Clemens [1]

[186] Clemens (lat., »der Milde«, Name von 17 Papsten, von denen drei als schismatische in der römischen Kirche nicht mitgezählt werden.

1) C. I., einer der sogen. Apostolischen Vater (s.d.), von Clemens Alexandrinus durch den Beinamen Romanus unterschieden, gilt in der altkirchlichen Überlieferung als dritter (zweiter) Nachfolger des Petrus als Bischof von Rom (angeblich 92–101). Nur späte Legende weiß von seinem Märtyrertod (Tag: 23. Nov.). Seine Identität mit dem unter Domitian um 95 wegen Hinneigung zum Judentum und Verachtung der Götter hin gerichteten Konsul Flavius C., einem Netter des Kaisers, ist unbeglaubigt und unwahrscheinlich. Dem C. werden zugeschrieben: zwei Briefe an die Korinther, erst seit 1875 vollständig bekannt, von denen der zweite kein Brief, sondern eine um die Mitte des 2. Jahrh. entstandene Homilie ist, während der erste ein, möglicherweise von C. (dessen Name nicht genannt wird) verfaßtes Sendschreiben der römischen Gemeinde an die korinthische aus den letzten Jahren des 1. Jahrh. darstellt, das als erster Versuch der römischen Gemeinde, kirchliche Autorität über eine andre Gemeinde auszuüben, von Wichtigkeit ist; die sogen. Apostolischen Konstitutionen und Apostolischen Kanones (s.d.), kirchliche Verordnungen weit spätern Ursprungs; die den Anfang der christlichen Romanliteratur bildenden, in ihrem Grundstock aus dem 2. Jahrh. stammenden sogen. pseudoclementinischen Homilien und RekognitionenClementinae« oder »Pseudoclementinae«), in denen die legendarische Geschichte des angeblich aus kaiserlichem Geschlecht hervorgegangenen und von Petrus zum Christentum bekehrten Römers C. als poetische Einkleidung der Lehren eines gnostischen Judenchristentums erscheint; endlich zwei in syrischer Sprache überlieferte Briefe über die Ehelosigkeit (de virginitate), wahrscheinlich aus dem 3. Jahrh. Die Briefe des C. wurden herausgegeben von Bryennios[186] (Konstantin. 1875), Hilgenfeld (2. Aufl., Leipz. 1876), Harnack und Gebhardt (2. Aufl., das. 1876), Lightfoot (Lond. 1890, 2 Bde.), Knopf (Leipz. 1899), Funk (2. Aufl., Tübing. 1901), sämtlich mit reichhaltigem Kommentar; die Rekognitionen in der lateinischen Übersetzung des Rufinus von Gersdorf (Leipz. 1838), in syrischer Bearbeitung von de Lagarde (Leipz. u. Lond. 1861); die Homilien von Dressel (Götting. 1853) und de Lagarde (Leipz. 1865). Vgl. weiter Schliemann, Die Clementinen (Hamb. 1844); Hilgenfeld, Die Clementinischen Rekognitionen und Homilien (Jena 1848); Uhlhorn, Die Homilien und Rekognitionen des C. Romanus (Götting. 1854); Lehmann, Die Clementinischen Schriften mit besonderer Rücksicht auf ihr literarisches Verhältnis (Gotha 1869); Langen, Die Klemensromane, ihre Entstehung und ihre Tendenzen (das. 1890).

2) C. II., vorher Bischof Suidger von Bamberg, ward 24. Dez. 1046 durch Heinrich III. auf den päpstlichen Stuhl erhoben und krönte diesen zum Kaiser. Er starb schon 9. Okt. 1047 und ward in Bamberg begraben.

3) C. (III.), früher Wibert aus Parma, 1058–63 Kanzler Heinrichs IV., seit 1072 Erzbischof von Ravenna, wurde 1080 von der Partei Heinrichs IV. gegen Gregor VII. zum Papst gewählt und 24. März 1084 zu Rom inthronisiert, worauf er Heinrich zum Kaiser krönte. Auch nach dem Tode Gregors (1085) wurde er von den Anhängern Viktors III., Urbans II. und Paschalis' II. nicht als Papst anerkannt. Er starb 8. Sept. 1100 in Cività Castellana. Vgl. Köhncke, Wibert von Ravenna (Papst Clemens III., Leipz. 1888).

4) C. III., Römer, vorher Paolo Scolari, Kardinalbischof von Palestrina, wurde 19. Dez. 1187 zum Papst gewählt und zog im Februar 1188 in Rom ein, nachdem er dem Senate, der die Stadt regierte, durch einen Vertrag große Zugeständnisse gemacht hatte. Durch sein Entgegenkommen beendete er 1189 den letzten Streit Kaiser Friedrichs I. mit der Kurie, worauf ihm der Kirchenstaat zurückgegeben wurde. 1190 übertrug er Tankred, dem Nebenbuhler Heinrichs VI., die Krone von Sizilien; er starb 13. März 1191.

5) C. IV., früher Guido Le Gros Fulcodi, aus St.-Gilles an der Rhone, war Rechtsgelehrter und Rat Ludwigs IX. von Frankreich, trat um 1247 nach dem Tode seiner Gemahlin in den geistlichen Stand, ward 1257 Bischof zu Puy, 1259 Erzbischof von Narbonne, 1262 Kardinalbischof von Sabina und wurde 5. Febr. 1265 zum Papst gewählt. 1265 belehnte er Karl von Anjou mit Sizilien und unterstützte ihn gegen Manfred und Konradin, den er bannte. Er starb 29. Nov. 1268. Vgl. Jordan, Les registres de Clément IV (Par. 1893ff.).

6) C. V., früher Bertrand del Got, Sohn eines Edelmanns zu Villandraud (Gironde), wurde 1295 Bischof von Comminges, 1300 Erzbischof von Bordeaux und 5. Juni 1305 durch den Einfluß des Königs Philipp des Schönen von Frankreich zum Papst gewählt. In Lyon geweiht, blieb er, dem Drucke des Königs nachgebend, in Frankreich, ohne Italien und Rom zu betreten. Er nahm fast ausschließlich Franzosen in das Kardinalkollegium auf, verwilligte dem König den Zehnten von allen geistlichen Einkünften auf fünf Jahre und widerrief die vom Papst Bonifatius VIII. (s.d.) erlassenen Bullen: »Clericis laïcos« und »ll nam Sanctam«. Dagegen unterstützte er Philipps Plan, nach Ermordung Albrechts I. (1308) die römische Kaiserwürde seinem Bruder Karl von Valois zuzuwenden, nicht und bestätigte 1309 die Wahl Heinrichs VII. von Luxemburg, geriet aber später mit diesem in heftigen Konflikt. Zum Zweck der Aufhebung des Templerordens (s. Tempelherren), die König Philipp wünschte, berief C. 1311 ein Konzil nach Vienne und verfügte sie durch eine Bulle vom 22. März 1312. C. starb 20. April 1314 zu Roquemaure in Languedoc. Die von ihm gegebenen, auf die Reform des Klerus bezüglichen »Clementinae constitutiones« wurden erst von seinem Nachfolger Johann XXII. bestätigt. Vgl. »Regestum Clementis Papae V. etc.« (Rom 1885ff., 8 Bde.); Rabanis, Clément V et Philippe le Bel (Par. 1858); Wenck, C. V. und Heinrich VII. (Halle 1882).

7) C. VI., ein Franzose aus dem Limousin, namens Peter Roger, Abt zu Fécamp in der Normandie, Bischof von Arras, 1329 Erzbischof von Sens, 1330 von Rouen und Kardinal, bestieg 7. Mai 1342 in Avignon den päpstlichen Stuhl. Den Kampf gegen Kaiser Ludwig dem Bayern setzte er mit Erbitterung fort; er bannte Ludwig und brachte es dahin, daß die Kurfürsten 11. Juli 1346 den Thron für erledigt erklärten und des Papstes ehemaligen Zögling, Karl von Mähren (Kaiser Karl IV.) zum römischen König erwählten. 1350 feierte C. das zweite Jubeljahr (s.d.) und übertraf im Nepotismus die meisten seiner Vorgänger. Von der Königin von Neapel, der Gräfin von Provence, erkaufte er 1348 Stadt und Gebiet von Avignon. Er starb 6. Dez. 1352. Vgl. Werunsky, Auszüge aus den Regesten C.' VI. und Innocenz VI. (Innsbr. 1885).

8) C. (VII.), vorher Robert von Genf, Bischof von Cambrai, seit 1372 Kardinal, wurde 1378 zum Gegenpapst Urbans VI. gewählt. Mit ihm, der durch schamlose Gelderpressung berüchtigt war, begann das große Schisma in der römischen Kirche; er starb 16. Sept. 1394 in Avignon.

9) C. (VIII.), vorher Ägidius Muñoz, Kanonikus in Barcelona, wurde 1424 nach Benedikts XIII. Tode von drei Kardinälen zum Papst gewählt, mußte aber 1429 entsagen, wurde dann Bischof von Mallorca und starb 28. Dez. 1446.

10) C. VII., vorher Giulio de' Medici, geb. 26. Mai 1478 als unehelicher Sohn des in demselben Jahr ermordeten Giuliano I. de' Medici, ward 1513 Kardinal und Erzbischof von Florenz und 18. Nov. 1523 zum Papst gewählt. Vor allem auf Vermehrung seiner politischen Macht bedacht, schloß er 1526 gegen Karl V. mit Frankreich, Mailand, Venedig und Florenz die Heilige Liga von Cognac. Als darauf der mit Karl verbündete Kardinal Pompeo Colonna mit 5000 Mann in Rom einrückte, schloß C. 21. Sept. 1526 einen Vergleich, in dem er seine Truppen von dem verbündeten Heer abzurufen und an der Familie Colonna keine Rache zu nehmen versprach. Da aber C. den Vergleich brach, so marschierte der Connetable von Bourbon gegen Rom, fiel zwar selbst, Rom wurde aber 6. Mai 1527 erstürmt; der Papst, der sich in die Engelsburg einschloß, mußte sich 5. Juni in die kaiserliche Gefangenschaft ergeben. Ein Vertrag vom 26. Nov. sicherte dem Papst seine Befreiung zu, er floh aber, eine neue Verhaftung befürchtend, 18. Dez. nach Orvieto und schloß erst nach längern Verhandlungen 29. Juni 1529 den Frieden von Barcelona mit dem Kaiser, der ihm die Restitution des Kirchenstaates und die Herstellung der Medici in Florenz versprach. Darauf krönte C. Karl V. 24. Febr. 1530 zu Bologna zum Kaiser. Da der Papst infolge jenes Friedens die von Heinrich VIII. von England erbetene [187] Scheidung seiner Ehe mit Katharina von Aragonien verweigerte, riß sich England vom römischen Stuhle los. C. starb 25. Sept. 1534. Vgl. Balan, La politica di Clemente VII (Rom 1884); Grethen, Die politischen Beziehungen C.' VII. zu Karl V. in den Jahren 1523–1527 (Hannov. 1887).

11) C. VIII., vorher Ippolito Aldobrandini, geb. 1536 in Fano aus einem florentinischen Geschlecht, gest. 5. März 1605, ward 1585 Kardinal und 30. Jan. 1592 Papst. Er sprach 1595 König Heinrich IV. von Frankreich nach dessen Übertritt zum Katholizismus vom Bann los. Nach Alfons' II., Herzogs von Ferrara, Tode (1597) zog er Ferrara als erledigtes Lehen für den römischen Stuhl ein. C. begünstigte die Wissenschaften, erhob Baronius, Bellarmin u. a. zu Kardinälen und veranstaltete eine neue Ausgabe der »Vulgata«, die nach ihm »Clementina« genannt wird.

12) C. IX., vorher Giulio Rospigliosi, geb. 28. Jan. 1600 in Pistoja, gest. 9. Dez. 1669, ward päpstlicher Nunzius in Spanien, Kardinal, Staatssekretär und 20. Juni 1667 Papst. Er unterstützte die Republik Venedig in ihren Unternehmungen gegen die Türken und half 1668 den Aachener Frieden zwischen Ludwig XIV. und Spanien vermitteln. Den jansenistischen Streit schlichtete er 1668 durch den Clementischen Frieden (Pax Clementina). Vgl. Beani, Clemente IX (Prato 1893).

13) C. X., vorher Kardinal Emilio Altieri, geb. 13. Juli 1590 aus einer römischen Patrizierfamilie, gest. 22. Juli 1676, ward 1669 Kardinal, 29. April 1670, schon 80 Jahre alt, Papst und überließ die Regierung ganz seinem Nepoten, dem Kardinal Paluzzi.

14) C. XI., vorher Giovanni Francesco Albani, geb. 22. Juli 1649 in Urbino, gest. 19. März 1721, ward unter Innocenz XI. Sekretär der Breven, 1690 Kardinaldiakon und 23. Nov. 1700 Papst. Da er im Spanischen Erbfolgekrieg Frankreich begünstigte, ließ Joseph I. 1706 Parma und Piacenza, über welche die römische Kurie die Oberlehnsherrschaft behauptete, besetzen und bedrohte 1708 Rom selbst mit Krieg und Okkupation, bis der Papst nachgab und 15. Jan. 1709 Karl III. als König von Spanien anerkannte. Nach dem Utrechter Frieden (1713) geriet C. mit Viktor Amadeus von Savoyen, den er als König von Sizilien nicht anerkannte, aber auch mit dessen Gegner Philipp V. von Spanien in Konflikt, ohne irgend welche Erfolge zu erzielen: bei dem Frieden von 1720, durch den Sizilien an den Kaiser kam, blieben die päpstlichen Lehnsansprüche unbeachtet. Wirkungslos blieb auch 1701 der Protest des Papstes gegen die Erhebung des Kurfürsten von Brandenburg zum König. In dem Jansenistenstreit (s. Jansenismus) bestätigte er die Verurteilung der fünf Sätze Jansens durch die Bulle Vineam Domini Sabaoth (1705) und verdammte in der Bulle Unigenitus (1713) 101 Sätze des Vaters Quesnel. Daneben erwarb sich C. Verdienste um Künste und Wissenschaften. So bereicherte er die vatikanische Bibliothek durch orientalische Handschriften und errichtete zu Bologna eine Akademie der Künste. Vgl. Buder, Leben und Taten Clemens' XI. (Frankf. 1720–21, 3 Bde.); Reboulet, Histoire de Clément XI (Avignon 1752, 2 Bde.).

15) C. XII., vorher Lorenzo Corsini, geb. 7. April 1652 in Rom, gest. 6. Febr. 1740, ward unter Alexander VIII Erzbischof von Nikomedia in partibus, unter Innocenz XII. apostolischer Schatzmeister, 1706 Kardinal und bestieg 12. Juli 1730 den päpstlichen Stuhl. Vergebens erneuerte er 1731 die alten Ansprüche Roms auf Parma und Piacenza. Unter seiner Regierung litt der Kirchenstaat vielfach durch die kriegerischen Ereignisse in Italien 1734–36. Sein Versuch, die protestantischen Fürsten Deutschlands mit der römischen Kirche wieder zu vereinigen, schlug fehl. Dagegen erwarb sich C. Verdienste um die Justizpflege in Rom und verschönerte die Stadt durch Neubauten und den Ankauf von Kunstwerken. Vgl. Fabroni, De vita et rebus gestis Clementis XII. commentarii (Rom 1760).

16) C. XIII., vorher Carlo Rezzonico, geb. 7. März 1693 in Venedig, gest. 2. Febr. 1769, ward 1737 Kardinal, 1743 Bischof von Padua und 6. Juli 1758 Papst. Fromm, aber unselbständig, glaubte er alle Ansprüche der päpstlichen Hierarchie behaupten zu müssen und sah in den Jesuiten deren treueste Verfechter, die er gegen die staatlichen Gewalten, welche die Aufhebung des Ordens verlangten, beschützen wollte. Seine Bulle Apostolicum pascendi munus (1. Jan. 1765), die sich unbedingt auf Seite der Jesuiten stellte, war eine Kriegserklärung an die meisten katholischen Staaten und wurde in Frankreich, Portugal, Neapel, Mailand und Venedig verboten; als C. 1768 den Herzog von Parma, der die Ordenshäuser hatte schließen lassen, mit dem Bann bedrohte, ließ der König von Frankreich Avignon und Venaissin, der König von Sizilien aber Benevent u. Pontecorvo in Besitz nehmen. Sein Grabdenkmal von Canova befindet sich in der Apostelkirche zu Rom. Vgl. Ravignan, Clément XIIIet C. XIV (2. Aufl., Le Mans 1856, 2 Bde.).

17) C. XIV., vorher Giovanni Vincenzo Antonio (als Mönch Lorenzo) Ganganelli, geb. 31. Okt. 1705 in Sant' Arcangelo bei Rimini, von niederer Herkunft, gest. 22. Sept. 1774, trat 1723 in den Minoritenorden, studierte Philosophie und Theologie und lehrte sodann diese Wissenschaften zu Ascoli, Bologna und Mailand. 1759 von C. XIII. zum Kardinal ernannt, wurde er nach einem stürmischen Konklave zum Papst gewählt. Nachdem er schon im November 1769 dem spanischen Hofe die Aufhebung des Jesuitenordens bestimmt versprochen hatte, zögerte er noch beinahe vier Jahre mit der Ausführung der Maßregel, vollzog sie dann aber 21. Juli 1773 durch das Breve Dominus ac redemptor noster (deutsche Übersetzung von Knaake, Leipz. 1903) und erwarb hierdurch dem römischen Stuhl den Besitz von Avignon, Venaissin, Benevent und Pontecorvo zurück. Das nach seinem plötzlichen und unerwarteten Tode vielfach geglaubte Gerücht, daß er von den Jesuiten vergiftet worden sei, ist nicht erweislich. Ein von ihm im Vatikan gestiftetes Museum trägt seinen Namen. Sein von Canovas Meisterhand gefertigtes Grabmal befindet sich in der Peterskirche zu Rom. Die Briefsammlung von Caraccioli (Par. 1776, 3 Bde.; deutsch, Leipz. 1777–80, 4 Bde.) ist nicht authentisch; dagegen gab Theiner eine Auswahl von seinen Briefen und seinen Breven heraus (Par. 1852). Vgl. Caraccioli, La vie du pape Clément XIV (anonym, Par. 1775; deutsch, Frankf. 1776); v. Reumont, Ganganelli. Papst C. XIV., seine Briefe und seine Zeit (anonym, Berl. 1847); A. Theiner, Geschichte des Pontifikats C.' XIV. (Leipz. u. Par. 1853, 2 Bde.); Uschner, C. XIV. (2. Aufl., Berl. 1867); Goeting, Ein verrückter Papst? (das. 1886).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 186-188.
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