren Rede περὶ τῆς ἑαυτοῦ καϑόδου um 407 spricht er von der Affäre nur kurz und gibt zu, nicht unschuldig zu sein (τῆς τότε ἁμαρτίας 2, 25). Mit Unrecht hat man darin einen starken Widerspruch gesehen; denn unschuldig war er ja auch nach der Mysterienrede nicht, da er den geplanten Frevel, von dem er wußte, hätte hindern müssen. Überdies kommt die ganz verschiedene Tendenz beider Reden in Betracht. – Die Komiker geben nur einzelne zu Andokides stimmende Andeutungen, vor allem Phrynichos bei Plut. Alc. 20; von Aristophanes kommt fast nur Lys. 1094 und etwa av. 1054 in Betracht. Thukydides beschränkt sich selbstverständlich auf die historisch bedeutsamen Tatsachen, nennt daher auch absichtlich keine Namen, kennt aber natürlich sowohl die einzelnen Denunziationen wie die Aussage des Andokides, ja wahrscheinlich auch dessen Rede (denn daß Andokides zu seiner Aussage durch einen Mitgefangenen veranlaßt wurde – And. nennt ihn Charmides, Plut. Alc. 21 Timaios –, stammt doch wohl aus der Rede), ohne ihm in allem zu folgen. Nach ihm hat sich Andokides als mitschuldig bezeichnet, was ja auch nach der Mysterienrede in gewissem Sinn richtig ist. – Die Späteren geben nichts von Bedeutung; Ephoros (Diod. XIII, 2. 5) folgt im wesentlichen Thukydides, mit kleinen Zusätzen, die Biographie (Plut. Alc. 18ff.; vit. Andoc.; Nepos und Plut. Nic. sind ohne Bedeutung) trägt zu Thuk. und And. hinzu, was sonst noch erreichbar war. Selbstverständlich hatten alle Atthiden (Hellanikos fr. 24 b J. über Andokides; Philochoros fr. 133. 134) von dem Ereignis gehandelt, und Krateros die Urkunden mitgeteilt (s.S. 224, 1) – Zur Chronologie vgl. BR. KEIL, Hermes 29, 351ff.; seine Annahme, der alte Rat sei um des Frevels willen und damit die Untersuchung einheitlich geführt werden könne, bereits vor Ende des Amtsjahres abgetreten, das neue Jahr habe zu Anfang Skirophorion (9. Juni) begonnen und darauf seien die ersten Anzeigen erfolgt, ist sehr wahrscheinlich. Die Ausfahrt nach Sizilien fiel noch unter den Archon Arimnestos 416/5: Isaeos 6, 14. – Die Frage, ob Andokides' Aussage die Wahrheit enthielt, war, wie Thuk. sagt, schon bei den Zeitgenossen umstritten und nicht zu entscheiden; daß Andokides nur Leute nannte, die ohnehin verloren oder geflohen waren, sagt er selbst und rühmt sich dessen, und so hat er die volle Wahrheit gewiß nicht gesagt. Historisch ist die Frage nach den Schuldigen höchst gleichgültig. Wie man einen ernsthaften politischen Gedanken oder gar den Plan, die Verfassung umzustürzen, hinter dem Hermenfrevel suchen kann, ist mir unverständlich; selbst wenn Andokides' Aussagen über Euphiletos, den Führer der Schuldigen, richtig sein sollten, bleibt es ein Bubenstreich, kein politisches Manöver. Historisch bedeutsam ist nur, daß die Athener es in der damaligen gespannten Situation als ein solches auffaßten. – Eine rationelle Erklärung hat Philochoros versucht (fr. 133 J. bei schol. Arist. Lys. 1094; vgl. Plut. Alc. 18 und vit. Andoc., wonach ihm Kratippos gefolgt ist): die Korinther hätten den Hermenfrevel veranlaßt, um dadurch die Athener von der Expedition abzuschrecken und so Syrakus zu retten. Das hat vereinzelt Zustimmung gefunden, so von WILAMOWITZ, Arist. II, 113, bleibt mir aber doch, wie man es auch modifizieren möge, wenig wahrscheinlich. Die Tat sieht nicht danach aus, als ob überhaupt irgendeine Tendenz dahinter stecke. – Isokrates hat in der Broschüre, in der er Alkibiades' Andenken verteidigte und ihn als Helden der Demokratie hinstellte (or. 16, s.S. 205, 1), behauptet, die Beschuldigung des Alk. wegen der Mysterien sei eine Intrige der Oligarchen, die erst ihn beseitigen mußten, ehe sie 411 zum Staatsstreich schreiten konnten – und das haben viele der Neueren wirklich geglaubt! Für Isokrates ist das eine auf den Effekt berechnete Darstellung, die so wenig die Wahrheit geben will und an die er selbst vermutlich so wenig glaubt wie Demosthenes an seine Darstellungen der Politik des Äschines, die ja auch bei naiven Leuten Glauben genug gefunden hat. Tatsache ist nur, daß der Sturz des Alkibiades von den Demokraten, nicht von den Oligarchen ausgegangen ist (vgl. Thuk. VI, 89, 5. VIII, 47, 2), und daß diese von den Denunziationen aufs schlimmste betroffen wurden, bis Andokides durch seine Aussage einen Teil von ihnen rettete. War doch sogar Nikias' Bruder Eukrates unter den von Diokleides Beschuldigten (Andoc. 1, 47). – Daß Peisandros so gut wie Androkles (Thuk. VIII, 65; vgl. die Komiker bei schol. Arist. vesp. 1187) in dieser Zeit ein eifriger Demokrat (Andoc. 1, 36), ja ihr Hauptführer war, beweisen, wie BELOCH mit Recht hervorhebt, die beständigen Angriffe der Komödie. Plato hat ihm bekanntlich ein eigenes Stück gewidmet, nach dem Muster der Ritter und der Hyperboloskomödien und zweifellos jünger als diese. Der Vorwurf der Feigheit und der Entziehung vom Heeresdienst (Eupolis fr. 31. Aristoph. pac. 395. av. 1556, ebenso Xen. symp. 2, 14) und daneben des Hetzens zum Kriege (Aristoph. Lys. 490) ist typisch bei den Führern der Radikalen. Sein Genosse bei der Verfolgung ist der ῥιψάσπις Kleonymos (Andoc. 1. 27), ferner Charikles, der später einer der Dreißig wird, wie Peisandros einer der Vierhundert.


198 Die Darlegung der Verhältnisse in Syrakus und der Gründe, weshalb es Athen nicht früher entgegentrat, gibt Thukydides in den beiden Reden des Hermokrates und Athenagoras VI, 32-41. Sie tragen durchaus sein Gepräge und sind aus dem Zusammenhang seiner Darstellung erwachsen; so kann ich die Ansicht von H. STEIN, Rhein. Mus. 55, 538ff., Thuk habe sie einer Schrift über Hermokrates entlehnt, die diesen verherrlichte und zugleich als Vorläufer des Dionysios behandelte (STEIN sucht ihre Spuren auch sonst überall bei Thuk. und Xenophon nachzuweisen, wo von Hermokrates die Rede ist), nur für verfehlt halten. Die bedeutende Rolle, welche Plato in höherem Alter dem Hermokrates in der Trilogie zuwies, der Timäos und Kritias angehören, beruht meines Erachtens auf der Einwirkung des Werkes des Thukydides. – Ebenso enthalten die Reden des Hermokrates und Euphemos in Kamarina VI, 76-87 durchweg lediglich Gedanken des Thukydides (die freilich STEIN nicht versteht). Der äußere Anlaß ist wie bei so vielen Reden des Th. so auch hier vollkommen gleichgültig; er wird benutzt, um dem Leser die allgemeinen Gesichtspunkte darzulegen, unter denen er den großen Kampf betrachten soll.


199 Nachher zeigte sich, daß in dieser Mitternacht der Mond gar nicht geschienen hatte. Daß aber die Angabe, die Tat sei auf den Neumond gefallen (Diod. XIII, 2, 4. Plut. Alc. 20), lediglich daraus gefolgert und historisch falsch ist, zeigt (im Anschluß an GROTE) BR. KEIL, Hermes 29, 352.


200 Über das Material s.S. 215, 1. Von den Urkunden über die Versteigerung der Habe der Religionsfrevler, die Krateros in seine Publikation aufgenommen und Pollux durch ihn kennengelernt hat (vgl. KÖHLER, Hermes 23, 396ff.), sind große Bruchstücke erhalten: IG I2 325-332. 334. 385. 388/9. DS.3 96-103; zu den Daten vgl. BR. KEIL, Hermes 29, 45ff. – Über Andokides συμβουλευτικός oder λόγος πρὸς τοὺς ἑταίρους, dem auch seine sonstigen Fragmente angehören, vgl. u.a. KIRCHHOFF, Hermes I, 1. BLASS, Att. Bereds. I2, 297. – Auszug der Spartaner Thuk. VI, 61, 2 (στρατιὰ Λακ. οὐ πολλὴ ἔτυχε ... μέχρι ἰσϑμοῦ προελϑοῦσα πρὸς Βοιωτούς τι πράσσοντες). Andoc. 1, 45 sagt statt dessen: Βοιωτοὶ δὲ πεπυσμένοι τὰ πράγματα ἐπὶ τοῖς ὁρίοις ἦσαν ἐξεστρατευμένοι. Das ist das in Athen verbreitete Gerücht, das sich aus der bei Thuk. angeführten Tatsache leicht erklärt und einen wahren Kern enthalten wird.


201 Der Wortlaut der Eisangelie ist bei Plut. Alc. 22 (vgl. 19) erhalten, zweifellos aus Krateros. In Einzelheiten weicht sie von den Angaben des Pythonikos, resp. des Sklaven Andromachos, bei der ersten μήνυσις vor der Ausfahrt (Andoc. 1, 11ff.) ab, namentlich verlegt sie die Versammlung in das Haus des Alkibiades, nicht des Pulytion.


202 Thuk. VI, 61. 88, 9 (danach Ephoros bei Diod. XIII, 5) erwähnt nur die Flucht über Elis nach Sparta; daß Alk. zunächst nach Argos ging, berichtet Isokr. 16, 9 und danach Plut. Alc. 23 und ist der Sachlage durchaus entsprechend. Ganz unklar ist, wie die von Nepos aufgenommene Angabe entstanden ist, Alk. sei nach Theben gegangen und habe hier und außerdem sogar in Thessalien längere Zeit gelebt (Nepos Alc. 4. 11, wie es scheint vor allem nach Theopomp; Satyros fr. 1 bei Athen. XII, 534 b. Aelian v.h. 4, 15; bei Plut. Alc. 23, de adul. et amic. 7 dagegen übergegangen, obwohl er sonst in der Schilderung mit Nepos und Satyros übereinstimmt).


203 Von der Einnahme von Hykkara (berühmt durch die dabei erbeutete Hetäre Lais, Plut. Nic. 15. Alc. 39. Athen. XIII, 588. 589, vgl. 574 e. Pausan. II, 2, 4 u.a.) handelt Timäos fr. 23f. J.


204 Für die Topographie der Belagerung von Syrakus sind grundlegend die Arbeiten von HOLM, sowohl in seiner Geschichte Siziliens, wie, mehrfach abweichend, in der von ihm und CAVALLARI bearbeiteten Topographie von Syrakus (deutsch von LUPUS, Die Stadt Syrakus, 1887). Auf die einzelnen Kontroversen kann ich nicht eingehen; vgl. auch die kurzen aber treffenden Bemerkungen von BELOCH, Griech. Gesch. II, 44. 52.


205 Die aus Italien gekommenen Truppen nennt Thuk. VI, 88, 6. 103, 2. VII, 53, 2. 57, 10 Etrusker (Τυρσηνῶν τινες κατὰ διαφορὰν Συρακοσίων μισϑοφόροι), Diodor dagegen XIII, 44, wo ihre späteren Schicksale (Bd. V, 62) berichtet werden, Καμπανοὶ ... ὑπὸ τῶν Χαλκιδέων τοῖς Ἀϑηναίοις εἰς τὸν πρὸς Συρακοσίους πόλεμον μεμισϑωμένοι. Hier ist Diodor jedenfalls im Recht: über diese Dinge mußten Philistos und Timäos genauer orientiert sein, während die Kampaner zu Thukydides' Zeit noch wenig bekannt waren und leicht durch den geläufigen Tyrsenernamen ersetzt werden konnten.


206 Die 300 Talente (Thuk. VI, 94) sind nach IG I2 302. DS.3 94 am 13. Tage der 8. Prytanie des J. 415/4, der Lohn für die Schiffe, die es nach Sizilien bringen, am 20. Tage gezahlt worden; letzteres ist nach BR. KEILS scharfsinnigen Kombinationen Hermes 29, 51ff. ungefähr der 7. März 414. Etwa vierzehn Tage bis drei Wochen später wird das Geld in Katana angekommen sein.


207 Ob, wie man meist annimmt, der von den Parömiographen bewahrte anonyme Vers: ἐν δὲ διχοστασίῃσι κἄν Ἀνδροκλέης πολεμαρχοῖ Zenob. III, 77 cet. sich auf den attischen Demagogen bezieht und daraus gar zu folgern ist, daß er einmal Stratege gewesen ist, ist doch recht fraglich; die Parömiographen denken jedenfalls nicht an ihn, und der Vers stammt sicher nicht aus der Komödie.


208 Laispodias ist nachher eifrig für die Sache der Vierhundert tätig, wie Peisandros; daß er vorher wie dieser (s.S. 213f.) den radikalen Demokraten spielte, beweisen, wie GILBERT, Beitr. zur inneren Gesch. Athens 276f. und BELOCH, Att. Pol. 62 richtig bemerken, die Angriffe der Komödie (Aristoph. av. 1569, der über seine Wahl zum Strategen entrüstet ist, Eupolis in den Demen fr. 101. Phrynichos' Komasten fr. 16: Λαισποδίου μέμνηται Φρύνιχος ἐν Κωμασταῖς (414?) ὡς πολεμικοῦ γεγονότος schol. Arist. av. 1569); auch weisen sie darauf hin, daß Antiphon ihn verklagt hat, wie es scheint, in Angelegenheiten der Bündner (fr. 21-24). Peisandros' dominierende Stellung: Aristoph. Lys. 490: »damit Peisandros etwas zu stehlen hat und die, die die Ämter innehaben, brauen sie immer einen Kriegslärm«.


209 Über Syrakosios schol. Arist. av. δοκεῖ καὶ ψήφισμα τεϑεικέναι μὴ κωμῳδεῖσϑαι ὀνομαστί τινα, ὡς Φρύνιχος ἐν Μονοτρόπῳ (414 v. Chr.) φησί˙ ψῶρ᾽ ἔχε Συρακόσιον.


210 Thukydides hat diese Ereignisse ungebührlich kurz behandelt. Das neue Bündnis mit Perdikkas erwähnt er überhaupt nicht, den Krieg gegen Amphipolis (der dann jedenfalls 413 aufgegeben ist) erwähnt er nur ganz kurz VII, 9. Die Zahlung στρατηγῶι ἐν τῶι Θερμαίωι κόλπω[ι Εὐετίονι] IG I2 302. DS.3 94 erfolgte an demselben Tage wie die für die Geldsendung nach Sizilien (s.S. 229, 2).


211 Thespiae: Thuk. VI, 95.


212 Dazu WILAMOWITZ, Hermes 43, 587, 2.

213 Die Unterstützung des Amorges durch Athen, die Andoc. 3, 29 mit Recht als Hauptgrund des Wiederausbruchs des Perserkrieges bezeichnet, erwähnt Thuk. nur ganz nebenbei VIII, 28. 54, 3, vgl. 5, 5. 19, 2. Amorges wird im Herbst 412 bewältigt; da der Krieg der Perser gegen ihn jedenfalls längere Zeit gedauert hat, muß er spätestens 414 ausgebrochen sein. Auch ist es undenkbar, daß die Athener das Bündnis mit ihm nach der Wendung in Sizilien und gar nach der Besetzung Dekeleas noch geschlossen haben sollten.


214 Siehe KIRCHNER, Prosopogr. Att., der die beiden nach den Vatersnamen scheidet.


215 Die 20 zu Anfang 413 περὶ τὴν Πελοπόννησον entsandten Schiffe Thuk. VII, 17, 2 sind identisch mit der φυλακὴ ἐν τῇ Ναυπάκτῳ 17, 4, die nach c. 31, 4 Konon kommandiert; das ist öfter verkannt worden.


216 Die Wirkungen der Besetzung von Dekelea, die in der Literatur der nächsten Jahrzehnte vielfach hervortreten, schildert Thuk. VII, 27f. und in der Rede des Alkibiades VI, 91, 7, wo der Verlust der Einkünfte von Laurion καὶ ὅσα ἀπὸ γῆς καὶ δικαστηρίων νῦν ὠφελοῦνται hervorgehoben werden. Daß letzteres weder zu ändern noch durch einen völligen Gerichtsstillstand zu erklären ist, wie BOECKH, Staatshaushalt I, 461 annahm, sondern nur so wie oben an gegeben, liegt auf der Hand. Die Zustände während des Belagerungszustandes illustriert drastisch Aristophanes' Lysistrate, speziell v. 555ff.; v. 58ff. zeigen, daß die nähere Umgebung Athens bis nach Acharnä hinauf und ebenso die Küstenorte (die Paralia, Anagyrus) damals noch bewohnt waren.


217 Auf die bei Thuk. erwähnten Kämpfe der Reiterei gegen peloponnesische Streifscharen bezieht sich das Relief des Hipparchen [Pythodoros] S. d. Epizelos MAI, XIV, 398ff.


218 Oropos: Thuk. VIII, 60. Ein einzelnes Beispiel [Lys.] 20, 33: ἕως μὲν εἰρήνη ἦν, ἡμῖν φανερὰ οὐσία, καὶ ἦν ὁ πατὴρ ἀγαϑὸς γεωργός. ἐπειδὴ δὲ εἰσέβαλον οἱ πολέμιοι, πάντων τούτων ἐστερήϑημεν.


219 Erhebung der εἰκοστή auf Ägina: Aristoph. ran. 363. Sie ist bekanntlich im J. 390 von Thrasybul wieder eingeführt worden: IG II/III2 24. DS.3 136, vgl. Bd. V, 258.


220 Diodor (d.i. Ephoros) und Plutarch im Leben des Nikias bieten außer solchen Abweichungen von Thukydides, die auf Flüchtigkeit oder auf Kombination beruhen (z. B, über den Korinther Ariston, der die Neuerungen im Schiffsbau einführt, was aus Thuk. VII, 36 und 39 kombiniert ist), eine Reihe kleinerer Zusätze und Varianten, die meist zuverlässig erscheinen. Einzelnes Derartiges findet sich auch schon früher (z.B. Plut. Nic. 18 über Lamachos' Tod, c. 19 über den des Gongylos). Diese Notizen gehen, wie BUSOLT, Hermes 34, weiter ausführt, auf Philistos zurück, der als junger Mensch den Krieg erlebt hat und Thukydides' Darstellung aus seinem Wissen ergänzte. Ephoros hat neben Thuk. selbstverständlich auch Philistos benutzt.


221 An der von Thukydides VII, 75, 5 für das athenische Heer beim Antritt des Rückzuges gegebenen Zahl μυριάδες οὐκ ἐλάσσους τεσσάρων (vgl. Isocr. 8, 86) erhebt BELOCH, Griech. Gesch. II, 51 mit Recht Zweifel. Allerdings betrugen beide Heere einschließlich der Schiffsmannschaft und des Trosses zusammen noch bei Demosthenes' Ankunft mehr als 40000 Mann (gegen BELOCH); aber die Verluste in den Schlachten müssen sehr bedeutend gewesen sein, und andererseits hätten die Athener, wenn Thukydides' Zahl richtig wäre, auf dem Rückzug bis zur Kapitulation über drei Viertel ihrer Zahl verloren, was gewiß zu hoch ist.


222 Die Topographie des Rückzuges ist im einzelnen nicht durchweg gesichert; vgl. auch BELOCH, Griech. Gesch. II, 52.


223 Demosthenes' Selbstmordversuch berichtete Phi listos: Pausan. I, 29, 12; daraus Plut. Nic. 27 mit weiterem Detail. Das wird dadurch bestätigt, daß sein Name auf der Stele für die Gefallenen stand, nicht aber der des Nikias (Pausan. l.c.).


224 Die Festfeier des Sieges (Ἀσσιναρία) fällt auf den 27. Karneios = Metageitnion, d.i. Mitte September: Plut. Nic. 28. Thuk. VII, 79, 3.


225 Zu den nach Katana Geretteten gehört der Sohn des Polystratos [Lys.] 20, 24.


226 Nach Philistos ist offenbar auch Hermokrates für die Rettung der gefangenen Feldherren eingetreten (Plut. Nic. 28 = Diod. XIII, 19, 5); nach Timäos bei Plut. l.c. hat er ihnen ermöglicht, sich selbst das Leben zu nehmen. Bei Diodor XIII, 28ff. fordert gerade Gylippos ihre Hinrichtung; die hier gegebenen Reden stammen weder aus Ephoros noch, wie es scheint, aus Timäos.


227 Auf die Festsetzung der Spartaner am Malischen Meerbusen spielt Aristoph. Lys. 1169 an.


228 Tarent und Lokri: Thuk. VIII, 91.


229 Thurii: Thuk. VIII, 35. 61. 84. Xen. Hell. I, 5, 19. Damals soll Lysias mit 300 anderen Athenerfreunden aus Thurii verjagt sein: Dion. Hal. de Lys. 1 = [Plut.] vit. Lys.

230 Beispiel für humanitas und pietas: Ammian 30, 8, 4.


231 Hauptquelle: Ktes. 29, 44ff. Diodor XII, 71. 108 und die Chronographen geben nur die chronologischen Daten. Δαρεῖος ... ὃς ὁμοῦ τῷ Περσῶν δήμῳ Σόγδιον καταπαύσας παῖδα Ἀρταξέρξου γνήσιον (!) ἔσχεν ἀντ᾽ ἐκείνου τὴν ἀρχήν, Pausan. VI, 5, 7. Zur Chronologie Forsch. II, 482ff. Die Daten stehen durch Thuk. IV, 50 (Artax. I. † Winter 425/4) und VIII, 58 (wonach der Februar 411 ins 13. Jahr des Darius II. fällt) sowie durch Diodor völlig fest. Große Schwierigkeiten bietet aber die fortlaufende Serie babyl. Urkunden aus Nippur (Bd. IV 1, 3), die nach Artax. I. bis zum Ende seines 41. Jahres und dann sofort nach Darius II. datieren, ohne die Zwischenregierungen zu kennen. Wenn sich die von mir l.c. versuchte Erklärung als unhaltbar erweisen sollte, so stehen wir hier vor einem noch ungelösten Rätsel. – Gefälschte Inschrift des Sogdianos: OPPERT, Ztschr. f. Assyr. 16 (1901) 1 (SCHEIL in rec.). OPPERT hält sie für Kopie nach einer echten Inschrift, gewiß nicht mit Recht!


232 Andoc. 3, 29: βασιλεῖ τῷ μεγάλῳ σπονδὰς ποιησάμενοι καὶ συνϑέμενοι φιλίαν εἰς τὸν ἅπαντα χρόνον, ἃ ἡμῖν ἐπρέσβευσεν Ἐπίλυκος Τεισάνδρου, τῆς μητρὸς τῆς ἡμετέρας ἀδελφὸς (vgl. Andoc. 1, 117), μετὰ ταῦτα Ἀμόργῃ πειϑόμενοι τῷ δούλῳ τῷ βασιλέως καὶ φυγάδι ... τὴν Ἀμόργου φιλίαν εἱλόμεϑα˙ ἀνϑ᾽ ὧν βασιλεὺς ὀργισϑεὶς ἡμῖν, σύμμαχος γενόμενος Λακεδαιμονίοις etc. – Wie DEECKE, IMBERT u.a. erkannt haben, ist von dem Krieg gegen Amorges in der großen lykischen Stele von Xanthos, die von den Taten des Sohnes des Harpagos handelt (sein nur verstümmelt erhaltener Name war zweifellos der aus Münzen bekannte Cherei), eingehend die Rede; die sieben arkadischen Hopliten, die er an einem Tage tötete (griech. Epigramm v. 10, vgl. Südseite Zl. 44), sind die Söldner des Amorges Thuk. VIII, 28. Amorges' Name erscheint Südseite Zl. 55 (Homrχχᾳ) und Nordseite Zl. 49 Omrggazñ), Tissaphernes (von DEECKE in Kizzaprñnᾳ erkannt) Nordseite Zl. 11. 14. 15, daneben die Perser, die Spartaner und Athener (Ostseite Zl. 27), Darius und Artaxerxes (Ostseite Zl. 59). [S. jetzt KALINKA in der Neuausgabe der lykischen Inschriften no. 44, in Tituli Asiae minoris, vol. I. Tituli Lyciae. Wien 1901. Vgl. BENNDORF, Jahreshefte österr. Inst. III (1900)]. – Ich kann mich des Verdachtes nicht erwehren, daß der von Ktesias 29, 52 erwähnte Aufstand des Pissuthnes in Wirklichkeit der des Sohnes ist und Vater und Sohn verwechselt sind, wie bei den sieben Persern [dagegen WILAMOWITZ, Hermes 43, 587, 3]. Auch Pissuthnes wird von Tissaphernes bekriegt; er hat griechische Söldner und einen Athener Lykon in seinen Diensten; diese werden bestochen und verlassen ihn (vgl. Thuk. VIII, 28. 54, 2), Lykon wird dafür belohnt; Pissuthnes wird durch Verrat gefangen (vgl. Thuk. VIII, 28, 3; daß die Spartaner den Amorges ausliefern, verschweigt der spartanerfreundliche Ktesias) und hingerichtet. Ich wage es nicht, diese Ereignisse, die, wenn sie historisch wären, um 420 fallen müßten, in die Geschichtserzählung aufzunehmen.


233 Daß Peisandros seinen Einfluß zu behaupten wußte, beweist außer den Ereignissen von 411 auch Aristoph. Lys. 490.


234 Probulen: Thuk. VIII, 1. Urkunde bei Arist. pol. Ath. 29, 2. BEKKER, anecd. I, 298 πρόβουλοι˙ ἄρχοντες ἐννέα [sic!], ἐξ ἑκάστης φυλῆς εἷς, οἵτινες συνῆγον τὴν βουλὴν καὶ τὸν δῆμον. Sophokles: Arist. Rhet. III, 18. Hagnon: Lys. 12, 65. Auf ihre Einsetzung beziehen O. MÜLLER und WILAMOWITZ (Arist. II. 344) mit Recht die Stelle der Thesmoph. (Dionysien 411) v. 808: ἀλλ᾽ Εὐβούλης τῶν πέρυσίν τις βουλευτής ἐστιν ἀμείνων, παραδοὺς ἑτέρῳ τὴν βουλείαν; der Rat von 413/2 hat eben tatsächlich zugunsten der Probulen abgedankt. Tätigkeit und Schwäche der Probulen schildert drastisch die Lysistrate (Lenaeen 411). Für Aristoteles ist es sehr bezeichnend, daß er die Verfassungsänderung durch Einführung der Probulen ignoriert. – Die Annahme von R. SCHÖLL (comm. in hon. Mommseni 454) und BELOCH (Rhein. Mus. 39, 249ff.), das Finanzamt der Poristen (Antiphon 6, 49. Aristoph. ran. 1505. BEKKER, anecd. 294) sei nach der siz. Expedition eingesetzt, ist von BR. KEIL, Hermes 29, 32ff. durch richtige Datierung der Choreutenrede Antiphons (vgl. S. 92, 2) widerlegt; es war ein untergeordnetes Amt, wie das der neben ihnen genannten Poleten und Praktoren, kein leitendes Finanzamt.


235 Mit Unrecht folgert BELOCH aus Aristoph. Lya. 650ff., wo die Finanznot drastisch geschildert wird, daß keine εἰσφορά erhoben sei; die Stelle zeigt nur, daß wenig mehr einkam. Aber ohne Eisphora hätte man überhaupt nicht mehr auskommen können; die Erhebung beweist [Lys.] 20, 23 [vor 411] und für die folgenden Jahre Lys. 21, 3. 25, 12.


236 Die alten Männer, die nicht mehr in den Krieg ziehen können, leben vom μισϑός, den Diäten: Aristoph. Lys. 624. – οὐκ ἔστιν ἀνὴρ ἐν τῇ χώρᾳ Arist. Lys. 514.


237 Bezug des Ruderholzes aus Makedonien: IG I2 105, ein Dekret für Archelaos, vgl. Andoc. 2, 11 und den Vertrag mit Perdikkas IG I2 71; ferner Xen. Hell. VI, 1, 11. Um Geld für die κωπῆς zu holen, geht in der Lysistrate 421ff. der Probule auf die Burg.

238 Besatzung in Pylos Arist. Lys. 104. 1163.


239 In Thrakien ist Eukrates stationiert ib. 103, den die Scholien als Strategen bezeichnen; er ist vermutlich der Bruder des Nikias, vgl. Lys. 18, 4. Zu Strombichides Lys. 13, 13. 30, 14.


240 Über Phrynichos' Laufbahn [Lys.] 20, 11f.


241 Die Angreifung des Reservefonds Thuk. VIII, 15 (τἀργύριον τὤβυσσον Aristoph. Lys. 174) setzt Philochoros fr. 138 J. (schol. Arist. l.c.) unter den Archon Kallias 412/1, d.i. nach dem 5. Juli 412, in Übereinstimmung mit den chronologischen Andeutungen des Thukydides.


242 Von den im J. 431 zurückgestellten 100 besten Trieren ist nicht mehr die Rede. Vermutlich hat man den Bestand nicht mehr erneuert – die älteren Schiffe mußten natürlich immer wieder durch neue ersetzt werden – und die Schiffe anderweitig, namentlich für die sizilische Expedition, verbraucht. Eine starke Schiffsreserve kann jedenfalls 413/2 nicht mehr vorhanden gewesen sein. – Außer den nach Asien entsandten Schiffen hatten die Athener noch andere in See, so Anfang 41227 bei Leukas (VIII, 13), gegen Ende des Jahres 10 bei Melos (VIII, 39, 3). Diese können allerdings auch von Samos aus detachiert gewesen sein. Dadurch mag sich vielleicht erklären, daß VIII, 30 in Samos nur 104 Schiffe außer den ὁπλιταγωγοί genannt werden, während die Einzelposten VIII, I5. 19. 23. 25. 30 zusammen 129 Schiffe, allerdings einschließlich der ὁπλιταγωγοί, ergeben.


243 Daß die Einführung der γένη als Unterabteilung der φυλαί, χιλιαστύες, ἑκατοστύες eine Folge der Revolution von 412 ist (gegen Bd. II1, S. 311), hat SWOBODA, Zur Verfassungsgesch. von Samos, in der Festschrift für BENNDORF, S. 250ff. erkannt. Die herrschende, auch von ihm geteilte Ansicht, daß auf Samos vorher eine Oligarchie bestand (etwa seit 420, wie BUSOLT, Gr. Gesch. III, 1, 553 annimmt), scheint mir aus Thukydides' Ausdruck VIII, 21: ἡ ἐν Σάμῳ ἐπανάστασις ὑπὸ τοῦ δήμου τοῖς δυνατοῖς, »der Aufstand des Demos gegen die Vornehmen« nicht notwendig zu folgen.


244 Reste des athenischen Dekretes für die Samier IG I2 101.


245 In Klazomenä siedelten die Parteigänger der Spartaner von der Insel, auf der die Stadt lag, nach Daphnus auf dem Festlande über, Thuk. VIII, 23, 6. 31, 2. Auch sie aber sind Athen untertänig geblieben; darauf bezieht sich das im J. 408 von Alkibiades beantragte Psephisma Εφ. αρχ., 1898, 1. DS.3 313. Nach Ephoros ist Klazomenä Anfang 407 von den φυγάδες bedrängt (Diod. XIII, 71). Das wird richtig sein; nach Lysanders Erscheinen mögen die Aristokraten in Daphnus von Athen abgefallen sein.


246 Argos wird fortan nur noch Thuk. VIII, 86, wo es den athenischen Demokraten auf Samos Hilfe in Aussicht stellt, und bei den Verhandlungen mit Persien Xen. Hell. I, 3, 13 erwähnt, sonst weder während des Krieges noch nach demselben; es muß also rechtzeitig mit Sparta Frieden geschlossen haben.


247 Thukydides erzählt die Geschichte des Winters 412/1 in zwei parallelen Abschnitten: zunächst die äußeren Kriegsereignisse c. 29-14, wo der Synchronismus zwischen den verschiedenen Schauplätzen durchweg gewahrt ist, dann c. 45-59 die Intrigen, die sich um Alkibiades und Tissaphernes drehen und zugleich die Revolution in Athen vorbereiten. Im einzelnen entspricht c. 45, 3 = 29, 2; c. 46, 5 = 38, 5; c. 50, 2. 3 = 36-40; c. 52, 1 = 43. 44; c. 55, 1 = 44, 3. 4. HOLZAPFELS Annahme, daß Thukydides' Darstellung in diesen Partien unausgeglichene Widersprüche enthalte und unvollendet sei (Hermes 28), hat mich nicht überzeugt. Zu Thuk. VIII, 29 über die Soldzahlung vgl. Xen. Hell. I, 5, 5.


248 Dagegen WILAMOWITZ, Hermes 43, 582, 2.


249 In der Urkunde des dritten Vertrages Thuk. VIII, 58 (dazu WILAMOWITZ, Hermes 43, 596ff.), der ἐν Μαιάνδρου πεδίῳ, also am Hof des Tiss. abgeschlossen ist, werden neben diesem Hieramenes und οἱ Φαρνάκου παῖδες als Vertragschließende genannt. Letzteres sind Pharnabazos und seine Brüder; warum dieser Ausdruck gewählt ist, wissen wir so wenig, wie uns die Stellung des Hieramenes bekannt ist; war er etwa der königliche Sekretär? Vgl. die Eingänge der Urkunden des Ezrabuches (IV 1, 49). Genannt wird Hieramenes noch in der Xanthosstele Zl. 12 (Erijamᾳna) und in der wohl aus Ktesias stammenden Einlage Xen. Hell. II, 1, 9.


250 Als der ἐπίπλους gegen Samos stattfand, war nach Thuk. VIII, 63, 3 ὑπὸ τοῦτον τὸν χρόνον καὶ ἔτι πρότερον in Athen die Demokratie gestürzt. Das ist, wie WILAMOWITZ, Arist. I, 105 mit Recht bemerkt, keine genaue Zeitangabe; aber die Zeit für die vorhergehenden Ereignisse, Derkylidas' Zug nach dem Hellespont, den Hilfszug des Strombichides, Astyochos' Fahrt nach Chios darf nicht zu kurz bemessen werden – die Entfernungen in Asien sind recht groß, was nicht außer acht gelassen werden darf –, so daß bis zum ἐπίπλους sehr wohl der Juni herangekommen sein kann. – HOLZAPFEL, Hermes 28, 457ff. hält diesen ἐπίπλους für identisch mit dem VIII, 79 erzählten, obwohl die Umstände nach Thuk. Bericht keineswegs identisch sind. Im vorhergehenden Jahre sind gleichartige ἐπίπλοι, bei denen die Gegner die Schlacht ablehnen, vielfach vorgekommen; es liegt gar kein Grund vor, weshalb nicht auch im J. 411 während der langen Untätigkeit der peloponnesischen Flotte in Milet ein Angriffsversuch auf Samos zweimal unternommen sein soll.


251 Auf den Verlust von Oropos, wo Polystratos Kommandant war, bezieht sich der verstümmelte [s. WILAMOWITZ, Arist. II, 365] Satz bei [Lys.] 20, 6. Kämpfe in Böotien ib. 4.


252 Abrechnungen aus den Anleihen beim Schatz der Athena sind uns erhalten: 1. aus dem Schluß des Jahres 412/1 bis zur Einsetzung der Vierhundert, IG I2 301; 2. unter der Herrschaft der Vierhundert haben dieselben ταμίαι ihr Amt weitergeführt, aber nur noch die Gesamtsumme verzeichnet ib. Zl. 12-16; 3. Abrechnung der ταμίαι des nächsten Jahres 411/0 (Archon Mnesilichos) unter der Herrschaft der Vierhundert IG I2 298, mit dem bezeichnenden Zusatz ψηφισαμένης τῆς βουλῆς, in ionischer Schrift; 4. Rechnung der ταμίαι von 411/0 unter der Demokratie IG I2 301. Daraus ergibt sich, daß Reste des Schatzes bis ins J. 410 reichten, daneben aber nicht nur die ἐπέτεια, sondern auch alle sonstigen vorhandenen Bestände angegriffen wurden, darunter χρυσίον ὃ οἱ ξύμμαχοι [ξυνέλεξαν oder ähnlich], 184 Zl. 14.


253 Thuk. VIII, 76, 6 heißt es von den Zuständen vor der Revolution, daß die Athener dem Heer auf Samos μήτε ἀργύριον εἶχον ἔτι πέμπειν, ἀλλ᾽ αὐτοὶ ἐπορίζοντο οἱ στρατιῶται etc.


254 In diese Zeit gehört die von Thrasymachos in Form einer Volksrede verfaßte Schrift über die πάτριος πολιτεία, von der Dion. Hal. Demosth. 3 den Eingang erhalten hat.


255 Über die von Aristoteles pol. Ath. 4 für echt gehaltene Idealverfassung Drakons s. Bd. III2 S. 593, 400 und Forsch. I, 237f.; die neueren Versuche, sie als echt zu erweisen (namentlich WILAMOWITZ, Arist. I, 76ff.) haben mich in keiner Weise überzeugt. Wahrscheinlich hat Aristoteles sie aus Androtion entnommen, dessen Vater Andron zu den Vierhundert gehörte (s.S. 283, 1).


256 Zu einer sicheren Entscheidung über Persönlichkeit und Tendenzen der bei der Bewegung mittätigen Männer ist höchstens da zu gelangen, wo sie zu den Streitfragen innerhalb der Partei entschieden Stellung nehmen, so auf der einen Seite Theramenes und Aristokrates (über denselben Plat. Gorg. 472 a; vgl. IG I2 772. DS.3 53; daß aus dem Witz Aristoph. av. 126 nicht folgt, daß er Aristokrat war, bemerkt WILAMOWITZ, Arist. II, 100 mit Recht), auf der anderen Phrynichos (Thuk. VIII, 48) und die Erbauer der Eetioneia (Xen. Hell. II, 3, 46) Aristarchos (Thuk. VIII, 90 ἀνὴρ ἐν τοῖς μάλιστα καὶ ἐκ πλείστου ἐναντίος τῷ δήμῳ; eine frühere Strategie Eupolis Autol. fr. 43), Aristoteles (wahrscheinlich das spätere Mitglied der Dreißig Plato Parm. 127 d) und Melanthios (Verfasser der Elegie auf Kimon Plut. Cim. 4). – Archeptolemos (Arist. eq. 327 mit den schol. 793) und Onomakles werden mit Antiphon zusammen angeklagt (Lys. 12, 67. vit. Ant. 22ff.). Kleitophon (Plat. pol. I, 328 b; daraus in dem gegen Platos Politik polemisierenden Dialog seines Namens) beantragt die Heranziehung der Gesetze des Kleisthenes Arist. pol. Ath. 29, 3 und ist später ein Vertreter der πάτριος πολιτεία ib. 34, 3; als Genösse des Theramenes auch Aristoph. ran. 867. Pythodoros von Anaphlystos Arist. pol. Ath. 29, 1; vgl. S. 201. 289f. Dieitrephes Thuk. VII, 29. VIII, 64. Aristoph. av. 798. 1442. fr. 307, von Plato fr. 31 in üblicher Weise für einen Fremden erklärt. Er kann weder mit dem von Kratinos fr. 233 erwähnten identisch sein, noch mit dem, dessen Statue, ein von Pfeilen getroffener Mann, auf der Akropolis stand, wie Pausan. I, 23, 3 meint. Andron (S. d. Androtion Plato Prot. 315 c. Gorg. 487 c) εἷς τῶν υ᾽, Ankläger Antiphons Harpokr. s.v. vita Antiph. 23, ohne Zweifel der Vater des Atthidographen Androtion. Laispodias, Aristophon, Melesias sind die Gesandten nach Sparta Thuk. VIII, 86, 9. Über Polystratos s. die Verteidigungsrede für ihn (Lys.) 20. Thukydides' politischer Standpunkt: VIII, 97, 2 – Kallaischros, den Lys. 12, 66 neben Peisandros nennt, ist der Vater des Kritias. Daß dieser auch zu den Vierhundert gehörte, ist recht wahrscheinlich, darf aber aus der konfusen Angabe [Demosth.] 58, 67 (οἱ περὶ Κριτίαν) nicht gefolgert werden. – Theramenes' Vater, der Probule Hagnon (Lys. 12, 65), ist nach BUSOLTS Ausführungen Griech. Gesch. III, 1, 517 mit dem Ökisten von Amphipolis nicht identisch. Daß er von Geburt ein Keer und von Hagnon nur adoptiert sei (Plut. Nic. 2. schol. Arist. ran. 541. 970), ist mit Unrecht daraus gefolgert, daß Eupolis ihm in den Πόλεις (fr. 237) in üblicher Weise den Vorwurf nichtbürgerlicher Abstammung macht, und daß Aristophanes ran. 970 ihn zum Scherz einen Keer nennt, als Schüler des Prodikos (Äschines socr. bei Athen. V, 220 b. Suid. s.v. Πρόδικος). Vgl. GILBERT, Beitr. 311f. nach KOCK.


257 Es ist bezeichnend, daß Peisandros noch in der Lysistrate v. 490, also zu einer Zeit, da er bereits Auftrag hatte, mit Persien zu verhandeln, als kriegschürender Dieb, also als radikaler Demokrat, behandelt wird; sein Parteiwechsel war also damals der Menge und dem Aristophanes noch nicht zum Bewußtsein gekommen.


258 Die früher viel umstrittene Frage nach der Aufführungszeit der Thesmophoriazusen hat WILAMOWITZ, Arist. II, 343ff. durch Feststellung des authentischen, von den Scholien gegebenen Datums erledigt und das Stück zugleich in den politischen Zusammenhang der Zeit eingefügt.


259 Umsturz der Verfassungen bei den Bündnern auch [Lys.] 20, 6. Diod. XIII, 47, 6 auf Paros.


260 Für die Geschichte der Vierhundert besitzen wir, von gelegentlichen Erwähnungen bei den Rednern u.a. abgesehen, drei Quellen: 1. die Rede für Polystratos, einen der Vierhundert, die unter Lysias' Namen erhalten ist (or. 20). Hier wird auf zahlreiche Vorfälle angespielt, die dem Publikum damals, wenige Monate nach dem Sturz der Vierhundert, noch lebendig im Gedächtnis sind, die aber der Redner (oder vielmehr die Redner, aus deren Plädoyers hier Stücke aneinander gereiht sind) in die der Verteidigung passende Beleuchtung rückt. So soll aus dem Umstand, daß Polystratos ὑπὸ τῶν φυλετῶν gewählt war (also gerade zu den Vertrauensmännern der Partei gehörte), seine demokratische Gesinnung erwiesen werden (§ 2), und es soll ihm zugute kommen, daß, als die 5000 nachher wirklich konstituiert wurden, ihre Zahl tatsächlich auf 9000 wuchs (§ 13; vgl. S. 303). Zur Erläuterung der Rede s. vor allem WILAMOWITZ, Arist. II, 356ff. – 2. Thukydides gibt einen sehr ausführlichen Bericht, der durchweg auf ausgezeichneten Informationen beruht, und ist über die Vorgänge hinter den Kulissen vortrefflich informiert. Geschrieben ist dieser Abschnitt wie das ganze achte Buch meines Erachtens mehrere Jahre nach 404 und zur Publikation völlig fertig ausgearbeitet. [Manche Neuere treiben die Geschmacklosigkeit so weit, daß sie VIII, 53 oder 67f. eine Programmrede des Peisandros verlangen und in den Worten des Autors das Brouillon für dieselbe sehen!] Die Späteren (Plutarch, Nepos, Justin) geben lediglich Thukydides' Bericht und sind für uns wertlos, ebenso Ephoros, der die Geschichte der Vierhundert ganz besonders elend dargestellt hat (Diod. XIII, 34 = 36. 38, 1: ob Ephoros selbst oder erst Diodor durchweg Tissaphernes und Pharnabazos zu einer Person verschmolzen hat, die den Namen Pharnabazos führt, ist schwer zu sagen; aber man kann Ephoros ruhig das Ärgste zutrauen [V. MESS, Rhein. Mus. 61, 263ff., schiebt die Schuld wohl mit Recht dem Diodor zu]. – 3. Aristoteles pol. Ath. gibt als Rahmen 29, 1. 33, 2f. 33 einen Auszug aus Thukydides. Dazwischen stehen mehrere im Auszug mitgeteilte Aktenstücke (29, 1 fin. – 3; 29, 4f.; 30, 2-31) nebst den zugehörigen Daten 32, 1, die durch eine kurze historische Erzählung 30, 1 mehr scheinbar als tatsächlich verbunden sind. Diese Aktenstücke, die aus einer Atthis (Androtion?) entnommen sein müssen, stehen scheinbar in schroffem Widerspruch zu Thuk.; infolgedessen hat man zunächst dessen Bericht als auf ungenauen Informationen beruhend verworfen, so namentlich WILAMOWITZ, Arist. I, 99ff. II, 113ff., KÖHLER, Ber. Berl. Ak. 1895 u.a.; dagegen BELOCH, Gr. Gesch. II. Ich glaube Forsch. II, 411ff. gezeigt zu haben, daß Thuk. die Aktenstücke sehr wohl kennt und so weit verwertet, wie sie historisch in Betracht kommen, daß aber eben die ganze Wahrheit in diesen offiziellen Protokollen und Verfassungsentwürfen nicht enthalten ist und sie vielmehr in den zuverlässigen historischen Bericht einzureihen und durch ihn zu beleuchten sind, statt daß man diesen nach ihnen korrigiert. KÖHLERS Erwiderung Ber. Berl. Ak. 1900 hat mich an meiner Auffassung nicht irre gemacht; ich möchte hier nur bemerken, daß ich bei meiner Auffassung keineswegs durch die von mir herangezogenen historischen Parallelen geleitet worden bin, sondern umgekehrt, als ich meine Ergebnisse gewonnen hatte, nach Analogien suchte, um das Verständnis anschaulicher zu machen; und da schien mir der 18. Brumaire besonders instruktiv. – Einen zweifellosen Fehler hat Thuk. begangen, wenn er 67, 1 die Kommission der ξυγγραφῆς auf 10 Mitglieder statt auf 30 (einschließlich der Probulen, Arist. 29, 2) ansetzt; das ergab sich schon aus Androtion und Philochoros (fr. 136 J.) bei Harpokr. συγγραφεῖς und Suid. πρόβουλοι (= schol. Arist. Lys. 421). Außerdem kann man zweifelhaft sein, ob die Erwähnung der 5 πρόεδροι Thuk. VIII, 67, 3 korrekt ist. Aber 5 πρόεδροι als Vorsitzende der Volksversammlung werden in dem Verfassungsentwurf Arist. 30, 5 vorgesehen und haben in der kurzen Zeit der Herrschaft der Fünftausend wirklich bestanden (IG II2 12, s.S. 303, 2f.); sie sind die Vorgänger der 9 Proedren des vierten Jahrhunderts. Ich halte es daher für das Wahrscheinlichste, daß nach Annahme der grundlegenden Bestimmungen auf dem Kolonos beschlossen ist, die Prytanen sollten den Vorsitz an 5 gewählte Proedren abgeben, und diese sollten die Wahl der 100 καταλογῆς vornehmen, die zugleich den Kern des neuen [der Theorie nach provisorischen] Rats bilden sollten. Das kann in dem Psephisma, aus dem Arist. 29, 5 einen Auszug gibt, sehr wohl gestanden haben und von ihm weggelassen sein. Tatsächlich kam das auf eine Ernennung der 100 durch die Proedren hinaus: die Verschworenen hatten die Listen natürlich vorher aufgestellt und ließen sie von den Phylen annehmen. – Thuk. berichtet: ἐσήνεγκαν οἱ ξυγγραφῆς ἄλλο μὲν οὐδέν, αὐτὸ δὲ τοῦτο, ἐξεῖναι μὲν Ἀϑηναίων ἀνατεὶ (em. SAUPPE) εἰπεῖν γνώμην cet. Als das angenommen ist, ἐνταῦϑα δὴ λαμπρῶς ἐλέγετο ἤδη μήτε ἀρχὴν ἄρχειν μηδεμίαν ἔτι ἐκ τοῦ αὐτοῦ κόσμου μήτε μισϑοφορεῖν cet. ... ἦν δὲ ὁ μὲν τὴν γνώμην ταύτην εἰπὼν Πείσανδρος. Nach Aristoteles gehen auch diese Anträge auf die ξυγγραφῆς zurück (οἱ δ᾽ αἱρεϑέντες πρῶτον μὲν ἔγραψαν ... μετὰ δὲ ταῦτα τὴν πολιτείαν διέταξαν τὸνδε τόν τρόπον). Daß das ein Widerspruch sein soll, kann ich nicht einsehen; die entscheidenden Anträge werden in der Versammlung von Peisandros vorgetragen, und dieser hat sie aufgesetzt; aber er hat sie von den ξυγγραφῆς sanktionieren lassen, und so sind sie offiziell γνώμη ξυγγραφέων. Zustimmung des Sophokles: Arist. rhet. III, 18. – Die wichtigste Differenz betrifft die Einsetzung der Fünftausend. Nach Thukydides sind sie unter den Vierhundert niemals ernannt, geschweige denn in Wirksamkeit getreten; nach Aristoteles scheint das der Fall zu sein, obwohl er vermeidet, es 30, 1 direkt auszusprechen, weil er nachher 32, 3 im Anschluß an Thuk. sagt: οἱ μὲν πεντακισχίλιοι λόγῳ μόνον ᾑρέϑησαν – ein deutlicher Beweis neben vielen anderen, wie wenig es ihm gelungen ist (oder vielmehr wie wenig er überhaupt versucht hat), sich zu einer klaren Anschauung der historischen Vorgänge durchzuarbeiten. Nun ist dies eine Sache von so grundlegender Bedeutung, daß darüber unter Berichterstattern, die wirklich etwa von den Dingen wußten, kein Zweifel sein konnte. Wenn Thuk. in diesem Punkte falsch berichtet, so ist seine ganze Darstellung überhaupt nichts wert. Gerade hier aber wird seine Erzählung durch die Rede für Polystratos durchaus bestätigt: aus § 2 verglichen mit § 13. 14 ergibt sich, »daß die Wahl zum καταλογεύς die zum Ratsherrn in sich schloß« (WILAMOWITZ), daß der Eid, den er als καταλογεύς zu leisten hatte und zu dem er, wie der Verteidiger behauptet, durch Strafdrohungen gezwungen wurde (= ὀμόσαντες καϑ᾽ ἱερῶν τελείων in dem Dekret Arist. 29, 5), mit seinem Eintritt in den Rat zusammenfällt. Acht Tage darauf wird er bereits nach Eretria geschickt und bleibt hier bis zum Sturze der Vierhundert; also kann er in Wirklichkeit unter diesen seine Tätigkeit als καταλογεύς gar nicht ausgeübt haben. Nach Arist. 32, 1 hält der alte Rat (dessen Amtszeit nach Kleisthenischer Ordnung am 13. Skirophorion ablief, vgl. BR. KEIL, Hermes 29) seine letzte Sitzung am 14. Thargelion, die Vierhundert halten ihren Einzug am 22. Thargelion. Aber ein achttägiges Interregnum (das noch dazu, wenn wir die Urkunde so interpretieren, wie Aristoteles es getan hat, durch fortwährende Wahlen und Beratungen ausgefüllt wäre) inmitten einer Revolution (überdies im Belagerungszustande) ist völlig undenkbar; gerade hier ist Thuk. Darstellung innerlich allein möglich. Mit der Auflösung des alten Rats am 14. Thargelion bemächtigten sich die Vierhundert der Regierungsgewalt, am 22. werden sie sich, vielleicht nachdem sie nochmals von den Phylen durch einen Scheinakt bestätigt waren (nach der Bestimmung der provisorischen Verfassung Arist. 31, 1), formell konstituiert haben, von hier an rechnen sie offiziell ihre Herrschaft. Der bei Aristoteles vorhergehende Satz 32, 1 ἐπικυρωϑέντων δὲ τούτων ὑπὸ τοῦ πλήϑους [also nicht von den Fünftausend!], ἐπιψηφίσαντος Ἀριστομάχου bezieht sich offenbar tatsächlich auf die Beschlüsse der Volksversammlung auf dem Kolonos.


261 Über die Idealverfassung vgl. KÖHLER, Ber. Berl. Ak. 1895, 453ff. Daß Thukydides sie kennt (VIII, 86, 3. 93, 2), habe ich Forsch. II, 415. 435 gezeigt; die betreffenden Stellen sind schon von GROTE richtig gedeutet. Eingeführt ist wahrscheinlich die Bestimmung über die πρόεδροι (s.S. 291, 2 ferner die Neuordnung der Finanzämter, wonach die Staats- und die Reichskasse vereinigt und 20 Hellenotamien unterstellt, die Kolakreten also aufgehoben werden; dieselben sind auch von der Demokratie nicht wiederhergestellt worden, s. Forsch. II, 137. – KÖHLER bestreitet Ber. Berl. Ak. 1900, 816, daß der Entwurf der definitiven Verfassung eine Utopie sei, weil in Böotien eine ähnliche Verfassung bestanden zu haben scheint. Aber man stelle sie sich nur einmal in Athen in Wirksamkeit vor, auch bei völligem Verzicht auf jede auswärtige Macht. Sollte der Staat dabei existieren und nicht in volle Anarchie versinken, so mußten zunächst die wirtschaftlichen und politischen Zustände auf den Zustand des siebenten Jahrhunderts zurückgeschraubt werden; dann mochte es vielleicht gehen. Das war allerdings das Ideal der Reaktion, aber zugleich die vollste Utopie; gerade die Heißsporne der Reaktion waren ja durchaus moderne Menschen.


262 Zum Verfahren der Vierhundert gegen ihre Gegner vgl. [Lys.] 20, 8. Andoc. 2, 14ff. (= [Lys.] 6, 27). Thuk. VIII, 74, 2.


263 Vorgänge auf Thasos: Thuk. VIII, 64. Xen. Hell. I, 1, 32. Den vollzogenen Abfall berichtet Thuk. l.c. noch nicht; er ist offenbar erst im Herbst erfolgt. In die Zeit der Verfassungswirren auf Thasos gehört das arg verstümmelte von HICKS, J. Hell. Stud. VIII, 401 veröffentlichte Dekret (IG 12 8, 262), das neu behandelt worden ist von WILHELM, MAI. 28 (1903) 437ff. (vgl. S. 326). Er setzt wie HICKS und O. HOFFMANN in Z. 21f. ein ἄρ[χων Ἀϑήνησι Καλλία]ς, ἐν δὲ Θάσῳ Ἡροφῶν, also 412/1, während SZANTO, MAI. XV, 80ff. Ἀντιγένης (407) einsetzen wollte; WILHELM hat die Beziehung auf die Einsetzung der Oligarchie durch die Athener, d.h. Dieitrephes, im Jahre 411 wohl sicher erwiesen. Weiteres lehrt dann das neue Theopompfragment (Hell. Oxyrh.) Col. 2, 2ff.; s. ED. MEYER, Theopomps Hellenika (1910), S. 47, 2. SZANTO bezieht auch die in den Theorenlisten (über dieselben vor allem JACOBS, Thasiaca, 1893) vorkommende Datierung ὑπὸ τὸν χρὸνον ὃν οἱ ἑξήκοντα καὶ τριηκόσιοι ἦρχον auf die Herrschaft der Oligarchie dieser Zeit. Konfiskation des Vermögens von Athenerfreunden κατὰ τὸν νόμον τῶν τριηκοσίων (darunter neben Thasiern auch zwei Neopoliten): JACOBS, MAI. XXII, 125ff. – Weiteres s.S. 325.


264 Die Situation auf Samos und in Athen illustriert anschaulich Andoc. 2, 11ff., vgl. (Lys.) 6, 27.


265 Je mehr sich jeder, der die Geschichte dieser Zeit nachzuerzählen versucht, von der inneren Vortrefflichkeit des Berichtes des Thukydides überzeugen wird, in dem jeder Moment des Herganges in schärfster Beleuchtung erscheint, um so weniger wird man sich entschließen können, mit HOLZAPFEL Hermes 28, 462f. in dem zweimaligen Auftreten des Alkibiades gegen die Forderung, nach dem Piräeus zu fahren, eine Dublette zu sehen, so wenig wie in dem zweimaligen ἐπίπλους des Astyochos (s.S. 278, 1).


266 Bei Xenophon Hell. II, 3, 45-49 rechtfertigt Theramenes sein Verhalten mit durchaus idealen und patriotischen Motiven, und in demselben Sinne hat ihn bekanntlich Aristoteles verherrlicht. Nach Thukydides dagegen ist das nur das σχῆμα πολιτικὸν τοῦ λόγου und der persönliche Ehrgeiz die Hauptsache: ἠγωνί ζετο οὖν εἷς ἕκαστος αὐτὸς πρῶτος προστάτης τοῦ δήμου γενέσϑαι (vgl. vorher Θηραμένην καὶ Ἀριστοκράτην καὶ ἄλλους, οἳ μετέσχον μὲν ἐν τοῖς πρώτοις τών πραγμάτων, φοβούμενοι δ᾽ ὡς ἔφασαν τό τε ἐν Σάμῳ στράτευμα καὶ τὸν Ἀλκιβιάδη etc.). Das ist dieselbe Auffassung, die, nur noch schroffer, Lysias 12, 65ff. ausspricht. Thukydides' Urteil wird doch wohl richtiger sein als das des Xenophon und Aristoteles. Darum soll dem Theramenes und Aristokrates Patriotismus und gemäßigte Gesinnung keineswegs abgestritten werden; die persönlichen und die idealen Motive sind eben in der praktischen Politik nicht reinlich zu scheiden, am wenigsten in revolutionären Zeiten.


267 Ehrendekret für die Mörder des Phrynichos: IG I2 110. DS.3 108, benutzt von Lys. 13, 70ff. und Lykurg c. Leocr. 112. Den Hergang erzählt Lysias etwas abweichend, aber schwerlich richtiger als Thuk.; Lykurgs Darstellung ist völlig unzuverlässig. Hermon als Mörder bei Plut. Alc. 25 beruht auf falscher Kombination von Thuk. VIII, 92, 2 und 5. – Der als Vermittler tätige Thukydides von Pharsalos Thuk. VIII, 92, 8 wird von Polemo bei Marcellin. 28 als Sohn Menons (Thuk. II, 22, 3) bezeichnet.


268 An der Schlacht bei Eretria nahm auch der von den Vierhundert hierher gesandte Besatzungskom mandant Polystratos teil: [Lys.] 20, 14. Zum Dank für ihre Beihilfe bei der Befreiung hat Eretria zwei Tarentinern das Bürgerrecht verliehen: Εφ. αρχ. 1890, 195. DS.3 105. 106. Oropos hat sich damals ganz an Eretria angeschlossen und faßt seine Beschlüsse im eretrischen Dialekt ab. Vgl. WILAMOWITZ, Hermes XXI und DITTENBERGER zu IG Sept. I, 235. DS.3 1004. Hestiäa hat Athen wohl bis zum Zusammenbruch seiner Macht behauptet. Dann mußten es die Kleruchen räumen; die zurückgekehrten alten Bewohner traten in ein Bündnis mit Eretria: CAUER, delectus inscr. gr. 2. Afl. 553. BECHTEL, Inschr. ion. Dial., Abh. Gött. Ges. 1887 no. 15. – Nach Arist. pol. Ath. 33 hat das Regiment der Vierhundert im ganzen ungefähr vier Monate bestanden, davon zwei unter dem neuen, von der Demokratie durch Theopompos ersetzten Archon Mnesilochos 411/0, dessen Amtsjahr am 24. Juli begann. Ihr Sturz und die Schlacht bei Eretria fallen also Ende September.


269 Rückberufung des Alkibiades (Thuk. VIII, 97) auf Antrag des Kritias: Plut. Alc. 33. Mitwirkung des Theramenes: Nepos Alc. 5. Diod. XIII, 38, 2. 42, 2. GILBERTS und BELOCHS Annahme, daß während der nächsten Jahre die Strategen der Flotte von denen der Stadt zu trennen seien, scheint mir unhaltbar. Durch die Versöhnung ist die Einheit des Staates wiederhergestellt; das Volk in der Stadt mußte also bei der Neuwahl nach dem Sturz der Vierhundert die Strategen für die Flotte bestellen, mithin, da es nicht die Macht hatte, die von dieser gewählten zu entfernen, sie bestätigen. Überdies ist ja bei der ganzen Bewegung die Gewinnung des Alkibiades das Wesentlichste; das von ihm ausgegebene Programm hat man akzeptiert; wie hätte man, als man die Verbannung aufhob, ihn nicht sofort zum Strategen wählen sollen? Xenophons Angabe I, 4, 10 (Frühjahr 408): οἱ Ἀϑηναῖοι στρατηγοὺς εἵλοντο Ἀλκιβιάδην μὲν φεύγοντα καὶ Θρασύβουλον ἀπόντα cet. ist jedenfalls ungenau ausgedrückt, da Alk. im J. 408 längst nicht mehr φυγάς war.


270 Über die kurzlebige nach dem Sturz der Vierhundert eingeführte Verfassung sind wir nur durch Thuk. VIII, 97 (dem Aristoteles 33 folgt) näher unterrichtet. In diese Zeit gehört, wie WILHELM erkannt hat, das in späterer Abschrift IG II2 12 in Bruchstücken erhaltene Dekret für Pythophanes von Karystos, in dem 5 Proedren vorkommen, vgl. Forsch. II, 430, 2. Daß der Rat gewählt war, scheint daraus hervorzugehen, daß im Psephisma des Demophantos (s.S. 314) der neue Rat von 410/9 ausdrücklich als erlost bezeichnet wird. Der Verteidiger des Polystratos, sein Sohn, läßt diesem die Erhöhung der Zahl der Fünftausend zugute kommen: ὑμῶν ψηφισαμένων πεντακισχιλίοις παραδοῦναι τὰ πράγματα καταλογεὺς ὢν ἐννακισχιλίους κατέλεξεν, ἵνα μηδεὶς αὐτῷ διάφορος εἴη τῶν δημοτῶν [Lys.] 20, 13; daß Polystratos in Wirklichkeit seine Tätigkeit als καταλογεύς gar nicht angetreten hat, zeigt das Folgende. Vgl. Forsch. II, 431. Vgl. auch Lys. 30, 8: ἐγὼ δὲ οὕτω πολλοῦ ἐδέησα τῶν τετρακοσίων γενέσϑαι, ὥστε οὐδὲ τῶν πεντακισχιλίων κατελέγην.


271 Urkunde der Anklage und Verurteilung des Archeptolemos und Antiphon auf Antrag Androns (der mitangeklagte Onomakles, später einer der Dreißig, ist offenbar entkommen): vit. Ant. 22ff., vgl. Harpokr. Ἄνδρων. Mitwirkung des Theramenes: Lys. 12, 67. Einer der bestellten Ankläger (Synegoren) war Apolexis: Antiphon fr. 1. (Harpokr. στασιώτης).


272 Verfahren gegen Phrynichos: IG I2 110, vgl. S. 300, auf Antrag des Kritias nach Lyk. c. Leocr. 113; Ächtung der εἰς Δεκέλειαν μεταστάντες Lycurg 120 = ὁπόσα (ὀνόματα) ἐν στήλαις γέγραπται τῶν μὴ ἐνϑάδε μεινάντων im Pseph. des Patrokleides Andoc. 1, 78; Aristarchos (Thuk. VIII, 98; ob Aristoph. fr. 550. 551 darauf zu beziehen ist, ist doch sehr fraglich) und Alexikles wurden später gefangen und hingerichtet: Lykurg 115. Xen. Hell. I, 7, 28. Konfiskation des Vermögens des Peisandros: Lys. 7, 4. Sonstige Prozesse: [Lys.] 20, 7. 10. 14. 19. 34; bei der ersten Anklage verteidigte sich Polystratos über haupt nicht (§ 18); aus dem zweiten Prozeß stammen die erhaltenen Redenbruchstücke. Weiteres Lys. 25, 25f. 30, 7.


273 Ephoros (Diod. XIII, 46, 6) hat die Entlassung der phönikischen Flotte durch Tissaphernes [Pharnabazos] mit Gefahren motiviert, die von den Königen von Arabien und Ägypten drohten!


274 Die Angabe Diodors XIII, 38 über die Schiffe des Dorieus ist gewiß historisch, zumal sie zu Thukydides' Zahlen stimmt; bei ihm wird über die 13 Schiffe keine Auskunft gegeben. Vgl. Diod. XIII, 45, 1 und Xen. Hell. I, 1. 2.


275 Der Meidios Thuk. VIII, 106 ist der Bach von Dardanos, Oktschular tschai. – Ephoros (Diod. VIII, 40, 4 vgl. 39, 1) läßt die Schlacht dadurch entschieden werden, daß bei den Athenern 25 bundesgenössische Schiffe eintreffen. Das ist wohl nach Analogie der folgenden Kämpfe zurechtgemacht; wie sollten die Bündner so viele Schiffe haben aufbringen können?


276 Xenophon hat eine ausführliche Darstellung nach Art des Thukydides nicht geben können und ebensowenig die Späteren, da das Detail inzwischen verschollen war (vgl. IV 1, 257f.); aber nach Kräften sucht er an Thukydides anzuknüpfen: Ankunft des Agesandridas Hell. I, 1, 1 = Thuk. VIII, 107, 2, des Alkibiades Hell. I, 1, 5 = Thuk. VIII, 108, des Tissaphernes Hell. I, 1, 9 = Thuk. VIII, 109, Hermokrates' Klage in Sparta und Rückkehr zum Heer I, 1, 31 = Thukydides VIII, 85. – Ephoros bei Diodor gibt für die Schlacht bei Abydos wie für die bei Kynossema eine sehr ausführliche und zum Teil von Thukydides und Xenophon abweichende Schilderung, die indessen im wesentlichen rein schematisch ist und keinen selbständigen Wert beanspruchen kann. Plutarch Alc. 27 ist ganz in der Art, wie ein moderner Autor arbeiten würde, aus Xenophon und Ephoros kombiniert, nicht von ihm selbst, sondern von seiner Vorlage. – Die Zahlen habe ich, wo Differenzen vorliegen, hier und im folgenden meist nach Xenophon gegeben, ohne für ihre Zuverlässigkeit volle Garantie übernehmen zu wollen. – Außerdem hat Ephoros, der hier von Diod. XIII, 41 direkt zitiert wird, eine Weihinschrift aus Koronea herangezogen, nach der die peloponnesische Flotte von 50 Schiffen am Athos gescheitert ist, und diese offenbar mit Recht auf die von Euböa kommende Flotte bezogen: daß aber alle Schiffe untergegangen seien, wie das Epigramm behauptet, ist nicht richtig. Agesandridas ist nach dem Hellespont gelangt (Xen. I, 1, 1. 3, 17), und mit ihm Hippokrates (Thuk. VIII, 107), der die Flotte geholt hatte: Xen. I, 1, 23.


277 Die Schatzmeister des Jahres 411/0 haben nach der Abrechnung IG I2 301 aus den Jahreseinnahmen des Schatzes zwischen 50 und 100 Tal. (B Zl. 22) und dazu den letzten Rest des alten Bestandes ausgegeben, an Silber insgesamt nach B Zl. 26ff. wahrscheinlich etwas über 360 Tal.; dazu kommt alles, was noch an Gold vorhanden oder beizutreiben war.


278 Befestigung von Thorikos Xen. I, 2, 1.


279 Da Thrasylos im Sommer 410 nach Ionien geht (s.S. 318, 2), fällt der Angriff des Agis Xen. I, 1, 33 in den Winter 411/0; mit Recht hat WILAMOWITZ, Arist. II, 361 die Notiz bei [Lys.] 20, 28 über die καταδρομὴ τῶν φυγάδων (die eben zu Agis geflüchtet waren), die bis an die Mauer vordringen, auf ihn bezogen.


280 Über Theramenes' Operationen Diod. XIII, 47. 49, bestätigt durch Xenophons Andeutung I, 1, 12 εἰσπλεῖ Θηραμένης εἴκοσι ναυσὶ ἀπὸ Μακεδονίας.


281 Über die Schlacht bei Kyzikos hat Ephoros eine viel ausführlichere und diesmal viel anschaulichere Schilderung gegeben als Xenophon, von dem er im Detail mehrfach abweicht; eine Entscheidung ist natürlich unmöglich. Bei Plutarch sind hier wie vorher Xenophon und Ephoros ineinander gearbeitet, so daß seinem Bericht ein selbständiger Wert nicht zukommt. Das Datum der Schlacht ergibt sich mit ziemlicher Sicherheit aus Xenophon und wird durch Diod. XIII, 49 bestätigt, wonach Mindaros ἤδη τοῦ χειμῶνος λήγοντος, also Anfang März, gegen Sestos vorgeht; die Schlacht bei Kyzikos ist kurz nachher erfolgt.


282 Friedensverhandlungen (bei Xenophon übergangen, der statt dessen die Verlesung der abgefangenen spartanischen Depesche über die Schlacht bei Kyzikos mitteilt, die er gewiß selbst mitangehört hat): Diod. XIII, 52f. Philoch. fr. 139 J. bei schol. Eurip. Orest. 371. 372, der zugleich als Datum das Archontat des Theopompos bietet; also fielen sie vor den 13. Juli 410. Ferner Nepos Alc. 5, 5. Justin V, 4. Aristid. panath. p. 265 DINDORF. Die Verteidigung des Kleophon bei GROTE ist äußerst charakteristisch für eine Geschichtsauffassung, die in dem Parlamentarismus mit all seinen Gebrechen den allein berechtigten Maßstab für historische Vorgänge sieht. Daß der Satz: a mere opposition speaker like Kleophon ... did not look so far forward into the future, das schlimmste sittliche Verdammungsurteil über den Mann ausspricht, der in einer Frage, von der die Existenz seines Staates abhängt, das entscheidende Wort zu sprechen wagt, ahnt GROTE als echter Parlamentarier nicht.


283 ἀναγραφῆς τῶν νόμων: IG I2 115. DS.3 111 (Aufzeichnung der Blutgesetze Drakons, 409/8 v. Chr.). Weiteres in der 30. Rede des Lysias gegen Ni komachides oder Nikomachos (wahrsch. = Arist. ran. 1506). Im allgemeinen vgl. J. DROYSEN, De Demophanti, Patroclidis, Tisameni populiscitis, 1873. GILBERT, Beiträge, GANTZER, Verfassungs- und Gesetzesrevision in Athen. Halle 1894.


284 Psephisma des Demophantos (Δημ. συνεγράψατο – von Andokides 1, 95 unbedenklich als Σόλωνος νόμος bezeichnet): Andoc. 1, 96ff.; vgl. Lyc. c. Leocr. 124-127 [falsch datiert]. Demosth. 20, 159. [γνώμ]η τῶν συγγραφέων über finanzielle Maßregeln (leider ganz verstümmelt), gleichfalls aus dem J. des Glaukippos 410/09 IG I2 109. Bruchstücke der grundlegenden Verfassungsbestimmungen über die Kompetenzen von Rat und Volk IG I2 114. Folgt aus Zl. 37 ἄνευ τοῦ δήμου τοῦ Ἀϑηναίων πληϑύοντος μὴ εἶναι ϑάνατον ... und b. Zl. 4: ἄνευ τοῦ δήμου τοῦ Ἀϑηναίων πληϑύοντος μὴ εἶναι ϑωὰν ἐπιβαλεῖν Ἀϑηναίων μηδὲ ἑνί, daß die Strafgewalt des Rates damals aufgehoben ist und die Anekdote von dem Verbrecher Lysimachos ὁ ἀπὸ τοῦ τυπάνου Arist, pol. Ath. 45 in diese Zeit gehört? Denn der Rat ist doch, wenn er eine Strafe verhängt, nicht Vertreter des δῆμος πληϑύων wie die Gerichte, sondern handelt als Magistrat wie ehemals die Archonten und der Areopag; gegen seinen Spruch wird jetzt, wie Aristoteles angibt (vgl. auch 41, 2 fin.), Provokation an die Gerichte zulässig, wie in Rom. Ob Harpokrations Angabe Ἀπόληξις˙ εἷς τῶν ν᾽ συγγραφέων (Die Zahl ist unsicher), ὃν Πλάτων κωμῳδεῖ ἐν Σοφισταῖς (fr. 141) sich auf diese Zeit [GILBERT] oder auf die vor Einsetzung der Vierhundert [COBET] bezieht, ist nicht zu entscheiden; Apolexis war einer der Ankläger Antiphons (s.S. 304, 1). In diese Zeit gehört auch die Aufzeichnung des Psephismas des Kallias (s.S. 9) über die Funktion der ταμίαι IG I2 91/2, s. Forsch. II, 116; ferner offenbar das Psephisma des Kannonos (s.S. 349). Die Kolakreten bleiben abgeschafft (s.S. 294, 1), ebenso wird das Amtsjahr des Rates jetzt mit dem bürgerlichen (Archonten-) Jahr gleichgesetzt: BR. KEIL, Hermes 29, 68ff. Neue Sitzordnung des Rates, nach dem Los, unter Glaukippos eingeführt: Philochoros fr. 140 J., vgl. BR. KEIL, Hermes 29, 68 A. 5 (der aber über Philoch. fr. 30 J. falsch urteilt). Die Annahme O. MÜLLERS, Unters. zur Gesch. des att. Bürgerrechts, Fl. Jahrb., 25. Suppl.-Bd. 786ff., in der Zeit von 411-403 sei das perikleische Gesetz über die νόϑοι aufgehoben gewesen und überdies den Bürgern das Eingehen einer zweiten Ehe gestattet (so erklärt er die vielumstrittene Angabe der Peripatetiker über die Doppelehe des Sokrates Athen. XIII, 556 a = Plut. Arist. 27. Diog. L. II, 26 und des Euripides Gell. XV, 20), scheint mir wenig wahrscheinlich. Man hat es nur damals mit der Befolgung des Gesetzes nicht mehr genau genommen.

285 Prozesse gegen die Vierhundert und ihre Anhänger [auch der zweite Prozeß des Polystratos (s.S. 303, 2f.), aus dem die erhaltene Rede stammt, gehört in diese Zeit]: Lys. 25, 25f., vgl. 20, 15. 19. 30, 7f. Aristoph. ran. 687ff. Nach dem Psephisma des Patroklides (Andoc. 1, 78) sollen aus der Liste der ἄτιμοι getilgt werden καὶ ὅσα ὀνόματα τῶν τετρακοσίων τινὸς ἐγγέγραπται, ἢ ἄλλο τι περὶ τῶν ἐν τῇ ὀλιγαρχίᾳ πραχϑέντων ἐστί πον γεγραμμένον. Vgl. dazu Andokides selbst § 75 und Lys. 13, 74: die 30 und ihre βουλή, οἳ ἦσαν ἅπαντες τῶν τετρακοσίων τῶν φυγόντων. Hierher gehört wohl auch Leodamas Arist, rhet. II, 23.


286 Kleophon gegen Kritias: Arist, rhet. I, 15.


287 Die Zustände der Zeit schildert Xen. symp. 4, 30f. drastisch aus eigener Anschauung durch den Mund des Charmides (der Anachronismus kümmert ihn so wenig wie Plato): νῦν δ᾽ ἐπειδὴ τῶν ὑπερορίων στέρομαι καὶ τὰ ἔγγαια οὐ καρποῦμαι καὶ τὰ ἐκ τῆς οἰκίας πέπραται, ἡδέως μὲν καϑεύδω ἐκτεταμένος (ohne Furcht vor Dieben), πιστὸς δὲ τῇ πόλει γεγένημαι, οὐκέτι δὲ ἀπειλοῦμαι (von den Sykophanten), ἀλλ᾽ ἤδη ἀπειλῶ ἄλλοις, ὡς ἐλευϑέρῳ τε ἔξεστί μοι καὶ ἀποδημεῖν καὶ ἐπιδημεῖν ... καὶ τότε μὲν ἐγὼ φόρον ἀπέφερον τῷ δήμῳ, νῦν δὲ ἡ πόλις φέρουσα τρέφει με. Das bezieht sich nicht nur auf die Diobelie, sondern ebenso auf die Soldzahlung für den Kriegsdienst u.ä.


288 Das Wesen der Diobelie hat, wie WILAMOWITZ Arist. II, 112 mitteilt, J. CHRIST schon früher richtig erkannt; jetzt hebt Arist. pol. Ath. 28, 3 jeden Zweifel, vgl. WILAMOWITZ l.c. (BELOCHS Versuch, seine alte Ansicht zu verteidigen, Gr. Gesch. II, 77, scheint mir mißlungen). Zahlungen für dieselbe IG I2 304 (410/09) und (407/6). Die hier aus dem Schatz der Athena Polias und Nike beigesteuerten Summen sind natürlich nicht der ganze dafür verwandte Betrag; sondern was immer nominell in den Schatz einkam, wurde sofort, wie alle anderen Einnahmen, für die Zwecke des Staates ausgegeben. Die Ausgaben für die Diobelie sind also viel größer gewesen. διωβελία˙ ὀβελοὶ δύο, οὕς ὁ δῆμος καϑ᾽ ἡμέραν ἐμισϑοφόρει: BEKKER, anecd. 257. Et. magn., s. WILAMOWITZ l.c. Vgl. Aristoph ran. 140f. Kleophon διεφϑαρκὼς νομῇ χρημάτων τὸν δῆμον Äschin, 2, 76. Archedemos ὁ τοῦ δήμου τότε (406) προεστηκὼς ἐν Ἀϑήναις καὶ τῆς διωβελίας ἐπιμελόμενος Xen. Hell. I, 7, 2. [Archedemos, πάνυ μὲν ἱκανὸς εἰπεῖν τε καὶ πρᾶξαι, πένης δὲ wurde von Sokrates' Freund Kriton zum Schutze gegen die Sykophanten engagiert und gelangte dadurch zu Wohlstand und Einfluß: Xen. mem. II, 9. Alkibiades' Sohn als Knabe παρ᾽ Ἀρχεδήμῳ τῷ γλάμωνι, οὐκ ὀλίγα τῶν ὑμετέρων ὑφῃρημένῳ Lys. 14, 25. Leitende Stellung im J. 405: Aristoph. ran. 416ff. 588, mit dem üblichen, schon von Eupolis in den Bapten fr. 71 vorgebrachten Vorwurf fremder Abstammung.] Kallikrates ist nur aus Aristot. pol. Ath. 28, 3 bekannt; ob die Sprichwörter ὀβολὸν ηὗρε Παρνοπίς (cod. Bodl. 753) und ὑπὲρ τὰ Καλλικράτους (Zenob. VI, 29) mit Recht auf ihn bezogen werden, ist natürlich nicht zu entscheiden; s. dazu CRUSIUS (anal. ad paroem. p. 145).


289 Fortsetzung des Baues des Erechtheums: Bruchstücke der Psephismen IG I2 111. Baurechnungen IG I2 372-374 vgl. 128. 372.


290 Die Chronologie dieser Jahre ist bekanntlich sehr umstritten. Anerkannt und evident ist, daß die Datierungen nach Olympiaden, Ephoren und Archonten bei Xen. Hell. I, 2, 1. 3, 1. 6, 1. II, 1, 10. 3, 1 interpoliert sind; denn die beiden ersten von ihnen (Thrasylos' Feldzug 408/7; Einnahme von Kalchedon und Byzanz 407/6) sind notorisch falsch. Im übrigen aber stehen sich zwei Ansichten gegenüber: die einen, so zuerst DODWELL 1702, GROTE, E. MÜLLER und von Neueren namentlich BELOCH, Philol. 1884, Gr. Gesch. II, 79 nehmen an, daß Xen. Hell. I, 1 das ganze Jahr 410 ausfülle, setzten Thrasylos' Zug nach Ionien 409, Alkibiades' Rückkehr 407, die Schlacht bei Notion und die Arginusenschlacht 406. Dabei ist die Voraussetzung, daß auch die Bezeichnungen eines Jahreswechsels in Xenophons Text καὶ ὁ ἐνιαυτὸς ἔληγεν ... τῷ δ᾽ ἐπίοντι ἔτει I, 1, 37f. 2, 19f. 5, 21f. II, 2, 24f. interpoliert sind; denn eine dieser Angaben (5, 21f.) steht zwischen der Schlacht bei Notion und der bei den Arginusen. Die anderen HAACKE, BREITENBACH, UNGER und neuerdings BOERNER, de rebus a Graecis inde ab anno 410 gestis, diss. Göttingen 1894 und BUSOLT, stimmen, auch wenn sie diese Angaben für interpoliert halten, doch sachlich mit ihnen überein; sie setzen Thrasylos' Feldzug 410, Aklibiades' Rückkehr 408, Notion 407, die Arginusenschlacht 406. Die ersteren können sich darauf berufen, daß Dionys von Halikarnaß de Lys. 21 Thrasylos' Aufbruch unter Glaukippos 410/9 setzt, das wäre, da er jedenfalls im Frühjahr auszog, 409 v. Chr. Indessen bleibt bei jeder isolierten Datierung nach Archonten ein Zweifel möglich; Dionys' Quelle kann Thrasylos Feldzug sehr wohl unter Glaukippos erzählt haben, auch wenn er schon unter seinem Vorgänger begann. Mir ist nicht zweifelhaft, daß allein die zweite Ansicht zulässig ist. Die Ereignisse von der Schlacht bei Notion bis zu der bei den Arginusen in ein Sommerhalbjahr zusammenzudrängen scheint unmöglich; und umgekehrt klafft nach der ersten Ansicht in den Berichten über Alkibiades alsdann zwischen dem Hoch- oder Spätsommer 410 (Xen. Hell. I, 1, 22) und dem Anfang des Winters 409 (ib. I, 2, 15) eine vollständig inhaltsleere Lücke; die Armee am Hellespont ist an der zweiten Stelle gerade ebensoweit, wie sie an der ersten gekommen war. – Dazu kommt, daß es seltsam wäre, wenn Xenophon gar keine chronologischen Notizen gäbe, zumal in einer Fortsetzung des Thukydides; und eine Anzahl derartiger Angaben (ἀρχομένου τοῦ ϑέρους I, 2, 1. καὶ χειμὼν ἐπῄει 2, 14 vgl. 16; ferner 3, 1. 4, 1. II, 1, 1) sind ohne äußerste Gewaltsamkeit nicht zu entfernen. Unbezeichnet ist in unserem Text nur der Jahreswechsel zwischen der Rückkehr des Alkibiades und der Schlacht bei Notion; dieser aber ist durch die übrigen von Xenophon gegebenen Daten so deutlich indiziert, daß über ihn kein Zweifel besteht. Ausschlaggebend ist hier BUSOLT's Nachweis Hermes XXXIII, 661, daß die Interpolation der Olympiaden- und Archontendaten die oben aufgezählten chronologischen Angaben καὶ ὁ ἐνιαυτὸς ἔληγεν cet. voraussetzt, diese also dem echten Text angehören. Xenophon hat in der Tat die Absicht gehabt, das Jahrschema des Thukydides mit seinen scharfen Einschnitten festzuhalten; aber streng hat er es weder durchführen können noch wollen, mehrfach greift er vorwärts und rückwärts darüber hinaus. Am stärksten ist die Abweichung im ersten Kapitel. Hier erzählt er zunächst die Vorgänge des Winters 411/0 bis zur Schlacht bei Kyzikos, schließt aber sofort die weiteren Operationen zunächst der attischen Flotte bis tief in den Sommer (I, 1, 19-22), dann, nach der aufgefangenen Depesche des Mindaros (1, 23), die der Peloponnesier und des Pharnabazos an (1, 24-31), wobei er mit dem Eintreffen der neuen Feldherren in Milet 1, 29. 31 bis über 2, 8ff. hinaus vorgreift. Die Erzählung über Thrasylos in Athen 1, 33ff. (anschließend an seine Rückkehr Spätherbst 411 c. 1, 8) und Agis' Operationen greift dann wieder in den Winter 411/0 zurück. Daran schließt passend unmittelbar καὶ ὁ ἐνιαυτὸς ἔληγεν 1, 37, und weiter τῷ δὲ ἄλλῳ ἔτει Ἀϑηναῖοι μὲν Θορικὸν ἐτείχισαν, Θράσυλος δὲ cet. 2, 1, Anfang Sommers 410. Vor Thrasylos' und Agis' Unternehmungen im Winter, die mit περὶ δὲ τούτους τοὺς χρόνους angeknüpft werden, steht aber noch 1, 32 eine Notiz über die Vorgänge auf Thasos, den Nauarchen Pasippidas, seine Verurteilung und seinen Nachfolger Kratesippidas. Daß er sehr weit vorgreift, ist allgemein anerkannt; denn Pasippidas läßt am Hellespont im Sommer 409 (408 nach BELOCH), als er als Gesandter nach Susa geht (3, 13), νῆες φρουρίδες zurück 3, 17; seine Verbannung muß also noch später fallen. Kratesippidas aber bleibt Nauarch bis in den Sommer 408 (407 nach BELOCH) 5, 1, und hat die Flotte auf Chios übernommen (1, 32), lange nach Thrasylos Feldzug, im Sommer 409 (408 BELOCH), vgl. Diod. XIII, 65. Die Notizen sind also chronologisch mit Recht an das Eintreffen der neuen syrakusanischen Feldherren in Milet im Sommer 409 (s.S. 324, 3) angeschlossen, durch κατὰ τὸν καιρὸν τοῦτον, führen aber die Ereignisse in recht unpraktischer Anordnung noch weiter hinab als das Vorhergehende, mehr als ein volles Jahr über das folgende hinaus. Die Gliederung von Xen. I, 1 ist also: 1. Winterfeldzug 411/0 nebst den Operationen, der attischen Flotte im Sommer 410: 1, 1-22, 2. Depesche des Mindaros: 1, 23. 3. Pharnabazos, die Spartaner und Syrakusaner nach der Schlacht bei Kyzikos bis ins J. 409 hinein 1. 24-32. 4. Thrasylos und Agis während des Winters 411/0 1, 33-37. – Weiteres bei den einzelnen Ereignissen. [Die an den Jahreswechsel angeschlossenen Notizen über Sizilien I, 1, 37. 5, 21. II, 2, 24. 3, 5 sind interpoliert und gehören mit den falschen Archontendaten zusammen, vgl. V, 64f; dagegen sind die sonstigen isolierten Notizen I, 3, 1, 6, 1. II, 3, 4 sicher echt, vielleicht auch die über den Abfall der Meder I, 2, 19; interpoliert dagegen ist II, 1, 8. 9 mit der Namensform Δαρειαῖος, die auf Ktesias weist: Xenophon schreibt immer Δαρεῖος. Interpoliert ist natürlich auch die Ephorenliste II, 3, 9f.] – Mit Recht hat BELOCH (Die Nauarchie in Sparta, Rh. Mus. 34, und in s. chronol. Aufsatz Philol. 43, 261) die Folge der spartanischen Nauarchen festzustellen und für die Chronologie zu verwerten versucht. Ich stimme mit ihm in seinen vier Hauptthesen überein: 1. die Nauarchie ist ein Jahramt (ebenso BOERNER, gegen JUDEICH, Kleinas. Studien 107ff. und SOLARI, la nauarchia a Sparta, Annali della Scuola Normale di Pisa, 1897; – Stellen wie Thuk. II, 80. Xen. Hell. I, 5, 1. 6, 1 u.a. sind dafür absolut beweisend); 2. es gibt in jedem Jahr nur einen Nauarchen, mit einem oder mehreren ἐπιστολεῖς, die seine Stelle vertreten können; 3. das regelmäßige Datum des Amtsantritts ist wahrscheinlich der Herbst; s.H. LOHSE, Quaest. chronol. ad Xen. Hell. pertinentes (1905); 4. dagegen kommt es vor, daß der Vorgänger länger, bis in den Winter hinein, im Amte belassen wird, wenn der Nachfolger durch Zufälle oder auch absichtlich zurückgehalten ist. Aber die Nauarchenliste spricht nicht für, sondern gegen BELOCHS Chronologie; denn die Folge der Nauarchen ist: Mindaros 411/0. Pasippidas 410/9. Kratesippidas 409/8. Lysandros 408/7. Kallikratidas 407/6, tritt an Anfang 406 (s.S. 340). Arakos, tritt an Anfang 405. – [Den Versuch von LENSCHAU, Philol. Suppl. Bd. VIII, 1900, die Schlacht von Kyzikos in den Nov. 410 und dann weiter Thrasylos' Feldzug 409, Alkibiades' Rückkehr 407 zu setzen, halte ich für völlig mißlungen. Er leugnet, der formellen und sachlichen Evidenz zum Trotz, daß die von Xenophon berichteten Ereignisse unmittelbar an den Schluß des Thukydides anknüpfen.]


291 Nach Xen. I, 3, 13 scheint es, als ob Kyzikos im J. 409 wieder dem Pharnabazos gehört habe. Doch wäre es auffallend, wenn sein Verlust nirgends erwähnt wäre (vgl. Diod. XIII, 68, 1).


292 Hermokrates: Thuk. VIII, 85. Xen. I, 1, 27ff.


293 Psephisma für Euagoras; IG I2 113. Der Antragsteller des Zusatzes b Zl. 7 ist gewiß Κλεο[φῶν. Die Zeit ergibt sich aus der Erwähnung des Τισ]σαφρένης b Zl. 14.


294 Korkyra: Diod. XIII, 48; Anspielung bei Thuk. IV, 48.


295 Pylos (Koryphasion) und Anytos: Xen. Hell. I, 2, 18 (Winter 410/9). Diod. XII, 64 (15 J. nach der Eroberung); vgl. Arist, pol. Ath. 27, 5. Zahlung Ἕρμωνι ἄρχοντι ἐς Πύλον in der 5. Prytanie, ca. Ende Sept. 410: IG I2 304. – Nisäa: Diod. XIII, 65. – Wann Kythera wieder spartanisch geworden ist, wissen wir nicht.


296 Heraklea: Xen. I, 2, 18.


297 Thrasylos' Feldzug (vgl. Lys. 32, 5. 7 und S. 318, 2) erzählt Xenophon I, 2 offenbar aus eigener Erinnerung, scheinbar chronologisch genau; aber während der Einfall in Lydien ἀκμάζοντος τοῦ σίτου stattfindet, also im Mai, beginnt bei Thrasylos' Ankunft am Hellespont gleich der Winter (2, 14, 16). Man sieht, die Kämpfe haben sich länger hingezogen, als es den Anschein hat, und Xenophon hat die Lücken nicht mehr ausfüllen können. Diodors Bericht XIII, 64 ist sehr gekürzt.


298 Pasippidas: Xen. I, 1, 32. 3, 17, vgl. S. 319, 2f.


299 Die neuen Feldherren der Syrakusaner übernahmen die Flotte in Milet (Thuk. VIII, 85. Xen. Hell. I, 31), also nach den Kämpfen bei Ephesos. Mitwirkung bei Pylos: Diod. XIII, 64, 5.


300 Daß die Athener Truppen und Strategen auf Samos haben, ist selbstverständlich und wird für 410 durch IG I2 304. DS.3 109, Zl. 34ff. (vgl. Zl. 20) bestätigt. Ein στρατηγὸς ἐξ Ἐρετρίας (d.h. bei Eretria) Eukleides im Januar 409: ib. Zl. 17.


301 Vorgänge auf Chios Diod. XIII, 65, bei Xen. I, 1, 32 (ἐπὶ τὸ ναυτικὸν ... ἐξεπέμφϑη Κρατησιππίδας καὶ παρέλαβεν ἐν Χίῳ), dessen Philolakonismus hier wie sonst im Verschweigen stark hervortritt, nur angedeutet. Sind die 25 bundesgenössischen Schiffe des Kratesippidas Diod. XIII, 65 von ihm neu mitgebracht oder sind es die, welche sein Vorgänger gesammelt hat?

302 Agesandridas mit Schiffen ἐπὶ Θρᾴκης Xen. I, 3, 17.


303 Vorgänge auf Thasos: Xen. I, 1, 12. 32. 4, 9; Diod. XIII, 72, wo die Gewinnung von Thasos durch Thrasybul in den Winter 408/7 gesetzt wird (vgl. Xen. I, 5, 11). Hierher gehört wohl auch Polyän II, 33. Eine Illustration und Ergänzung bieten die athenischen Dekrete über Neopolis bei Thasos IG I2 108. DS.3 107, das erste aus dem Januar 409 nach der Befreiung von Neopolis, das zweite nach der Unterwerfung von Thasos, offenbar aus dem Herbst 408, und daher von Alkibiades' Oheim Axiochos beantragt, der mit jenem zurückgekehrt sein wird. Die hier angeordnete und vom Steinmetzen ausgeführte Korrektur in der Motivierung des ersten Dekrets: ὅτι συνδιεπολέμησαν τὸν πόλεμον μετὰ Ἀϑηναίων soll hervorheben, daß die Neopoliten nicht nur auf seiten Athens gekämpft, sondern mit ihm den Krieg zum siegreichen Ende geführt haben. Parisch-thasischer Vertrag, Bruchstück einer Inschrift aus Paros, das RUBENSOHN, MAI. 27 (1902) 273ff. zu ergänzen versucht (dazu WILHELM, MAI. 28 (1903), 437ff.): Vertrag zw. Paros und Thasos samt Νεοπολίτηις τοῖς ἐν Θάσῳ οἰκέοσι; gegenseitige Hilfeleistung; datiert nach thasischem und parischem Archon, Aufstellung in Paros, Thasos, Delphi; in die Zeit der Oligarchie 411/0 gesetzt. Vgl. S. 296, 1. – In die Beziehungen zu Thrakien gehört auch das Ehrendekret für einen Skiathier aus dem Jahre 408/7 IG I2 118. DS.3 114.


304 Ephoros (Diod. XIII, 66f.) hat deutlich Xenophon (I, 3) benutzt, erzählt aber manches wesentlich ausführlicher. Plutarch ist aus beiden kontaminiert. Die Details über Selymbria, die bei Diodor fehlen, stammen wohl aus Ephoros.


305 Der von den Offizieren und der Armee beschworene Vertrag mit Selymbria ist später auf Antrag des Alkibiades vom Volk sanktioniert worden: IG I2 116. DS.3 112. Das Bruchstück eines anderen Unterwerfungsvertrages aus dieser Zeit hat KIRCHHOFF in IG I2 17. DS.3 52 erkannt.


306 Über die Einnahme von Byzanz auch Polyän I, 40, 2 = Frontin III, 11, 3. Polyän I, 47, 2.


307 οἱ τῶν Ἀϑηναίων στρατηγοὶ Βυζαντίου κυριεύσαντες ἐπῆλϑον τὸν Ἑλλήσποντον καὶ τὰς ἐν αὐτῷ πόλεις πλὴν Ἀβύδου πάσας εἷλον Diod. XIII, 68. Abdera: Diod. XIII, 72.


308 Mit Xenophons Angabe I, 4, 10 πρὶν δὲ ἥκειν Θρασύλον, οἱ Ἀϑηναῖοι στατηγοὺς εἵλοντο Ἀλκιβιάδην μὲν φεύγοντα (vgl. S. 303, 1) καὶ Θρασύβουλον ἀπόντα, Κόνωνα δὲ τρίτον ἐκ τῶν οἰκόϑεν kann nicht, wie man meist annimmt, die regelmäßige Wahl der zehn Strategen dieses Jahres – denn das wäre so ganz absurd ausgedrückt –, sondern nur die Wahl zu Oberfeldherren gemeint sein; ebenso erhalten nachher Aristokrates und Adeimantos (die natürlich bereits Strategen sind) auf Alkibiades' Wunsch die Spezialkompetenz als κατὰ γῆν στρατηγοί I, 4, 21. Ephoros bei Diod. XIII, 69, 3 = Nepos Alc. 7 (Alcib. Thrasyb. Adeimantos) hat beide Vorgänge vermengt.


309 Über die Rückkehr des Alkibiades ist Xenophon sehr gut unterrichtet. Der in den Äußerlichkeiten detailliertere Bericht des Ephoros Diod. XIII, 68f. liegt auch bei Justin und Nepos vor und ist bei Plutarch mit Xenophon verbunden. Duris (Plut. Alc. 32 = Athen. XII, 534 c) hat den Einzug in seiner Weise ausgeschmückt (die einzelnen Angaben werden meist richtig sein) und sogar die purpurne Admiralflagge (Diod. XIII, 46, 77) für τρυφή erklärt. Rückgabe des Vermögens (in Geld) auch Isocr. 16, 46.


310 Die Stimmungen bei Alkibiades' Rückkehr, die Xenophon anschaulich schildert, ohne das entscheidende Wort τυραννίς auszusprechen, kehren nachher wieder bei Aristophanes in den Fröschen und dann in der Literatur des vierten Jahrhunderts über seine Persönlichkeit und die Frage, wie man sich zu ihr hätte stellen sollen (Bd. V, 353). – Eine Verhandlung mit einer spartanischen Gesandtschaft über Auswechslung von Gefangenen unter Archon Euktemon 408/7 (Androtion bei USENER, Fl. Jahrb. 1871, 311ff.) ist nach den Verlusten im Hellespont sehr begreiflich, hat aber weitere politische Bedeutung offenbar nicht gehabt.


311 Kyros' Feldherrnamt: Xen. Hell. I, 4, 3. Anab. I, 1, 2. 9, 7. Satrapie: Anab. I, 1, 6 vgl. IV 1, 141, 1. Kyros' Geburt nach der Thronbesteigung des Vaters: Plut. Art. 2 (von BÜNGER, Fl. Jahrb. 1895, 375 ohne jeden Grund bezweifelt). Ephoros (Diod. XIII, 70, 3) nennt Kyros νεανίσκος, Plut. Lys. 4 μειράκιον. – Durch Kyros' Ankunft wurde die Mission des Pasippidas und Hermokrates (s.S. 327) überflüssig.


312 Lysander μόϑαξ: Isocr. paneg. 111 die Mitglieder der Dekarchien ᾑροῦντο τῶν Εἱλώτων ἑνὶ δουλεύειν; vgl. die ähnliche Äußerung Xen. Hell. III, 5, 9,2. Phylarch. bei Athen. VI, 271 e. Älian. v.h. XII, 43; vgl. IV 1, 436, 1. Warum das »eine Fabel« sein soll, »die keiner Widerlegung bedarf« (BELOCH, Gr. Gesch. II, 94), weiß ich nicht; die Stelle des Isokrates beweist vielmehr ihre Wahrheit.


313 Lysanders Vater Aristokritos (bei Plut. Lys. 2 fälschlich Aristokleitos): IG II/III2 1388. 1385. 1400. 1407. Pausan. III, 6, 7. VI, 3, 14. X, 9, 7. Seinen Charakter preist Theopomp fr. 20 J. (Athen XII, 543 b, vgl. Plut. Lys. 2. 30) mit den bezeichnenden Worten: φιλόπονος ἦν καὶ ϑεραπεύειν δυνάμενος καὶ ἰδιώτας καὶ βασιλεῖς, σώφρων ὢν καὶ τῶν ἡδονῶν ἁπασῶν κρείττων; weder der Liebe noch dem Trunke habe er je gefrönt.


314 [Scheinheiligkeit und äußere Korrektheit, im Gegensatz zu der Offenheit des Alkibiades, die natürliche Wirkung der Verbindung mit einem reaktionären Staatswesen, aus dessen Anschauungen er hervorgegangen ist und dessen Charakter er sich anpassen muß.]


315 Zeit der Ankunft Lysanders in Asien πρότερον τούτων οὐ πολλῷ Xen. I, 5, 1, d.h. vor Alkibiades' Abgang von Athen. 30 Schiffe in Gythion: Xen. I, 4, 11. Zahl der spart. Schiffe I, 6, 34. – Die Geschichte Lysanders erzählen Xenophon und Ephoros (Diod. XIII, 70; die Benutzung bei Plutarch Lys. 4 tritt vor allem in den 10000 Dareiken hervor) im wesentlichen übereinstimmend. Nur übergeht Xenophon systematisch alles auf das Parteileben Lysanders Bezügliche.


316 Der innere Zusammenhang der Operationen des Alkibiades ist weder von Xenophon noch von Ephoros dargelegt, ergibt sich aber aus den Tatsachen. Daß seine Gegner in Athen auf seine Abfahrt drängten (Plut. Alc. 35), mag richtig sein; gezwungen dazu ist er aber durch die Verhältnisse, und wenn BELOCH ihm daraus einen Vorwurf macht, so hat er hier wie überhaupt in dem ganzen Abschnitt das entscheidende Moment, das Verhältnis zu Persien, nicht genügend berücksichtigt. Xenophons Angabe, Alk. sei μετὰ τὸν κατάπλουν τρίτῳ μηνί (I, 4, 21), also im Metageitnion, von Athen abgefahren, steht im Widerspruch mit seiner eigenen Angabe über die Mysterienfeier im Boëdromion, bei der Alk. noch zugegen war. [Alk. fuhr auf der Triere des Mannes, für den Lysias die 21. Rede geschrieben hat: 21, 6f.] – Statt Aristokrates und Adeimantos (Xen. I, 4, 21) nennt Ephoros (Diod. XIII, 69. Nep, Alc. 7) Adeimantos und Thrasybul als seine Kollegen und läßt letzteren die Fortführung der Belagerung von Andros übernehmen statt Konon (Xen. I, 5, 18). – Der Wintereinschnitt ist bei Xen. I, 5, 10 durch die 90 Tage bezeichnet, die Lysander in Ephesos ἡσυχίαν ἦγεν. – Über Thrasybuls Operarationen Diod. XIII, 72. Xen. I, 5, 11, wo τειχίζειν Φώκαιαν nur »Phokäa belagern« heißen kann, da Phokäa schon 412 abgefallen ist (Thuk. VIII, 31, 2, vgl. Xen. I, 6, 33), ebenso Kyme (Thuk. VIII, 31, 2; vgl. 22. 100, 3). Ephoros hat aus Lokalpatriotismus Kyme für athenisch und Alkibiades' Angriff für einen räuberischen Überfall erklärt, der den Hauptgrund zu seinem Sturz abgegeben habe (Diod. XIII, 73. Nepos Alc. 7); deshalb setzt er das Ereignis, das Xen. nicht erwähnt, offenbar fälschlich nach der Schlacht bei Notion an. Klazomenä: Diod. XIII, 71, vgl. S. 271, 2. – Plutarchs Angabe, Alkibiades sei ἀργυρολογή σων ἐπὶ Καρίας fortgegangen (Alc. 35), ist keine Variante, sondern aus Xen. I, 4, 8 fälschlich in dieses Jahr versetzt. – [Für Justin ist die Art, wie er diese und die folgenden Ereignisse exzerpiert hat V, 5f., sehr charakteristisch; Ephoros' Bericht schimmert gerade noch durch, aber mit welchen Verdrehungen! Zu lernen ist nichts aus ihm.]


317 Motive des Sturzes des Alk.: ἀμέλεια καὶ ἀκράτεια Xen. I, 5, 16. Weitere Ausführungen bei Diod. XIII, 73 (wo wieder Tissaphernes durch Pharnabazos ersetzt ist). Plut. Alc. 36. Nepos Alc. 7; das Streben nach Tyrannis besonders Isocr. 16, 38. Vgl. Lys. 14, 36ff. – Eine Mitwirkung des Kleophon, die an sich wahrscheinlich ist, folgert man aus der rhetorischen Angabe des Himerios (Phot. bibl. p. 377 a, 18) Κλεοφῶν Ἀλκιβιάδην ἐγράφετο.


318 στρατηγοὺς εἵλοντο ἄλλους δέκα sagt Xen. I, 5, 16, ohne eine Absetzung ausdrücklich zu erwähnen; ebenso Diod. XIII, 74. Plut. Alc. 36, während Plut. Lya. 5 (ἀπεχειροτόνησεν) und Nepos Alc. 7 (magistratum abrogarunt) die Absetzung erwähnen. Daß das richtig ist, beweist Lys. 21, 7 ἐπεὶ δὲ ἐκείνους μὲν (Alkib. und seine Kollegen) ὑμεῖς ἐπαύσατε τῆς ἀρχῆς, τοὺς δὲ μετὰ Θρασύλου δέκα εἵλεσϑε. Auch zeigt Xen. I, 5, 18 Κόνων ἐκ τῆς Ἄνδρου ... ψηφισαμένων Ἀϑηναίων εἰς Σάμον ἔπλευσεν ἐπὶ τὸ ναυτι κόν, daß Konon sofort an Alk.' Stelle zum Befehlshaber ernannt ist; vgl. Diod. XIII, 74 ὁ δῆμος ἐκ τούτων (den 10 Strategen; das ist aber falsch; Konon wird als amtierender Feldherr entsandt) προκρίνας Κόνωνα ταχέως ἐξέπεμψε παρ᾽ Ἀλκιβιάδου τὸ ναυτικὸν παραληψόμενον, ebenso Justin V, 5. Bei dem Kollegium der 10 Strategen von 407/6 kann es sich aber nicht nur um die gewöhnliche Wahl handeln, sondern vor allem um die damit verbundene Übertragung des Oberkommandos an sämtliche 10 Feldherren, während dasselbe 408/7 zuerst an Alkibiades, Thrasybul und Konon zusammen (wie bei der siz. Expedition), dann an Alkibiades allein verliehen war. Nach der Arginusenschlacht wird es dann wieder auf drei Strategen beschränkt (Xen. I, 7, 1), denen im Sommer 405 noch drei weitere beigegeben werden (II, 1, 16). Von den regelmäßigen Wahlen ist an allen diesen Stellen nicht die Rede. Vgl. IV 1, 327, 1f.


319 Der tiefe Notstand der attischen Finanzen wird durch den erhaltenen Teil der Rechnung der ταμίαι aus dem Jahre 407/6 IG I2 304. DS.3 109 b drastisch illustriert. Ein Bruchstück wahrscheinlich aus dem Jahre 406/5: IG I2 305, vollständig bei KÖHLER, Hermes 31, 149 (Forsch. II, 139); dazu IG I2 307; andere Bruchstücke aus den letzten Jahren des Krieges, in ionischem Alphabet, sind IG II, III2 1687. 1686. – Erbeutung von zwei thurischen Schiffen unter Dorieus (vgl. S. 356) durch Phanosthenes, der mit vier Schiffen vor Andros kommandierte: Xen. I, 5, 19 [= Pausan. VI, 7, 4]. Phanosthenes war wahrscheinlich nicht Stratege, sondern ein andrischer Parteigänger Athens, der später das Bürgerrecht erhielt (vgl. Andoc. 1, 149) und zur Strategie gelangte (Plato Ion 541). Wiedererobert ist übrigens Andros nicht: Xen. II, 1, 31.


320 Die Misere unter Konon schildert nur Xen. I, 5, 20, vgl. 6, 16, und 6, 15: Κόνωνι δὲ εἶπεν (Καλλικρατίδας), ὅτι παύσει αὐτὸν μοιχῶντα τὴν ϑάλατταν. Ephoros hat das völlig entstellt (Diod. XIII, 76, 1).


321 Agis gegen Athen: Diod. XIII, 72.


322 Die Einnahme von Delphinion und Teos (so wird für Ἠιόνα zu lesen sein) setzt Xen. I, 5, 15 gleich nach der Schlacht bei Notion, Ephoros (Diod. XIII, 76) dagegen unter Kallikratidas. Eine Entscheidung ist nicht möglich.


323 Lysanders Umtriebe: Xen. I, 6, 4ff. Diod. XIII, 70, 4 = Plut. Lys. 5, vgl. cp. 3.


324 Nach BELOCH (vgl. S. 320, 2) war Lysander Nauarch bis zum Hochsommer 406, die Schlacht bei den Arginusen fällt in den Herbst [jedenfalls aber beträchtliche Zeit vor das Ende des Sommersemesters Xen. II, 1, 1]; mithin bleiben nach ihm für Kallikratidas' Nauarchie kaum mehr als zwei Monate, von denen anderthalb Monate für die Zeit von der Schlacht bei Mytilene bis zur Arginusenschlacht in Anspruch genommen werden. Da aber in Wirklichkeit die Arginusenschlacht noch beträchtlich früher angesetzt werden muß (s. S, 344, 1), schrumpft die Zeit für Kallikratidas vollends auf nichts zusammen. Andererseits wird die Authentizität des Jahreseinschnittes bei Xen. I, 6, 1 [vgl. S. 344, 2f.] hier noch weiter durch die daran anschließende Notiz über die Mondfinsternis vom 15. April 406 erwiesen [gegen BOERNER]. Mithin hat entweder Xenophon fälschlich Lysanders Ersetzung durch Kallikr. erst ins Frühjahr 406 gesetzt, oder aber Lysander ist weit über das rechtliche Ende seiner Nauarchie im Hochsommer 407 hinaus bei der Flotte belassen worden. Das wird so zu erklären sein, wie im Text angenommen, ist übrigens auch bei Knemos (Nauarch schon im Hochsommer 430 Thuk. II, 66 und noch zu Anfang des Winters 429 Thuk. II, 93) vorgekommen. Hat man vielleicht den Amtsantritt des Nauarchen verlegt? Auch im nächsten Jahr tritt Arakos (Lysander) erst Anfang 405 an.


325 Für Kallikratidas' Anfänge ist Xenophon I, 6 fast die einzige Quelle [woher seine Informationen stammen, ist natürlich nicht zu sagen]; denn Ephoros ist von ihm abhängig, wie speziell die wörtlich aus Xen. I, 6, 1 entlehnte Wendung τῷ Λυσάνδρῳ διεληλυϑότος ἤδη τοῦ τῆς ναυαρχίας χρόνου Diod. XIII, 76 beweist. Plut. Lys. 5, 6 gibt ebenfalls Xenophon wieder, mit einer Ausmalung der Szene bei Kyros (= Apophth. Lac. Kallikr. 2; andere Anekdoten ib. 1. 4).


326 Synoikismos von Rhodos: Diod. XIII, 75 unter den chronologischen Notizen Ol. 98, 1 = 408/7. Vgl. Strabo XIV, 2, 9. 11. Aristid. 48, p. 816 DIND., scheint mit Lysanders Nauarchie verknüpft. Für die Entwicklung des rhodischen Einheitsstaates sehr wichtig ist die Inschrift bei KINCH, Dän. Akad. 1905, 2 p. 35ff. Daß der Stadtplan von Hippodamos herrühre, gibt Strabo selbst nur als unsichere Tradition (XIV, 2, 9) und ist chronologisch und politisch höchst unwahrscheinlich. Das Schema war aber in allen modernen Städten dasselbe.


327 140 Schiffe ergeben rund 28000 Mann, also bei 5 Drachmen auf den Kopf (Xen. I, 6, 12) etwas über 23 Talente; allzuviel Geld hat also Kall. nicht zusammengebracht.


328 Kedriai: Xen. II, 1, 15; der Ort wird in den Tributlisten oft erwähnt, ebenso schon von Hekatäos bei Steph. Byz. – ἡ Ἀσία (d.h. das Festland; es ist aber nicht nötig, mit WILAMOWITZ, Kydathen 16 παραλία zu korrigieren) πολεμία αὐτοῖς ἦν [den Athenern]: Xen. II, 1, 17.


329 Von der Schlacht bei Mytilene gibt Ephoros (Diod. XIII, 77ff. = Polyän I, 48, 2) eine stark von Xen. abweichende Schilderung. Einzelnes mag richtig sein, namentlich in Konos vorhergehenden Operationen, aber im ganzen ist die Darstellung offenbar zugunsten Athens gefärbt. Die Zahlen stimmen zu Xenophon.


330 Xen. I, 6, 24: οἱ Ἀϑηναῖοι ... ἐψηφίσαντο βοηϑεῖν ναυσὶν ἑκατὸν καὶ δέκα, εἰσβιβάζοντες τοὺς ἐν τῇ ἡλικίᾳ ὄντας ἅπαντας καὶ δούλους καὶ ἐλευϑέρους˙ καὶ πληρώσαντες τὰς δέκα καὶ ἑκατὸν ἐν τριάκοντα ἡμέραις ἀπῆραν. εἰσέβησαν δὲ καὶ τῶν ἱππέων πολλοί; darunter war gewiß auch Xenophon. Plato Menex. 243 c und Ephoros (Diod. XIII, 97) geben nur 60 Schiffe, letzterer weiter außer 10 samischen 80 bundesgenössische (Xen. über 30), so daß dieselbe Gesamtzahl herauskommt wie bei Xenophon. Wir werden natürlich diesem mehr glauben. Daß die Schiffe neu gebaut seien, wird nirgends gesagt [auch nachher liegen noch Trieren im Piräeus Xen. II, 3, 8]; ebensowenig erfahren wir etwas darüber, wie die Verteidigung von Athen in der Zwischenzeit organisiert wurde. Sie muß aber völlig ausreichend gewesen sein, so daß Agis keinen Angriff versuchte.


331 Für die 110 Schiffe brauchte man 19580 Mann und 1100 Epibaten. Ein Verzeichnis der vollständigen Besatzung von 2 Trieren, darunter viele Sklaven, also wahrscheinlich von der Arginusenschlacht, enthielt IG II/III2 1951, vgl. KÖHLER, MAI. VIII, 179; zu welchem Zweck dasselbe auf der Burg aufgestellt war, ist nicht ersichtlich. – Ephoros' Angabe ἐποιήσαντο πολίτας τοὺς μετοίκους καὶ τῶν ἄλλων ξένων τοὺς βουλομένους Diod. XIII, 97 ist schwerlich richtig; das würde in den Reden der folgenden Jahre erwähnt werden. Zur Freilassung der Sklaven vgl. Arist.: ran. 33. 190. 693f.; danach wurden sie den Platäern gleichgestellt. Das berichtete Hellanikos unter dem Archontat des Antigenes 407/6 (fr. 25 J., schol. ran. 694 = 33); unter demselben Datum erzählten er und Philochoros die Einschmelzung der goldenen Niken (schol. ran. 720 = Philoch. fr. 141). Das Datum wird durch IG I2 255 (vgl. KIRCHHOFF, Abh. Berl. Ak. 1864, Beilage) bestätigt, wo die ταμίαι von 407/6 unter dem Archontat des Kallias sämtliches Silbergerät des Pronaos [hier lag außerdem nur ein goldener Kranz; die Goldsachen befanden sich im Hekatompedon] an die Hellenotamien abliefern. Kallias' Archontat begann am 30. Juni 406, das Amtsjahr der ταμίαι aber dauerte bis zu den Panathenäen am 27. Hekatombäon (26. Juli): mithin ist der Beschluß in den letzten Tagen des Antigenes Ende Juni gefaßt und unter Kallias Anfang Juli ausgeführt. Daraus er gibt sich zugleich das Datum der Ausfahrt der Flotte. Das hat BOERNER übersehen, der daher die Ausfahrt und die Schlacht etwa 14 Tage zu früh ansetzt. – Die Schlacht selbst fällt unter Kallias 406/5 (Arist. pol. Ath. 34. Athen. V, 218 a), wahrscheinlich Anfang August.


332 Die im Jahre 407 an Alkibiades' Stelle getretenen Strategen erscheinen sämtlich in der Schlacht außer Archestratos, der bei Mytilene gefallen war (Lys. 21, 8) und daher nicht weiter erwähnt wird, und Leon (über diesen Bd. V, 20), obwohl dieser von Xen. I, 6, 10 noch bei Mytilene neben Konon und Erasinides genannt wird [letzterer muß aus der Belagerung entkommen sein, da er bei den Arginusen mitkämpft.]. An Leons Stelle erscheint fortan Lysias [Xen. I, 6, 30. 7, 2; ebenso Philoch. fr. 142 J., schol. Arist. ran. 1196]. Wie das zu erklären ist, wissen wir nicht. Ephoros, der im übrigen, wie die gleiche Reihenfolge lehrt, die nicht die offizielle nach den Phylen ist, die Strategenliste aus Xenophon übernommen hat (Diod. XIII, 74), hat sich dadurch geholfen, daß er von Anfang an Leon durch Lysias ersetzt. Sind nun die Strategen für 406/5 sämtlich (etwa bis auf Leon) wiedergewählt, oder hat man ihnen das Kommando über den Jahreswechsel hinaus verlängert? Warum stellte man dann aber nicht die neugewählten Strategen an die Spitze der zu Anfang des Jahres von Athen ausfahrenden Flotte? Es kommt hinzu, daß nach Xen. I, 7, 1 sämtliche Strategen außer Konon nach der Schlacht abgesetzt und durch neugewählte ersetzt werden (οἱ δ᾽ἐν οἴκῳ τούτους ἔπαυσαν πλὴν Κόνωνος˙ πρὸς δὲ τούτῳ εἵλοντο Ἀδείμαντον καὶ τρίτον Φιλοκλέα; jede andere Erklärung dieser Worte, wie sie oft, zuletzt von BOERNER, versucht ist, widerspricht dem unzweideutigen Wortsinn durchaus – überdies wagen sich ja zwei von den Feldherren in richtiger Erkenntnis der Sachlage überhaupt nicht nach Athen: es muß also vorher etwas gegen sie geschehen sein). Wenn man nicht überhaupt auf eine Erklärung verzichten will, scheint nur ein Ausweg möglich: den Strategen von 407/6 [wie immer es sich mit Leon und Lysias verhalten mag] ist das Kommando der Flotte bis auf weiteres belassen worden, die im Frühjahr 406 neugewählten Strategen, soweit sie nicht wie der wiedergewählte Konon bei der Flotte standen, haben das Kommando über die Garnison der Stadt übernommen, darunter Adeimantos und Philokles. Aus ihnen sind dann, als die Sieger bei den Arginusen abgesetzt wurden, ihre Nachfolger für die Flotte entnommen.


333 Zur Einschmelzung der Niken (Formulierung des Antrages συγχρησόμεϑα ταῖς Νίκαις εἰς τὸν πόλεμον) Hermog. de. eloc. 281 = Quintil. IX, 2. 92. Über die verschonten Niken FOUCART, BCH. XII. 283ff. Über die Goldprägung (vgl. die nicht ganz klare Stelle Aristoph. ran. 717ff.) KÖHLER, Z. f. Numism. 21, 1898.


334 Ephoros' Schlachtschilderung (Diod. XIII, 97ff.) ist deutlich auf Xenophons Darstellung aufgebaut, aber diese durchweg aufs ärgste entstellt, am schlimmsten in der Umwandlung der Äußerung des Kallikratidas in eine Prophezeiung, die ihm den Tod verkündet [aus Ephoros auch Plut. apophth. lac. Callicr. 6], und das Gegenstück dazu, der Traum des Thrasylos [der Name ist hier wie mehrfach in Θρασύβουλος verschrieben]. – Was für eine Funktion die Xen. I, 6, 29. 7, 30 genannten ναύαρχοι [von KIRCHHOFF vielleicht mit Recht auch IG I2 953 hergestellt] gehabt haben, ist nicht bekannt.


335 Die Abberufung der Feldherren wird Anfang September, ihre Rückkehr gegen Ende des Monats, die Verurteilung Ende Oktober erfolgt sein.


336 Zu Erasinides vgl. Arist. ran. 1196.


337 Im Frühjahr 405 wurde Theramenes zum Strategen gewählt, aber bei der Dokimasie kassiert, οὐ νομίζοντες εὔνουν εἶναι τῷ πλήϑει τῷ ὑπετέρῳ Lys. 13, 10.


338 In der Inhaltsangabe über das Psephisma des Kannonos Xen. I, 7, 20 wird nicht ausdrücklich betont, daß bei mehreren Angeklagten über jeden gesondert geurteilt werden soll, wohl aber § 23 und 34 (δίχα ἕκαστον); daß das darin stand, beweist Aristoph. eccles. 1089. Die Zeit des Ps. ergibt sich aus der Formulierung: ἐάν τις τὸν τῶν Ἀϑηναίων δῆμον ἀδικῇ; in dem (solonischen?) νόμος § 22 heißt es dagegen ἐάν τις τὴν πόλιν προδιδῷ.


339 Über Sokrates auch Plato apol. 32 b. Bei Xen. mem. I, 1, 18. IV, 4, 2 wird er wohl mit, Unrecht zum Epistates der Prytanen gemacht und fälschlich die Zahl der verurteilten Feldherren auf 9 angegeben. [Plato] Axioch. 368 d schöpft deutlich aus Xen. Hell., verteilt aber mit Unrecht die letzte Verhandlung auf zwei Tage. Aristoteles pol. Ath. 34 übertreibt wie gewöhnlich: τοὺς δέκα στρατηγοὺς ... κριϑῆναι μιᾷ χειροτονίᾳ πάντας, τοὺς μὲν οὐδὲ ναυμαχήσαντας [Konon, der fälschlich mit eingeschlossen wird], τοὺς δ᾽ ἐπ᾽ ἀλλοτρίας νεὼς σωϑέντας [das war einer: Xen. I, 7, 32], ἐξαπατηϑέντος τοῦ δήμου διὰ τοὺς παροργίσαντας [daß das sein Ideal Theramenes war, verschweigt Arist. mit Absicht]. – Mit der Reue der Athener und dem Einschreiten gegen Kallixenos und seine Genossen, wovon Xenophon und nach ihm Ephoros erzählt, ist es nicht weit her; das gehört, wie Xenophon selbst angibt, in die beginnende Reaktion gegen die Demokratie nach Ägospotamoi. Lys. 12, 36 zeigt, daß man im Jahre 403 die Tat keineswegs als Unrecht, sondern höchstens als hart empfand (τοὺς στρατηγοὺς ... ϑανάτῳ ἐζημιώσατε, ἡγούμενοι χρῆναι τῇ τῶν τεϑνεώτων ἀρετῇ παρ᾽ ἐκείνων δίκην λαβεῖν). Vgl. auch Plato Menex. 243 c.


340 Daß Sokrates sich in diesem Jahre in den Rat hat losen lassen, ist sehr bezeichnend für die Notlage des Jahres. Wo sonst für die Ausübung der staatlichen Funktionen keine Menschen mehr vorhanden waren, gebot die Bürgerpflicht, daß auch er aus seiner Passivität heraustrat und das einzige Mal in seinem Leben ein politisches Amt übernahm. Das beweist zugleich, daß, als der Rat für 406/5 ausgelost wurde, der Beschluß über die Ausrüstung der neuen Flotte schon gefaßt war.


341 Für die Details ist Xen. I, 7 die einzige Quelle. Sein Bericht ist nicht etwa nach Theramenes' Worten II, 3, 35 zu korrigieren; das ist nur die Verteidigung des Theramenes, nicht die Ansicht des Schriftstellers. Ephoros (Diod. XIII, 101ff.) ist durchweg von Xenophon abhängig, dessen Darstellung er teils aus politischen Gründen, um Theramenes in besserem Licht erscheinen zu lassen, vor allem aber in üblicher rhetorischer Manier überarbeitet und gründlich entstellt hat; er ist vollständig wertlos. – Von oligarchischen Umtrieben und einem tief angelegten politischen Intrigenspiel, das manche Neuere in den Vorgängen gesucht haben, ist in dem Hergang nichts zu erkennen; das sind Romanphantasien, nicht Geschichte.


342 Daß die Honorare der Dichter reduziert wurden (Aristoph. ran. 367), nach den Scholien (vgl. schol. Eccles. 102) auf Antrag des Agyrrhios, ist sehr begreiflich.


343 Über die Vorgänge beim Heer erfahren wir nur aus Xen. II, 1.


344 Friedensverhandlungen: Aristot. pol. Ath. 34 (= schol. Arist. ran. 1532), mit Unrecht von GROTE, WILAMOWITZ (Arist. I, 130) u.a. bezweifelt. Daß Kleophon betrunken gewesen sei, ist gewiß falsch und wahrscheinlich mit COBET als Umdeutung des von der Komödie, etwa von Plato in dem bei den Lenäen 405 aufgeführten Kleophon, gebrauchten doppeldeutigen ϑωρηχϑείς zu erklären. Die Erzählung zeigt, daß Kleophon nicht Stratege war, wie schol. Arist. ran. 679 angeben [danach BELOCH]; sonst würde das zweifellos gesagt werden. – Äschin. 2, 254, vgl. 3. 150, wirft die Verhandlungen von 406 und 405 durcheinander.


345 οἱ δὲ Λακεδαιμόνιοι ἔδοσαν τὸν Λύσανδρον ὡς ἐπιστολέα, ναύαρχον δὲ Ἄρακον˙ οὐ γἀρ νόμος αὐτοῖς δὶς τὸν αὐτὸν ναυαρχεῖν˙ τὰς μέντοι ναῦς παρέδοσαν Λυσάνδρῳ [so weit reicht der echte Text, dann folgt eine chronologische Interpolation]; daraus Ephoros (Diod. XIII, 100) und Plut. Lys. 7. Arakos war 409/8 Ephor: [Xen.] Hell. II, 3, 10. Daß er erst Anfang 405 entsandt wird, erklärt sich offenbar daraus, daß man zunächst die Entscheidung über die Friedensverhandlungen abwartete.


346 Nach der Schlacht hat Lysander 200 Schiffe Xen. II, 2, 5; vorher wird keine Zahl angegeben.


347 Lysander und Kyros: Xen. II, 1, 10ff. = Diod. XIII, 104. Plut. Lys. 9. Im ganzen haben die Perser den Spartanern nach Isocr. 8, 179 an Subsidien über 5000 Tal. (27200000 M.) gezahlt.


348 Das Verfahren gegen Milet (Diod. l.c. Plut. Lys. 8. Polyän I, 45, 1) hat Xenophon verschwiegen. Wer von den Milesiern geflohen war, wurde von Tissaphernes, den Diodor auch hier Pharnabazos nennt, aufgenommen und angeblich in Blauda in Lydien [vielmehr Phrygien, an der lydischen Grenze] angesiedelt; weiteres Bd. V, 46.


349 Aus dem Archontat des Kallias stammt Relief und Präskript eines Vertrages mit Kios IG I2 124 (vgl. WILAMOWITZ, Arist. I, 8); dieser mag ein Beleg für Operationen im hellespontischen Bezirk nach der Arginusenschlacht sein [vielleicht aus Anlaß der Rücklieferung der 407 gefangenen Gesandten, die über Kios kommen? s. Xenophon]. Aber mit Unrecht folgert BOERNER p. 43 aus Diod. XIII, 104, 2, die attische Flotte sei bereits früher nach dem Hellespont gegangen; Ephoros hat nur abweichend von Xenophon ihren Aufbruch vor Lysanders Operationen erzählt. Er gibt die Zahl der Schiffe hier auf 173 an, von denen 20 auf Samos zurückgelassen seien. Das wird durch den Beschluß für Samos IG II/III2 1 (DS.3 116) Zl. 25f. bestätigt. Für die Schlacht hat Ephoros c. 105 die Zahl 180 aus Xenophon übernommen.


350 Die Schlacht bei Ägospotamoi fällt unter Alexias in den Herbst 405 (Arist. pol. Ath. 34); mithin sind die nachgesandten Strategen Xen. II, 1, 16 neugewählte Strategen dieses Jahres, die am 18. Juli ihr Amt angetreten haben.


351 Lysander gegen Kedriai: Xen. I, 1, 15; Ephoros hat es durch Iasos (codd. Θάσος Diod. XIII, 104, 7) ersetzt. Zug nach Attika: Plut. Lys. 9. Diod. XIII, 104, 8.


352 Gerettete Schiffe (außer denen Konons; so richtig BELOCH, Gr. Gesch. II, 103): Lys. 21, 8ff. Isocr. 18, 59.


353 Für die Schlacht bei Ägospotamoi kommt allein Xenophon in Betracht; Ephoros' Darstellung (Diod. XIII, 105f.) möchte das Verhalten der Feldherren in günstigerem Licht darstellen und malt überdies den Vorgang mit Alkibiades phantastisch aus (= Plut. Alc. 37. Nepos Lys. 8). Isocr. 5, 62 stimmt zu Xenophon. Polyän VI, 35 ist arg entstellt. Die Zahl der umgebrachten Gefangenen gibt Plutarch auf 3000, Pausan. IX, 32, 9 auf 4000 an. Für Philokles ist bei Theophrast bei Plut. Alc. 13 eine treffende Antwort und ein rühmlicher Tod erfunden. Adeimantos ᾐτιάϑη ὑπό τινων προδοῦναι τὰς ναῦς Xen. II. 1, 32; Lysias 14, 38 läßt die Athener natürlich durch Alkibiades und Adeimantos verraten werden. [Nach der Biographie Plut. Alc. 37 = Lys. 11 merkt dagegen Alkibiades den beabsichtigten Verrat! Daß Demosthenes 19, 191 den Adeimantos durch Konon als Verräter verklagt werden läßt, hat natürlich keinen Wert. Bei Pausan. IV, 17, 3. X, 9, 11 wird neben Adeimantos auch Tydeus zum Verräter.] – Die neben Lysander kommandierenden Feldherren, nennt das delphische Siegesdenkmal Pausan. X, 9, 9, vgl. BCH. XXI, 284ff. – Sein Steuermann Hermon: Demosth. 23, 212. Pausan X, 9, 7.


354 Über Lysanders Operationen Xen. II, 2, 1f. 5.


355 Samos: Xen. II, 2, 6. IG II/III2 1. DS.3 116, vgl. LIPSIUS, Leipz. Studien XIII.


356 Die Besorgnis der Athener vor dem Strafgericht hebt Xen. II, 2, 3. 10, 16 mit Recht als Grund des Beschlusses zum Widerstand hervor; aber sie reicht zur Erklärung der Ablehnung der von Sparta gebotenen Bedingungen nicht aus. Die Befürchtung, daß Sparta den Vertrag brechen werde, ist begreiflich; aber die Gefahr wuchs, je länger man im Widerstand verharrte.


357 Strategenwahlen: Lys. 18, 4.


358 Psephisma des Patrokleides: Andoc. 1, 77ff. [vgl. zuletzt STAHL, Rh. Mus. 46, 256ff.], vgl. Xen. II, 2, 11. Lys. 25, 27.


359 Den φεύγοντες ist die Rückkehr erst durch den Frieden gewährt (Andoc. 1, 80, vgl. Lys. 12, 77 u.a.); darauf muß sich Marcellins Angabe vit. Thuk. 32 beziehen (aus Didymos): ἀλλὰ δῆλον ὅτι κάϑοδος ἐδόϑη τοῖς φεύγουσιν, ὡς καὶ Φιλόχορος λέγει καὶ Δημήτριος ἐν τοῖς ἄρχουσιν. Wenn Pausan. I, 23, 9 angibt ψήφισμα ἐνίκησεν Οἰνόβιος κατελϑεῖν ἐς Ἀϑήνας Θουκυδίδην, so kann ich darin nicht mit Stahl, Rh. Mus. 39, 460. 46, 268ff. einen allgemeinen Beschluß sehen, der in Ausführung der Friedensbestimmung allen Verbannten die Rückkehr gewährte – alsdann hätte Pausanias den Wortlaut seiner vortrefflichen Vorlage, wahrscheinlich Polemo, so arg entstellt, daß seine Angabe überhaupt jeden Wert verlieren würde –, sondern nur mit BUSOLT, Hermes 33, 336 einen Spezialbeschluß für Thukydides, der im Herbst 405 erlassen ist, von dem aber der Historiker keinen Gebrauch gemacht hat. Didymos hat das Psephisma des Oinobios nicht gekannt, sondern läßt Thuk. durch die allgemeine Amnestie zurückberufen werden, die Marcellin infolge eines Mißverständnisses bereits μετὰ τὴν ἧτταν τὴν ἐν Σικελίᾳ ansetzt [so richtig STAHL, Rh. Mus. 39, 458ff.]


360 Zur Sperrung der Zufuhr vgl. Isocr. 18, 61.


361 Xenophons Bericht II, 2, 11-15 stimmt völlig mit Lys. 13, 5-8, nur daß Xenophon ganz nach Thukydides' Art Kleophon weder hier noch sonst [außer in der chronologischen Notiz I, 7, 35] einer Nennung seines Namens würdigt. Äschines' Angabe 2, 76, daß Sparta den Athenern Lemnos, Imbros und Skyros lassen wollte, scheint glaubwürdig. Kleophons Opposition auch Äsch. 2, 76. 3, 150.


362 Kleophons Tod Lys. 13, 12. 30, 10ff., vgl. 19, 48. Kallixenos und vier seiner Genossen, die gefangen gesetzt sind, entkommen στάσεώς τινος γενομένης, ἐν ᾗ Κλεοφῶν ἀπέϑανεν (vgl. S. 349, 2f.). Auch Kallikrates (s.S. 316f.) muß damals hingerichtet sein.


363 Xenophon erzählt die Vorgänge hier wie sonst aus eigener Erinnerung, mit Hervorhebung nur des Wichtigsten; in allen Hauptpunkten wird er durch die vierzig Jahre ältere Darstellung des Lysias in den Reden gegen Eratosthenes (12, 68ff.) und Agoratos (13, 9ff.) bestätigt, sobald man nur im Auge behält, daß Lysias wie jeder attische Gerichtsredner nach dem obersten Grundsatz seiner Kunst überall da den Hergang entstellt und Verwirrung anrichtet, wo er es der Sache seines Klienten nützlich hält und wo nicht ein offenkundiger Verstoß gegen die Wahrheit ihm bei den Richtern schaden müßte. Nach diesem Grundsatz haben BELOCH und namentlich E. SCHWARTZ, Rh. Mus. 44, 104ff. seine Darstellung mit der Xenophons ausgeglichen; einzelnes haben BOERNER (s.S. 318, 2) u.a. berichtigt. Die Hauptsache ist, daß Lysias 13, 9ff. und ähnlich 12, 68ff. die erste Entsendung des Theramenes, zu Lysander, absichtlich mit der zweiten, als πρεσβευτὴς αὐτοκράτωρ nach Sparta, kontaminiert hat. Die Folge ist, daß über das nur durch Lysias bekannte Komplott der demokratischen Strategen und Taxiarchen (13, 13ff. 62f., vgl. 18, 4f. 30, 14), das durch Theokritos' und Agoratos' Denunziation entdeckt und vom Rat vereitelt wird, volle Klarheit nicht gewonnen werden kann. SCHEIBE, Die oligarch. Umwälzung zu Athen, 1841 (der aber sonst manches falsch beurteilt), setzt es mit Recht nach der Kapitulation an (ebenso GROTE und BELOCH); es sei nicht gegen den Frieden, sondern gegen die oligarchische Bewegung gerichtet gewesen. Dafür spricht, daß der Prozeß der Verhafteten sich bis zur Einsetzung der Dreißig hinzieht und daß Agoratos und seine Bürgen die Möglichkeit haben, zur See zu entkommen; die Blockade war also schon vorüber. Weiteres s.S. 365, 1f. Aber dieselben Leute sind bereits bei Theramenes' Rückkehr gegen den Frieden aufgetreten, Lys. 13, 13 εὐνοοῦντες ὑμῖν ὡς γ᾽ ἐδήλωσαν ὕστερον, ἠγανάκτουν σφόδρα, ἦλϑε γὰρ φέρων εἰρήνην τοιαύτην cet. = Xen. II, 2, 22 ἀντειπόντων δέ τινων αὐτῷ, πολὺ δὲ πλειόνων συνεπαινεσάντων.


364 Forderungen der Korinther und Spartaner: Xen. II, 2, 19. VI, 5, 35. 46. Andoc. 1, 142. 3, 21. Isokr. 18, 29. 14, 31 und sonst; weiteres wohl historisches Detail Plut. Lys. 15. Daß die Phoker, die Feinde Thebens, für Athen eingetreten sind, ist sehr wahrscheinlich, vgl. Pausan. III, 10, 3.


365 Über Lysanders Motive Polyän I, 45, 5.


366 Plutarch hat Lys. 14 das δόγμα τῶν ἐφόρων erhalten: τάδε τὰ τέλη τῶν Λακεδαιμονίων ἔγνω˙ καββαλόντες τὸν Πειραιᾶ καὶ τὰ μακρὰ σκέλη, καὶ ἐκβάντες ἐκ πασῶν τῶν πόλεων, τὰν αὑτῶν γᾶν ἔχοντες, ταῦτά κα δρῶντες τὰν εἰράναν ἔχοιτε, αἲ χρήδοιτε, καὶ τοὺς φυγάδας ἀνέντες. περὶ τῶν ναῶν τῶ πλήϑεος, ὀκοῖόν τι κα τηνεὶ δοκέῃ, ταῦτα ποιέετε. Ebenso Andoc. 3, 11f., vgl. 22. 31. 39 mit Berufung auf die Urkunde der στήλη. Dazu stimmt Xen. II, 2, 20 genau, nur daß er gleich die Zahl der Schiffe einsetzt und die Verpflichtung zur Heeresfolge hinzufügt. Ephoros bei Diod. XIII, 107 schöpft durchweg aus Xenophon. Dagegen XIV, 3, 2 fügt er die Forderung der πάτριος πολιτεία hinzu; ebenso Arist. pol. Ath. 34, 3. Justin V, 8. Das ist zweifellos falsch; die Diskussion über die Verfassung beginnt erst nach dem Frieden (so auch Andoc. 3, 12: φεύγοντας καταδέχεσϑαι, ἐξ ὧν ὁ δῆμος κατελύϑη, vgl. 1, 80), und erst bei diesen Verhandlungen stellt Lysander die Forderung der Verfassungsänderung. Bei den Späteren ist die Zusammenziehung beider Akte vielleicht bloße Flüchtigkeit, bewußte Fälschung dagegen bei Lysias. Sie verrät sich in der Rede gegen Eratosthenes dadurch, daß vom Friedensschluß überhaupt nicht die Rede ist, sondern als Theramenes mit seinen Bedingungen zurückkommt, οὐ πρότερον εἴασε τὴν ἐκκλησίαν γενέσϑαι, ἕως ὁ λεγόμενος ὑπ᾽ ἐκείνων καιρὸς ἐπιμελῶς ὑπ᾽ αὐτοῦ ἐτηρήϑη, καὶ μετεπέμψατο μὲν τὰς μετὰ Δυσάνδρου ναῦς ἐκ Σάμου, ἐπεδήμηδε δὲ τὸ τῶν πολεμίων στρατόπεδον. Der Hörer und Leser denkt, es wäre von der Volksversammlung die Rede, die den Frieden sanktionieren soll; aber in dieser Versammlung wird über die Verfassung verhandelt, und Lysander kommt von Samos und erklärt in eben dieser Versammlung, daß Athen die Friedensbedingungen gebrochen habe! (12, 70-75). Dasselbe Kunsstück wiederholt Lysias in der Rede gegen Ago ratos 13, 17ff.: πρὶν τὴν ἐκκλησίαν τὴν περὶ τῆς εἰρήνης γενέσϑαι (vgl. § 47) wollen Theramenes und seine Anhänger die demokratischen Strategen beseitigen und zetteln Agoratos' Denunziation an, dann folgt ἡ ἐκκλησία Μουνυχίασιν ἐν τῷ ϑεάτρῳ, 13, 32, in der jene verhaftet werden; darauf fährt Lysander in den Piräeus ein, die Mauern werden niedergerissen und die Dreißig eingesetzt 13, 34; aber inzwischen handelt es sich plötzlich gar nicht mehr um den Frieden, sondern um die κατάστασις τῶν πραγμάτων § 21. 25, die Ausfahrt aus Munychia ist offen § 25f., und § 55 veranlaßt in eben dieser ἐκκλησία Μουνυχίασιν ἐν τῷ ϑεάτρῳ Kritias' Schwager Hagnodoros eine Denunziation des Menestratos; sie ist also nicht die Versammlung über den Frieden (die zweifellos in der Stadt stattfand), sondern die über die Verfassung.


367 Datum des Einzugs Lysanders: Plut. Lys. 15.


368 Unterwerfung von Samos: Xen. II, 3, 6ff., worauf Lysander τελευτῶντος τοῦ ϑέρους [diese Worte sind noch echt!] heimkehrt 3, 9. Plut. Lys. 14 hat die Einnahme von Samos vorwegerzählt (V, 12). Schicksale der Flüchtigen IG II/III2 1 DS.3 117.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 51965, Bd. 4/2.
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