Kultus

[793] Kultus (lat., »Pflege, Verehrung«), die Ehrfurcht, die der Mensch seinen religiösen, künstlerischen und andern Idealen widmet. Der religiöse K. zerfällt in Gebet, Gelübde und Opfer, die bei den Naturvölkern oft sehr materieller Art sind, so daß die Gebete oft nur auf Kriegs- und Jagdbeute abzielen, Gelübde und Opfer als Beschwörungs- und Besänftigungsmittel sich darstellen. Doch kommen idealere Auffassungen früh vor, wie z. B. in einem Gebet der drawidischen Khond Vorderindiens, wo es nach Aufzählung einer langen Folge von erwünschten Spenden heißt. »Wir wissen nicht, was gut ist und warum wir bitten sollen. Du weißt, was gut für uns ist. Gib es uns.« In weiterer Entwickelung werden solche Gebete formelhaft und ihre Kenntnis wird dann von schlauen Priestern und Medizinmännern nicht w. nig ausgebeutet. Das gilt besonders bei Heilungs- und Abwehrgebeten, bei drohenden Mißernten, Seuchen und persönlichen Gefahren. Dies ist die Vorstufe zu der eigentlichen Verwertung des heiligen Wortes und Spruches als Zaubermittel seitens der priesterlichen Spekulation und Mystik, wie sie uns in Ägypten, Babylon, Rom, in Palästina und[793] vor allem in Indien und Persien entgegentritt. Der Vendidad unterscheidet z. B. zwischen chirurgischer, medizinischer und magischer Heilung durch das alles erlösende und jeden Widerstand besiegende Wort Honover, das deshalb auch allein den bösen Feind Ahriman überwinden hilft. Die höchste Vollendung der Idee vom Gebetszwang findet sich aber in den buddhistischen, durch Wasser oder Wind getriebenen Gebetsmühlen, die auf unzähligen Papierstreifen immerfort die allbekannte Formel wiederholen: »Om mani padme hum«. In Europa entspricht ihnen die übrigens höchstwahrscheinlich ebenfalls asiatische Erfindung des Rosenkranz-Abbetens.

Das zweite, sich unmittelbar an das Gebet anschließende Element des K. sind die Gelübde und Entsagungen, durch die man die Götter für die menschlichen Wünsche geneigter zu machen hofft. Der erfinderische Sinn der Zauberpriester hat dem trotzigen und unbändigen Naturmenschen eine ganze Reihe solcher Verpflichtungen und Entsagungen auferlegt von den Verboten an, bestimmte Orte zu betreten, gefeierte Dinge zu berühren (vgl. Tabu), sich gewisser Nahrungsmittel zu enthalten, längere Zeiten zu fasten und geschlechtlichen Verkehr zu meiden, bis zu körperlichen Peinigungen und den schmerzlichsten Kasteiungen. Hierher gehören auch die weitverbreiteten Martern und Prüfungen, denen bei den meisten Naturvölkern die Jünglinge unterworfen werden, bevor sie unter die Zahl der Männer der bestimmten Geheimbünde aufgenommen werden (s. Pubertät), Beschneidung, Tätowierung, Geißelungen, wie die der spartanischen Jünglinge am Artemisaltar, mußten dabei klagelos ertragen werden.

Durch das Opfer glaubte der Naturmensch den stärksten Druck auf die Gottheit auszuüben, am entscheidendsten durch die wertvollste Entäußerung, durch das Menschenopfer, indem man sich entweder selbst hingab oder andre den höhern Mächten weihte (vgl. Kopfjagden). Ursprünglich liegt hier die Vorstellung eines regelrechten Vertrags vor, Leistung und Gegenleistung, worüber ein Abkommen, selbstredend unter Mitwirkung des Priesters, geschlossen wird. Anfangs glaubt man auch in der Tat, die Gottheit genieße das Opfer als solches, der Opferdampf trage das Geistige der dargebrachten Dinge zu ihr empor, während Agni, der Mittlergott, die Spenden auf dem Brandaltar verzehrt (vgl. Feuerdienst); erst viel später macht sich die Vorstellung geltend, daß es sich nur um eine Huldigung handelt oder um eine Entsagung des Opfernden, die er in bezug auf irgend einen wertvollen Gegenstand übt. Denselben Entwickelungsgang kann man auch insofern beobachten, als dem ursprünglich wertvollen Opfer allmählich ein geringerer Tribut oder ein Ersatz bis zum bloßen Symbol hin folgt. Es erfolgt eine Ablösung der Opfer. Für das eigne Leben wird das der Erstgeburt oder eines Gefangenen, zuletzt etwas eignes Blut oder Tierblut dargeboten; im Ahnenkult (s. Manendienst) muß zuletzt das dargebrachte Haar genügen, wie die Mohnhäupter statt der Menschenhäupter bei Numa (s. Trauerverstümmelung), um den Ahnengeist günstig zu stimmen und aus einem zu fürchtenden Dämon in einen Schutzgeist zu verwandeln; zuletzt werden selbst für die Tieropfer Surrogate aus Ton, Metall oder Papier (bei den Chinesen) geboten. An die Stelle der mit den Menschenopfern verbundenen Menschenfresserei (s. Anthropophagie) und Opfertierschmäuse traten die brahmanischen Nachbildungen der Opfertiere aus Mehl und Butter.

Die Riten und Zeremonien, in die das Gebetsgelübde und Opferwesen eingehüllt wird, erstarren zuletzt zu einem äußerlichen Scheinwesen des K., das in konsequenter Entwickelung (z. B. bei den Hindu) dahin geführt hat, zu glauben, man könne durch strenge Ausübung aller dieser Vorschriften, selbst mit ruchlosem Herzen, die höhern Wesen zwingen, die Forderungen des Brahmanen zu erfüllen. Zur Verbindung mit denselben dienen häufig neben den Kasteiungen, Fasten, Hypnotisierungen und Autosuggestionen nervenerregende Mittel, die Ekstasen erzeugen (vgl. Berauschende Mittel). Bald sind es alkoholische, bald narkotische Getränke, bald giftige Samen und Pulver (Tabak, Hanf, Haschisch etc.), bald bis zur Raserei fortgesetzte Tänze und Prozessionen.

Sodann bedarf es wenigstens einer flüchtigen Orientierung über die wesentlichsten Richtungen des K. Zufolge des herrschenden Animismus wird die Natur in ihrem ganzen Umfange, besonders werden aber die Naturkräfte und Elemente zu Gegenständen göttlicher Verehrung, wie im Baum-, Stein-, Feuer- und Wasserkultus (s. die einzelnen Artikel). Wasser und Feuer sind dann nach den verschiedensten Richtungen für die Zeremonien der Reinigung und Entsühnung (Lustration, Taufe, Weihwasser, Not feuer etc.) bedeutungsvoll geworden. Auf höhern Stufen, besonders bei ackerbautreibenden Völkern, nimmt der Sonnenkultus (s. d.) einen hervorragenden Platz in dieser Beziehung ein. Dagegen ist wieder ungemein verbreitet, vielleicht gar universell, die Anbetung der Tiere, namentlich der Schlange, die, wenigstens in charakteristischen Überlebseln, kaum irgendwo fehlt. Es erklärt sich dies aus dem ursprünglichen Glauben der Naturvölker an die Wesensverwandtschaft der Tiere und Menschen, deshalb auch der Tierdienst (s. d.), der ja in Indien und Ägypten eine so große Rolle spielt, wo unmittelbar in dem Tiere die Gottheit inkarniert ist, deshalb der auf uralter Ahnenverehrung basierende Totemismus (s. Totem), der in irgend einem Tiere den göttlichen Ahn- und Stammesherrn erblickt und solche Tiere deshalb für bündnisfähig hält; es ist nur eine logische Konsequenz, daß ein von einer Person oder einem Stamm als Schutzgeist erwähltes Tier nicht gejagt oder getötet werden darf, wenigstens nur unter sühnenden Zeremonien. Diese drei das Wesen des K. ausmachenden Handlungen (Gebet, Gelübde und Opfer) können noch in solche geteilt werden, die für die einzelne Person oder für größere Gemeinwesen begangen werden. Aus den einfachern persönlichen, an Dämonen und rohe Naturgewalten sowie namentlich an die Ahnen gerichteten Kulthandlungen hat sich erst in den höhern Religionsformen, wesentlich unter dem Einfluß der Priester, durch Hinzuziehung von Musik und Belehrung (Offenbarung göttlicher Ratschlüsse und Befehle), Mysterienfeier, Liturgie und Predigt, der Gottesdienst entwickelt, wie ihn z. B. die christliche Kirche kennt. Vgl. außer den Handbüchern der Völkerkunde von Ratzel, Waitz, Peschel und den Schriften Bastians besonders: Lippert, Kulturgeschichte (Stuttg. 1887, 2 Bde.); Tylor, Anfänge der Kultur, Bd. 2 (deutsch, Leipz. 1873); Brinton, Religions of the primitive peoples (New York 1897); La Grasserie, Des religions comparées (Par. 1899); Hubert und Mauß, Essai sur la nature et la fonction du sacrifice (das. 1899).

Im Christentum, wo, wie schon im israelitischen Prophetismus, aber auch im ursprünglichen Buddhismus, die Anschauung erreicht ist, wonach innerliche[794] Hingabe und sittliche Leistung den wahren Gottesdienst ausmachen, verbleibt doch dem K. die Bedeutung eines Darstellungs- und Belebungsmittels der Frömmigkeit, vor allem, sofern sie Sache der Gemeinschaft ist. Sein Wesen ist also symbolisierendes Handeln, Veranschaulichung des Übersinnlichen, Versinnbildlichung des religiösen Verhältnisses, in welchem die Gemeinde von Gott Offenbarungen und Segnungen empfängt und ihm wieder ihre Gaben darbringt. Jene Seite ist im christlichen K. vertreten durch Wort und Sakrament, diese durch Gebet und Opfer. Wiederum machen Sakrament und Opfer den Kern des katholischen, Wort und Gebet den Kern des protestantischen K. aus. Denn dort kommt es darauf an, den über die Sünde zürnenden Gott zu versöhnen und übernatürliche Kräfte in die Gemeinde herabzuleiten. Daher entfaltete schon der altkirchliche K. sich immer glanzvoller; als die christliche Religion zur römischen Staatsreligion erhoben wurde, gingen aus den Tempeln der Weihrauch und andre heidnische Bräuche in die Kirche über, während die Analogien zum jüdischen Synagogengottesdienst, die im Urchristentum bemerkbar waren, verschwanden. Im Laufe des Mittelalters nahm der K. geradezu alle Künste, nicht bloß Poesie und Musik, sondern auch Skulptur, Architektur und Malerei, in Dienst. Im übrigen s. Römisch-katholische Kirche. Eine Reaktion gegen die im katholischen K. wirksam gewordenen Elemente früherer Religionsstufen leitete die Reformation ein, indem sie den K. seines Charakters als eines Gottesdienstes (s. d.) im Grundsatz entkleidete, die Predigt (s. d.) zu seinem Mittelpunkt erhob und alles, was Zeremonie (s. d.) heißt, für eine freie Sache der Kirche erklärte. Überhaupt ist der K. aus reformatorischen Prinzipien niemals Selbstzweck, wird vielmehr nur als Mittel zur Aussprache, Stärkung und Ausbreitung der Frömmigkeit verwertet, hat aber um dieser Bedeutung willen relativen Wert. S. Liturgie und Priester. Vgl. Ehrenfeuchter, Theorie des christlichen K. (Gotha 1840); Kliefoth, Theorie des K. der evangelischen Kirche (Parchim 1844); Alt, Der christliche K. (Berl. 1851–60, 2 Tle.); Th. Harnack, Theorie und Geschichte des K. (im 1. Band der »Praktischen Theologie«, Erlang. 1878); Köstlin, Geschichte des christlichen Gottesdienstes (Freib. i. Br. 1886); Hans, Der protestantische K. (Augsb. 1890); G. Rietschel, Lehrbuch der Liturgik (Bd. 1, Berl. 1900); F. Spitta, Zur Reform des evangelischen K. (Götting. 1891) und Der evangelische Gottesdienst (das. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 793-795.
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