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665. Genf.
665. Genf.
Schweiz I. (Karten) 1. Eisbedeckung zur Eiszeit und Jetztzeit. 2. Pflanzen- und Tiergeographische Übersicht. 3. Verteilung von Industrie und Landwirtschaft. 4. Historische Entwickelung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Schweiz I. (Karten) 1. Eisbedeckung zur Eiszeit und Jetztzeit. 2. Pflanzen- und Tiergeographische Übersicht. 3. Verteilung von Industrie und Landwirtschaft. 4. ...

[661⇒] Genf, frz. Genève, ital. Ginevra, südwestlichster Kanton der Schweiz, am Genfer See, Hügelland; Flüsse: Rhône mit Arve, Versoix; 277 qkm, (1900) 132.609 E. (109.741 Franzosen, 13.343 Deutsche; 67.162 Katholiken, 62.400 Protestanten). Universität (1559-1873 Akademie) in G. G. gehörte zu Cäsars Zeit zum Lande der Allobroger, später zu Burgund, 534 zum Ostgot., 536 zum Fränk. Reich, kam um 888 zu Neuburgund, mit diesem 1032 an das Deutsche Reich. 1535 wurde es Freistaat, [⇐661][662⇒] seit 1541 durch Calvin Mittelpunkt der evang.-reform. Richtung, kam 1798 an Frankreich, trat 1815 der Eidgenossenschaft bei; Verfassungen von 1814, 1842, 1847; Revisionen 1873, 1874, 1880, 1892, 1895; repräsentativ-demokratisch. Großer Rat (100 Mitglieder) gesetzgebende, Staatsrat (7) vollziehende Behörde. Wappen: Abb. 665. – Die Hauptstadt G. (bei den Römern Aurelia Allobrogum), am Ausfluß der Rhône aus dem Genfer See [Karte: Schweiz I, 2], 59.437 E. (mit den Vorstädten Eaux-Vives und Plainpalais 90.976); weltberühmte Industrie (Uhren, Bijouteriewaren, Instrumente). – Vgl. Favre (1879), Archinard (1893); Geschichte von Thourel (3 Bde., 1833), Roget (7 Bde., 1870-82). [⇐662]

Quelle: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661-662.
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[561⇒] Genf (hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des schweizer. Kantons G., liegt 379 m ü. M., am Ausfluß der Rhone aus dem Genfer See, ist Knotenpunkt der Eisenbahnen G.-Lausanne-St. Maurice und G.-Mâcon sowie mehrerer Schmalspurbahnen. G. ist wegen seiner unvergleichlichen Lage an dem belebten See und dem klaren Strom, durch die reiche Abwechselung in seiner Umgebung (im N. die sanften Abhänge des Jura, im S. der schroffe Salève, dahinter die gletscherreiche Montblanc-Kette) eine der schönsten Städte Europas und deshalb von Fremden viel besucht. Die Stadt besteht aus St.-Gervais am flachen, sanft nach dem Vorort Petit Saconnet (6408 Einw.) ansteigenden Ufer und der Altstadt (Vieille Cité) auf dem die Kathedrale tragenden und ca. 29 m über dem See gelegenen Sandsteinhügel St.-Pierre. Beide Stadtteile werden durch sieben Brücken verbunden, darunter den auf zwölf Bogen ruhenden Pont du Montblanc, der vom Grand Quai zu dem durch den Überblick auf die Berge Savoyens berühmten Quai du Montblanc führt. Zwischen dieser Brücke und dem Pont des Bergues, von letzterm aus zugänglich und eine herrliche Aussicht über den See, die beiden Uferseiten und das Gebirge darbietend, liegt die von Bäumen überschattete Rousseau-Insel mit dem Erzstandbild des Philosophen (1834, von Pradier). Unterhalb liegt eine größere Insel, die sogen. Ile, die durch Brücken mit den beiden Stadtteilen verbunden ist. Am Seeufer und teilweise an der Rhone ziehen sich aussichtsreiche Kais hin. Im Jardin des Alpes steht das Mausoleum des Herzogs Karl von Braunschweig (1879, von Franel), eine Nachahmung des Denkmals der Scaliger in Verona (das Reiterstandbild des Herzogs [von Caïn] steht in den Gartenanlagen); jenseits steht am Grand Quai das die Vereinigung Genfs mit der Schweiz feiernde Nationaldenkmal (von Dorer). Östlich davon liegt der Englische Garten oder die Promenade du Lac mit Fontaine, den Büsten der Maler Calame und Diday und einem Montblanc-Relief. Von Denkmälern sind noch zu nennen das Reiterstandbild des Generals Dufour (von Lanz) vor dem Theater und das Denkmal des Genfer Schriftstellers R. Töpffer. Unter den Kirchen ragt die reformierte Kathedrale St.-Pierre, 1124 in byzantinischem Stil vollendet, neuerdings restauriert, mit guten Holzschnitzereien und den Grabmälern des Herzogs von Rohan (Chefs der Protestanten unter Ludwig XIII.) und des Agrippa d'Aubigné (des Freundes Heinrichs IV.), hervor; daran schließt sich die gotische Makkabäerkapelle, 1406 erbaut, neuerdings restauriert. Sonst sind zu erwähnen der reformierte Temple de la Fusterie, die altkatholische Kirche St.-Germain, die römisch-katholische Kirche du Sacré-Coeur, eine russische, eine englische Kirche und eine Synagoge; ferner von Profanbauten das Rathaus, ein altertümliches Gebäude im florentinischen Stil, Sitz der Kantonsregierung, das neue Theater (1872–79, von Goß), die Universität (1868 bis 1872 erbaut) mit dem archäologischen und naturhistorischen Museum sowie einer Bibliothek von 150,000 Bänden und 16,000 Handschriften, das Gebäude der medizinischen Fakultät, der Kursaal, in dessen Nähe 1898 die Kaiserin Elisabeth von Österreich ermordet wurde, die Victoria Hall im florentinischen Stil (seit 1894, ein Konzerthaus), das Athenäum (für Vortragszwecke) u. a. Unter den Privatgebäuden bieten das ehemalige Wohnhaus Calvins (Rue Calvin) und das Geburtshaus Rousseaus (Grand' Rue) das meiste Interesse. G hatte 1900 mit den einverleibten Vororten Carouge (7420 Einw.), Eaux Vives (11,836 Einw.) und Plainpalais (20,066 Einw.) 105,521 Einw., wovon 43,21 Proz. Ausländer sind. Die Stadt ist Hauptsitz der im Kanton (s. oben) betriebenen Industriezweige, [⇐561][562⇒] hat einen Hafen, der gegen den See durch zwei Dämme (Jetée des Pâquis rechts und Jetée des Eaux Vives, mit Leuchtturm, links) abgeschlossen ist, drei Markthallen, eine Handelskammer und beträchtlichen Handel mit Bodenprodukten und Industrieerzeugnissen. Auch ist G. Sitz eines deutschen Konsuls. Der Verkehr wird durch ein ausgedehntes Netz elektrischer Straßenbahnen gefördert. Unter den Bildungsanstalten tritt besonders hervor die 1873 aus der 1559 gegründeten Calvinischen Akademie hervorgegangene Universität (mit fünf Fakultäten), 1902 von 1075 Studierenden (darunter viele Ausländer, besonders Russen, und 372 Frauen) besucht. Ferner bestehen ein Collège, eine Uhrmacherschule, eine Handelsschule, eine Kunstgewerbeschule und ein Technikum (s. oben, Kanton G.). Unter den Kunstsammlungen sind zu nennen das Musée Rath, vom russischen General Rath angelegt und 1825 der Stadt geschenkt, mit Gemälden und Skulpturen, das Musée Fol mit griechischen, römischen und etruskischen Altertümern etc., das Musée Ariana, vom Schriftsteller G. Revilliod 1890 geschenkt, eine Sammlung von Gemälden, Kupferstichen und Autographen u. a. G. ist der Sitz von 27 gelehrten Gesellschaften und zahlreichen Vereinen; es erscheinen daselbst 80 periodische Druckschriften, darunter 9 politische Zeitungen. Dem Reichtum der Stadt entspricht die große Zahl wohltätiger Anstalten, die z. T. kantonal (wie das große Kantonspital), meist aber Privatanstalten (wie die beiden Spitäler Butini, die vom Baron A. v. Rothschild gegründete Augenheilanstalt, ein Kinderspital u. a.) sind. Die städtischen Einnahmen betrugen 1901: 7,712,296 Fr., die Ausgaben 8,270,415 Fr.

Geschichte der Stadt und des Kantons Genf.

G. (Genava) erscheint zuerst als befestigte Grenzstadt der Allobroger gegen Helvetien und fiel mit jenen um 120 v. Chr. unter die Herrschaft der Römer. Von G. aus hinderte Cäsar 58 v. Chr. den Übergang der Helvetier über die Rhone. Früh drang das Christentum von Lyon her in die Stadt, die schon 450 Sitz eines Bischofs war. 443 fiel G. an die Burgunder und wurde eine ihrer Hauptstädte; 534 kam es mit Burgund an die Franken, 888 an das neuburgundische Reich und 1033 mit diesem unter den Kaiser. Frühzeitig erlangten die Bischöfe die weltliche Herrschaft über die Stadt; doch hatten sie stets gegen die Übergriffe der Grafen des Genfer Gaues zu kämpfen, bis diese durch die mächtigern Grafen von Savoyen beiseite geschoben wurden, die 1290 das Recht erlangten, den »Vidomne« (vicedominus) einzusetzen, der im Namen des Bischofs einen Teil der Gerichtsbarkeit in der Stadt ausübte. Um dieselbe Zeit legte aber die Genfer Bürgerschaft den Grund zu ihrer Freiheit, indem sie das Recht erlangte, jährlich vier Syndiks (Bürgermeister) zu wählen; 1387 erhielt sie vom Bischof Adhémar ein Stadtrecht, das die kommunale Selbstverwaltung sicherte. Nachdem das Haus Savoyen durch das Erlöschen der Grafen von G. (1394) in den Besitz der Landschaft Genevois gekommen war und 1416 den Herzogstitel erlangt hatte, trachtete es danach, die Stadt, die gleichsam den Schlußstein seines den Genfer See umgebenden Gebietes bildete und Sitz einer berühmten Messe war, ganz in seine Gewalt zu bringen; aber an dem Freiheitssinn der Genfer scheiterten alle seine Anschläge. Der patriotische Verein der »Kinder Genfs« (enfants de Genève) suchte, geleitet von Philipp Berthelier, Besançon Hugues und Bonivard, gegen die Gewalttaten Herzog Karls III. (1504–53) Rettung durch Anschluß an die Eidgenossenschaft. Als sich Freiburg 1519 zu einem Bündnis bewegen ließ, gelang es dem Herzog, die Schweizer Tagsatzung zu dessen Aufhebung zu bestimmen, worauf er G. mit Truppen besetzte. Zwar mußte er es vor den Drohungen Freiburgs bald wieder räumen, allein der Bischof gab sich zum Werkzeug des Herzogs her, Berthelier wurde enthauptet, und mehrere Jahre lastete die Tyrannei Savoyens auf der Stadt, bis es dem entflohenen Besançon Hugues gelang, außer Freiburg auch Bern 8. Febr. 1526 zu einem Bund mit G. und die Zustimmung des Bischofs dazu zu gewinnen. Als nunmehr die Bürgerschaft die Gewalt des Vidomne nicht mehr anerkannte und sich nach dem Vorbilde der Schweizerstädte eine neue Verfassung gab, wurde sie von dem »Löffelbund«, einer Verbindung des savoyischen Adels, schwer bedrängt, bis ein Auszug Berns und Freiburgs den Herzog zwang, im Frieden von St.-Julien 19. Okt. 1530 Genfs Unabhängigkeit bei Strafe des Verlustes der Waat anzuerkennen. Die Reformation stürzte G. in neue Wirren. Während Bern für Farel freie Predigt verlangte, forderte Freiburg, daß man sie ihm verbiete und erklärte, als der Rat von G. schwankte und der Bischof deshalb die Stadt verließ, sein Bündnis für erloschen (März 1534). Dies ermutigte den Herzog, G., das sich jetzt ganz der Reformation zuwendete, aufs neue zu bedrängen. Als Frankreich Miene machte, die Stadt zu besetzen, kam ihm Bern zuvor, nahm dem Herzog die Waat weg und befreite G. (Februar 1536). Im Juli d. J. kam Calvin nach G. und begann, von Farel festgehalten, seine welthistorische Wirksamkeit. 1538 mit Farel wegen seiner Herrschsucht vertrieben, wurde er 1541 zurückberufen und setzte nun eine völlige Umgestaltung des politischen und sozialen Lebens in theokratischem Sinn ins Werk. Der von dem Konsistorium, das aus den Geistlichen und zwölf »Ältesten« bestand, gehandhabte Sitten- und Glaubenszwang, die Verpönung von Volksfesten, Theater, Tanz etc., erregten den Widerstand einer Freiheitspartei, der »Libertins«, unter denen sich die angesehensten Genfer Bürger befanden, so daß Calvin sein System nur durch eine Schreckensherrschaft halten konnte, die er mit Hilfe der auf seine Fürsprache hin zahlreich eingebürgerten fremden Religionsflüchtlinge gegen die alten Genfer Familien ins Werk setzte. Ein Sohn des Freiheitsmärtyrers Berthelier u. a., die nicht rechtzeitig flohen, mußten das Schafott besteigen. So gelang es Calvin, sich seit 1555 zum allmächtigen Beherrscher Genfs aufzuschwingen, das er dafür zum »protestantischen Rom« erhob. 1559 gründete er die berühmte Akademie, die Pflanzschule für reformierte Geistliche Frankreichs, der Niederlande, Englands und Schottlands. Nach seinem Tod 1564 folgte ihm als Vorsteher der Genfer Kirche und Akademie Theodor Beza (gest. 1605). Genfs Anschluß an die Schweiz wurde durch ein »ewiges Burgrecht« mit Bern und Zürich vom 30. Aug. 1584 noch enger; um so hartnäckiger aber wiesen die fünf katholischen Orte alle Anträge zur Aufnahme der Stadt als eines Gliedes der gesamten Eidgenossenschaft zurück, ja die mit ihnen seit 1560 im Bunde stehenden Herzoge von Savoyen bedrohten Genfs Freiheit immer wieder. In der Nacht vom 11. zum 12. Dez. (alten Kalenders) 1602 suchte Karl Emanuel-die Stadt zu überrumpeln; schon hatten 300 Savoyarden mittels geschwärzter Leitern die Mauern erstiegen, als sie entdeckt und aufgerieben wurden. Noch immer feiert G. den Jahrestag dieser glücklich abgeschlagenen »Eskalade«.

Auch in G. gestaltete sich nach der Reformation das [⇐562][563⇒] Staatswesen immer aristokratischer. Die Staatshoheit ging völlig auf den Kleinen Rat und den Rat der Zweihundert über, die sich an den jährlichen Wahltagen gegenseitig bestätigten und die leeren Plätze mit Verwandten füllten. Die Erwerbung des Bürgerrechts wurde fast unmöglich gemacht. Die Bürger schieden sich in die regimentsfähigen »Citoyens« und die nicht regimentsfähigen »Bourgeois«. Ganz außerhalb der Bürgerschaft standen die zahlreichen »Natifs«, d. h. die in G. gebornen Nachkommen von nicht eingebürgerten Einwohnern, die wieder einige Vorrechte vor den frisch zugewanderten Ansäßen, den »Habitants«, besaßen; beide Klassen waren nicht nur von allen Staatsstellen, sondern auch von den höhern Berufsarten ausgeschlvffen. Dazu kamen noch die »Sujets«, die Bewohner der wenigen der Stadt untertänigen Ortschaften. Aber mit dem 18. Jahrh. begann G. durch eine Reihe von demokratischen Bewegungen die Aufmerksamkeit Europas auf sich zu ziehen. 1707 verlangte die Bürgerschaft unter der Führung des Rechtsgelehrten Fatio eine auf dem Prinzip der unzerstörbaren Volkssouveränität aufgebaute Verfassung; die Räte wußten jedoch die Bürger durch Konzessionen zu teilen, worauf Fatio u. a. als Verschwörer hingerichtet wurden. 1734 erhoben sich neue Unruhen zwischen den sogen. Représentants, d. h. den Bürgern, die Beschwerden gegen die Regierung erhoben, und den Aristokraten, bis durch die Vermittelung Frankreichs, Berns und Zürichs 1738 ein Vergleich zustande kam, welcher der Bürgergemeinde (Conseil général) die letzte Entscheidung über Krieg und Frieden, Gesetze und Steuererhöhungen zuerkannte. 1763 brach infolge der Verurteilung von Rousseaus »Émile« und »Contrat social« durch den Rat der Parteikampf wieder aus, und die Bürgerschaft erlangte 1768 das Recht, die Hälfte der Mitglieder der Zweihundert zu wählen. Jetzt regten sich aber auch die Natifs mit dem Verlangen nach Besserstellung; als der Rat sich weigerte, Zugeständnisse, die sie mit Hilfe der Représentants von der Bürgergemeinde erlangt hatten, zu bestätigen, vereinten sich die beiden Parteien zum Sturz der Regierung (9. April 1782) und übergaben die Staatsleitung einem »Sicherheitsausschuß«. Aber auf Einladung der gestürzten Machthaber rückten 6000 Franzosen, 3000 Piemontesen und 2000 Berner in die Stadt ein, die Führer der Volkspartei, Clavière, Duroveray, Dumont, Reybaz u. a., flohen, um später als Mitarbeiter Mirabeaus und der Girondisten eine Rolle in der französischen Revolution zu spielen, und der alte Zustand wurde wiederhergestellt (Juli 1782). Erst die französische Revolution brachte die herrschende Aristokratie zum Nachgeben; 22. März 1791 gewährte die Regierung eine freiheitliche Verfassung. Aber das Revolutionsfieber war damit nicht gestillt; schon 28. Dez. 1792 traten revolutionäre »Ausschüsse« an Stelle der gesetzlichen Regierung. G. hatte seine Nationalversammlung, seine Klubs, seine Montagnards, seine Sansculotten und nach einem Pöbelaufstand 19. Juli 1794 auch sein Revolutionstribunal, das binnen 18 Tagen 37 Personen zum Tode verurteilte, wovon 11 hingerichtet wurden, dann nach Robespierres Sturz seine ebenfalls nicht unblutige Gegenrevolution. Erst 1796 herrschten wieder geordnete Zustände. Nachdem ein erster Versuch der französischen Republik, sich Genfs zu bemächtigen, an der Wachsamkeit Berns und Zürichs gescheitert war (Oktober 1792), wurde nach dem Einrücken der französischen Heere in die Schweiz die Annexion gewaltsam vollzogen (15. April 1798).

Noch vor dem Sturze Napoleons erklärte sich G. wieder für unabhängig (1. Jan. 1814). Danach wurde es als 22. Kanton wieder mit der Schweiz vereinigt (12. Sept. 1814) und von den Mächten am Wiener Kongreß und im zweiten Pariser Frieden mit einer kleinen Gebietsvergrößerung auf Kosten Savoyens und Frankreichs bedacht, die es in direkte Verbindung mit der Schweiz setzte und zugleich der calvinischen Bevölkerung ein starkes katholisches Element beimischte. Die am 24. Aug. 1814 von der Bürgerschaft angenommene Verfassung trug aristokratischen Charakter; aber die leitenden Staatsmänner handhabten die Regierung in freisinnigem Geiste, weshalb 1830 die Bevölkerung sich durch einige leichte Modifikationen der Verfassung befriedigen ließ. Erst 1841 bildete sich ein politischer Reformverein (Association du 3 mars), der das Verlangen nach Einberufung eines vom Volke gewählten Verfassungsrats stellte, und ein drohender Volksauflauf zwang die Regierung nachzugeben (21.- 22. Nov.). Die neue 7. Juni 1842 angenommene Verfassung führte allgemeines Stimmrecht und Repräsentation im Großen Rat nach der Kopfzahl ein. Da jedoch die Neuwahlen in die Behörden vorwiegend konservativ ausfielen, erhob das Arbeiterviertel St.-Gervais 13. Febr. 1843 einen Aufstand, der erst mit der Zusicherung voller Amnestie an die Insurgenten ein Ende nahm. Die Weigerung des Großen Rates, die Tagsatzungsgesandten des Kantons für Auflösung des Sonderbundes zu instruieren, erweckte neue Erbitterung, die sich in stürmischen Volksversammlungen äußerte, und als der Journalist James Fazy, der Führer der Radikalen, verhaftet werden sollte, errichtete das Quartier St.-Gervais wieder Barrikaden, die es gegen die Regierungstruppen mit Glück verteidigte (6.- 7. Okt. 1846). Da die übrige Bürgerschaft gegen die Fortsetzung des Kampfes protestierte, legte die Regierung 8. Okt. ihre Gewalt nieder, und eine große Volksversammlung wählte als Conseil général eine provisorische Regierung mit Fazy an der Spitze. Die von dem neuen radikalen Großen Rat revidierte, am 24. Mai 1847 von 5541 gegen 3186 Stimmen angenommene Verfassung übergab dem Volk auch die Wahl des auf sieben Mitglieder reduzierten Staatsrats, die jährlich mit der des Großen Rates wechseln sollte, und führte Unentgeltlichkeit des Primärschulunterrichts, Geschwornengerichte und völlige Freiheit auch für den katholischen Kultus ein. Diese Umwälzung war von höchster Wichtigkeit für die Schweiz, indem mit G. die nötige Stimmenzahl für Auflösung des Sonderbundes gewonnen wurde. Das neue von Fazy geleitete, von den Radikalen und Ultramontanen gestützte Regierungssystem tat sein möglichstes, um das altcalvinische G. in eine glänzende moderne Stadt umzuwandeln. Allein Fazys diktatorische Haltung und verschwenderische Finanzwirtschaft entfremdeten ihm einen Teil der Radikalen, der sich mit den Konservativen zu der Partei der »Unabhängigen« vereinte. 1861 und 1863 wurde er bei den Neuwahlen in den Staatsrat übergangen, ebenso 1864 bei Besetzung einer Vakanz in demselben. Als sich hierauf das sazyanisch gesinnte Wahlbureau erlaubte, die Wahl seines Gegners zu kassieren, kam es 22. Aug. zu einem blutigen Konflikt zwischen den Parteien. Jetzt wurde G. mit eidgenössischen Truppen besetzt und eine gerichtliche Untersuchung angeordnet, die indes mit Freisprechung sämtlicher Angeklagten endete. Fazys Einfluß aber blieb gebrochen. Der kosmopolitische Charakter des neuen G. erhielt gleichsam [⇐563][564⇒] seine Sanktion, indem 1864 (8.- 21. Aug.) der internationale Kongreß zur Verbesserung des Loses der im Kriege verwundeten Militärs, 1867 der erste Kongreß der internationalen Friedens- und Freiheitsliga, an dem Garibaldi teilnahm, und 1872 das Alabama-Schiedsgericht dort tagten. Am 19. Aug. 1873 starb der Exherzog Karl von Braunschweig in G., indem er die Stadt zur Erbin seines Vermögens einsetzte, das nach Abzug aller Kosten 16,5 Mill. Fr. betrug und für Errichtung eines prachtvollen Denkmals für den Erblasser, für Tilgung von 7 Mill. Fr. Schulden, Erbauung eines neuen Theaters etc. verausgabt wurde.

Nach dem Sturz Fazys hatte sich dessen Partei in ihre Bestandteile aufgelöst, die Radikalen und die Ultramontanen. Erstere erlangten unter der Leitung Carterets 1870 bei den Wahlen die Oberhand. Die Carteretsche Regierung erwarb sich Verdienste durch Erweiterung der alten Genfer Akademie zu einer vollständigen Universität (Oktober 1873), hat aber namentlich Aufsehen erregt durch den Kampf, den sie gegen die frühern Bundesgenossen der Radikalen, die Ultramontanen, zu führen hatte, die unter der Leitung des ehrgeizigen katholischen Stadtpfarrers Kaspar Mermillod das altberühmte Bollwerk des Protestantismus wieder in einen katholischen Bischofssitz umzuwandeln bestrebt waren. Schon 1864 hatte Bischof Marilley von Freiburg, zu dessen Diözese seit 1819 das katholische G. gehörte, auf höhere Weisung hin Mermillod als seinem »Hilfsbischof« die bischöflichen Gewalten über G. delegieren müssen. Als 1871 Marilley auf die direkte Aufforderung des Staatsrats sich weigerte, irgend welche Verantwortlichkeit für den genferischen Teil seiner Diözese zu übernehmen, untersagte jener Mermillod alle bischöflichen Funktionen und entsetzte ihn, da er sich weigerte, zu gehorchen, seiner Stelle als Pfarrer (20. Sept. 1872). Am 16. Jan. 1873 erfolgte die förmliche Ernennung Mermillods zum apostolischen Vikar von G. durch den Papst, worauf der Schweizer Bundesrat 11. Febr. diese Ernennung für nichtig erklärte und am 17. wegen der Widersetzlichkeit Mermillods dessen Ausweisung verfügte. In G. wurden, nachdem die nationalen Parteien bei den Großratswahlen 10. Nov. 1872 einen glänzenden Sieg über die Ultramontanen davongetragen, 1873 zwei Gesetze über den katholischen Kultus erlassen (19. Febr. und 27. Aug.), welche die Verfassung der katholischen Kirche auf die Gemeinde basierten und von den Geistlichen einen Eid auf die Staatsgesetze verlangten. Alle Pfarrer, die denselben verweigerten, wurden abgesetzt und, da nur die christ- (alt-) katholische Richtung sich den Gesetzen fügte, diese als Landeskirche anerkannt, während sich die römisch-katholischen Genossenschaften in die Stellung von Privatvereinen gedrängt sahen. Seit 1878 machten die Konservativen als »demokratische« Partei den Radikalen die Herrschaft öfters mit Erfolg streitig. Im übrigen folgte G. der demokratischen Strömung in der Schweiz, indem es durch ein Verfassungsgesetz vom 25. Mai 1879 das fakultative Referendum für Gesetze und Beschlüsse, 29. Okt. 1882 das Institut der gewerblichen Schiedsgerichte, 5. Juli 1891 die Volksinitiative für Gesetze nebst dreijähriger Amtsdauer für Großen Rat und Staatsrat, 6. Juli 1892 die Proportionalwahl für den Großen Rat, 17. Juni 1893 die Volkswahl für die Vertreter im Ständerat, 12. Jan. 1895 das fakultative Referendum in Gemeindesachen einführte und 21. Sept. 1901 die Einbürgerung für Schweizer aus andern Kantonen sowie für Ausländer erleichterte.

Vgl. »Mémoires et documents publiés par la Société d'histoire et d'archéologie de Geneve« (Genf 1842ff.); »Régeste genevois« (1866); Spon, Histoire de Genève (1730, 2 Bde.); Thourel, Histoire de Genève (1833, 3 Bde.); Pictet de Sergy und Gaullieur, Genève, origine et développement de cette république (1845–56, 3 Bde.); Jullien, Histoire de Genève (1843–63, 3 Bde.); Gautier, Histoire de Genève des origines à l'année 1691 (1896–98, Bd. 1–3); Roget, Les Suisses et Genève (1864, 2 Bde.) und Histoire du peuple de Genève depuis la Réforme jusqu'à l'Escalade (1870–84, 7 Bde.); Fazy, Histoire de Genève á l'époque de l'Escalade (1902); I. A. Galiffe, Matériaux pour l'histoire de Genève (1829–30, 2 Bde.); I. B. Galiffe, Genève historique et archéologique (1872); Rilliet, Histoire de la restauration de Genève (1849); Blavignac, Études sur Genève depuis l'antiquité jusqu'à nos jours (1872, 2 Bde.); Senebier, Histoire littéraire de Genève (1786, 3 Bde.); Cherbuliez, Genève, ses institutions, ses mœurs, etc. (1868); Marc Monnier, Genève et ses poètes (1875); Borel, Les foires de Genève an XV. siecle (1891); Mayor, L'ancienne Genève; l'art et les monuments (1896–98); Borgeaud, Histoire de l'Universite de Genève (1900, Bd. 1); Montet, Dictionnaire des Genevois et des Vaudois, etc. (Lausanne 1878, 2 Bde.); »Mémoires de l'Institut national genevois« (1854ff.); »Bulletin de l'Institut national genevois« (1853ff.); »Bulletin de la Société d'histoire et d'archéologie de Genève« (1897ff.). Über das geistige Leben in Genf vgl. auch Art. »Französische Literatur in der Schweiz« (S. 24 dieses Bandes). [⇐564]

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 561-564.
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[148⇒] Genf (Gesch.). G. hieß bei den Römern Geneva u. war eine Stadt der Allobroger, mit denen sie ungefähr 122 v. Chr. von Fabius Maximus den Römern unterworfen wurde. Sie diente ihnen als Grenzfestung gegen die Helvetier, u. als solche benutzte sie auch Julius Cäsar, der von hier aus eine Mauer bis an den Jura führte. Agrippa machte sie zum Mittelpunkte der über die Alpen nach Frankreich führenden Straße. Dort gefundene Alterthümer beweisen, daß daselbst eine nach römischen Vorbildern gebildete städtische Verwaltung u. ein lebhafter Handel auf Märkten u. auf dem See war. Unter Kaiser Heliogabal brannte die Stadt ab; Kaiser Aurelius ließ sie wieder aufbauen, gab ihr viele Rechte u. Freiheiten u. nannte sie nach sich Aurelianum Allobrogum, Um 413 kam G, mit seinem Gebiete an Burgund, u. König Chilperich nahm hier seinen Aufenthalt. Gegen Ende des 5. Jahrh. wurde G. Sitz eines Bisthums. Als König Childebert von Neustrien 534 Burgund eroberte, kam auch G. ans Fränkische Reich u. wurde Jahrhunderte lang Gebenna genannt, bis ungefähr ums Jahr 1536 der ursprüngliche Name wieder hergestellt wurde. In G. machte Karl der Große 773 seinen Plan zum Zuge gegen die Longobarden. Anfangs theilten sich die Bischöfe u. die städtische Obrigkeit in die Regierungsgewalt, indem G. als eine freie Reichsstadt anerkannt wurde, aber unter dem Schutze des Bischofs stand, welcher jeweilen die Stadt bei ihren Freiheiten u. Rechten zu schützen eidlich geloben mußte. Die allgemeine Bürgerschaft wählte einen Großen Rath als Volksvertretung, außerdem Rechtsanwälte (Syndics) u. Rathsherrn (Proudhommes). Diese Syndics u. Rathsherren waren zugleich Beisitzer im Rathe des Bischofs bei Verwaltung seiner weltlichen Angelegenheiten. Alle Gesetzen. Verordnungen wurden dem Bischof zur Unterzeichnung vorgelegt. Dieses staatsrechtliche Verhältniß war durch ewige Bündnisse u. Verträge mit dem Bisthum verbrieft Auch verband sich die Stadt zu ihrem Schutze mit andern Gemeinwesen.

Zur Verwaltung der Landschaft um Genf setzten die burgundischen Fürsten Grafen ein, welche mit dieser Grafschaft, le Genevois (s.d.) genannt des Bischofs Lehnsleute waren u. als Comites Gebenesii od. Grafen von Genevois vorkommen. Als erster Graf wird Konrad I. genannt, gegen Ende des 10. Jahrh., welchem sein Sohn. Robert I. (1019 od. 1020) u. diesem sein Sohn Konrad II. folgte. Schon im 11. Jahrh. strebte Graf Wilhelm sich zum Herrn der Stadt zu machen; nach And. Graf Gerold (1034), der Sohn Berthas, einer Nichte des Königs Rudolf von Arles, dem sein Sohn Robert folgte. Zu Anfang des 12. Jahrh. war Aimon (Amadeus) Graf von G., dessen Bruder Wido (Guido) das Bisthum G. hatte. Der Bischof hatte seinem Bruder Amadeus neben einigen Schlössern u. Dörfern auch die Verwaltung der dem Bisthum in der Stadt zugehörigen weltlichen Gerechtigkeit übergeben. Der Nachfolger des Bischofes wollte sie den Grafen wieder entziehen, verglich sich aber dahin, daß jeder Graf vom Genfer Gebiet das Recht haben sollte, zur Verrichtung von Civilgeschäften in der Stadt einen sogenannten Vidomne zu halten, der aber unter dem Bischof stehen u. demselben huldigen sollte. In der Folge schenkte Kaiser Friedrich der Rothbart die Städte Genf, Laufen u. Sitten dem Herzoge von Zähringen (1162), u. dieser trat sie dem Grafen Amadeus III. ab, während der genannte Kaiser seine Schenkung zurücknahm, so daß sich die Stadt u. Bisthum G. dem Grafen nicht unterwarfen, sondern vielmehr 1185 Bischof Nantelinus mit dem Grafen Thomas von Savoyen ein Schutzbündniß abschloß, um die Selbständigkeit G-s zu retten. Dieser Vertrag blieb längere Zeit [⇐148][149⇒] in Kraft u. wurde von der Bürgerschaft mit Einwilligung des Bischofs 1285 noch dadurch vermehrt, daß man dem Grafen von Savoyen die Rechte überließ, welche bisher die Grafen von Genf ausgeübt hatten, auch ihm zugestand, sich der Stadt G. als einer Festung zur Bedeckung ihrer benachbarten Lande zu bedienen. Die Grafen von Savoyen vertheidigten auch die Stadt G. wider die Grafen von G. u. ihre Bundesgenossen, bes. in den Jahren 1291 u. 1307, trachteten dabei aber doch auch, sie ihrer Botmäßigkeit zu unterwerfen. Unter Anderen suchte Amadeus, Herzog von Savoyen, durch einen Tausch vom Papst Martin die höchste Gewalt über G. zu erhalten. Aber der Bischof von G., Johannes a petra scissa genannt, verband sich mit den Bürgern für sich u. seine Nachkommen, daß weder er, noch sie in irgend einen Tausch, Veränderung od. Absonderung der Stadt G. willigen sollten. Die Streitigkeiten der Stadt G. mit den Grafen des Genfer Landgebietes nahmen erst ein Ende, als im J. 1401 die Grafschaft Genevois von dem damaligen Besitzer Odo von Villars an die Herzöge verkauft wurde. Hernach hatte Kaiser Maximilian seinen Tochtermann, Herzog Philibert von Savoyen, zu einem Statthalter des Deutschen Reiches in diesen Landen gemacht. Deswegen benutzte er u. nach ihm sein Bruder Karl dies als Vorwand, sich die Stadt G. unterwürfig machen zu wollen, jedoch vergeblich, so daß auch Herzog Ludwig von Savoyen 1446 in einem Vertrage mit der Stadt G. deren Unabhängigkeit anerkannte u. die höchste Gewalt der Kirche u. Gemeinde daselbst zugestand. Einige seiner Nachfolger hielten daselbst noch Hofstatt, jedoch mit der schriftlichen Zusage, der Stadt Freiheiten u. Rechte nicht antasten zu wollen, dabei erhielten die Päpste u. die Kaiser die Stadt.

Weil nun die von G. große Feindschaft von den benachbarten Fürsten u. Grafen zu erdulden hatten, so bewarben sie sich zu verschiedenen Malen schon in frühester Zeit um die Freundschaft der schweizer Eidgenossen u. traten dann u. wann in ein Bündniß mit Bern u. Freiburg Hernach richteten sie ein ewiges Burgrecht zu gegenseitiger Verbürgung ihrer Besitzungen mit Bern auf u. bestätigten solches 1535 noch weiter; denn obwohl in den Burgundischen Kriegen wegen der von der Herzogin von Savoyen bezeigten Abneigung gegen die Eidgenossen auch die Stadt G. 1475 von den Eidgenossen gebrandschatzt u. hernach auf Grund eines zu Freiburg 1476 abgeschlossenen Friedens zur Abstattung von 28,000 Fl. an die Eidgenossen angehalten wurde, so suchte doch die Bürgerschaft von G. in der Folge bisweilen erlittener Anfeindungen von Seiten Savoyens die Freundschaft der Eidgenossen u. verband sich schon 1493 mit Freiburg u. Bern, bes. aber als die Genfer sich der Reformation zuneigten u. der Bischof Johann von G. 1515 u. in den folgenden Jahren die Rechte, welche er in der Stadt auszuüben hatte, dem Herzog Karl von Savoyen abtreten wollte. Sie verbanden sich zunächst 1519 von Neuem mit den Freiburgern zu einem Schutzburgrecht, was ihnen sehr nützlich wurde, weil der Herzog von Savoyen noch in demselben Jahre die Stadt G. mit Übermacht angriff u. den Einlaß erzwang, die Freiburger aber u. mit ihnen andere Eidgenossen als Vermittler ihn nöthigten, sie wieder freizugeben u. ihre Rechte anzuerkennen. Aus Erbitterung ließ der Herzog einige Genfer in Tanri umbringen. Nunmehr wurde die savoyische Partei in der Stadt G. die Mamlucken genannt, die selbständigen Eidgenossen (nach damaliger Aussprache in der Schweiz Idgnoh, was die Franzosen Huguenots aussprachen). Der Bischof von G. u. der Herzog von Savoyen setzten die Verfolgung der eidgenössischen Partei (Huguenots), die meist auch Reformirte waren, mit Grausamkeit fort, so daß eine große Anzahl als Flüchtlinge in Freiburg u. Bern lebten. Nun zogen 10,000 Berner u. Freiburger den Genfern zu Hülfe u. eroberten das damals savoyische Waadtland, worauf 1530 zu St. Julien ein Vergleich zu Stande kam; der Herzog versprach die Rechte Genfs bei Verlust des Waadtlandes zu achten, u. die Genfer machten sich verbindlich, die Rechte des Herzogs nicht zu verletzen. Dessenungeachtet nahm die neue Kirchenlehre immer mehr überhand, die Spannung zwischen dem Herzog von Savoyen u. dem Bischof einerseits u. den Genfer Bürgern andererseits wuchs immer mehr, so daß der Bischof endlich aus der Stadt entfloh u. seinen bischöflichen Sitz nach Gex verlegte (15. Juli 1533). Die Freiburger, welche dem Papste treu blieben, erklärten in Folge dessen ihr Schirmbündniß mit G. aufgelöst. G. aber wurde, von den Bernern mit bewaffneter Hand unterstützt, trotz der Fortsetzung des Kriegs mit savoyischen Herzögen, immer mächtiger, während der Reformator Calvin, zugleich Staatsmann u. Theolog, die Kräfte der kleinen Republik zu einem Ganzen umzuschmelzen suchte. Im Oct. 1557 verbanden sich G. u. Bern zu Schutz u. Trutz für ewige Zeiten. Ihr Antrag an die Schweizer Tagsatzung, G. als Canton in den Bund der eidgenössischen Cantone aufzunehmen, wurde abgelehnt (1559); dagegen machte sich Frankreich verbindlich, die Selbständigkeit G-s ebenso wie die der Schweizen Cantone zu schützen (5. Mai 1579). Am 30. Aug. 1584 errichteten die Städte Zürich, Bern u. G. einen auf gegenseitige Verbürgung ihres Gebietes abzielenden Vertrag unter einander. An einem Kriege Berns u. Frankreichs gegen Savoyen (1589–98) nahm auch G. mit Glück Theil. Der Herzog von Savoyen konnte aber seinen Unwillen gegen G. noch nicht bändigen; in der Nacht vom 11. zum 12. Dec. 1602 nahm er mit Hülfe von Sturmleitern die Stadt durch Überrumpelung ein, aber seine Truppen wurden wieder hinausgeschlagen. Der Jahrestag dieses Sieges wird noch heutzutage in G. gefeiert (la fête les séchelles). Die letzten Versuche des Herzogs von Savoyen gegen G. fanden, ebenfalls fruchtlos, 1609 u. 1610 statt. Von der Zeit an wurde G. stark befestigt, wozu auch andere reformirte Cantone Beiträge lieferten. Der zwischen Zürich, Bern u. G. aufgerichtete Bund wurde 1644 erneuert u. 1653 u. 1656 schickte die Stadt ihren Bundesgenossen bei dem Bauernaufstande u. in dem Rapperswyler Kriege jedesmal 300 Mann zu Hülfe Obgleich nun G. in der Schweizer Eidgenossenschaft zwar zu den sogenannten (verbündeten) Orten gerechnet wurde, aber keinen Sitz an der Tagsatzung hatte, so knüpfte doch die gemeinschaftliche reformirte Confession zwischen Zürich u. Bern, den beiden mächtigsten Cantonen, einerseits u. G. andererseits sehr enge Bande. Als 1690 französische Truppen sich des Herzogthums Savoyen bemächtigten, u. G. dadurch gefährdet wurde, legten die beiden verbündeten Städte Zürich u. Bern 1692 [⇐149][150⇒] eine Besatzung hinein u. vermittelten zwischen G. u. dem König von Frankreich, welcher beleidigt zu sein erklärte.

Die politische Verfassung der Stadt G. war noch im 17. Jahrh. eine rein demokratische. Die höchste Staatsgewalt stand der allgemeinen Versammlung der ganzen Bürgerschaft zu od. dem sogenannten Conseil général des citoyens et bourgeois; allein nach u. nach war die Thätigkeit dieser Allgemeinen Bürgerversammlung sehr zusammengeschrumpft, indem sie ordentlich nur zwei Mal des Jahres zur Wahl der vier Syndics od. Bürgermeister u. einiger anderer hoher Beamten zusammenberufen wurde u. außerordentlich bei Erlassung neuer Gesetze, od. wenn es der Große od. Kleine Rath für nöthig hielt, was aber sehr selten geschah. Die Regierung wurde von dem sogenannten Kleinen Rath, aus 25 Mitgliedern bestehend, ausgeübt u. verwaltet (Conseil de XXV., Conseil étroit ou ordinaire), welcher die innern u. äußern Staatsangelegenheiten besorgte, auch Polizei-, Civil- u. Criminalsachen entschied. Dieser wählte aus der Bürgerschaft den Großen Rath od. den Rath der Zweihundert, dem das Begnadigungsrecht zustand u. der auch als höchste. Stelle über innere Angelegenheiten Beschluß faßte. Im Großen Rath durfte nur über solche Angelegenheiten verhandelt werden, über welche der Rath der Fünfundzwanzig schon Beschluß gefaßt hatte. Bei dem Verfall der demokratischen Verfassung wurde die Wirksamkeit der allgemeinen Bürgerversammlung so beschränkt, daß dieselbe nur über diejenigen Gegenstände sich berathen durfte, welche ihr vom Kleinen u. Großen Rath zugewiesen wurden. Der Große Rath ernannte aus seiner Mitte die Mitglieder des Kleinen Rathes. Außerdem bestand noch eine Art Staatsrath von 60 Mitgliedern, welchen der Kleine Rath aus dem Großen Rath ernannte u. nur bei wichtigen Staatsangelegenheiten zu Rathe zog. Die einzelnen Zweige der Verwaltung wurden von Ausschüssen des Großen u. Kleinen Rathes unter Vorsitz der Syndics besorgt, Finanzen, Lehnsachen, Festungsbau, Zeughaus, Münze, Wohlfahrtspolizei, Luxus, Handel, Korn u. Wein etc. Die Syndics hatten außerdem den Vorsitz in allen Rathsversammlungen u. die Pflicht den Staat persönlich zu vertreten. Es bestand eine Staatsanwaltschaft (Procureur général) zur Beförderung alles dessen, was zum Nutzen des gemeinen Wesens gereichen konnte, um als Kläger in Criminalfällen aufzutreten u. als Fürsprech die Rechtshändel der Republik zu führen. Die Besetzung kleiner Verwaltungsstellen u. die Bürgerrechtsertheilung stand bei dem Kleinen Rath.

Regierung u. Verwaltung waren auf diese Weise ausschließlich in die Hände einer kleinen Anzahl von herrschenden Familien (Patricier) gerathen, wie überall in der Schweiz. Sie hatte sich auch gemeinsam gegen jede demokratische Bewegung verbündet, u. als daher die demokratische Partei in G. im J. 1707 die alten Volksrechte wieder zur Geltung bringen wollte, legten die Regierungen von Bern u. Zürich eine Besatzung nach G., mit Hülfe deren die Demokraten verbannt od. zum Tode verurtheilt wurden. In Folge dessen wurde die Bedrückung von Seiten der Regierung so grell, daß sogar ein Mitglied des Großen Rathes, Micheli du Crest, seine Stimme dagegen erhob; allein er wurde vom Kleinen Rathe zu lebenslänglicher Einsperrung verurtheilt, u. die Berner patriotische Regierung hielt ihn auf dem Schlosse zu Aarburg gefangen (1731). Die Erbitterung der Parteien stieg immer mehr, man schlug u. mordete sich in den Gassen (1737), so daß endlich Bern, Zürich u. Frankreich sich einmischte u. einen billigen Vergleich zwischen den Patriciern u. der Bürgerschaft vorschrieben (1738). Als der Genfer Bürger Jean Jacques Rousseau sich durch seine philosophischen Schriften berühmt machte, u. die Regierung nach damaliger Sitte zwei seiner Bücher durch den Henker verbrennen ließ, wurde dies Veranlassung zu einem neuen Ausbruche der Parteikämpfe; die Volkspartei verlangte, daß jede Beschwerde über die Regierung vom Großen Rathe an die allgemeine Bürgerversammlung gebracht werden solle; ihre Gegner behaupteten dagegen, daß eine Volksversammlung kein Gericht sei. Die Unordnung nahm zu u. es drohte eine neue Einmischung von Seiten Berns, Freiburgs u. Frankreichs. Die Regierung kam dem durch Nachgiebigkeit zuvor, indem sie der Volksversammlung das Recht einräumte, die Hälfte des Großen Rathes zu wählen u. jährlich vier Mitglieder des Kleinen Rathes (Regierung) abzusetzen, welche dann die Wählbarkeit für immer verlieren sollten. Allein es fehlte an Aufrichtigkeit der regierenden Familien. Sie wandten sich, um die unumschränkte Gewalt wieder zu erlangen, an die französische Regierung, welche schon lange den blühenden Gewerbfleiß der Genfer für Frankreich zu gewinnen wünschte. Französische Agenten wiegelten die zahlreiche Klasse der in G. von Fremden gebornen Einwohner auf, welche keine politische Rechte hatten, um einen Kampf zwischen ihnen u. der demokratischen Partei der Bürgerschaft hervorzurufen, in welchem französische Truppen sich eingemischt hätten; allein die Demokraten besetzten die Festungswerke u. entwaffneten die Einwohner, schlossen jedoch mit ihnen eine Übereinkunft ab, wodurch sie ziemlich gleiche Rechte wie die Bürger erhielten. Die Regierung mußte dies (10. Febr. 1781) bestätigen; da sie aber zum Umsturz der neuen Verfassung fortwühlte, so setzte die durch die Einwohner verstärkte demokratische Partei den Kleinen u. Großen Rath ab u. wählte diese Körperschaften aus ihrer Mitte. Mehrere Mitglieder der alten Regierung entflohen. Die Regierungen von Frankreich u. Bern erklärten aber, sie würden nicht dulden, daß Aufrührer Regierungen ab- u. einsetzten, u. die savoyische Regierung schloß sich ihnen an. Alle drei Regierungen ließen Truppen in G. einrücken u. die alte Regierung mit allen ihren Vorrechten wiederherstellen, welche ihre Gegner von den Ausübungen der politischen Rechte ausschloß, das Vereinsrecht aufhob, die Waffenübungen der Bürger verbot, die Preßfreiheit unterdrückte u. die angeworbenen fremden Truppen auf 1200 Mann erhöhte (1782) Viele Genfer wanderten aus. Aber schon 1789 erhoben sich die Bürger von Neuem u. besiegten die Regierungstruppen, worauf die Regierung der Einwohnerschaft wieder politische Rechte einräumte, weil die französische Revolution hereinbrach Die Regierung verminderte die Zahl der angeworbenen Söldlinge u. suchte eine Stütze in der Bevölkerung der Stadt.

Dagegen betrieben einige Genfer Flüchtlinge od. Verbannte, die in Frankreich lebten, die Vereinigung G-s mit Frankreich, wo angeblich das Reich der Freiheit u. Gleichheit begann. u. fanden [⇐150][151⇒] bes. in den Dörfern, die zu der Republik gehörten, weil sie keine politischen Rechte hatten, eifrige Anhänger Inmitten dieser Gährung näherte sich im September 1792 ein französisches Heer; dadurch ermuthigt, bewaffnete sich die aus dem nicht mit politischen Rechten versehenen Theil der Bevölkerung bestehende revolutionär-französische Partei, besetzte das Zeughaus u. bemächtigte sich der Staatsgewalt. Viele unzufriedene Bürger schlossen sich an (Dec. 1792). Nach dem Muster der französischen Republik wurde ein Wohlfahrtsausschuß, ein Verwaltungsausschuß u. ein Nationalconvent eingesetzt, u. der Pöbel wüthete, wie in Frankreich, gegen Alles, was durch Geburt, Reichthum, Wissenschaft od. Kunst hervorragte. Das angesammelte Staatsvermögen u. die confiscirten Güter der Gemordeten wurden vergeudet. Dies dauerte bis 1796, wo in Frankreich die Jakobiner durch die gemäßigte Partei gestürzt waren u. auch in G. die Mäßigung wieder die Herrschaft erlangte. Man stellte die Verfassung von 1782 wieder her. Als aber die alte Eidgenossenschaft 1798 sich auflöste, wurde G. mit Frankreich vereinigt. Den 30. Dec. 1813 capitulirte G. an die Österreicher unter Bubna u. die Franzosen zogen ab; im März 1814 wurde es von den Franzosen unter Marchand vergebens belagert.

Nach dem Sturze Napoleons hatten die verbündeten Mächte die Wiederherstellung der Republik genehmigt. Nach der Bundesacte vom 20 März 1815 trat G. als selbständiger Canton der Eidgenossenschaft bei, durch einen Theil von Gex, die Ortschaften Versoy u. Carouge u. einige früher savoyische Dörfer vergrößert. Unter einer repräsentativ-republikanischen Verfassung wurde lange Zeit, selbst als seit dem J. 1830 fast alle übrigen Cantone von demokratischer Bewegung erschüttert wurden, kein Wunsch einer Änderung laut. Allein die radicale Partei, welche an die Stelle des Bundesvertrags von 1815 eine einheitliche Verfassung setzen wollte, bedurfte der Herrschaft ihrer Anhänger auch in G. Es bildete sich ein radicaler Club (3. März 1841), welcher eine neue Verfassung u. die Zusammenberufung eines Verfassungrathes (Assemblée constituante) verlangte. Der Staatsrath wollte mit verfassungsmäßigen Zugeständnissen beschwichtigen (22. Nov. 1841), schien aber andererseits die Verfassung von 1814 mit Waffengewalt vertheidigen zu wollen, jedoch die Volksmenge. welche das Rathhaus umzingelt hatte, forderte stürmisch einen aus der freien Wahl der Gesammtheit der Bürger hervorgehenden Verfassungsrath, u. die Regierung mußte nachgeben. Es wurde eine neue reindemokratische Verfassung berathen u. von der großen Mehrheit der Genfer Bürger in der Stadt u. auf dem Lande angenommen (Juni 1842). Bei den Wahlen der politischen Körperschaft u. höchsten Beamten siegte die conservative Partei, bei denen der Gemeindevertreter die radicale. Neue Reibungen waren die Folge davon, u. um dennoch im Besitz der höchsten Gewalt zu gelangen, sachten die Radicalen einen neuen Aufstand (13. Febr. 1843) an, dessen Zweck die Niedersetzung einer radicalen provisorischen Regierung war, der aber von der Mehrheit der bewaffneten Bürger unterdrückt wurde. Die Einführung der Schwurgerichte (12. Jan. 1844), womit G. den übrigen Cantonen voranging, zeigte ein reges politisches Streben an. Immer mehr wuchs unterdeß die Macht der radicalen Parteiin der gesammten Schweiz u. mit ihr der Einfluß der radicalen Wortführer in G., so daß sie im Oct. 1846 durch einen Gewaltstreich sich in Besitz der höchsten Gewalt setzte. Es handelte sich an der Tagsatzung um die Auflösung des Sonderbundes von sieben katholischen Cantonen; die Genfer Regierung hatte aber beschlossen, an der Tagsatzung ihre Stimme dahin abzugeben, daß der Sonderbund nicht eher aufgelöst werde, als den darin begriffenen Cantonen Sicherheit gegen Einfälle von. Freischaaren gewährt werde. Der Große Rath stimmte (3. Octbr.) der Regierung mit geringer Mehrheit bei. Am 4. Oct. versammelten sich gegen 600 Bürger auf dem Platz du Temple u. schrieben eine Volksversammlung aus, welche den 5. Oct. stattfand. Unter Leitung von James Fazy erklärte sie den Beschluß des Großen Rathes für verfassungswidrig u. wählte einen verfassungtreuen Ausschuß von 25 Mitgliedern, lauter Radicalen. Die Regierung berief am 6. fünf Compagnien aus der Stadt u. ein Bataillon von der Landschaft Volkswehr (Milice) unter die Waffen u. erließ Verhaftsbefehle gegen die Hauptanstifter, welche aber das Volk bewaffnete u. sich verbarrikadirte. Am 7. kam es zum Kampf, wobei die Volkswehr einigen Verlust erlitt u. sich auflöste, worauf die Regierung am 8. Oct. abdankte u. eine provisorische Regierung mit James Fazy an der Spitze sich bildete, welche sofort die Einberufung eines neuen Verfassungsrathes anordnete. Eine neue, der radicalen Partei günstige Verfassung kam zu Stande. Die neue Regierung that viel zur Verschönerung der Stadt; die Festungswerke wurden geschleift, ein Nationalinstitut für Wissenschaften, Künste, Industrie u. Handel gegründet. An der Umgestaltung der Schweizer Bundesverfassung (1847–48) nahm G. den lebhaftesten Antheil; im Jahre 1850 u. den folgenden wendete man sich den materiellen Interessen zu. G. gewann als Knotenpunkt von Eisenbahnen u. elektrischen Telegraphen neue Bedeutung, während es der Hauptsitz der französisch redenden Schweiz für Wissenschaft u. Kunst schon seit längerer Zeit ist. Zugleich bildete sich aber aus den gemäßigten Demokraten u. aus den Anhängern der alten Regierung eine Widerstandspartei gegen den Radicalismus, die endlich bei den Wahlen der Regierungsmitglieder den 14. Nov. 1853 den Sieg davon trug, so daß James Fazy mit seiner Partei ausscheiden mußte. Allein schon zwei Jahre darauf wurde er wieder mit seinen Anhängern in die Regierung gewählt, nachdem er unterdeß die in G. seßhaften Katholiken für sich durch das Versprechen gewonnen hatte, den aus Freiburg vertriebenen Bischof Marilley wieder einsetzen helfen zu wollen. Kaum war aber der Bischof Marilley in G. angelangt, als die geschichtlichen Erinnerungen den alten Geist der Reformation weckten, u. er sich genöthigt sah, wieder abzureisen. Bevollmächtigte von Genf u. Freiburg verständigten sich über die Bedingungen, unter denen er nach Freiburg zurückkehren könne. Bei der Handelskrise im J. 1856 u. 1857 litt auch die Genfer Industrie. Die Regierung beschloß die Gründung eines allgemeinen Arbeitervorschußvereins (Caisse centrale des Sociétés de secours mutuels entre ouvriers) zu genehmigen, welcher 3900 Actien, je zu 100 Francs ausgeben sollte, u. selbst 1000 Stück zu nehmen, womit sich auch der Große Rath einverstanden [⇐151][152⇒] erklärte. Am 16. März 1858 wurde mit großer Feierlichkeit von den Genfer Oberbehörden die Genf-Lyoner Eisenbahn eingeweiht, ohne Betheiligung französischerseits, weil die Genfer Regierung nicht willfährig genug in Bezug auf die französischen Flüchtlinge gehandelt hatte, so daß die Bundesregierung durch eidgenössische Commissarien viele italienische u. französische Flüchtlinge aus G. u. der Schweiz entfernen ließ. Die im Mai stattgefundene Wahl der Gemeindebehörden hatte für die radicale Partei ungünftige Ergebnisse. Im Juli wurde die Eisenbahn von Genf nach Coppet dem Betriebe übergeben. Eine kleine Streitfrage entspann sich zwischen der Regierung von G. u. der Schweizer Bundesregierung über die Grenzen der Cantonalsouveränetät wegen der Flüchtlingsfrage, da die Stellung von James Fazy auf eine geschickte Benutzung der Ideen des französischen Radicalismus mit einer Annäherung an die Ultramontanen begründet war u. er den Stützpunkt seiner Herrschaft in der steten Zuziehung fremder, seine Bestrebungen fördernder Elemente fand. Vgl. Levrier, Chronologie historique des Comtes de Genevois. [⇐152]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 148-152.
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[146⇒] Genf (fr. Genève), 1) der 22. u. kleinste Canton der Schweiz, am südwestlichen Ende derselben; liegt um das westliche Ende des Genfersees u. wird im N. vom Canton Waadt, im W. von Frankreich, im S.u. O. von Sardinien begrenzt; eine kleine Enclave mit Celigny liegt am westlichen Seeufer im Canton Waadt; 411/25 QM. Land, welches von niedrigen, der Melasseformation angehörigen Hügelketten durchzogen u. nicht bes. fruchtbar, aber trefflich angebaut u. benutzt, auch an selteneren Pflanzen reich ist. Der Haupt fluß ist die Rhône, welche die Arve mit Foron u. Aire, den Nant de Vernier, Avril, London u. die Laire aufnimmt; zum See, von welchem 11/4 Quadratstunde dem Canton angehört, fließen der Versoix, Brassu u. Vengeron. Das Klima ist mild u. gilt als sehr gesund; der Nordwind, die Schwarze Bise u. Südwind (Vent) sind wegen ihrer Heftigkeit gefürchtet. Producte: häufige Sandsteinlager, hier u. da auch Steinkohlen, wenig Waldung; im Thierreich sind die Vögel sehr zahlreich, bes. Sumpf- u. Wandervögel; ebenso die Fische, dann Hafen u. Füchse, auch Wölfe streifen vom Jura hierher. Die Bewohner bauen Getreide (jedoch nicht ausreichend), einen mittelmäßigen Wein, Obst u. Gemüse u. treiben starke Viehzucht, etwas Alpenwirthschaft, Fischerei, hauptsächlich aber Handel u. Industrie; die Fabrikation von Uhren, Juwelen- u. Goldwaaren, von seidenen, wollenen u. baumwollenen Zeugen, von Hüten, Leder, Papier etc. wird schwunghaft betrieben; 64,000 Einwohner, etwas über die Hälfte Reformirte, die übrigen Katholiken, wenig Juden. Eingetheilt ist der Canton in zwei Bezirke nebst der Hauptstadt; zum Nationalrath sendet er drei, in den Ständerath zwei Abgeordnete; das Bundescontingent beträgt 2199 Mann (darunter 1662 Mann Infanterie, 460 M. Artillerie), 280 Pferde, 20 Geschütze u. 44,982 Fr. Geldbeitrag. Die Einkünfte betrugen 1853: 1,454,261 Fr., die Ausgaben 1,451,329 Fr. Wappen: ein der Länge nach getheilter Schild, im rothen Felde ein schwarzer Schlüssel mit der Inschrift: Post tenebras lux (d.h. nach Finsterniß Licht), u. im goldenen Felde ein halber, gekrönter schwarzer Adler. Die neue Verfassung vom 24. Mai 1847 ist demokratisch-repräsentativ u. enthält außer den allgemeinen, allen Cantonsverfassungen angehörigen Zügen, folgende eigenthümliche Hauptartikel: Bürger von G. sind die durch frühere Gesetze als solche anerkannt sind, die Nachkommen eines Genfer Vaters, die Frau od. Wittwe eines Bürgers, die natürlichen Kinder einer Bürgerin, wenn sie nicht von ihr als von einem fremden Vater stammend bezeichnet werden; das Bürgerrecht kann jeder Fremde erlangen, wenn er mit keinen das Bürgerrecht ausschließenden Strafen belegt worden ist u. einen dreijährigen Aufenthalt in G. nachweisen kann. Von Ausübung des Bürgerrechts sind ausgeschlossen, wer im Dienste einer fremden Macht steht, wer politische Rechte außerhalb des Cantons ausübt u. die durch Rechtsspruch in Stillstand Versetzten. Die Gesammtheit der wahlfähigen Bürger nur bildet den Generalrath, welcher über alle Änderungen u. Zusätze zur Verfassung des Cantons u. der Eidgenossenschaft stimmt u. den Staatsrath direct wählt. Der Große Rath, bis 100 Mitglieder zählend, von den drei Bezirksversammlungen im Verhältniß von 1_: 666 Seelen, od. wenn hiernach obige Zahl überschritten würde, von 1_: 800 Seelen auf zwei Jahre gewählt u. jährlich zweimal in G. versammelt, übt die Gesetzgebung aus, frei auf Antrag eines seiner Mitglieder od. auf Vorschlag des Staatsrathes, ferner das Begnadigungsrecht durch eine aus 15 durch das Loos gewählten Mitgliedern bestehende Commission (mit Ausnahme der Todesurtheile), dann die Prüfung des Budgets u. der Staatsrechnungen, die Entscheidung über Abgaben, Anleihen, Verfügung über die Staatsgüter. Die executive Gewalt hat der Staatsrath, welcher, aus sieben Mitgliedern bestehend, alle zwei Jahre erneuert wird, wobei jedoch die Abtretenden wieder wählbar sind, Vater u. Sohn aber, Großvater u. Enkel, Schwiegervater u. Schwiegersohn nicht gleichzeitig gewählt werden können: er vertheilt die Leitung der Staatsgeschäfte nach Departements, übt auch die Aufsicht über die Gerichte u. ist für seine Handlungen verantwortlich, wie er auch bei Einberufung einer Truppenzahl über 300 Mann zu einem außerordentlichen Dienst, der länger als 14 Tage dauern [⇐146][147⇒] soll, über diese Maßregel dem Großen Rath binnen 8 Tagen Rechenschaft geben muß. Die Rechtspflege wird geübt durch Civil- u. Criminalgerichte; Ausnahmsgerichte sind unter keiner Bedingung gestattet, die Einführung von Geschwornengerichten durch die Verfassung garantirt; aus der Mitte der Kaufleute bestellt der Große Rath ein Handelstribunal, wie er überhaupt die Mitglieder der Gerichte wählt. Die Gemeinden, deren Umfang nur durch ein Gesetz abgeändert werden kann, haben zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten einen Rath an ihrer Spitze, der auf vier Jahre gewählt wird. Die Angelegenheiten der Protestantischen Kirche werden durch ein von der Gesammtheit der protestantischen Bürger auf vier Jahre gewähltes, aus 25 weltlichen u. 6 geistlichen Mitgliedern bestehendes Consistorium vertreten, welches eine vollziehende Commission von 5 Mitgliedern wählt, über die Interessen der Kirche wacht, die Vorschriften wegen des Cultus u. der Verwaltung regulirt, den Umfang der Gemeinden bestimmt etc. Die Compagnie des Pasteurs, zu der alle Geistlichen im Amte u. die theologischen Professoren gehören, überwacht den religiösen Unterricht u. entscheidet über die Zulassung u. Weihe der Candidaten. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes ist durch die Verfassung garantirt. Die Verwaltung des Elementar-, Secundär- u. höheren Unterrichts ist Sache des Staates, zu den Kosten tragen auch die Gemeinden bei. Die Güter der ehemaligen Ökonomischen Gesellschaft werden unter die protestantischen Gemeinden nach Bedürfniß vertheilt, 11/2 Mill. Fr. aber zur Gründung einer Wechsel-, Depositen- u. Hypothekenbank verwendet, deren Einkünfte wieder jenen zu Gute kommen. Die Güter des Genfer Krankenhauses sind nie für eine andere Bestimmung verwendbar u. bleiben von den Staatsgütern getrennt. Diese Verfassung soll für 15 Jahre in Kraft bleiben; über Revision od. Fortbestand derselben wird der Generalrath durch absolute Majorität stimmen. Die Unterrichtsanstalten sind gut geleitet; außer den Elementarschulen besteht eine Real- u. Handelsschule, 2 Colleges, ein Gymnasium, eine Industrieschule, Mädchen- u. Secundärschule, eine Akademie (Universität) etc. Der Canton G. hat zwei Eisenbahnen, u. zwar beide von der Hauptstadt ausgehend; die eine nach Lyon u. Chambery, die andere nach Lausanne. Münzen, Maße u. Gewichte sind die allgemeinen schweizerischen, s. Schweiz. Von fremden Münzen kommen am meisten französische vor in Gold u. Silber; früher rechnete man im großen Verkehr u. Handel nach Livres courants à 20 Sous à 12 Deniers = 12 Sgr. 11,876 Pf., im kleinen Verkehr u. öffentlichen Rechnungen nach Florins à 12 Sous à 12 Deniers en petite monaie = 3 Sgr. 8,536 Pf.; ältere Münzen: Pistolen à 10 Livr. cour. od. 35 Fl. en p. m.; Thaler = 1 Thlr. 172/3 Sgr., 1/2 Thlr., 15- u. 6-Sousstücke. Alte Maße: der Genfer Fuß = 0,487936 Meter = 216,3 Pariser Linien; 1 Ruthe = 8 Par. Fuß; die Aune (Stab, Elle) = 1,1437 Meter = 507 Par. Linien; in Gebrauch ist auch noch die Par. Aune. Feldmaß: die Pose (Journal, Juchart) = 8 Ouvrées = 400 Quadratruthen = 27,013 Ares; die Setine = 500 Quadratruthen. Fruchtmaß: die Coupe (Sack) hat 2 Richets à 8 Quarts u. ist = 78,95 Liter; 100 Coupes = 143,644 preuß. Scheffel. Flüssigkeitsmaß: der Char (Fuder) kgt 12 Setiers à 24 Quarterons à 2 Pots à 8 Cuillers; 1 Quarteron = 2,25 Liter, 100 Quarterons = 196,501 preuß. Quarts. Gewichte; a) Schwergewicht (Gros poids), 1 Livre à 18 Onces à 24 Deniers = 550,6941 Grammes; b) Leichtgewicht (Petit poids), hauptsächlich für Seide, 1 Livre à 12 Onces à 24 Deniers = 458,9117 Grammes; c) Markgewicht (Poids de marc) ist die Livre à 16 Onces à 24 Deniers à 24 Grains = 489,5058 Grammes; man rechnet 6 leichte = 5 schweren Pfunden u. 16 leichte = 15 Pfd. Markgewicht, 8 schwere = 9 Pfd. Markgewicht. Die Mark des Gold- u. Silbergewichts hat 8 Onces à 8 Gros à 3 Deniers à 24 Grains = 244,7529 Grammes, als Probirgewicht für Gold in 24 Karat à 24 od. 32 Parts, für Silber à 12 Deniers à 24 Grains getheilt; Medicinalgewicht: 1 Livre à 16 Onces à 8 Drachmes a 3 Scrupules à 24 Grains = 500 Grammes. 2) Hauptstadt darin, am Ausfluß der Rhône aus dem Genfersee, welche hier eine 780 Fuß lange u. 130 Fuß breite Insel bildet, wodurch die Stadt in zwei ungleiche Theile getheilt wird, den kleineren rechts, die Vorstadt St. Gervais, meist von der arbeitenden Klasse bewohnt, u. den größeren links, auf einer Höhe gelegen, Bergues; den dritten Stadttheil bildet die Insel; sie sind zusammen durch fünf Brücken, worunter zwei Drahtbrücken, verbunden. Die alten Festungswerke wurden 1848–1850 abgetragen. Die Lage der Stadt ist schön u. das Innere mit seinen meist engen u. bergigen Straßen u. den bisweilen 5–6 Stockwerke hohen Häusern verliert durch Neubauten mehr u. mehr seinen düsteren Charakter. Unter den öffentlichen Plätzen sind die bedeutendsten: der Molard, Le bourg de four, der St. Petersplatz; auf dem Platz de la Rive wird ein Denkmal (von Johannes Leeb) errichtet zur Erinnerung an die Erstürmung G-s 12. Dec. 1602. Die schönsten Quartiere sind: der Quai mit schönen Privatgebäuden u. Gasthöfen u. die Corraterie mit einer Reihe schöner Kaufläden. Öffentliche Gebäude: die St. Peterskirche mit drei Thürmen, die katholische Kirche, die 1853 eingeweihte englisch-bischöfliche Kirche u. Synagoge, das Rathhaus, die Hydraulische Maschine, welche die Stadt mit Wasser versorgt, das Zeughaus, das 1782 erbaute Schauspielhaus, das große Kornhaus, das Pönitenz- u. Correctionshaus, nach Amerikanischem System eingerichtet, die 2 großen Entrepôts, das Irrenhaus, die Taubstummenanstalt, das neue Waisenhaus. An wissenschaftlichen u. Kunstgesellschaften u. Anstalten, die zum Theil reichhaltige Bibliotheken besitzen, ist G. sehr reich: Akademie der Wissenschaften, Gesellschaft für Physik u. Naturgeschichte, Helvetische Gesellschaft für Naturwissenschaften, das Institut National. welches jährlich Preise für Geistesproducte ausschreibt, zwei Gesellschaften für Medicin etc.; dann die Sternwarte, das Museum Rath, von dem russischen General Rath, einem Genfer, 1826 begründet u. der Stadt geschenkt, in neuester Zeit von der Société des Arts, die bisher hier ihren Sitz hatte, getrennt, mit Meisterwerken alter u. neuer Kunst; die Stadtbibliothek, 1551 durch Bonnivard gegründet; naturwissenschaftliches Museum, Botanischer Garten, permanente Kunstausstellung. Unterrichtsanstalten: die 1368 gestiftete, 1538 durch Calvin u. Beza erneuerte reformirte Universität, Handels- u. Realschule, Zeichen- u. Modellirschule, Industrieschule, [⇐147] [148⇒] Conservatorium der Musik, College, Taubstummenanstalt, Bibel- u. Missionsgesellschaft u. eine Menge von Privatinstituten, deren einige vorzüglichen Ruf genießen. G. besitzt auch viele wohlthätige Anstalten, sowohl öffentliche, als Privatanstalten; unter den ersteren das große Bürgerspital, das mit einem Fond von 31/2 Mill. Fr. dotirt ist u. jährlich an 800 Personen verpflegt. Die Fabrikation war früher stärker, als jetzt; zur blühendsten Zeit Genfs gab es dort 700 Uhrmachermeister mit 6000 Arbeitern, die sich um die Hälfte vermindert haben; beträchtlich ist die Fabrikation von Gold-, Silber- u. Bijouteriewaaren, welche vorzügliche Artikel liefert, dann Fabriken in Sammet. Hüten, Tuch, Zitze, Musselin, seidene Zeuge, Goldborten, Leder, Porzellan, mathematische, physikalische, chirurgische u. musikalische Instrumente, Gewehre, Messer etc.; mehrere Buchhandlungen u. Buchdruckereien. Der Hasen wurde 1854 durch bundesräthlichen Beschluß zum Freihafen erklärt. Der Handel ist sehr bewegt u. verbreitet bes. die Uhren weit; der See begünstigt den Transito-, die nahe französische u. sardinische Grenze den Schleichhandel, u. großen Gewinn zieht G. aus dem Speditions- u. Commissionshandel, sowie von Bankiergeschäften, wozu die günstige Lage zwischen Frankreich, Schweiz u. Sardinien beiträgt; mit Lyon u. Chambery ist es seit 1858 durch Eisenbahn verbunden, wie auch durch die schweizerische Westbahn u. den Neuenburger-See mit Basel u. Bern; auch ist es Centralpunkt eines eidgenossischen Post- u. Zollkreises u. Telegraphenhauptstation. Seit 1856 besitzt G. eine Banque générale Suisse de crédit international mobilier et foncier. Freimaurerlogen: Provinzialloge, Franche amitié, Union des coeurs, Parfaite égalité, Triple Union, Quatre nations; außerdem: Rectificirte Schottenloge, Amis sincères, La Bienfaisance, Zur glücklichen Begegnung. G. ist, wenn auch nicht die größte, so doch die bevölkertste Stadt der Schweiz; es zählt 31,250 Ew. (wovon über 1/4 Katholiken, meist Ausländer). G. ist der Geburtsort von: Pictet, Casanbon, Rousseau, Necker, Bonnet, De Candolle, Saussure, Geschichtsschreiber Mallet, General Hulin etc. Die Umgebungen der Stadt, von Matthison, Salis, Byron oft besungen, sind reizend durch Gärten, Weinberge u. Landhäuser; schöne Spaziergänge sind die Tour des jardins (Gang um die Gärten beim Zusammenfluß der Rhône u. Arve), der Weg nach Chambésy, Petit-Saconnez, nach Fernay (auf französischem Gebiet), zum Grand Salève; weitere Ausflüge richten sich nach dem Chamonny-Thale, auf die Dôle, den Môle, ins Wallis- u. Waadtand über den See. Vgl. C. A. Fischer, Über G. u. den Genfer-See, Berl. 1796; J. Picot, Essai statistique sur le canton de Genève, Zür. 1817; Manquet, Manual topograph. et statist. de la ville et du canton de G., ebd. 1823. [⇐148]

Quelle: Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 146-148.
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[48⇒] Genf, frz. Genève, südwestl. Kanton der Schweiz, an Waadt, Frankreich u. Sardinien gränzend, 4,31 QM. groß mit 34000 ref. u. 29000 kath. E., wichtig durch die Stadt G. Diese liegt am Ausfluß der Rhone aus dem G.ersee, hat 33500 E., eine alte Kathedrale und eine früher blühende Akademie. Die Uhrenindustrie in G. ist noch immer großartig, außerdem bestehen Fabriken in Galanterie- u. Bijouteriewaaren, Musselin, Seide, Baumwolle etc.; der Speditionshandel ist sehr beträchtlich, auch hat G. einige große Bankierhäuser. Die Verfassung ist seit der Revolution von 1845 rein demokratisch und das früher ausschließend protestant. Genf eine paritätische Gemeinde. – G. ist die uralte Geneva der Allobrogen, die röm. Aurelia Allobrogum, wurde in der Völkerwanderung eine burgund. Hauptstadt, kam dann an die Ostgothen, Franken, Neuburgund, mit diesem 1030 an das deutsche Reich. Die Bischöfe von G. waren Fürsten des Reichs, kamen bei dem Zerfalle desselben in häufigen Streit mit Savoien einer- u. den Bürgern anderseits. Letztere machten sich durch die Reformation unabhängig und behaupteten sich unter Berns Schutz als Republik; G. wurde durch Kalvin und Beza Metropole des roman. Protestantismus und blieb es durch seine Akademie. Allmälig bildete [⇐48][49⇒] sich eine Aristokratie aus, gegen welche, da sie Bern beschützte, die Bürgerschaft öfters vergebens ankämpfte, besonders 1781, wo die Demokraten in Masse auswanderten. G. ahmte 1794 Paris nach, hatte seine Schreckenszeit etc., wurde aber von Frankreich 1798 verschlungen. Durch die Verbündeten wurde es wieder frei und etwas vergrößert als 22. Kanton der Schweiz zugetheilt, deren polit. Bewegungen es mitmachte und neuester Zeit anticipirte. Für die Bedeutung G.s in wissenschaftl. Beziehung sprechen die Namen: Calvin, Beza, Bonnet, Pictet, Saussure, J. J. Rousseau, Necker, Frau von Staël, Decandolle, Sismondi etc. [⇐49]

Quelle: Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 48-49.
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[181⇒] Genf (franz. Génève), Stadt und Canton in der Schweiz. Der Canton bildet die südwestl. Spitze der Schweiz und wird vom Waadtlande, Frankreich und Savoyen begrenzt. Er wird von der aus dem Genfersee sich ergießenden, östl. die Arve aufnehmenden Rhone durchschnitten, liegt zwischen dem Juragebirge im N. und den Alpen im S., und hat durchaus unebenen Boden. Das ganze Gebiet umfaßt nur 41/2 ! M., auf denen 56,000 Menschen wohnen, von denen 2/3 zur reformirten Kirche gehören und die größtentheils franz. sprechen. Ackerbau, Viehzucht, Fischerei und Weinbau sind die Hauptnahrungszweige, überdies gibt es aber auch viele ansehnliche Fabriken von Uhren, Metallwaaren, Zeuchen, Hüten, Leder u.s.w. Der Genfersee liegt nur dem kleinsten Theile noch im genfer Gebiete. Er umfaßt einen Flächenraum von 111/2 ! M., bildet einen großen Bogen und seine größte Breite beträgt 15/8 ! M., seine Länge 10 M. Obgleich er gegen 1150 F. über der Meeresfläche liegt, friert er doch niemals zu und enthält viele Fische, namentlich Lachsforellen. Seine größte Tiefe ist 950 F. Seine Ufer sind durch ihre Schönheit berühmt, am schönsten ist das nördl. trefflich angebaute Ufer um zahlreichen Ortschaften, welche häufig besucht werden und welche durch die den See befahrenden Dampfschiffe sehr an Lebhaftigkeit gewinnen. Die Verfassung des in sechs Bezirke getheilten Cantons G. von 1814 bestimmt allgemeine Gleichheit vor dem Gesetze, erkennt die Preßfreiheit an und gibt jedem Bürger, der 25 Jahre alt ist und 20 Schweizerfrancs jährliche directe Abgaben zahlt, Wahlrecht. Ein Repräsentantenrath von 276 Mitgliedern und ein Staatsrath von 29 Mitgliedern, unter denen vier Syndici, haben der erstere die gesetzgebende, der letztere die vollziehende Gewalt. Das Bundescontingent des Cantons beträgt [⇐181][182⇒] 880 M. und 23,000 Fr. Geldbeitrag. – Die Hauptstadt G., mit 28.000 Einw., liegt in einer herrlichen Gegend am Austritt der Rhone aus dem Genfersee. Die drei Theile, in welche die Stadt durch den Fluß zerlegt wird, stehen durch zwei Brücken in Verbindung. Das weitläufige Rathhaus, die im altdeutschen Styl erbaute Peterskirche, das große Kornmagazin, das Schauspielhaus sind ansehnliche Gebäude. Die alten weitläufigen Festungswerke haben ihren Zweck verloren. Die Universität zu G. wurde 1368 gestiftet, 1538 durch Calvin und Beza erneuert. Zu ihr gehören eine Sternwarte, ein naturhistorisches Museum, ein physikalisches Cabinet, eine Bibliothek u.s.f. Sehenswerth ist das nach dem Muster des Strafhauses zu Neuyork errichtete Arbeits- und Besserungshaus. Die bedeutendsten Plätze in G. sind der Molard, Le Bourg de Four und der St.-Petersplatz. G. zeichnet sich durch regen Sinn seiner Bewohner für Kunst und Wissenschaft, sowie durch Gewerbthätigkeit aus. Am stärksten wird die Verfertigung der Bijouterien und Uhren betrieben, sodaß gegenwärtig noch gegen 3000 Arbeiter (früher gegen 6000) mit Uhrmacherei beschäftigt sind. – G. gehörte im 5. Jahrh. zu Burgund, kam dann an die Franken und unter Kaiser Konrad II. zum deutschen Reiche. Die Grafen von G., welche seit dem 9. Jahrh. vorkommen, widersetzten sich den Kaisern und diese legten ihr Oberherrlichkeitsrecht in die Hände des aus den ältesten Zeiten in G. residirenden Bischofs. Die Bischöfe und die Grafen, deren Rechte und Besitzungen endlich an Savoyen übergingen, kämpften lange um die Oberherrschaft. Die Stadt G. erhielt unter dem Bischof ihre Unabhängigkeit und erlangte vom Kaiser Sigismund Bestätigung ihrer Rechte. Mit Bern und Freiburg trat G. 1478 in Bündniß zur Sicherung gegen Savoyen und auch vom Bischof machte es sich 1533 durch Annahme der Reformation unabhängig. Savoyen machte 1602 noch einen Versuch, sich der Stadt zu bemächtigen, mußte jedoch 1603 seinen Ansprüchen auf G. förmlich entsagen, und G. wurde im Bündnisse mit Bern und Zürich als zugewandter Ort der schweiz. Eidgenossenschaft gerechnet. Misbräuche, die sich in Menge in die veraltete Verfassung G.'s eingeschlichen hatten, brachten im 18. Jahrh. Unzufriedenheit und Parteiungen hervor, welche 1787 zu einem Ausbruche kamen, der zwar namentlich durch den Einfluß Frankreichs zu Gunsten der alten Verfassung entschieden wurde, aber keine Beruhigung der Gemüther zur Folge hatte. G. nahm Antheil an der revolutionnairen Aufregung Frankreichs; 1798 besetzten franz. Truppen die Stadt, und bald darauf wurde G. dem franz. Reiche einverleibt. Bei diesem blieb es bis 1813, wo es sich an die Verbündeten gegen Frankreich ergab, und seit 1814 bildet es einen Canton der Eidgenossenschaft. [⇐182]

Quelle: Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 181-182.
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[373⇒] Genf, Genève, das alterthümliche Geneva, mit 28,500 Ew., an der reizenden Mündung des Rhone, am lachenden Genfer See, die größte Stadt in der Schweiz, die Hauptstadt ihres Cantons, blühend wie die Umgebungen, Bonnet's und Rousseau's Geburtsort, welchem Letzteren 1835 die Stadt ein schönes Denkmal errichten ließ. Fabriken in Tuch, Wolle, Seide, Gold und Emaille, Niederlagen von franz., italien. und deutschen Waaren, und ein Hafen, der stets mit Schiffen gefüllt ist, erheben Genf zu einer wichtigen Handelsstadt. Universität und Schulen, gemeinnützige Societäten für Ackerbau, Künste, Naturwissenschaft, Medicin, Bibelgesellschaften, Missionsanstalten, vorzügliche Versorgungsanstalten für Waisenmädchen und Kinder, Observatorien, Collegien, Schauspielhaus, Museen und Gärten, wichtige Bibliotheken, Gemälde-, Kunst- und Naturaliensammlungen wirken in Genf gleich thätig für Kunst, Wissenschaft und Industrie. Weltbekannt ist die Liebenswürdigkeit der Genferinnen, ihr seiner, geselliger Ton; der wahrhaft gebildete Geschmack in der Kleidung, welcher weniger der Mode als den Gesetzen der Schönheit huldigt, verleihet ihnen einen ganz eigenthümlichen Reiz. Auf Bällen, im Concert und Theater wird dieser einheimische und schöne Zug unverkünstelter Weiblichkeit sichtbar, und eben dieß zieht aus allen Nationen, vor allen [⇐373][374⇒] aus England, ganze Kolonien von Fremden nach Genf und in seine Umgebungen. Landhäuser, Villen und Schweizerdörschen von buntem Gemisch fremder Nationen belebt, – die Terrasse »la Traille,« von der man die erhabene Aussicht auf den Salève und die Savoyischen Alpen genießt, – »St. Antoine« oder »Place Maurice,« von dem aus man den glänzenden Spiegel des Sees mit seinen lachenden Ufern und Bergen in unermeßlicher Ausdehnung vor sich sieht, – der schöne »Place de bel Air« zwischen den Rhonebrücken und dem höhern Theile der Stadt, –Alles gleicht einem englischen Park, in welchem Genf das Lustschloß ist. Ueberall die üppigste Vegetation, Wiesen, Felder, Weinberge mit lebendigen Hecken. Die Anhöhe von St. Jean, der Hügel von Sassonex, Montbrillant, Plainpalais, Tour des Jardins, Cologny, Boissiere und Champal gewähren die entzückendste Aussicht. Will man aber Genf's idyllische Reize genießen, so muß man Ausflüge in die Gründe des Montblanc, nach Chamouny-Thal, Fort-Eclüse, Perde du Rhone, Dole und dem großen und kleinen Salève machen.

K. [⇐374]

Quelle: Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 373-374.
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[87⇒] Genf, eine große, schöne, vollreiche Stadt im Herzogthum Genevois in Savoyen, am westlichen Ausfluß des durch die unbeschreibliche Schönheit der Gegenden um denselben so berühmten Genfersees, [⇐87][88⇒] durch den die Rhone mitten hindurch fließt, und dessen Länge 18 bis 20, die größte Breite aber 5 bis 6 Stunden ist. Die Rhone, welche hier aus dem Genfersee ausfließt, sondert Genf in drei ungleiche Theile, welche durch Brücken zusammen hängen, und im J. 1790 26,300 Einwohner enthielten. Genf hing anfangs von Savoyen ab: allein es setzte sich im sechzehnten Jahrhundert, als Franz I. Savoyen besetzt hielt, in Freiheit; es bekannte sich zur reformirten Religion, und konnte sich um so eher als Republik behaupten, da es mit den reformirten Cantons, sonderlich mit Bern und Zürich, in ein Bündniß trat. Indeß hatte es noch immer Streitigkeiten mit Savoyen, und wäre beinahe in der Nacht vom 11.–12. Dec. 1602 durch Verrätherei von den Savoyarden mit Leitern überstiegen worden. Man nennt diese Uebersteigung die Escalade (die Uebersteigung einer Stadt mit Leitern): noch zeigt man in der Kirche des heil. Gervais die Gräber der siebzehn Bürger, welche diese Nacht erschlagen worden; und alljährlich wird deßhalb das Escaladefest gefeiert. In dem gegenwärtigen Jahrhundert erwarben sich die Genfer durch ihre Industrie (es werden viele künstliche Arbeiten, vornehmlich Uhren, in Gens verfertigt) und Handlung große Reichthümer; eben so sehr zeichneten sie sich durch eine vorzügliche Aufklärung, aber auch durch immerwährende bürgerliche Unruhen aus, von welchen wir (mit Uebergehung der Unruhen in den Jahren 1707, 37, 38, 64, 68, 70) bloß die neuesten in den Jahren 1782, 89 und 94 bemerken wollen. Die Revolution von 1782, bei welcher die répresentans (so nannten sich die Volksfreunde; die Aristokraten, welche den Vorstellungen derselben kein Gehör gaben, hießen negatifs), nachdem eine dem kleinen Rath übergebene Vorstellung verworfen worden, sich der Personen der bisherigen Obrigkeit und der ganzen Regierung bemächtigten, endigte sich mit einer neuen Constitution (Edit de pacification), die unter den drei Mächten, Frankreich, Sardinien und Bern (welche als Garants einer i. J. 1738 errichteten Constitution die Stadt umsetzten und sich bei der ganzen Sache überaus uneigennützig zeigten) zu Stande kam, nachdem die Demagogen sich gefügt und in der Nacht auf den 1. Jul. in der Stille die Thore geöffnet hatten. Diese Constitution, [⇐88][89⇒] welche dem Rath von 200, unter dem Beirath von 36 aus der Bürgerschaft gewählten Männern, die Festhaltung der Verfassung übertrug, sollte der allgemeinen Versammlung der Bürger ihre wesentlichen Rechte erhalten. Allein in der Folge waren die meisten Genfer darin einstimmig, daß die neue Gesetzgebung äußerst verderblich, die darauf gegründete Regierung eben so verhaßt als despotisch sei; und es entstand im J. 1789 eine neue Revolution, in welcher die Constitution von 1782 abgeschafft und die alte Verfassung wieder hergestellt wurde. Man hatte diese Revolution schon im J. 1782 fast auf die Zeit, da sie wirklich ausbrach, prophezeiht; und eine Liebesgeschichte, die sich zwischen einem Patrizier und einer Actrice angesponnen hatte, trug vieles zu der Art bei, wie sie erfolgte. Indessen haben andere denkende und billige Männer, selbst von den Aristokraten, eingestanden, daß in der Zeit von Aufhebung der ehemahligen Verfassung (1782) bis zu der Wiedereinführung derselben (1789) die Stadt volkreicher und blühender als jemahls gewesen sei, und der Magistrat sich äußerst billig bezeigt habe. Durch die Französische Revolution litt Genf überaus, da das Geld der Genfer größten Theils in den Französischen Fonds versteckt war, und die Zeitumstände ihre Handlung schwächten. Schon im Jahr 1792 entstanden neue Unruhen, welche jedoch nicht blutig waren. Allein i. J. 1794 äffte man förmlich die Revolution der Franzosen nach; und es wurde, unter Einfluß des Französischen Residenten Soulavie, den 16. Jul. beschlossen, eine Insurrection zu machen: man beraubte und mordete mehrere Angesehene und Reiche, unter diesen den Syndicus Cayla, einen sehr geachteten Mann, welcher, nachdem er bereits durch stumme Stimmen losgesprochen worden war, durch laute verurtheilt werden mußte. Mehrere hatten die Absicht, Genf mit der Französischen Republik zu verbinden. Nach Robespierreʼs Tode wurde Soulavie sogleich zurück berufen. – Unter den Sehenswürdigkeiten in und um Genf zeichnen wir noch aus: das Haus, wo Rousseau geboren worden (es stößt an das so genannte Chateau Royal, am Eingang einer breiten Straße); Calvins Grabmahl, ohne Inschrift und Monument, auf dem Kirchhofe vor der Stadt; das Cabinet von Saussure, das schönste in der Schweiz; 1½ Stunde [⇐89][90⇒] von Genf Ferney, welches seit Voltaireʼs Tode verfällt, und wo die untern Zimmer noch so sind, wie er sie bewohnte; und die Gletscher von Chamouny, eine Tagereise von Genf. [⇐90]

Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 87-90.
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[386⇒] *Genf – Schon hatte es sich ein wenig von den vorigen Stürmen erholt, als 1798 französische Truppen es besetzten, worauf es denn auch wirklich in der Folge der französischen Republik einverleibt, und zur Hauptstadt des Depart. Leman erklärt wurde. An die Stelle der dasigen Universität trat in der Folge ein Lyceum, und seit 1802 wurde hier auch ein Seminarium errichtet. [⇐386]

Quelle: Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 386.
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