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Frankreich. I. (Karten)
Frankreich. I. (Karten)
1188. Monaco.
1188. Monaco.
Flaggen.
Flaggen.

[203⇒] Monăco, Fürstentum am Mittelländ. Meer [Karte: Frankreich I, 5], 1,5 qkm, (1896) 15.180 E., absolute Erbmonarchie. Wappen zeigt Abb. 1188, Flagge Tafel: Flaggen. Die Hauptstadt M., 3292 E., klimatischer Kurort; 2 km östl. der Spielort Monte Carlo. M. seit 980 im Besitz der Familie Grimaldi; gegenwärtiger Fürst Albert (s.d.). – Vgl. Saige (franz., 1898). [⇐203]

Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 203.
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[52⇒] Monăco, selbständiges Fürstentum an der Küste des Mittelländischen Meeres, wird von dem französischen Depart. Seealpen eingeschlossen und hat einen Flächenraum von 21,6 qkm (nach neuerer Messung sogar nur von 1,5 qkm) mit (1897) 15,180 Einw.

Lageplan von Monaco-Monte Carlo.
Lageplan von Monaco-Monte Carlo.

Das Klima ist außerordentlich mild und läßt Oliven, Orangen und Zitronen trefflich gedeihen (vgl. Onimus, L'hiver dans la principauté de M., climatologie et hygiène, 2. Aufl., Par. 1893). Außer diesen Produkten werden Parfümerien, Likör und Tonwaren ausgeführt. M. bildet eine absolute Erbmonarchie. Dem Fürsten stehen ein Staatsrat, bestehend aus sechs Mitgliedern, und ein Generalgouverneur zur Seite. Für die Rechtspflege besteht ein Tribunal. An bewaffneter Macht unterhält der Fürst eine Gendarmerieabteilung (86 Mann). Das Zoll- und Postwesen wird von Frankreich verwaltet. Maße und Gewichte sind die metrischen. Der Fürst ist 1878 dem lateinischen Münzvertrag beigetreten, hat auch Goldmünzen zu 100 und 20 Fr. prägen lassen. Flagge: rot-weiß (die Landesfarbe) horizontal gestreift (s. Tafel »Flaggen I«). Das Wappen (s. Tafel »Wappen II«, Fig. 14) ist von Silber und Rot senkrecht gerautet.

Die Stadt M. (s. obenstehenden Lageplan) liegt am Fuße der Tête de Chien (573 m) auf einem 800 m ins Meer vorspringenden, 300 m breiten, 58 m hohen Felsen, der an der Südseite mit alten Befestigungen versehen ist, an der Linie Marseille-Mentone der Mittelmeerbahn, ist Sitz eines Bischofs, der obengenannten Behörden und mehrerer Konsuln (darunter auch ein deutscher), hat ein altes Schloß mit schönen Parkanlagen, eine 1884–87 im byzantinischen Stil erbaute Kathedrale, öffentliche Anlagen, einen kleinen Hafen und 3292 Einw. Nördlich von der alten Stadt liegt der aus Hotels und Villen bestehende neue Stadtteil (Condamine), der als klimatischer Kurort besucht wird, mit Seebad; 2 km nordöstlich Monte Carlo (s. d.). Von M. führt eine Zahnradbahn zu dem auf französischem Gebiet gelegenen Dorfe La Turbie (486 m ü. M.), mit einer Ruine aus der Römerzeit (Trophäe des Augustus) und (1901) 2015 (als Gemeinde 7566) Einw. – Der Name M. wird abgeleitet von einem Tempel, der, dem Hercules monoecus geweiht, auf dem Felsen stand, auf dem die jetzige Stadt gebaut ist. M. gehörte als Herrschaft seit dem 14. Jahrh. der genuesischen Familie der Grimaldi (s. d.), die im 16. Jahrh. die Souveränität gewann und 1641 den Fürstentitel annahm. Beim Erlöschen der Familie Grimaldi im Mannesstamm 1731 kam das Fürstentum durch Heirat an die französischen Grafen Goyon-Matignon. Im Pariser Vertrag vom 20. Nov. 1815 wurde es in ein Schutzverhältnis zu Sardinien gestellt. Fürst Karl III. Honorius (geb. 8. Dez. 1818, gest. 10. Sept. 1889) trat die Städtchen Mentone und Roccabruna 1861 gegen eine Entschädigung von 4 Mill. Fr. an Frankreich ab. Der gegenwärtige Fürst Albert Honorius Karl, geb. 13. Nov. 1848, wurde von seiner ersten Gemahlin, einer Tochter des Herzogs von Hamilton (jetzigen Gräfin Festetics), 1880 geschieden und vermählte sich 1889 mit der Witwe des Herzogs von Richelieu, Marie Alice, geborne Heine (geb. 10. Febr. 1858, aus der bekannten Hamburger Bankierfamilie), doch wurde auch diese Ehe 1902 geschieden. Er hat große Reisen unternommen und sich durch ozeanographische Forschungen bekannt gemacht; er schrieb: »La carrière d'un navigateur« (Par. 1902, 2. Aufl. 1905) u.a. Vgl. Métivier, M. et ses princes (2. Aufl., La Fleche 1865, 2 Bde.); Boyer de Sainte-Suzanne, La principauté de M. (Par. 1884); Cais de Pierlas, Documents inédits sur M. Les Grimaldi, etc. (Turin 1885); Saige, Documents historiques relatifs à la principauté de M. (Monaco 1890–91, 3 Bde.) und M. ses origines et son histoire (Par. 1898); Lecomte-Moncharville, M. au point de vue international (das. 1898); Casimir, M., Monte Carlo et les environs (Nizza 1903). [⇐52]

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 52.
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[375⇒] Monăco 1) ein bisher souveränes, unter der Schutzherrlichkeit des Königs von Sardinien stehendes, seit 1860 aber (factisch wenigstens) von Frankreich mediatisirtes Fürstenthum am Mittelmeere zwischen Genua u. Nizza; 21 QM., 8000 katholische Ew.; liegt sehr angenehm, ist fruchtbar bes. an Südfrüchten, Obst u. Oliven, hat aber weder Getreide noch Salz. Wappen: silbernes Feld mit 15 rothen Wecken in drei Reihen; Schildhalter: zwei schwarzgekleidete Mönche mit bloßen Häuptern, bloße Schwerter über den Kopf haltend; Flagge: weiß mit dem Wappen. 2) (Portus Monoeci), Hauptstadt auf einer ins Meer vorspringenden Felsenspitze, etwas befestigt; Schloß, kleiner Hafen (sonst Portus Herculis), etwas Fischerei u. Küstenschifffahrt; 1200 Ew.

Kaiser Otto I. soll das Fürstenthum zu Gunsten der genuesischen Familie Grimaldi gegründet haben; bekannt ist erst der Grimaldi, welcher als Admiral der Genueser einen Kreuzzug mitmachte u. 1218 Damiette mit einnahm. Sein Sohn u. Nachfolger, Franz Grimaldi, schloß in den Streitigkeiten zwischen Kaiser Friedrich II. u. den Päpsten sich an Letztere an, wurde 1265 Gouverneur der Provence u. st. 1275; seine Nachfolger waren: Rainer I., welcher dem König von Neapel gegen Sicilien diente u. 1300 st.; Rainer II., focht 1304 bei Mons gegen die Flamänder, wurde als Admiral des Königs Philipp des Schönen von Frankreich der Schrecken der Ghibellinen u. st. 1330; Karl I. der Große, als Seeheld ausgezeichnet u. Sieger mit den Franzosen über England, st. 1363; Rainer III., wurde Admiral Karls V. u. Lieutenant der Königin Johanna I. von Neapel in der Provence. 1395 wurde M. während seiner Abwesenheit sieben Jahre lang von den Baronen von Bruil besetzt, dann erhielt 1402 Rainer mit Hülfe des Marschalls von Brucleant, Gouverneurs von Genua, sein Fürstenthum wieder; 1407 folgte ihm sein Sohn Johann, welcher dem Herzog Philipp Maria von Mailand gegen die Venetianer half u. Letztere am Po schlug; 1450 schloß er Bündnisse mit Spanien, welches ihm seine Souveränetät garantirte u. ihn unter seinen Schutz nahm; er st. 1454. Nach dem alsbaldigen Tode seines Sohnes Catalan kam das Fürstenthum an seine Tochter Claudine, welche an ihren Vetter Lambert Grimaldi, Herrn von Antibes, verheirathet war; dieser erwarb 1463 die Herrschaft Vintimille, wurde französischer Gouverneur von Genua u. st. 1493; sein Sohn Lucian wurde 1506 in M. lange von den Genuesen u. Pisanern belagert u. 1525 getödtet; sein Sohn Honore I. wurde unter die Protection des Kaisers Karl V. gestellt, kaufte 1578 die Grafschaft Torigny u. st. 1581; unter seinem Sohne Karl II. besetzten die Franzosen 1584 die Citadelle von M., doch vertrieb sie Karl daraus; nach seinem Tode 1589 folgte sein Bruder Hercules, welcher 1604 von seinen Unterthanen ermordet wurde; sein Sohn Honoré II. stand unter der Vormundschaft seines Oheims Friedrich Lando; dieser nahm spanische Besatzung in M. ein, Honoré dagegen begab sich, mündig geworden, 1641 durch den Tractat von Peronna unter den Schutz Frankreichs; weil er darüber seine in Spanien u. Neapel liegenden Lehngüter verlor, so gab ihm der König von Frankreich dafür das Herzogthum Valentinois, die Baronie Buis in der Dauphiné, das Marquisat de Beaux u. die Herrschaft St. Remy in der Provence, die Baronie Calvinet in Auvergne u. die Grafschaft Cardalez im Lyoner Gouvernement. Auf Honoré II. folgte 1662 dessen Enkel Hercules u. 1701 auf Ludwig sein Sohn Anton. Mit diesem st. 1731 die Familie Grimaldi zum zweiten Male im Mannesstamme aus. Seine älteste Tochter, Luise Hippolyte, war aber schon 1715 zur Erbin von M. nebst Zubehör erklärt u. in demselben Jahr an Jakob de Goyon-Matignon, Grafen von Thorigny, vermählt worden, welcher den Titel eines Herzogs von Valentinois annahm u. die damit verbundene Pairwürde erhielt. Luise Hippolyte starb aber noch im Jahre 1731, u. ihr folgte ihr Sohn Honoré III. (geb. 1720) unter Vormundschaft seines Vaters bis 1734, wo ihn derselbe für majorenn erklärte; 1751 wurde er auch Herzog von Valentinois, legte 1760 durch den Tractat von Turin die alten Grenzstreitigkeiten mit Sardinien bei, verlor 1703 das Fürstenthum, welches mit dem Departement Seealpen der Französischen Republik einverleibt wurde, u. st. 1795. Sein Sohn Honoré IV., seit 1777 Herzog von Valentinois, erhielt 1814 durch den Pariser Frieden M. wieder, u. zwar mit voller Souveränetät unter altem Schutzverhältniß zu Frankreich, jedoch wurde dieses durch den Pariser Haupttractat vom 20. Novbr. 1815 dahin abgeändert, daß Sardinien an Frankreichs Stelle die Schutzgerechtigkeit von M. übernahm. Durch Declaration vom 8. Novbr. 1817 machte sich der König von Sardinien verbindlich, die Souveränetät des Fürsten über M., Mentone u. Roccabruna aufrecht zu erhalten, behielt sich aber das Recht der militärischen Besetzung u. der Ernennung des Platzcommandanten in der Stadt M. vor. Fürst Honoré IV. st. 1819; ihm folgte sein Bruder Florestan. In Folge einer Unruhe in dem Fürstenthume ließ der König von Sardinien 1848 Mentone u. Roccabruna besetzen u. vereinigtediese Ortschaften durch Decret vom 18. Septbr. 1848 mit seinem Königreiche, wogegen der Fürst protestirte. Am 20. Juni 1856 starb Florestan I. in Paris; ihm folgte sein einziger Sohn Fürst Karl III., Herzog von Valentinois, geb. 1818 u. vermählt seit 1848 mit Antoinette geb. Gräfin Merode. In den Jahren 1852–56 tauchte mehrmals das Gerücht auß der Fürst wolle M. verkaufen (erst an Österreich, [⇐375][376⇒] dann an die Vereinigten Staaten von Nordamerika), bis endlich 1860 diese Angelegenheit theilweis dadurch erledigt wurde, daß die Gemeinden Roccabruna u. Mentone bei der Annexion Nizza's ebenfalls zu Frankreich geschlagen wurden u. seitdem zum französischen Departement der Seealpen (Alpes maritimes) gehören. [⇐376]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 375-376.
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[221⇒] Monaco, ital. Fürstenthum am Mittelmeer, von der sard. Grafschaft Nizza umgeben. 21/2 QM. groß, mit 7600 E., seit 1848 trotz der Protestation des Fürsten Florestan I. theilweise Sardinien einverleibt. – M., befestigte Haupt- und Residenzstadt mit 1300 E. Das Fürstenthum gehörte vom 10. Jahrh. bis 1731 der Familie Grimaldi, kam durch eine Erbtochter an das frz. Haus Valentinois, wurde 1815 wieder souverän, jedoch so, daß Sardinien das Besatzungsrecht eingeräumt wurde. Karl Albert besetzte 1848 Roccabruna u. den Hafenort Mentone mit Zustimmung der gegen den Fürsten aufgestandenen Einwohner, u. seitdem sind beide Orte sardinisch geblieben. [⇐221]

Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 221.
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[171⇒] Monāco (das Fürstenthum) in Sardinien, 25 ! M. mit 6800 Einw., liegt von der Grafschaft Nizza umgeben, am Meere und wird unter sard. Schutze von dem souverainen Fürsten von M. und Herzoge von Valentinois, seit 1819 Honoratus V., unumschränkt regiert. Gegen 800 Jahre war es im Besitz der 1731 im Mannsstamme erloschenen Familie Grimaldi und kam durch Vermählung der Erbtochter an das franz. Haus de Matignon, an das auch die Titel Fürst von M. und Herzog von Valentinois, welchen die Grimaldi von Ludwig XIV. erhielten, nebst der damit verbundenen franz. Pairswürde übergingen. Im Jahre 1814 erhielt der Fürst von M. sein in Folge der franz. Revolutionskriege mit Frankreich vereinigtes Ländchen zurück und ward durch den zweiten pariser Frieden 1815 unter den Schutz von Sardinien gestellt, welches sich das Besatzungsrecht in der am Meere gelegenen kleinen Hauptstadt Monaco, mit 1200 Einw. und einem Hafen, vorbehielt. M. ist eine sehr fruchtbare, an Südfrüchten besonders reiche Landschaft; auch treiben die Einwohner einige Küstenschiffahrt und Fischerei. Die Einkünfte des meist in Paris lebenden Fürsten belaufen sich auf etwa 20,000 Thaler. [⇐171]

Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 171.
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